1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. A Motorrad auf A2 Person anmelden möglich ?

A Motorrad auf A2 Person anmelden möglich ?

Servus zusammen,

ich hole diesen Wochenende endlich mein erstes Moped ab.
Eine gebrauchte KTM 640 LC4.

Leider ist diese ungedrosselt und die Werkstatt meines Vertrauens ist leider ein paar Minuten fahrt weg, daher möchte ich das Bike zunächst offen auf mich anmelden, damit ich ein Kennzeichen habe. Anschließend würde mein Vater das Moped zur Werkstatt fahren, damit diese die Drossel einbauen und den TÜV alles durchchecken lassen.

Nun meine Frage: Kann ich das Moped überhaupt auf mich anmelden ?
Für die Versicherung habe ich die bereits gedrosselte KW-Leistung angegeben.

Edit: die Alternative wäre, einen Sprinter zu mieten und bis zum Werkstattermin zu warten und danach erst anzumelden.
Hierfür müsste ich aber erneut einen Sprinter mieten...

Grüße ! 🙂

20 Antworten

Zitat:

@F800-Rider schrieb am 22. April 2019 um 08:39:56 Uhr:


Ich glaube dein Kumpel hat dir einen Bären aufgebunden

Ich glaube Softail-88 lebt gar nicht in Deutschland.

Daher gehen bei ihm immer lauter lustige Sachen welche in Deutschland nicht gehen. 😉

Grüße, Martin

Ihr seht mich verwirrt..... es ist zwar ein paar Jährchen her, daß mein Kumpel das getan hat, aber getan hat er es. Wobei es da um die Versicherung ging.... weiß jemand, ob man ein Fahrzeug auf einen Nicht-Halter versichern kann? Evt. wurde auch so viel Schmuh getrieben (z.B. Harz-4er läßt sein Auto auf das Kind eines Bekannten zu und es ist dadurch pfändungssicher oder so) daß das geändert wurde.

Aber auf Firmen kann man Fahrzeuge zulassen, und auf alle Erwachsenen. Unabhängig vom Führerschein. Und das war die Frage.

@x-Fish: Ich lebe nicht in Deutschland, ich lebe im SCHWABENLÄNDLE. Das ist schöner.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 22. April 2019 um 16:29:39 Uhr:


Ihr seht mich verwirrt..... es ist zwar ein paar Jährchen her, daß mein Kumpel das getan hat, aber getan hat er es. Wobei es da um die Versicherung ging.... weiß jemand, ob man ein Fahrzeug auf einen Nicht-Halter versichern kann? Evt. wurde auch so viel Schmuh getrieben (z.B. Harz-4er läßt sein Auto auf das Kind eines Bekannten zu und es ist dadurch pfändungssicher oder so) daß das geändert wurde.

Aber auf Firmen kann man Fahrzeuge zulassen, und auf alle Erwachsenen. Unabhängig vom Führerschein. Und das war die Frage.

@x-Fish: Ich lebe nicht in Deutschland, ich lebe im SCHWABENLÄNDLE. Das ist schöner.

Du hast also Kumpels die andere Dinge tun können als andere. Und dein Schwobaländle schreibt sich ohne "o" und schließt die Ostalb nicht mit ein - ansonsten hättest du die gleichen Gesetze wie dort.

Wohnst du evtl. im Neuschwabenland?

https://de.wikipedia.org/wiki/Neuschwabenland

Das könnte deine Verwirrung erklären. 😁

Und: Das weder Teil I noch Teil II ein Eigentumsnachweis sind sollte auch dir bekannt sein? Auch in Neuschwabenland?

Grüße, Martin

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 22. April 2019 um 07:51:02 Uhr:


Doch, mein lieber X-Fish, das geht genau so. Man kann alle Fahrzeuge (auch Motorräder) auf jede natürliche oder juristische Person (Firma etc.) anmelden. Man muß dazu keinen Führerschein haben. Oder hast Du schon mal eine Firma mit Führerschein gesehen?????? Ein Kumpel von mir hat deshalb Punkte gekriegt, obwohl er mit dem betr. Fahrzeug gar nicht fährt..... er ist der Chef und damit für das auf die Firma zugelassene Fahzeug haftbar.

Rein juristisch mag das stimmen, aber die meisten Versicherungen schließen in ihren AGB minderjährige Personen als Versicherungsnehmer aus. Folglich kann ein 16-Jähriger unter Umständen nicht einmal einen Anhänger auf sich versichern. Und wenn, sind die Versicherungsprämien exorbitant teuer.
Meine Mopedversicherung hat aus dem Grund auch mein älterer Bruder für mich abgeschlossen, als ich mit 16 eine 125er bekam. Die meisten Versicherungen wollten mich nicht versichern und diejenigen, die es gemacht hätten, haben vollkommen utopische Preise verlangt.

Ähnliche Themen

Moin!

Zitat:

@DaXXes schrieb am 23. April 2019 um 22:03:07 Uhr:


Rein juristisch mag das stimmen, aber die meisten Versicherungen schließen in ihren AGB minderjährige Personen als Versicherungsnehmer aus. Folglich kann ein 16-Jähriger unter Umständen nicht einmal einen Anhänger auf sich versichern. Und wenn, sind die Versicherungsprämien exorbitant teuer.
Meine Mopedversicherung hat aus dem Grund auch mein älterer Bruder für mich abgeschlossen, als ich mit 16 eine 125er bekam. Die meisten Versicherungen wollten mich nicht versichern und diejenigen, die es gemacht hätten, haben vollkommen utopische Preise verlangt.

Die schließen das nicht in den AGB aus - diese greifen erst wenn ein Vertragsverhältnis entstanden ist. Aber es ist natürlich das Recht einer jeder Versicherung (und von jedem anderen auch) mit Minderjährigen keine Verträge einzugehen - es gibt ja nun mal zum Glück keinen Kontrahierungszwang.
Es gibt eine Reihe an juristischen Risiken, die damit einher gehen, mit Minderjährigen Verträge abzuschließen - und wer das dennoch macht, lässt sich das Risiko bestenfalls durch einen höheren Preis kompensieren.

Zitat:

@DaXXes schrieb am 23. April 2019 um 22:03:07 Uhr:


Rein juristisch mag das stimmen, [...]

Jetzt verwirr ihn nich noch mehr. Natürlich kann man "rein juristisch" keinen Säugling als Halter von einem Krad, PKW oder LKW in Teil I und II eintragen lassen.

Versicherungsnehmer ist noch mal ein ganz anderes Kapitel, Weichheck-88 sprach aber vom Zulassungsverfahren.

Grüße, Martin

Deine Antwort
Ähnliche Themen