A1 oder M ?
Wahrscheinlich gibt es dieses Thema schon gefühlte 1000 mal aber ich (15) habe das gleiche Problem wie viele andere in meinem Alter: ich muss mich zwischen M und A1 entscheiden...
Da meine Eltern eine 125er wegen versicherung zu teuer finden, haben sie mir einen 50ccm Roller gekauft, den mein Vater von 45 auf ca. 65 km/h tunen lassen hat. Nun würde mich interessieren, ob man mir dieses Tuning in Fall einer Polizeikontrolle einfach nachweisen könnte?
Wäre es allein wegen des Tunings sinnvoller A1 zu machen?
Außerdem möchte ich später wenn ich das Geld dafür habe den Motorradschein A machen.... findet ihr es sinnvoller erst M und später A oder A1 und später A zu machen bzw. was wird kostengünstiger?
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Und was ändert sich dabei ausser der Bezeichnung? Nichts da es bei max 45km/h bleibt.
Nun ja, er bekommt den Status von einem richtigen Führerschein. Ob die Probezeit ab dem Erwerb des AM angerechnet wird? Das sehen wird dann. Bisher ist mindestens der A1 notwendig damit man die Probezeit anrechnen lassen kann. Dies könnte sich nun ändern.
Auf jeden Fall wird der Zugang indirekt erschwert, schließlich muss das Prüfverfahren geändert werden.
Sollte das eingeführt werden, was in u.A. in Bayern diskutiert wurde -> AM ab dem 16. Lebensjahr. Niedriger (ab 14 wäre möglich) ist eher unwahrscheinlich, da die bereits hohen Unfallzahlen sich »nicht noch weiter erhöhen sollen«. Der werte Herr Beckstein hat in Bayern nicht nur den »gefährlichen A2« bemängelt, sondern auch darüber »nachgedacht«, den AM auch erst ab 18 zuzulassen... Nunja, Bayern eben. Schon immer etwas »anders«. 🙂
Aktueller Stand: AM in Deutschland ab 16.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
A1 ob sich die Geschwindigkeitsbegrenzung damit wirklich ändert?Abwarten
Es ist keine »Kann-Bestimmung«, somit fällt die 80 km/h-Grenze. Vergleichbar ist es mit dem Ende der 3,5-Tonnen-Grenze (welche in .de nur noch beim Parken auf dem Bürgersteig überlebt hat). Ein Alleingang von Deutschland ist nicht möglich.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
A2,im Kern wie bisher mit etwas höherer Leistung und dann einem Mindestgewicht von 175kg und der Einschränkung das nur noch Mopeds bis max 70kw A2-konform gedrosselt werden können.
Nicht nur das. Auch hier eine fest vorgegebene Regelung: Der wahre Stufenführerschein. Vor dem A2 steht der A1 als Pflicht. Dagegen haben bereits Fahrschulverbände und Hersteller ihren Unmut geäußert, denn... (siehe unten)
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Noch was zum A1,der eventuelle Wegfall der Maximalgeschwindigkeit könnte auch dazu führen der der Markt für Leichtkrafträder zusammenbricht da sich kaum noch einer die Versicherung leisten kann.
...der Markt für Leichtkrafträder bricht wohl nicht wegen der mutmaßlich steigenden Versicherungen zusammen, sondern wegen der - von den Fahrschulverbänden vermuteten - Unsinnigkeit dann noch A1 und A2 zu erwerben.
Die Argumentation geht in die Richtung, dass der (in Deutschland) teure A1 mit seinen 950 bis 1200 Euro dann von Motorradinteressierten erst gar nicht mehr erworben wird. Wer will denn noch mit 16-20 eine 125er fahren (weil mit 18 erst einmal der B erworben wird, für den A2 aber nicht genügend Geld mehr vorhanden ist), wenn er z.B. vermutlich mit 17, spätestens jedoch mit 18 den B erwerben kann?
Erst ab 20 soll es den A2 geben -> während alle Kumpels mit ihren Autos fahren, fährt man mit seiner 125er hinterher? Klingt nicht wirklich attraktiv - laut den Fahrschulverbänden.
Daher ist eine Befürchtung vorhanden das sowohl Kaufverhalten wie auch Abschlüsse von Motorradführerscheinen zurückgehen werden. Aber weniger wegen der Versicherung als mehr wegen der zunehmenden Unattraktivität des A1-A2-A-Dreigespanns.
Bis man »richtig schnell« fahren kann wird es nun teuer bzw. dauert länger:
Ab 16 A1
Ab 18 A2
Ab 20 A
Also ist man mindestens 20 für den A - wenn man A1 und A2 bereits erworben hat. Das will erst einmal bezahlt sein. Deine Argumentation wegen der hohen Versicherungen wird sozusagen durch die höheren Führerscheinkosten noch weiter verschärft.
Den »automatischen Wechsel zum unbegrenzten A« wie derzeit in Deutschland angewendet, wird es dann nicht mehr geben.
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Bezüglich der Versicherungsbeiträge: Ich gehe davon aus, dass sich ein ähnliches Modell durchsetzen wird, wie es beispielsweise in der Schweiz vorhanden ist: Die Versicherungsprämie richtet sich nicht ausschließlich nach dem Wagnis oder der Höchstgeschwindigkeit, sondern auch nach dem Alter des Fahrzeuginhabers sowie wie lange er bereits die Fahrerlaubnis besitzt.
Konkrekt: Wenn ich als »alter Sack« eine 125er bewege, unterstellt man mir, dass ich nach jahrzehntelanger Teilnahme im Straßenverkehr zu deutlich weniger Unfällen neige. Dementsprechend geringer wird der Versicherungsbeitrag ausfallen.
Auch Versicherungen lassen ungern einen Markt wegbrechen. 🙂
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Dazu der Direkteinstieg ab 24. Für andere Länder (z.B. Österreich) ein Drama. Schließlich konnte man dort ab dem 21. Lebensjahr direkt den »großen A« erwerben. Damit ist es dort dann auch vorbei.
Die Begeisterung darüber hält sich natürlich in Grenzen.
Auch hierzu eine Vermutung der Fahrschulverbände: Man wird es sich gut überlegen ob man sich A1, A2 und A antun will, wenn sich der deutsche Normalbürger - im Gegensatz zu früher - meistens mit 18 ein Auto leisten kann. Vor 30 Jahren sah dies noch anders aus. Eher die 125er oder 500er für die Fahrten zur Arbeit bzw. von und zur Lehrstelle/Gesellenbetrieb.
Heutzutage fährt manche/mancher ja mit einem 2 Jahre alten Golf zu den BWL-Vorlesungen an der nahegelegenen Hochschule... Man hat ja seine gewissen Standards...
Grüße, Martin