A2 Regelung in DE soll geändert werden ... was haltet ihr davon?

Ich kopiere den Text einfach hier rein mit Quelle. Ich hatte kein Thread gesehen wo das hier schon diskutiert worden ist. Was haltet ihr davon ?

Die EU-Führerscheinneuregelung von 2013 sieht vor, dass Inhaber des Führerscheins A2 Motorräder bis 35 kw (48 PS) fahren dürfen - allerdings mit der Einschränkung, dass diese Motorräder offen nicht mehr als das Doppelte dieser Leistung haben, sprich maximal 70 kW (96 PS).

Diesen Zusatz hat Deutschland 2013 bewusst nicht umgesetzt und muss sich deswegen jetzt einem „Vertragsverletzungsverfahren“ vor dem Europäischen Gerichtshof stellen. Deutschland bereitet derzeit eine EU-konforme Neuregelung des A2 vor, um einer Verurteilung zu entgehen. Am 8. Juli soll im Bundesrat darüber entschieden werden.

Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. Die deutsche Nachbesserung soll im Sommer 2016 abgeschlossen sein.

Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.
Vor Fahrten ins Ausland mit einer solchen Führerschein-Motorrad-Kombination warnt der ADAC schon länger.

Quelle:

http://www.motorradonline.de/.../729930
Beste Antwort im Thema

Ich bin letztes Jahr einfach so auf gut Glück in eine Fahrschule gegangen und habe gefragt, was ein Motorradführerschein kostet. Es lief dann folgendermaßen ab

"kommt darauf an, wieviele Fahrstunden sie brauchen."

Ich erzählte dann, dass ich schon lange 125er fahre, da ich den A1 Führerschein habe.

"Ja wenn das so ist, dann brauchen Sie die Theorie gar nicht mehr machen, dann machen Sie einfach den Stufenführerschein A2 und in zwei Jahren dann eine Prüfung für A."

"Was darf ich mit A2 fahren?"

"Alle Maschinen mit 48 PS, außerhalb Deutschlands nur welche, die offen nicht mehr als 96 PS haben"

"Warum ist das so?"

"Das ist das Gesetz. In Deutschland ist das eine Sonderregelung."

"Na gut, dann machen wir da so"

Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir dann einen A2 Führerschein ausgestellt, ich habe eine 600er auf mich angemeldet und versichert und ich wusste, die nächsten zwei Jahre darf ich nur in Deutschland damit fahren. Alles war legal, alle waren zufrieden, ins Ausland wollte ich nicht, kein Amt und keine Behörde hat mich zu irgendeinem Zeitpunkt auf etwas Besonderes hingewiesen. Von der Fahrschule über den Fahrprüfer, über die Zulassungsbehörde, über die Führerscheinstelle bis hin zur Polizei in Kontrollen haben mich alle durchgewunken.

An die, die sagen, ich hätte es wissen müssen. Wo war jetzt mein Fehler? Muss jetzt jeder Bürger EU Verordnungen im Original nachlesen und dann juristisch prüfen, ob der deutsche Staat rechtlich korrekt handelt?
Bin ich Rechtsanwalt für Europarecht? Muss man als Bürger jetzt anfangen, alle deutschen Gesetze erst mal zur Disposition zu stellen?

Diese Typen, die verlangen, dass jetzt die Angeschissenen ihre Maschinen verkaufen sollen oder die Kosten für A2 in den Wind schießen sollen, das sind wahrshceinlich die selben, die mit Foto und Notitzblock Sonntag morgens durch die Straßen laufen und Falschparker aus Prinzip anzeigen. Nur, dass die Falschparker wenigstens wussten, dass sie was falsch machen.
Solche Leute möchte ich mal sehen wenn morgen rauskommt, dass in der ihrem Landkreis zugehörigen Bausatzung etwas gegegn EU Recht verstoßen hat und es dann heisst, tja, strenggenommen sind alle Baufreigaben seit 2010 unzulässig, bitte reißt eure Häuser wieder ab, es tut uns sehr leid. Was da los wäre. Aber nein, wenn es einen nicht selbst betrifft, sondern nur eine kleine Gruppe, dann geilt sich der Deutsche Gartenzwergbesitzer daran auf, dass man Anderen an den Karren fährt, die sich nicht schuldig gemacht haben, keine Gesetze übertrten haben, und niemandem geschadet haben und auch niemandem a priori schaden werden. Ein erhabens Gefühl muss das sein. Assozial ist noch viel zu harmlos als Bezeichnung für das.

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Zitat:

@moppetta schrieb am 7. Juli 2016 um 09:44:03 Uhr:



Zitat:

@WeWa2 schrieb am 7. Juli 2016 um 09:38:40 Uhr:


Ein Bekannter hatte sich eine 125er Vespa angeschafft; eigentlich für seine
Frau, aber die konnte noch nicht mal Fahrrad fahren. Also wurde sie zum
Hobbygerät und stand lange nur in der Garage. An einem Sommertag wollte
er mit der Vespa ins Geschäft (Wanne - Dorsten); das war es auch. Mit der
125er fühlte er sich unglaublich unwohl und von allen Autofahrern gejagt.
Er hatte zwar Klasse 1, aber das Moppedfahren doch aufgegeben. Er ist
danach mit der Vespa nicht mehr gefahren und hat sie später seinem Sohn
geschenkt.

Tja.. und dann müssen unsere Kids hauptsächlich mit 45 km/h durch die Gegend goldeln.. aber, das ist noch mal ne andere Hausmarke.

Aktuell überlege ich für den Stadtverkehr ne 125er anzuschaffen..
Is nervig, dem Rappen durch den Baustellenwald zu wuchten..

Sehr schickes Möpp! Von den Koffern abgesehen könnte das meine sein. Aber ich gebe Dir insofern recht, als das die 58L nix für den Stadtverkehr ist. Dafür würde auch ein A2 taugliches Fahrzeug genügen.
Zum Thema Führerschein: ist mir insofern nicht so wichtig als es mich nicht betrifft, allerdings fände ich Bestandsschutz schon angemessen. Ich würde mich auch nicht freuen wenn mein FS Klasse 3 plötzlich eingeschränkt wäre und ich beispielsweise nur noch Kfz Bis 3,5 to ZGG fahren dürfte. (oder ich mit meinem Führerschein für Flurförderzeuge keine Van Carrier mehr bewegen dürfte 😁, nicht, dass ich schon mal hätte, aber zu wissen, ich könnte....)

Zitat:

@moppetta schrieb am 7. Juli 2016 um 09:44:03 Uhr:



Zitat:

@WeWa2 schrieb am 7. Juli 2016 um 09:38:40 Uhr:


Ein Bekannter hatte sich eine 125er Vespa angeschafft; eigentlich für seine
Frau, aber die konnte noch nicht mal Fahrrad fahren. Also wurde sie zum
Hobbygerät und stand lange nur in der Garage. An einem Sommertag wollte
er mit der Vespa ins Geschäft (Wanne - Dorsten); das war es auch. Mit der
125er fühlte er sich unglaublich unwohl und von allen Autofahrern gejagt.
Er hatte zwar Klasse 1, aber das Moppedfahren doch aufgegeben. Er ist
danach mit der Vespa nicht mehr gefahren und hat sie später seinem Sohn
geschenkt.

Tja.. und dann müssen unsere Kids hauptsächlich mit 45 km/h durch die Gegend goldeln.. aber, das ist noch mal ne andere Hausmarke.

He he ein gut das wir damals mit unseren (Simson) fuffi´s schneller durften, und mit 16 wurde dann auf´s Möpp umgestiegen bis 150ccm waren erlaubt.
Hab mir wieder ne Simme für die City startklar gemacht.

Leider wieder diese Antworten mit "wenn jeder einfach A1 hätte, was da passieren würde...". Kommt jedes Mal.
Davon war aber nicht die Rede, und das ist in den meisten Nachbarländern auch nicht so. Sondern es gibt z.B. in Österreich einen Wochenendlehrgang, manche Länder haben auch Prüfungen. Die Kosten liegen dann bei wenigen Hundert EUR, und das geht ja auch in Ordnung.
Einfach so in B enthalten, das gibts glaube ich nur noch in Italien. Frankreich hat vor Jahren den Lehrgang eingeführt.
Finde ich ok so. Was ganz ohne Prüfung möglich ist, konnte ich am SO wieder gut beobachten an einer der wenigen kurvigen Stellen hier oben an der Elbe. Ein MP3-Fahrer fuhr die Kurven schleichend langsam, und war trotzdem fast die ganze Zeit auf dem Mittelstreifen oder sogar komplett auf der Gegenfahrbahn. Ich dachte nur, wenn jetzt ein Auto kommt, scheppern mir die Trümmer um die Ohren.

Zitat:

@Sonntagnachtsfahrer schrieb am 8. Juli 2016 um 00:22:17 Uhr:


...
Ein MP3-Fahrer fuhr die Kurven schleichend langsam, und war trotzdem fast die ganze Zeit auf dem Mittelstreifen oder sogar komplett auf der Gegenfahrbahn. Ich dachte nur, wenn jetzt ein Auto kommt, scheppern mir die Trümmer um die Ohren.

Hilft gut gegen Splitter aus dem Verkehrsgeschehen vor einem:
Abstand halten.

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Zitat:

@ka-ruffi schrieb am 7. Juli 2016 um 17:50:11 Uhr:


8

Zitat:

@ka-ruffi schrieb am 7. Juli 2016 um 17:50:11 Uhr:



Zitat:

@moppetta schrieb am 7. Juli 2016 um 09:44:03 Uhr:


Tja.. und dann müssen unsere Kids hauptsächlich mit 45 km/h durch die Gegend goldeln.. aber, das ist noch mal ne andere Hausmarke.

Aktuell überlege ich für den Stadtverkehr ne 125er anzuschaffen..
Is nervig, dem Rappen durch den Baustellenwald zu wuchten..

Sehr schickes Möpp! Von den Koffern abgesehen könnte das meine sein. Aber ich gebe Dir insofern recht, als das die 58L nix für den Stadtverkehr ist.[...]

Danke.. Das Topcase ist fast sofort nach dem Kauf im Keller gelandet - damit hat man dauernd das Gefühl, ein VW-Bus würde einen verfolgen.. Die Krauserkoffer sind einfach praktisch zum umplünnen am strand und auch gut beim shopping. Isch abe keine auto..

Bei der heutigen Bundesratssitzung wurde der entsprechende TOP 41 (Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften)
komplett abgesetzt.
Eine Entscheidung erfolgt somit frühestens in der nächsten Sitzung am 23.09.2016.

Ich hoff mal der TOP kommt nicht durch, bis auf die weitere Prüfungssprache und den 15kW-Trikes steht da ja nur Mist drin...

@Jupiter_
Dürfte ich fragen wo du diese Info her hast 🙂 Würde mich interessieren.

Zitat:

@Katyexc125 schrieb am 8. Juli 2016 um 16:38:20 Uhr:


@Jupiter_
Dürfte ich fragen wo du diese Info her hast 🙂 Würde mich interessieren.

Tagesordnung des Bundesrats vom 08.07.2016 (TOP 41):

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/947/to-node.html

Zitat:

Beschlusstenor
Absetzung von TO

Mediathek (947. Sitzung):
http://www.bundesrat.de/.../mediathek-node.html?cms_rubrik=2540732418
Video der vollständigen Plenarsitzung (Minute 2:10): Mitteilung der Absetzung von TOP 41.

Habe heut extra den Livestream verfolgt bis ich gesehen hab, dass der Punkt abgesetzt wurde..
Was würdet ihr denn raten, jetzt einfach ein Bike <96PS kaufen und darauf hoffen, dass der Bestandschutz kommt? Werde Ende des Monats fertig mit meinem A2 Schein und wollte mir eigentlich eine Supersportler kaufen.

na toll , meine Güte können die nicht einfach sagen ja es gibt einen Bestandschutz, damit ich mir endlich meine Maschine kaufen kann ??

Mir wärs zu riskant bzw. zu viel Kohle die im Fall der Fälle flöten geht.
Zu dem wenn du dann endlich offen fahren darfst, hast die Kiste e schon 2 Jahre gefahren.............dann könnt ich sie e nicht mehr sehen.

Bundesrat setzt Verordnung zur EU-Führerscheinrichtlinie ab

Zitat:

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 die Verordnung zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Wunsch eines Landes oder der Bundesregierung kann die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen geplant

Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat eine Verordnung vorgelegt, mit der sie die Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie vollständig umsetzen will. Sie möchte damit auch auf Beanstandungen der EU-Kommission reagieren, die Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof auf vollständige Umsetzung der Richtlinie verklagt hatte.

Die Verordnung enthält eine Vielzahl von Änderungen, unter anderem zur Abgrenzung der Fahrerlaubnisklassen für kleinere Lkw und Mini-Busse, zu Auflagen für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen z.B. durch Herz- und Gefäßkrankheiten, Anforderungen an die Begleitperson für Fahranfänger ab 17 Jahren und diverse Verfahrensvorschriften für die Führerscheinbehörden. So sollen Flüchtlinge künftig die Theorieprüfung für den Führerschein auch auf hocharabisch ablegen können.

"Die Verordnung enthält eine Vielzahl von Änderungen, unter anderem zur Abgrenzung der Fahrerlaubnisklassen für kleinere Lkw und Mini-Busse"

Wie genau soll das denn abgegrenzt werden?

So wie ich's aus dem Text gelesen habe, soll wohl unterteilt werden in >3.5t, über 8 Leute haltend und *dafür gebaut* bzw. *nicht dafür gebaut*.
Ich denke dass solche längeren Sprinter zulässig bleiben, aber Sonderumbauten nicht.

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