A4, Handbremse vergessen, Unfall, HUK, Fahrlässigkeit

Hallo zusammen,

gestern ist mir leider etwas Saublödes passiert. Ich habe meine A4 aus der Garage gefahren, hab den Motor laufen lassen, die Handbremse angezogen und bin ausgestiegen um meinen Sohn zu holen. Und dann hab ich im Augenwinkel gesehen, dass mein Auto die Einfahrt runter rollt, durch den Garten meines Nachbars eine Böschung runter und dort mit der Front aufgeschlagen und aufgesessen. Die Handbremse scheint nicht funktioniert zu haben, habe sie aber danach getestet, hat sauber funktioniert.

Komplette Front und wer weiß was noch am Audi ist im Eimer, Sträucher und kleine Bäume vom Nachbarn umgefahren.

Bin noch hinterhergerannt und ins Auto gesprungen aber habs nicht mehr geschafft rechtzeitig zu bremsen.

Hab gestern schon bis um 2 Uhr morgens gelesen und hab irgendwie 1000 Fragen.

Handbremse vergessen fällt ja wohl unter grobe Fahrlässigkeit.
Jetzt habe ich in meiner Versicherungspolice von HUK folgenden Absatz gefunden.
Dort bin ich Vollkasko versichert und habe einen Schutzbrief, Rabattschutz und keine Werkstattbindung.

"Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden Fällen:
• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder
anderer berauschender Mittel herbei.
• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile."

Bedeutet das jetzt die Versicherung kommt für den Schaden doch komplett auf oder kann ich auf dem Schaden komplett sitzen bleiben oder evtl. eine Teilschuld bekommen?

Falls die Versicherung aufkommt, zahlen die auch die Rechnung für den Bergungsdienst? Was kostet sowas eigentlich?
Falls die Versicherung aufkommt, darf ich dann wie immer Vorgehen und mir einen Gutachter meiner Wahl holen und den Schaden in meiner freien Werkstatt reparieren lassen? Hier hab ich gestern gelesen, dass die Versicherung im Nachgang das Geld zurück gefordert hat.

Bei meinen letzten Schäden habe ich das jedenfalls immer so gemacht, da war ich aber auch nie Schuld sondern jemand anderes.
Das ist mein erster Unfall seit 20 Jahren bei dem ich schuld bin.

Mein Auto hatte 2021 schon mal einen größeren Frontschaden bei ein Totalschaden festgelegt wurde. Ich habe das Auto damals aber trotzdem richten lassen. Ersten weiß ich was an dem Auto alles gemacht wurde und zweitens habe ich ihn über die Jahre einfach nach meinen Vorlieben gepflegt und optisch aufgewertet. Für das Angebotene Geld gab es im Internet einfach gar nichts . Hat dieser Schaden vor drei Jahren irgendwelche Folgen bzgl. der Versicherung & Reparatur? Ich erinnere mich dass mir die Versicherung damals gesagt hat, dass Sie den Vorfall in irgendeine Datenbank eintragen werden.

Den Schaden habe ich heute auch bei der HUK gemeldet.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten.

Vielen Dank schon mal
Viele Grüße
Joachim

100 Antworten

Zusätzlich konnte ich z.b meinen Grill und die ganze front schwarz umrüsten. Sowas geht bei audi halt auch nicht oder nicht so einfach.

Sehr gute Einstellung!

"Und nun überlege mal -in Bezug auf deine weitere Frage- was ein Ahnungsloser Käufer eines Autos macht, wo im Kaufvertrag "Unfallfrei" steht oder vielleicht auch "reparierte Frontschaden".

So einen "schönen" Vorgang hatte ich vor einiger Zeit zu bearbeiten. Und wie der Teufel Zufall es so will, Gegner war die HUK-Coburg und im Gutachten wurde ausgeführt, dass ein behobener Vorschaden (Seite und hintere Tür) vorlag. Aktuell ein Heckschaden ohne Schäden am Seitenteil.

Ergebnis: HUK zahlte nicht, weil kein Nachweis über die fachgerechte Reparatur erbracht wurde und weil im Gutachten nicht ersichtlich, ob und ggfls. in welcher Höhe der frühere Schaden beim Wiederbeschaffungswert eine Rolle spielte. Rechtsstreit endete dann mit einem Vergleich, da der Geschädigte keine RS-Versicherung und kein Interesse an einem langen Rechtsstreit hatte.

Und zum Thema HIS: Ich hab nach dem Kauf meines T eine Anfrage gehalten und es ist nichts eingetragen.

Kleine Ergänzung noch zur fachgerechten Reparatur nach Gutachten - zulässig ist auch eine Reparatur mit einwandfreien Gebrauchtteilen.

Komisch das die Versicherungen immer noch einen viel höheren Restwert aus dem Hut zaubern als jenen
der im Gutachten steht.
Das hat Dich in 2021 also satte 3000.- € gekostet, bzw.der HUK gespart.
Sonst hättest Du damals 7960 € erhalten.

Kurze Frage:
War das 2021 auch schon ein selbstverschuldetes Ereignis für dass Du die Vollkasko in Anspruch nehmen musstest? Oder normaler selbst schuldloser Haftpflicht Fall wo die gegnerische Versicherung
(auch hier schon wieder HUK!) eintreten musste?

Was mir zu denken gibt:
„ Richtiger Normaler“ Reparaturweg kostet rund 12 000 €, und Du kriegst das dann alles für 3000.- gebacken?
Als Dreingabe noch ne schwarze Front?
Wow, da sind ja offenbar ganz schöne Spielräume vorhanden bei der Kalkulation der Werkstätten…verdienen müssen die eigentlich dazu auch noch was an der Sache. Wie das bei 3000.- geht, bei einem Schaden von nominal 12000.- ist mir ein Rätsel.

Edit: was mir noch einfällt:
Da du das Auto mindestens noch 6 Monate weitergenutzt hast… da gibt es doch die Möglichkeit, den Restwert von der Versicherung nachzufordern und auch zu bekommen!
War hier im Forum öfters auch ein Thema.
Frag dochmal Deinen Anwalt danach. Evtl.stehen Dir die 7100.- von 2021 noch zu?
Verjähren tut das ganze erst nach 3 Jahren, also noch ginge es…(wenn ich nicht komplett daneben liege)

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Zitat:

@Pauliese schrieb am 28. November 2023 um 05:25:03 Uhr:


Kurze Frage:
War das 2021 auch schon ein selbstverschuldetes Ereignis für dass Du die Vollkasko in Anspruch nehmen musstest?

Kurze Antwort:
Nein war es nicht. Steht aber auch im ersten Beitrag, dass er nicht Schuld war am Unfall.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 28. November 2023 um 05:25:03 Uhr:


Edit: was mir noch einfällt:
Da du das Auto mindestens noch 6 Monate weitergenutzt hast… da gibt es doch die Möglichkeit, den Restwert von der Versicherung nachzufordern und auch zu bekommen!

Nein kann er nicht, da es ein 130% Fall war.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 27. November 2023 um 22:49:33 Uhr:


Sehr gute Einstellung!

Die ihm jetzt teuer zu stehen kommt, wenn das Eintritt, was Dellenzähler prophezeit.
Dann hat er die 2.900 € Reparaturkosten umsonst in das Auto gesteckt.

@ANGELRIPPER schrieb am 27. November 2023 um 22:00:36 Uhr:
Mir ging's da nicht um 2000 Euro. Ich hab einfach Vertrauen in die Werkstatt. Mit einem anderen Schaden war ich vor Jahren mal bei ihm. Da hat er mir immer wieder bilder per WhatsApp geschickt vom reparieren schaden auch da wo man nicht mehr hinsehen kann weil eine Stoßstange dran hängt. Seit dem bin ich in dieser Werkstatt, auch mit den normalen Services.

Evtl. Hab ich da einfach meine festgefahrene meinung aber ich finde man sollte auch kleine Werkstätten unterstützen.

Verstehe ich das richtig? Der Schaden belief auf netto rund 11.500 € und du hast das Auto für 2.900 € reparieren lassen ?

Und das auch noch bei der Opfergrenzenregelung 130%?

Ich sehe in der Rechnung Teile der Vorderachse aufgeführt. Stand da im Gutachten auch etwas von einem Lenkgetriebe?

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 27. November 2023 um 13:42:56 Uhr:


Wenn ich das so lese, merkt man doch ziemlich deutlich, dass einige von euch eine falsche Vorstellung davon haben, was ein HIS-Eintrag überhaupt bedeutet.

Inkl. Dir, oder?

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 27. November 2023 um 13:42:56 Uhr:


ein Auto wird nicht dadurch plötzlich wieder doppelt so viel wert, nur weil ein HIS-Eintrag gelöscht wurde. Wurde er gelöscht, ist lediglich das Betrügen des Verschweigens von Vorschäden wieder etwas einfacher.

Nein - wurde der HIS-Eintrag gelöscht, dann kann davon ausgegangen werden dass die Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens vollumfänglich und Fachgerecht erfolgte. Konkret war das bei mir so: um den HIS-Eintrag zu löschen kam sogar nochmal der Gutachter um die Arbeit zu kontrollieren.

Zitat:

@Traveler schrieb am 27. November 2023 um 20:20:14 Uhr:



- Wäre vollständig und fachgerecht repariert worden, so gäbe es keinen HIS Eintrag.

Aber das ist natürlich nur eine Vermutung, die ich mir aus dem zusammenreime, was der TE bis jetzt geschrieben hat.

Siehe oben - auch mit fachgerechter Reparatur nach Gutachten verschwindet ja der HIS-Eintrag nicht automatisch. Da muss man sich aktiv drum kümmern (so war es jedenfalls bei mir)

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 27. November 2023 um 18:59:17 Uhr:



Zitat:

Geschädigte in der Beweispflicht

Kann er doch. Das Auto wird eh begutachtet, egal von wem und wenn der Vortrag des Geschädigten ist, dass korrekt behoben wurde, ist das ja auch beweisbar.

Wir können denke ich sicher davon ausgehen, dass der Vorschaden nicht korrekt behoben wurde, und auch im Nachhinein der entsprechende Nachweis nicht erfolgen kann:

Zitat:

@ANGELRIPPER schrieb am 27. November 2023 um 21:27:22 Uhr:


Hier mal ein paar Zahlen und Fakten.

Informationen im Gutachten:
Gesamtsumme Reparaturkosten ohne Steuer: 12200 €

Die Rechnung von der Reparatur habe ich angehängt.

Und auf dieser Rechnung wurden nicht mal für 3000€ Arbeiten gemacht. Es wird bei einer Differenz von ü9000€ wohl kaum einer davon ausgehen können, dass die Arbeiten gemäß Gutachten vollumfänglich und fachgerecht durchgeführt wurden und das nur die Ersparnis der anderen Werkstattwahl ist? Also ich gehe nicht davon aus ...

"Grundsätzlich ist im KH Schadensfall der Restwert zu berücksichtigen, welcher der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige in seinem Gutachten ausgewiesen hat.
...
Ich lasse mich hier aber gern eines besseren belehren, wenn das nicht stimmen sollte."

@Dellenzaehler :
Würde ich ja gerne, kann aber nur ergänzen: Wenn die Versicherung vor dem Verkauf (!) des Unfallfahrzeugs dem Geschädigten ein besseres Angebot unterbreitet, was dieser problemlos realisieren kann, dann kann die zahlungspflichtige Versicherung diesen Betrag zu Grunde legen. BGH 1.6.2010 VI ZR 316/09 bzw. 15.6.2010 VI ZR 232/09. Allerdings ist der Geschädigte nicht verpflichtet, vor dem Verkauf (Preis laut Gutachten) zunächst eigene Marktforschungen zu betreiben oder ein Angebot der Versicherung abzuwarten (BGH 27.9.2016 VI ZR 673/15).

@PeterBH
Würde ich ja gerne, kann aber nur ergänzen: Wenn die Versicherung vor dem Verkauf (!) des Unfallfahrzeugs dem Geschädigten ein besseres Angebot unterbreitet, was dieser problemlos realisieren kann, dann kann die zahlungspflichtige Versicherung diesen Betrag zu Grunde legen. BGH 1.6.2010 VI ZR 316/09 bzw. 15.6.2010 VI ZR 232/09. Allerdings ist der Geschädigte nicht verpflichtet, vor dem Verkauf (Preis laut Gutachten) zunächst eigene Marktforschungen zu betreiben oder ein Angebot der Versicherung abzuwarten (BGH 27.9.2016 VI ZR 673/15).

Ja, Peter, aber wenn er das Fahrzeug behält, dann ist wiederum der RW "seines" SV Maß der Dinge. Der Versicherer kann sich dann mit dem SV ins benehmen setzen, der Geschädigte ist dann außen vor.

Auch das hat der BGH ja schon klargestellt.

Aber ich sehe hier die Probleme ganz wo anders. Meine Sichtweise hab ich ja schon geschrieben.

Und die habe ich mir bestimmt nicht ausgedacht.

Deshalb "Verkauf (!)" nur so als Ergänzung. Stimme dir zu rund 100% zu.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 28. November 2023 um 11:26:58 Uhr:



Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 27. November 2023 um 13:42:56 Uhr:


Wenn ich das so lese, merkt man doch ziemlich deutlich, dass einige von euch eine falsche Vorstellung davon haben, was ein HIS-Eintrag überhaupt bedeutet.

Inkl. Dir, oder?

Dazu sag ich jetzt mal nix.

Zitat:

Nein - wurde der HIS-Eintrag gelöscht, dann kann davon ausgegangen werden dass die Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens vollumfänglich und Fachgerecht erfolgte.

Das ist ja nur die eine, halbe Wahrheit. Die andere ist, dass man nicht einfach davon ausgehen kann, dass nichts oder schlecht behoben wurde, nur weil der Eintrag noch besteht.

HIS ist, wie viele andere Verzeichnisse (z. B. Schufa), nichts, was Fakten schafft, sondern dokumentiert, wenn sie HIS bekannt werden. Sie bilden daher auch nicht unbedingt immer aktuelle Realitäten ab. Was vor drei Jahren war, kann sich geändert haben, daher kann ein KFZ zwischenzeitlich repariert worden sein. Dabei zählt nicht, was in HIS steht, sondern was ein Gutachter heute, 2023, ganz aktuell vorfindet. Und wenn der sieht, dass ein Vorschaden erkennbar und offensichtlich behoben wurde und ein neuer Schaden entstanden ist, muss er das berücksichtigen.

Dass ein HIS-Eintrag gelöscht werden kann, liegt ja oft auch nur daran, dass Nutzungsausfall geltend gemacht wird, daher fällt das mit der erneuten Besichtigung halt so ab. Viele reparieren, aber melden nix, weil sie HIS nicht mal kennen.

BTW: HIS ist ja für alles Mögliche ein Datenbank, nicht nur für Autos und sie dient in erster Linie dazu, dass man Betrugsabsichten in vielfältiger Art und Weise überhaupt erst erkennbar macht. Mehr ist es allerdings auch nicht. HIS entbindet keine Versicherung und keine SV davon, selbst ggf. näher hinzuschauen.

Nichts davon trifft zu und für den TE ist das ganze OT Geschreibe komplett irrelevant.

Don't feed ...

Kurzes Update zum Status.

HUK hat mich gestern angerufen ich muss zur DEKRA. Da war ich heute, der hat gefragt ob ich eine Rechnung und hat danach gemeint, dass manche Teile nicht getauscht wurden damals die auf dem Gutachten standen.

Er denkt aber dass die Teile die drauf stehen, wie z.B. Stoßfänger usw. hoffentlich von der Versicherung übernommen werden.

Ich melde mich wenns was neues von der Versicherung gibt.

OK Danke. Wäre auch zu erstaunlich gewesen, wenn eine Werkstatt diese Reparatur für 3000€ vollständig und fachgerecht machen konnte, obwohl laut Gutachten über 12000 € aufgewendet werden müssten.

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