A4, Handbremse vergessen, Unfall, HUK, Fahrlässigkeit
Hallo zusammen,
gestern ist mir leider etwas Saublödes passiert. Ich habe meine A4 aus der Garage gefahren, hab den Motor laufen lassen, die Handbremse angezogen und bin ausgestiegen um meinen Sohn zu holen. Und dann hab ich im Augenwinkel gesehen, dass mein Auto die Einfahrt runter rollt, durch den Garten meines Nachbars eine Böschung runter und dort mit der Front aufgeschlagen und aufgesessen. Die Handbremse scheint nicht funktioniert zu haben, habe sie aber danach getestet, hat sauber funktioniert.
Komplette Front und wer weiß was noch am Audi ist im Eimer, Sträucher und kleine Bäume vom Nachbarn umgefahren.
Bin noch hinterhergerannt und ins Auto gesprungen aber habs nicht mehr geschafft rechtzeitig zu bremsen.
Hab gestern schon bis um 2 Uhr morgens gelesen und hab irgendwie 1000 Fragen.
Handbremse vergessen fällt ja wohl unter grobe Fahrlässigkeit.
Jetzt habe ich in meiner Versicherungspolice von HUK folgenden Absatz gefunden.
Dort bin ich Vollkasko versichert und habe einen Schutzbrief, Rabattschutz und keine Werkstattbindung.
"Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden Fällen:
• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder
anderer berauschender Mittel herbei.
• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile."
Bedeutet das jetzt die Versicherung kommt für den Schaden doch komplett auf oder kann ich auf dem Schaden komplett sitzen bleiben oder evtl. eine Teilschuld bekommen?
Falls die Versicherung aufkommt, zahlen die auch die Rechnung für den Bergungsdienst? Was kostet sowas eigentlich?
Falls die Versicherung aufkommt, darf ich dann wie immer Vorgehen und mir einen Gutachter meiner Wahl holen und den Schaden in meiner freien Werkstatt reparieren lassen? Hier hab ich gestern gelesen, dass die Versicherung im Nachgang das Geld zurück gefordert hat.
Bei meinen letzten Schäden habe ich das jedenfalls immer so gemacht, da war ich aber auch nie Schuld sondern jemand anderes.
Das ist mein erster Unfall seit 20 Jahren bei dem ich schuld bin.
Mein Auto hatte 2021 schon mal einen größeren Frontschaden bei ein Totalschaden festgelegt wurde. Ich habe das Auto damals aber trotzdem richten lassen. Ersten weiß ich was an dem Auto alles gemacht wurde und zweitens habe ich ihn über die Jahre einfach nach meinen Vorlieben gepflegt und optisch aufgewertet. Für das Angebotene Geld gab es im Internet einfach gar nichts . Hat dieser Schaden vor drei Jahren irgendwelche Folgen bzgl. der Versicherung & Reparatur? Ich erinnere mich dass mir die Versicherung damals gesagt hat, dass Sie den Vorfall in irgendeine Datenbank eintragen werden.
Den Schaden habe ich heute auch bei der HUK gemeldet.
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten.
Vielen Dank schon mal
Viele Grüße
Joachim
100 Antworten
Das HIS selbst entscheidet gar nichts. Es gibt dem Versicherer lediglich den Hinweis, den Leistungsfall eingehender zu prüfen. Das bedeutet, dass du, wie von mir erwähnt, in der Beweispflicht bist, wenn du deinen damaligen Aufwand, die Front wiederherzustellen, ersetzt bekommen willst. Auch mit Fotos gelingt dir kein vollumfänglicher Beweis einer vollständig fachgerecht durchgeführten Reparatur, ganz klar, daher wird dich das Abstriche kosten.
Hast du denn jetzt eine Rechtsschutzversicherung oder nicht?
Zitat:
@ANGELRIPPER schrieb am 26. November 2023 um 20:06:25 Uhr:
Okay, das werden wohl üble nächste Wochen werden.Aber noch mal zurück zu meiner Frage.
Was soll ich als nächstes machen?
Welches Recht hab ich?
Was lohnt sich?Grundsätzliche Frage noch mal zum HIS.
Hätte ich also 2021 die Karre lieber kaputt verkaufen sollen? Ich hab mir nichts dabei gesagt, mein gewissen war rein und ich dachte damit wollen sie den Betrügern auf die Schliche kommen. Sollte man diese HIS Abfrage dann auch vor einem Gebrauchtwagenkauf immer durchführen lassen? Ich meine wenn ich ein gebrauchtes Auto mit Schaden kaufe könnte ja auch so ein Eintrag vermerkt sein und wenn ich mit dem Auto dann einen Unfall habe bin ich der lackierte?
Du wirst ja sicherlich Ersatzteile gekauft haben? Suche die Rechnungen heraus und bereit dich auf das Treffen mit dem SV vor, damit du darlegen kannst wie das Auto repariert wurde. (Wenn die HUK überhaupt einen SV zur dir schickt und nicht schon im Vorfeld ablehnt, kann nämlich auch passieren)
Natürlich ist das mit dem HIS ein Thema. Da kann hier jemand gern erzählen, er weiß es besser, andere haben keine Ahnung vom HIS und man kann mit nebulösen anderen Nachweisen problemlos an sein Geld kommen. Und ja, es wäre sicherlich sinvoller gewesen, dass Fahrzeug damals kaputt zu verkaufen. Aber das hilft dich ja nun auch nicht wirklich weiter. Du musst jetzt erst mal abwarten, wie die HUK reagiert, mehr kannst du im Moment nicht tun.
Man sollte aber auch nicht so viel Angst vor dem Wort "Totalschaden" haben. Ein Auto, das mal 20.000 vor einem Unfall wert war, nach einer Schadenhöhe von 2.000 € trotzdem noch einen Restwert von 18.500 hat, ist auch ein "Totalschaden", weil eben diese 2.000 Schaden mehr wert sind als der Wert-Unterschied vor zu nach dem Schaden, wenn ich mich da noch recht erinnere. Ist ein wenig her.
Verstanden hatte ich das nie, machte mir aber auch nie die Mühe, es zu verstehen. 🙂
Bei gleicher Schadenhöhe 2.000 klappt das mit dem Wort "Totalschaden" auch mit einem 100.000 € Auto und einem Restwert von 98.500 € nach Schaden.
Ich habe insgeheim die Hoffnung dass die als extrem fies und böse verschriene HUK vielleicht doch einen Unterschied macht zwischen Haftpflicht Schadenersatz an evtl.nicht bei Ihnen Versicherte zu leisten….und bei einem Vollkasko Schaden, wo man evtl. Den eigenen langjährigen Kunden nicht vergraulen will.
Kann aber natürlich auch furchtbar naiv sein, von mir.
Was die erwähnte Rechtschuzzversicherung angeht:
Was meint Ihr wohl, wo jemand der sein Auto versichert, bei welcher Gesellschaft er dann seine RV abschließt?
Meistens dich wohl bei ein und demselben, oder?
Ähnliche Themen
Zitat:
Was meint Ihr wohl, wo jemand der sein Auto versichert, bei welcher Gesellschaft er dann seine RV abschließt?
Egal. Das eine ist die Rechtsschutz-Versicherung und die andere ist die Haftpflicht-Versicherung. Alter Hut. Nur weil die beiden Töchter einer Mutter sind, muss trotzdem Rechtsschutz für Verfolgung gegen die (zur Familie gehörende) Kasko-Versicherung erfolgen.
Pauliese
das ist kein Nachteil, da andere Gesellschaft.
Das mit den 18500 RW eben und der 2000.- Reparatur grad war der Oberbrüller.
Im übrigen gibt es wirtschaftliche und technische Totalschäden, kann es sein, dass der 1.Schaden 2021 beim TE ein technischer TS war?
Zitat:
Das mit den 18500 RW eben und der 2000.- Reparatur grad war der Oberbrüller.
Ja gell? 🙂
Was ich beschrieb, war ja der "wirtschaftliche Totalschaden" und wenn ich da was falsch in Erinnerung hatte, schick mir einen Link auf was besseres. Meist geht es oft um genau diesen wirtschaftlichen Totalschaden, von daher ...
Zitat:
Leider keine Rechtsschutz :-(
Von allem Schlechten, was du bisher leider geschrieben hast, kommen wir jetzt zum Gewinner allem Schlechten... 🙁
Vor Jahrzehnten, als Aids noch ein Thema war, sagte mir mal ein ADAC-Fritz der Rechtsschutz-Versicherung etwas Wahres, als er mir Deckung für einen damaligen Vorgang erteilte:
"Wissen Sie, man kann heute tatsächlich Verkehr ohne Kondom haben, das Risiko ist überschaubar, aber man sollte keinen Auto-Verkehr ohne Rechtsschutzversicherung haben!"
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 26. November 2023 um 20:43:16 Uhr:
Von allem Schlechten, was du bisher leider geschrieben hast, kommen wir jetzt zum Gewinner allem Schlechten... 🙁Zitat:
Leider keine Rechtsschutz :-(
Vor Jahrzehnten, als Aids noch ein Thema war, sagte mir mal ein ADAC-Fritz der Rechtsschutz-Versicherung etwas Wahres, als er mir Deckung für einen damaligen Vorgang erteilte:
"Wissen Sie, man kann heute tatsächlich Verkehr ohne Kondom haben, das Risiko ist überschaubar, aber man sollte keinen Auto-Verkehr ohne Rechtsschutzversicherung haben!"
Auch wenn Du Deinen Namen ändern könntest, würde man dich auf Grund der „konstruktiven“ Beiträge erkennen.
Zitat:
Auch wenn Du Deinen Namen ändern könntest, würde man dich auf Grund der „konstruktiven“ Beiträge erkennen.
Einfach überlesen, kann man hinbekommen. Muss ich hier auch, ganz oft.
Zitat:
@ANGELRIPPER schrieb am 26. November 2023 um 20:41:00 Uhr:
Leider keine Rechtsschutz :-(
Orientiere dich an dem was der Dellenzähler schrieb. Das ist alles korrekt und aus der Praxis.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. November 2023 um 21:45:57 Uhr:
Zitat:
@ANGELRIPPER schrieb am 26. November 2023 um 20:41:00 Uhr:
Leider keine Rechtsschutz :-(Orientiere dich an dem was der Dellenzähler schrieb. Das ist alles korrekt und aus der Praxis.
Vollkommen richtig, auch wenn es einem User mit dem b nicht gefällt.
Okay, ich werde morgen noch mal meinen versicherungsvertreter anrufen. Ich bin ehrlich gesagt etwas baff, wie schlecht ich bin im Thema informiert bin. Bei meinem Unfall 2021 hätte ich mir erwartet, dass mir irgendjemand den Hinweis gibt dass ich das Auto besser loswerden sollte.
Den Unfall hab ich in einer Werkstatt reparieren lassen. Rechnung mit allen teilen und protokollen wie achsvermessung sind vorhanden.
Noch mal eine Frage zum möglichen Ablauf.
Wenn ich 2021 einen Restwert von 7100 Euro hatte und meine Reparatur jetzt 4000 ausmacht. Was passiert dann?
Soll ich einen freien Gutachter lieber erst mal sein lassen?