A4, Handbremse vergessen, Unfall, HUK, Fahrlässigkeit

Hallo zusammen,

gestern ist mir leider etwas Saublödes passiert. Ich habe meine A4 aus der Garage gefahren, hab den Motor laufen lassen, die Handbremse angezogen und bin ausgestiegen um meinen Sohn zu holen. Und dann hab ich im Augenwinkel gesehen, dass mein Auto die Einfahrt runter rollt, durch den Garten meines Nachbars eine Böschung runter und dort mit der Front aufgeschlagen und aufgesessen. Die Handbremse scheint nicht funktioniert zu haben, habe sie aber danach getestet, hat sauber funktioniert.

Komplette Front und wer weiß was noch am Audi ist im Eimer, Sträucher und kleine Bäume vom Nachbarn umgefahren.

Bin noch hinterhergerannt und ins Auto gesprungen aber habs nicht mehr geschafft rechtzeitig zu bremsen.

Hab gestern schon bis um 2 Uhr morgens gelesen und hab irgendwie 1000 Fragen.

Handbremse vergessen fällt ja wohl unter grobe Fahrlässigkeit.
Jetzt habe ich in meiner Versicherungspolice von HUK folgenden Absatz gefunden.
Dort bin ich Vollkasko versichert und habe einen Schutzbrief, Rabattschutz und keine Werkstattbindung.

"Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden Fällen:
• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder
anderer berauschender Mittel herbei.
• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile."

Bedeutet das jetzt die Versicherung kommt für den Schaden doch komplett auf oder kann ich auf dem Schaden komplett sitzen bleiben oder evtl. eine Teilschuld bekommen?

Falls die Versicherung aufkommt, zahlen die auch die Rechnung für den Bergungsdienst? Was kostet sowas eigentlich?
Falls die Versicherung aufkommt, darf ich dann wie immer Vorgehen und mir einen Gutachter meiner Wahl holen und den Schaden in meiner freien Werkstatt reparieren lassen? Hier hab ich gestern gelesen, dass die Versicherung im Nachgang das Geld zurück gefordert hat.

Bei meinen letzten Schäden habe ich das jedenfalls immer so gemacht, da war ich aber auch nie Schuld sondern jemand anderes.
Das ist mein erster Unfall seit 20 Jahren bei dem ich schuld bin.

Mein Auto hatte 2021 schon mal einen größeren Frontschaden bei ein Totalschaden festgelegt wurde. Ich habe das Auto damals aber trotzdem richten lassen. Ersten weiß ich was an dem Auto alles gemacht wurde und zweitens habe ich ihn über die Jahre einfach nach meinen Vorlieben gepflegt und optisch aufgewertet. Für das Angebotene Geld gab es im Internet einfach gar nichts . Hat dieser Schaden vor drei Jahren irgendwelche Folgen bzgl. der Versicherung & Reparatur? Ich erinnere mich dass mir die Versicherung damals gesagt hat, dass Sie den Vorfall in irgendeine Datenbank eintragen werden.

Den Schaden habe ich heute auch bei der HUK gemeldet.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten.

Vielen Dank schon mal
Viele Grüße
Joachim

100 Antworten

Im Kaskofall entscheidet die VK ob sie ein Gutachten oder einen KVA haben möchte. Falls ein Gutachter den Schaden bewerten soll (für die VK), dann leg ihm alle Rechnungen zur damaligen Reparatur unbedingt vor. Entspricht die Reparatur dem damaligen Schadengutachten, dann wäre alles gut. Wenn nicht, so wird die VK sicherlich ablehnen.

Wenn dich das, was du heute abend hier gelesenen hast, so "beeindruckt" hat, ist morgen noch kein guter Zeitpunkt, bereits mit der "Gegenseite" zu reden.

Zitat:

Soll ich einen freien Gutachter lieber erst mal sein lassen?

Ja. Besser könnte es sein, erst mal zu besehen, was du neutral auf der Haben-Seite hast. Dann such dir vielleicht jemand, der dir in dieser Sache einen neutralen Rat geben kann.

Zitat:

Den Unfall hab ich in einer Werkstatt reparieren lassen. Rechnung mit allen teilen und protokollen wie achsvermessung sind vorhanden.

Das ist z. B. so etwas, was du auf der Haben-Seite hast, da es viel von den Unkenrufen von Delle relativiert. Das dürfte er mittlerweile auch eingesehen haben.

Wichtig wäre, möglichst nicht impulsiv und emotional zu (re)agieren. Besonnenheit entsteht über Nacht, besser über einige Nächte.

Sobald du mit der gegnerischen Versicherung redest, kann dir alles zugerechnet werden, was sich der Sachbearbeiter davon merkt und protokolliert, daher ist das ja so blöd, selbst verhandeln zu müssen.

Was denn für eine „gegnerische Versicherung“ ?
Das ist doch seine eigene Versicherung bei der er die Vollkaskp hat. Aber gut, wahrscheinlich hast Du das bewusst so geschrieben.
Sag Ihm lieber auch dass er den Gutachter dann natürlich selbst bezahlen muss. Wird einige hundert Euro kosten.
Nochmal: es geht hier nicht um einen normalen Verkehrsunfall bei dem ein anderer zu 100 % „Schuld“ hat und haftungspflichtig ist.

Noch eine Bemerkung zu Deiner Rechnung mit 20000.- WBW, Rep.kosten 2000.- , Restwert: 18500.-

Sowas was Du da anführst, gibt es m.M. nach im realen Leben in korrekten Schadensgutachten nicht..
Daher habe ich auch keine Links für Dich.

20000.- minus 2000.- = 18000.-
Keine Ahnung wo Du da auf einen höheren Restwert als 18000.- kommst.
Das muss Phantasie oder Milchmädchen sein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im wirklichen Leben Gutachten mit solchen Zahlenspielchen gibt.

Wenn man in der Praxis jemand findet, der einem für ein verunfalltes Auto mehr bezahlt, als es eigentlich wert ist. (WBW abzüglich Reparaturaufwand) kann man ja fiktiv mit der Versicherung die Rep.kosten abrechnen und das Unfallfahrzeug dem entsprechenden Bieter / Aufkäufer so teuer verkaufen.

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- edit - doch überlesen gehabt - sorry -

Zitat:

@ANGELRIPPER schrieb am 26. November 2023 um 19:16:27 Uhr:


Zu meiner Reparatur von 2021 ist noch zu sagen, dass ich tatsächlich meinem Anwalt alle Bilder vom reparierten Fahrzeug geschickt habe und wie vom Anwalt gefordert auf den Bildern eine aktuelle Tageszeitung mit dem aktuellen Datum auf die Motorhaube gelegt habe.

Frag doch bei dem Anwalt nach, was genau er mit diesen Bildern gemacht hat?

In der Regel sollte er die ja von die verlangt haben, damit er der gegnerischen Versicherung die Reparatur nachweisen kann.

Bleibt die Frage, ob denen das ausgereicht hat, um den HIS Eintrag wieder zu löschen?

Wenn ich das so lese, merkt man doch ziemlich deutlich, dass einige von euch eine falsche Vorstellung davon haben, was ein HIS-Eintrag überhaupt bedeutet. Und: ein Auto wird nicht dadurch plötzlich wieder doppelt so viel wert, nur weil ein HIS-Eintrag gelöscht wurde. Wurde er gelöscht, ist lediglich das Betrügen des Verschweigens von Vorschäden wieder etwas einfacher. Und um das geht's hier aber überhaupt nicht, also nicht um das Verschweigen.

Zu dem Post von Pauliese später nochmal was.

Zitat:

@Traveler schrieb am 27. November 2023 um 13:19:37 Uhr:



Zitat:

@ANGELRIPPER schrieb am 26. November 2023 um 19:16:27 Uhr:


Zu meiner Reparatur von 2021 ist noch zu sagen, dass ich tatsächlich meinem Anwalt alle Bilder vom reparierten Fahrzeug geschickt habe und wie vom Anwalt gefordert auf den Bildern eine aktuelle Tageszeitung mit dem aktuellen Datum auf die Motorhaube gelegt habe.

Frag doch bei dem Anwalt nach, was genau er mit diesen Bildern gemacht hat?

In der Regel sollte er die ja von die verlangt haben, damit er der gegnerischen Versicherung die Reparatur nachweisen kann.

Wenn ich richtig gelesen habe, war das damals ja ein KH-Schaden. Wenn ich dann lese, dass Fotos mit Tageszeitung zur Versicherung geschickt wurden, dann vermute ich, dass damit eine Wiederherstellung der Verkehrssicherheit nachgewiesen werden sollte, welche eine Zahlung von Nutzungsausfall rechtfertigen würde.

Ich würde dem TE noch nahelegen, die eigene Versicherung ungefragt über den Vorschaden zu informieren.

Zitat:

Ich würde dem TE noch nahelegen, die eigene Versicherung ungefragt über den Vorschaden zu informieren.

Darum geht es doch gar nicht. Das ist doch unstrittig, dass er das tun wird und HIS weiß das ja bereits.

Magst du lieber nochmal den thread lesen?

Zitat:

@Pauliese schrieb am 27. November 2023 um 05:21:28 Uhr:


Was denn für eine „gegnerische Versicherung“ ?

Tatsächlich ging es mir darum, dass der TE jetzt ja eine Versicherung als "Gegner" hat, aber das kann natürlich auch die eigene sein.

Zitat:

Nochmal: es geht hier nicht um einen normalen Verkehrsunfall bei dem ein anderer zu 100 % „Schuld“ hat und haftungspflichtig ist.

Auch "nochmal": Klar, aber die Versicherung ist ja leistungspflichtig. Spannend ist, in welcher Höhe und was nicht leisten will. Daraus ergibt sich diese "Gegnerschaft", die ich meinte.

Zitat:

Noch eine Bemerkung zu Deiner Rechnung mit 20000.- WBW, Rep.kosten 2000.- , Restwert: 18500.-
Sowas was Du da anführst, gibt es m.M. nach im realen Leben in korrekten Schadensgutachten nicht..

Daher habe ich auch keine Links für Dich.

20000.- minus 2000.- = 18000.-
Keine Ahnung wo Du da auf einen höheren Restwert als 18000.- kommst.
Das muss Phantasie oder Milchmädchen sein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im wirklichen Leben Gutachten mit solchen Zahlenspielchen gibt.

Ich kann deine Einwände verstehen, aber es hilft leider nichts. Um den berühmte "wirtschaftlichen Totalschaden" ranken sich an den Stammtischen leider immer große Myten, die aber nicht dadurch richtig werden, weil man irgendein Empfinden hat, wie es eigentlich sein müsste.

Der Widerspruch von euch brachte mich dazu, es mir nach 30 Jahren doch wieder mal anzuschauen und daher nehme ich jetzt mal andere, kleinere Zahlen als vorher, lasse aber die 2.000 € Schaden-Höhe.

Fahrzeugwert vor dem Unfall: 6.000 €
Schadenhöhe: 2.000 €
Restwert nach dem Unfall: 4.500,- €
Fertig mit dem Beispiel.

Jetzt folgender Satz, abgeleitet aus dem jüngsten BGH-Urteil. Findet ihr oft im Netz, einfach googlen:

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungsaufwand (= Kosten für ein gleichwertiges Kfz am Gebrauchtwagenmarkt abzüglich Restwert) sind.

Bedeutet: 2.000 ist mehr als der Wiederbeschaffungsaufwand (6.000-4.500)

Es wäre hilfreich, du würdest für deine Phantasien und Lernerfolge ein eigenes Thema oder einen Blogartikel aufmachen. Dort stört es den TE nicht in seiner Fragestellung und spätere Leser saufen icht in seitenlangem Geschreibe ab, das mit der Fragestellung nichts mehr zu tun hat. Thank you.

Zitat:

@beachi schrieb am 27. November 2023 um 15:32:17 Uhr:


Wenn ich richtig gelesen habe, war das damals ja ein KH-Schaden. Wenn ich dann lese, dass Fotos mit Tageszeitung zur Versicherung geschickt wurden, dann vermute ich, dass damit eine Wiederherstellung der Verkehrssicherheit nachgewiesen werden sollte, welche eine Zahlung von Nutzungsausfall rechtfertigen würde.

Ich würde dem TE noch nahelegen, die eigene Versicherung ungefragt über den Vorschaden zu informieren.

Ja, sein Frontschaden aus dem Jahr 2021 war ein KH Schaden, so wie er schreibt.

Fotos für den Nutzungsausfall ist plausibel.
Daran habe ich nicht gedacht.

Was mir jetzt aber auch noch eingefallen ist:
Das war mit hoher Wahrscheinlichkeit ein "unter 100" Fall 2021
Also Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert.
Mit dem Foto hat man dann die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft nachgewiesen und konnto so den Schaden fikitv abrechnen.
Auch spricht dafür, dass es ihm wohl egal war, dass die Versicherung den Restwert von 4000 auf 7000 Euro korrigiert hat. Der spielt ja bei dieser Abrechnung dann keine Rolle.

Dellenzähler schreibt, das Fahrzeug muss vollsändig und fachgerecht repariert werden, nach einem Totalschaden, damit der WBW wieder mehr wird, als der Restwert damals.
Ist das auch bei einem "unter 100" Fall notwendig, wenn die Reparatur per Fotos nachgewiesen wurde?

Leider gibt es einen Teilnehmer hier der mit seinem Geschwurbel offentsichtlich nur Verwirrung stiftet und sich gern Produziert.

Nochmal zum besseren Verständnis:

Der Restwert ist nicht gleich der Wiederbeschaffungswert. Hab ich ja nun schon geschrieben, warum das nicht so ist.

Es ist egal, welche Vorgehensweise favorisiert wird um den Schaden zu beheben. Ob in Eigenleistung oder unter Zuhilfenahme einer Reparaturwerkstatt.

Wichtig ist, dass der im Gutachten vorgegebene Reparaturweg eingehalten wird. Und dafür ist der in der Beweispflicht, der den Anspruch für den neu eigetretenden Schaden stellt.

Egal ob in KH oder Kasko.

Das bedeutet (zum Beispiel): Eine Seitenwand, die im Gutachten als Neuteil aufgeschrieben wurde, ist auch zu erneuern und nicht zu spachteln und danach zu lackieren.

Und jeder der auch nur ein bisschen über den Tellerand schauen kann, wird sich daher ausmalen, welchen Beweiswert ein Foto mit einer Tageszeitung diesbezüglich hat, ausser bei dem von beachi angesprochenen Thema.

@ANGELRIPPER

Deine Frage zum HIS ist hier -überflüssigem Geschwafel- geschuldet leider Untergegangen.

Also: dein Fahrzeug wurde über die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) in das HIS gestellt.

Wenn nun in einem neuen Schadensfall bei der Pfefferminzia der Vorgang angelegt wird, dann "ploppt" bei der Eingabe deiner FIN bei KH (und auch Kasko) auf:

Schaden vom ..... bei Versicherung Concordia Butterblume.

Der nächste Schritt ist dann, dass vom Sachbearbeiter nach der Legitimation das Gutachten bei der Concordia angefordert wird.

Die Concordia sendet das Gutachten dann (unter Beachtung des Datenschutz, also ohne Beteiligte, die braucht es ja auch nicht) an die Pfefferminzia.

Somit kann diese exakt den kompletten Reparaturweg im Gutachten nachvollziehen. Bilder sind natürlich auch dabei.

Nun ist der betroffene Versicherer in der komfortabelen Situation, dass er den Schaden gut beurteilen kann. Was er daraus macht, kann man sich sicher gut vorstellen.

Und nun überlege mal -in Bezug auf deine weitere Frage- was ein Ahnungsloser Käufer eines Autos macht, wo im Kaufvertrag "Unfallfrei" steht oder vielleicht auch "reparierte Frontschaden"

Der bekommt das Gutachten garantiert nicht zur Einsicht und und hat erst einmal ein Problem.

Fotos mit einer Tageszeitung oder "Bekundungen" von irgendwelchen Zeugen, Schraubern oder Schwager seiner Schwester Väterlicherseits sind für den Allerwertesten.

Aber ich schweife wohl auch ab.

In der Hoffnung deine Fragen zum His beatwortet zu haben?

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. November 2023 um 18:04:14 Uhr:


Ja, die 4100 Euro zuzüglich einer Spanne von 15 bis 20%

Was mich noch interessieren würde:

Die 4.100 € von damals hat sein Gutachter ermittelt.
Die gegnerische Versicherung hat den Wert dann auf 7.100 € hochkorrigiert.

Welcher Wert zählt dann in so einem Fall?
Es hätte damals ja dann tasächlich einen Käufer gegeben, der 7.100 € bezahlt hätte.

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