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A4, Handbremse vergessen, Unfall, HUK, Fahrlässigkeit

Themenstarteram 26. November 2023 um 16:40

Hallo zusammen,

gestern ist mir leider etwas Saublödes passiert. Ich habe meine A4 aus der Garage gefahren, hab den Motor laufen lassen, die Handbremse angezogen und bin ausgestiegen um meinen Sohn zu holen. Und dann hab ich im Augenwinkel gesehen, dass mein Auto die Einfahrt runter rollt, durch den Garten meines Nachbars eine Böschung runter und dort mit der Front aufgeschlagen und aufgesessen. Die Handbremse scheint nicht funktioniert zu haben, habe sie aber danach getestet, hat sauber funktioniert.

Komplette Front und wer weiß was noch am Audi ist im Eimer, Sträucher und kleine Bäume vom Nachbarn umgefahren.

Bin noch hinterhergerannt und ins Auto gesprungen aber habs nicht mehr geschafft rechtzeitig zu bremsen.

Hab gestern schon bis um 2 Uhr morgens gelesen und hab irgendwie 1000 Fragen.

Handbremse vergessen fällt ja wohl unter grobe Fahrlässigkeit.

Jetzt habe ich in meiner Versicherungspolice von HUK folgenden Absatz gefunden.

Dort bin ich Vollkasko versichert und habe einen Schutzbrief, Rabattschutz und keine Werkstattbindung.

"Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden Fällen:

• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder

anderer berauschender Mittel herbei.

• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile."

Bedeutet das jetzt die Versicherung kommt für den Schaden doch komplett auf oder kann ich auf dem Schaden komplett sitzen bleiben oder evtl. eine Teilschuld bekommen?

Falls die Versicherung aufkommt, zahlen die auch die Rechnung für den Bergungsdienst? Was kostet sowas eigentlich?

Falls die Versicherung aufkommt, darf ich dann wie immer Vorgehen und mir einen Gutachter meiner Wahl holen und den Schaden in meiner freien Werkstatt reparieren lassen? Hier hab ich gestern gelesen, dass die Versicherung im Nachgang das Geld zurück gefordert hat.

Bei meinen letzten Schäden habe ich das jedenfalls immer so gemacht, da war ich aber auch nie Schuld sondern jemand anderes.

Das ist mein erster Unfall seit 20 Jahren bei dem ich schuld bin.

Mein Auto hatte 2021 schon mal einen größeren Frontschaden bei ein Totalschaden festgelegt wurde. Ich habe das Auto damals aber trotzdem richten lassen. Ersten weiß ich was an dem Auto alles gemacht wurde und zweitens habe ich ihn über die Jahre einfach nach meinen Vorlieben gepflegt und optisch aufgewertet. Für das Angebotene Geld gab es im Internet einfach gar nichts . Hat dieser Schaden vor drei Jahren irgendwelche Folgen bzgl. der Versicherung & Reparatur? Ich erinnere mich dass mir die Versicherung damals gesagt hat, dass Sie den Vorfall in irgendeine Datenbank eintragen werden.

Den Schaden habe ich heute auch bei der HUK gemeldet.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten.

Vielen Dank schon mal

Viele Grüße

Joachim

 

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100 Antworten
Themenstarteram 26. November 2023 um 18:16

Hallo zusammen, vielen Dank dass ihr mir hier wirklich schon nach wenigen Minuten am Sonntag Abend eine Antwort zukommen lasst.

Ich bin für jedes einzelne Feedback dankbar.

Im Forum kommt es schon mal vor, dass Meinungen außeinander gehen, versucht euch doch aber nicht wegen mir die Köpfe einzuschlagen :-).

Ich habe gerade noch mal unterlagen gewälzt. Scheinbar war die Versicherung damals nicht einverstanden mit dem Restwert im Gutachten und hat 7100 angesetzt. Auch die Bestätigung mit dem Eintrag im HIS konnte ich gerade finden.

Aber was würde das denn für meinen Reparaturverlauf bedeuten?

Was sollte ich am besten tun?

Zu meiner Reparatur von 2021 ist noch zu sagen, dass ich tatsächlich meinem Anwalt alle Bilder vom reparierten Fahrzeug geschickt habe und wie vom Anwalt gefordert auf den Bildern eine aktuelle Tageszeitung mit dem aktuellen Datum auf die Motorhaube gelegt habe.

Der Schaden war aber 2021 auch an der Front, so wie jetzt auch wieder.

Ich muss mich zwingen höflich zu bleiben.

Aber wie soll man einem völlig Beratungsresistenten bzw. Aufklärungsresistenten gegenüber höflich und nett bleiben?

Zitat:

Komplette Front und wer weiß was noch am Audi ist im Eimer

Zitat:

Mein Auto hatte 2021 schon mal einen größeren Frontschaden bei ein Totalschaden festgelegt wurde

BeeKlasse - sag mir was Du rauchst, ich will das auch - damit wird die Welt zwar nicht wahrer, aber irgendwie lustiger (Solange Dir keiner glaubt...)

:D:D:D

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 26. Nov. 2023 um 19:2:06 Uhr:

Wenn aber z. B. der Totalschaden damals nur am Heck erfolgte und reguliert wurde, lässt sich jetzt bei einem reinen Frontschaden feststellen, ob der damalige Schaden hinten(!) vollständig behoben wurde.

Zitat TE "Mein Auto hatte 2021 schon mal einen größeren Frontschaden bei ein Totalschaden festgelegt wurde"

Zitat:

Ich muss mich zwingen höflich zu bleiben.

Und weil du keine Impulkontrolle hast, gelingt es dir nicht, wie man sieht, weil du nur "persönlich" zu können scheinst.

Ich hatte ja erwähnt, dass bei Beschädigungen der gleichen Teile wieder, und das ist ja hier wohl in gewissem Maße der Fall, auf andere Art und Weise bewiesen werden muss, dass das Fahrzeug nach Behebung des ersten Schaden wiederhergestellt wurde und nur darum geht es. Und um die völlig falsche Aussage, dass grundsätzlich nur der alte Restwert von damals bei einem neuerlichen Unfall zählt.

Warum tut eigentlich hier kein Mensch was gegen diese Trolle hier, das ist ja übel mit euch.

Sonst halte ich ja viel von Delles Aussagen, aber diesmal dürfte er irren...

Nu red nicht rum, sag, was Du rauchst?

:D

und das schreibt die HUK (dein Versicherer) zu Vorschäden. Es ist zwar das Anscheiben für einen KH Schaden, aber glaubt hier einer Ernsthaft, dass hier im Kasko Schaden anders argumentiert wird?

Du kommst hier nur wirklich weiter, wenn du die Reparatur des Frontschaden nachweisen kannst. Und auch auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Fach-und sachgerecht, nach dem ersten Gutachten zum Totalschaden.

Das ist auch der Grund, warum dein Auto im HIS steht.

Was als Nachweis anerkannt wird, habe ich auch schon geschrieben.

HUK Anschreiben

Für die HUK wird das hier ein gefundenes Fressen. Wen hier nicht überlegt vorgegangen wird, dass sehe ich schwarz.

Aber sei es drum, wenn es andere vom hörensagen besser Wissen, dann mal los.......

Übliches Geschwafel bei der HUK.

 

Mein Sohn hatte zwei unverschuldete Unfälle, jedesmal die Gegenseite HUK versichert.

 

Da kamen unzählige (!) solcher Schreiben, alle mit angeblichen Gerichtsurteilen garniert.

 

Am Ende des Weges hat die Versicherung alles, einfach alles, bezahlen müssen.

Im übrigen hatte ich bereits ausführlich ausgeführt, was "zählt".

Zumindest mir ist der Unterschied zwischen dem Händereinkauftwert und dem Händlerverkaufswert (dem Wiederbeschaffungswert) geläufig. Dem einen oder anderen aber wohl eher nicht.

Man sollte hier also mit der Zuweisung von Falsch oder richtig etwas zurückhaltender sein.

Zitat:

Zu meiner Reparatur von 2021 ist noch zu sagen, dass ich tatsächlich meinem Anwalt alle Bilder vom reparierten Fahrzeug geschickt habe und wie vom Anwalt gefordert auf den Bildern eine aktuelle Tageszeitung mit dem aktuellen Datum auf die Motorhaube gelegt habe.

Wenn das stimmt, dann ist dies natürlich relevant, egal was Delles Ansicht nur "als Nachweis anerkannt wird". Am Ende entscheidet das nicht die Versicherung, sondern ein Richter. Wenn, ja, wenn man eine Rechtsschutz-Versicherung hat, die auch das abdeckt.

Zitat:

@nogel schrieb am 26. November 2023 um 19:45:06 Uhr:

Übliches Geschwafel bei der HUK.

Mein Sohn hatte zwei unverschuldete Unfälle, jedesmal die Gegenseite HUK versichert.

Da kamen unzählige (!) solcher Schreiben, alle mit angeblichen Gerichtsurteilen garniert.

Am Ende des Weges hat die Versicherung alles, einfach alles, bezahlen müssen.

Dann sei froh. Andere hatten und haben nicht das Glück, weil Sie in Beweisnot waren.

Das ist in diesem Fall aber auch alles nicht erheblich. Es geht hier darum, dass dieses Auto mit einem Frontschaden als Totalschaden im HIS steht und nun ist wieder die Front betroffen.

Nach dem jetzigen Sachstand ist davon auszugehen, dass Nachweise über eine fach-und sachgerechte Reparatur nach Gutachten nicht vorliegen.

Und nur das hilft hier dem TE weiter, nichts anderes

und nochmal: Das sind nicht "meine" Ansichten, dass ist die aktuelle und gängige Rechtspechung mit der ich mich in meinem Büro leider jeden Tag auseinander setzen muss.

Es wird sich zeigen, ob die Lichbilder als Reparaturnachweis ausreichen, zu Wünschen wäre es ja.

Von daher viel Glück.

 

Zitat:

Was als Nachweis anerkannt wird, habe ich auch schon geschrieben.

Obwohl du angeblich "damit etwas zu tun hast", hast du nicht korrekt verinnerlicht, was die HIS tatsächlich als Datenbank leistet und wozu sie geschaffen wurde und wozu sie heute genommen werden darf.

Selbstverständlich hat derjenige, der vorträgt, repariert zu haben, die volle Beweislast, aber diese muss eben nicht unbedingt nur über Rechnungen und alte Nachgutachten erfolgen, auch wenn es sich Versicherungen mit solchem Verlangen oft sehr einfach machen und damit durchkommen.

Und dein "Vortrag" zum Fall "vorheriger Totalschaden" trägt überhaupt nicht, wenn tatsächlich vorschriftsmäßig behoben wurde. Dein sehr "vereinfachter Weg der Rechtsfindung" verwundert mich etwas, wenn du "vom Fach" bist.

Themenstarteram 26. November 2023 um 19:06

Okay, das werden wohl üble nächste Wochen werden.

Aber noch mal zurück zu meiner Frage.

Was soll ich als nächstes machen?

Welches Recht hab ich?

Was lohnt sich?

Grundsätzliche Frage noch mal zum HIS.

Hätte ich also 2021 die Karre lieber kaputt verkaufen sollen? Ich hab mir nichts dabei gesagt, mein gewissen war rein und ich dachte damit wollen sie den Betrügern auf die Schliche kommen. Sollte man diese HIS Abfrage dann auch vor einem Gebrauchtwagenkauf immer durchführen lassen? Ich meine wenn ich ein gebrauchtes Auto mit Schaden kaufe könnte ja auch so ein Eintrag vermerkt sein und wenn ich mit dem Auto dann einen Unfall habe bin ich der lackierte?

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