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A4, Handbremse vergessen, Unfall, HUK, Fahrlässigkeit
Hallo zusammen,
gestern ist mir leider etwas Saublödes passiert. Ich habe meine A4 aus der Garage gefahren, hab den Motor laufen lassen, die Handbremse angezogen und bin ausgestiegen um meinen Sohn zu holen. Und dann hab ich im Augenwinkel gesehen, dass mein Auto die Einfahrt runter rollt, durch den Garten meines Nachbars eine Böschung runter und dort mit der Front aufgeschlagen und aufgesessen. Die Handbremse scheint nicht funktioniert zu haben, habe sie aber danach getestet, hat sauber funktioniert.
Komplette Front und wer weiß was noch am Audi ist im Eimer, Sträucher und kleine Bäume vom Nachbarn umgefahren.
Bin noch hinterhergerannt und ins Auto gesprungen aber habs nicht mehr geschafft rechtzeitig zu bremsen.
Hab gestern schon bis um 2 Uhr morgens gelesen und hab irgendwie 1000 Fragen.
Handbremse vergessen fällt ja wohl unter grobe Fahrlässigkeit.
Jetzt habe ich in meiner Versicherungspolice von HUK folgenden Absatz gefunden.
Dort bin ich Vollkasko versichert und habe einen Schutzbrief, Rabattschutz und keine Werkstattbindung.
"Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden Fällen:
• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder
anderer berauschender Mittel herbei.
• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile."
Bedeutet das jetzt die Versicherung kommt für den Schaden doch komplett auf oder kann ich auf dem Schaden komplett sitzen bleiben oder evtl. eine Teilschuld bekommen?
Falls die Versicherung aufkommt, zahlen die auch die Rechnung für den Bergungsdienst? Was kostet sowas eigentlich?
Falls die Versicherung aufkommt, darf ich dann wie immer Vorgehen und mir einen Gutachter meiner Wahl holen und den Schaden in meiner freien Werkstatt reparieren lassen? Hier hab ich gestern gelesen, dass die Versicherung im Nachgang das Geld zurück gefordert hat.
Bei meinen letzten Schäden habe ich das jedenfalls immer so gemacht, da war ich aber auch nie Schuld sondern jemand anderes.
Das ist mein erster Unfall seit 20 Jahren bei dem ich schuld bin.
Mein Auto hatte 2021 schon mal einen größeren Frontschaden bei ein Totalschaden festgelegt wurde. Ich habe das Auto damals aber trotzdem richten lassen. Ersten weiß ich was an dem Auto alles gemacht wurde und zweitens habe ich ihn über die Jahre einfach nach meinen Vorlieben gepflegt und optisch aufgewertet. Für das Angebotene Geld gab es im Internet einfach gar nichts . Hat dieser Schaden vor drei Jahren irgendwelche Folgen bzgl. der Versicherung & Reparatur? Ich erinnere mich dass mir die Versicherung damals gesagt hat, dass Sie den Vorfall in irgendeine Datenbank eintragen werden.
Den Schaden habe ich heute auch bei der HUK gemeldet.
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten.
Vielen Dank schon mal
Viele Grüße
Joachim
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100 Antworten
dann hilft nur abwarten.
Hast du noch mal geschaut, im Gutachten wegen dem Lenkgetriebe ?
Was mich noch interessieren würde:
Wieviel Geld hast du damals tatsächlich von der Versicherung bekommen?
Das Ganze lief ja über einen Anwalt.
Hat der geschnallt, dass die nur den Restwert aus deinem Gutachten ansetzen dürfen, weil du das Fahrzeug ja weiter nutzt?
So, hat etwas gedauert aber das Gutachten ist da.
Die HUK Tante am Telefon meinte folgendes.
Bei fiktiver Abrechnung bekomme ich 2000 Euro, das war ja aber mein Fehler beim letzten mal, dann
habe ich wieder diesen Eintrag bzgl. Vorschaden.
Der Restwert beträgt 6777 Euro
Die Reparatur beträgt 6049 Euro
Ich darf das Auto in der Werkstatt meiner Wahl nach Gutachten reparieren lassen, HUK zahlt. Aber habe ich das richtig verstanden, nur weil die Reparatur den Restwert nicht überschreitet?
Ich hab nämlich jetzt folgendes Problem entdeckt, im Gutachten der DEKRA wurde wohl der Kotflügel rechts komplett vergessen obwohl er davon Vorort Fotos gemacht hat. Wenn ich das jetzt noch mal reklamiere und die Reparatur dann über 6777 € beträgt, kann es dann sein, dass ich mein Auto nicht richten lassen darf?
@Traveler
Das dürften 4900 gewesen sein wenn ich das richtig verstehe. 12000 - Restwert 7100.
Das hat der Anwalt verbockt?
Zitat:
@ANGELRIPPER schrieb am 7. Dezember 2023 um 20:14:52 Uhr:
So, hat etwas gedauert aber das Gutachten ist da.
Die HUK Tante am Telefon meinte folgendes.
Bei fiktiver Abrechnung bekomme ich 2000 Euro, das war ja aber mein Fehler beim letzten mal, dann
habe ich wieder diesen Eintrag bzgl. Vorschaden.
Der Restwert beträgt 6777 Euro
Die Reparatur beträgt 6049 Euro
Ich darf das Auto in der Werkstatt meiner Wahl nach Gutachten reparieren lassen, HUK zahlt. Aber habe ich das richtig verstanden, nur weil die Reparatur den Restwert nicht überschreitet?
Ich hab nämlich jetzt folgendes Problem entdeckt, im Gutachten der DEKRA wurde wohl der Kotflügel rechts komplett vergessen obwohl er davon Vorort Fotos gemacht hat. Wenn ich das jetzt noch mal reklamiere und die Reparatur dann über 6777 € beträgt, kann es dann sein, dass ich mein Auto nicht richten lassen darf?
@Traveler
Das dürften 4900 gewesen sein wenn ich das richtig verstehe. 12000 - Restwert 7100.
Das hat der Anwalt verbockt?
bist du sicher das der RW 6777 € beträgt? Ist das nicht eher der Wiederbeschaffungswert (wohl unter Berücksichtigung der angerechneten Reparaturen)
Und wie setzen sich denn die 2000 € bei fiktiver Abrechnung zusammen. Das enspricht ja wohl eher den Aufendungen, die du getätigt hast und mit der Rechnung nachgewiesen hast?
Wiederbeschaffungswert ist lauf Dekra Gutachten: 8.800 €
Hab ich ein Problem wenn ich jetzt erwähne, das der Kotflügel net drauf steht?
Aus welchem Grunde willst Du das erwähnen?
Du hast doch selbst geschrieben, das "wohl" vergessen wurde den Kotflügel aufzunehmen.
Folglich verstehst Du das Gutachten nicht.
Bringe das Auto in die Werkstatt und übergebe denen das Gutachten.
Im Übrigen darf bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes repariert werden.
Der Restwert ist bei Vorlage einer Reparaturkostenrechnung nicht zu berücksichtigen.
Wenn Du anwaltlich vertreten bist, bräuchte sich die "Versicherungstante", wie abfällig bemerkt wurde, nicht mit Dir unterhalten.
Beitrag editiert, unnötige Provo, Zimpalazumpala , MT-Moderator
Edit: Aber grämt euch nicht , von dieser Abschließenden Meldung des TE bin ich ebenso überrascht und hätte niemals mit solchen Zahlen gerechnet, allein schon wegen dem HIS Eintrag.
Vielleicht will man Dich doch als Kunden nicht verlieren daher sind die plötzlich so generös, oder irgendwas ist diesmal komplett anders gelaufen wie sonst üblich nach Schema F.
Glückwunsch.
Zum Jahresende schnell noch Kosten produzieren, sonst ist der auszuweisende Gewinn zu hoch...
Da reicht es doch die Rückstellungen anzuheben.
Mit hohen Kosten kann man aber besser über "nur Verluste im Kfz.-Haftpflichtbereich, da müssen wir die Prämien erhöhen" jammern.
Machen lassen und gut ist. Wenn das dann später festgestellt wird, sind Kosten schon angefallen und das wird gemacht. Du bist der Geschädigte und kein Sachverständiger. Man kann von dir nicht erwarten so etwas zu verstehen. Also stell dich dumm und alles wird gut.