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A Motorrad auf A2 Person anmelden möglich ?

Themenstarteram 12. April 2019 um 9:48

Servus zusammen,

ich hole diesen Wochenende endlich mein erstes Moped ab.

Eine gebrauchte KTM 640 LC4.

Leider ist diese ungedrosselt und die Werkstatt meines Vertrauens ist leider ein paar Minuten fahrt weg, daher möchte ich das Bike zunächst offen auf mich anmelden, damit ich ein Kennzeichen habe. Anschließend würde mein Vater das Moped zur Werkstatt fahren, damit diese die Drossel einbauen und den TÜV alles durchchecken lassen.

Nun meine Frage: Kann ich das Moped überhaupt auf mich anmelden ?

Für die Versicherung habe ich die bereits gedrosselte KW-Leistung angegeben.

Edit: die Alternative wäre, einen Sprinter zu mieten und bis zum Werkstattermin zu warten und danach erst anzumelden.

Hierfür müsste ich aber erneut einen Sprinter mieten...

Grüße ! :)

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20 Antworten

Grüß Dich,

Du könntest das Mopped auch auf Deine Oma anmelden, selbst wenn die gar keine Fahrerlaubnis besitzt.

Wichtig ist nur, dass derjenige der fährt den passenden Führerschein dafür hat.

Themenstarteram 12. April 2019 um 10:18

vielen Dank für deine Antwort.

ich dachte das wenn die bei der Zulassungsstelle die eVB-Nummer bei sich eintragen und dann sehen das die Versicherung nur auf die gedrosselte KW-Leistung geht, die mir die Zulassung verweigern.

 

Grüße

Warum bringst du die kiste nicht gleich in die werkstatt? Probefahrt? Oder ohne gekauft?

 

https://www.autozeitung.de/...eichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html

Die Zulassungsstelle interessiert nicht die kw zahl.

Zitat:

@WiZzIJunK schrieb am 12. April 2019 um 12:18:38 Uhr:

vielen Dank für deine Antwort.

ich dachte das wenn die bei der Zulassungsstelle die eVB-Nummer bei sich eintragen und dann sehen das die Versicherung nur auf die gedrosselte KW-Leistung geht, die mir die Zulassung verweigern.

 

Grüße

Die eVB-Nr. ist nicht "speziell" für eine Leistung ausgelegt.

Das ist nur der Nachweis, bzw. die Zusage für die Zulassungsstelle, dass diese Versicherung bereit ist das Fahrzeug für Dich zu versichern.

Ob die Kiste dann 23, 48 oder 205 PS hat, teilt die Zulassungsstelle der Versicherung dann anhand der eingetragenen Daten im Fahrzeugschein mit.

Die wird also dann erstmal mit der offenen Leistung versichert.

am 12. April 2019 um 10:46

Anmelden - zur Werkstatt fahren - Ummelden?

äh.. das muss aber auch leichter gehen!

Einfach du gehst zur Werkstatt lässt dir den Einbau bestätigen und lässt sie zu.... - und zwar auf die richtige KW zahl!

Themenstarteram 12. April 2019 um 11:14

an sich klar, das ist wirklich etwas umständlich.

Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass wenn man zulange mit dem Kauf wartet, der Verkäufer (privat) das Teil anderweitig verkauft.

Daher will ich das Bike, sollte alles passen, direkt mitnehmen. Den Werkstattermin habe ich leider erst nach Ostern bekommen.

Habe zwar nicht nachgefragt, aber ich denke das die Werkstatt nicht so begeistert wäre, wenn ich die Maschine eine Woche bei denen 'lager'.

Das Bike steht ziemlich weit weg, daher hinfahren, zahlen und wieder kommen ist auch nicht wirklich eine Option für mich.

 

Grüße

Also ich würde einfach mal zur Zulassungsstelle gehen und dort fragen, die können dir glaube ich besser helfen.

1 woche bei der werkstatt parken sollte nicht das Thema sein...

am 12. April 2019 um 15:39

Kurze Antwort: Man kann Autos und auch Motorräder sogar auf "juristische Personen" anmelden, also auf Firmen oder Gesellschaften. Und sogar auf Kinder. Ein Kumpel von mir (Versicherungs-Agent) hat sein Mini-Motorrad (250 ccm) auf seinen Sohn angemeldet, und als der dann 18 wurde hat der gleich die ganzen Prozente dafür auf sein Atuo mitgenommen. Waren unterm Strich ein paar tausend Euro Ersparnis.......

Kleine Korrektur: Auf Kinder geht nicht einfach so.

Das Mindestalter für die Zulassung ergibt sich aus der Führerscheinklasse: Wer noch keine 18 ist kann zwar ein Fahrzeug auf sich zulassen welches für AM oder A1 geeignet ist, aber kein Motorrad Klasse A2 oder A.

PKW (Klasse B) geht nur nach Vorlage von BF17, ansonsten auch hier: Kinder können nicht Halter sein (Zulassungsbescheinigung).

Ausnahmen: Behinderte Kinder (Steuervergünstigung). Wobei das interessant wäre mit dem A2... ;)

Grüße, Martin

am 22. April 2019 um 5:51

Doch, mein lieber X-Fish, das geht genau so. Man kann alle Fahrzeuge (auch Motorräder) auf jede natürliche oder juristische Person (Firma etc.) anmelden. Man muß dazu keinen Führerschein haben. Oder hast Du schon mal eine Firma mit Führerschein gesehen?????? Ein Kumpel von mir hat deshalb Punkte gekriegt, obwohl er mit dem betr. Fahrzeug gar nicht fährt..... er ist der Chef und damit für das auf die Firma zugelassene Fahzeug haftbar.

Und wo hat er etwas anderes behauptet? :confused:

Er schrieb nur, dass es bei Kindern nicht ganz so einfach geht.

Der Kreis Offenbach schreibt dazu auf seiner Webseite

Zitat:

Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Das ist das, was man auch sonst überall liest. Scheint also zu stimmen. Mir ist also nicht ganz klar, worüber Du dich jetzt aufregst...

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 12. April 2019 um 17:39:38 Uhr:

in Kumpel von mir (Versicherungs-Agent) hat sein Mini-Motorrad (250 ccm) auf seinen Sohn angemeldet, und als der dann 18 wurde hat der gleich die ganzen Prozente dafür auf sein Atuo mitgenommen. Waren unterm Strich ein paar tausend Euro Ersparnis.......

Ich glaube dein Kumpel hat dir einen Bären aufgebunden:

Zitat:

Beachten Sie auch, dass der Schadenfreiheitsrabatt nur für soviele Jahre übertragen werden kann, wie der Jugendliche schon im Besitz seines Führerscheines ist.

Info

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 22. April 2019 um 07:51:02 Uhr:

Doch, mein lieber X-Fish, das geht genau so. Man kann alle Fahrzeuge (auch Motorräder) auf jede natürliche oder juristische Person (Firma etc.) anmelden. Man muß dazu keinen Führerschein haben. Oder hast Du schon mal eine Firma mit Führerschein gesehen?????? Ein Kumpel von mir hat deshalb Punkte gekriegt, obwohl er mit dem betr. Fahrzeug gar nicht fährt..... er ist der Chef und damit für das auf die Firma zugelassene Fahzeug haftbar.

Eine GmbH ist kein Kind. Das ist dir bewusst? ;)

Ich spreche explizit von Kindern und Jugendlichen unter 18 und du kommst wieder mit dem platten Hammer daher welcher nicht differenzieren kann.

Also nochmal für die hinteren Reihen welche unter der Schulbank in ihrer Bravo den Dr. Sommer aufgeschlagen hatten:

Zitat:

Die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine minderjährige Person ist grundsätzlich nicht mehr möglich, es sei denn,

  • diese Person erfüllt aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz, oder
  • diese Person kann aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis die Haltereigenschaft für dieses Fahrzeug erfüllen.

Somit ist insbesondere die Zulassung auf 17-jährige PKW-Halter, die mit diesem Fahrzeug am Begleitenden Fahren ("Führerschein ab 17") teilnehmen, möglich. Die Zulassung eines PKWs auf das minderjährige Kind kann daher in diesem Zusammenhang frühestens am 17. Geburtstag erfolgen, wenn eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten und die üblichen Unterlagen für die Zulassung vorliegen.

Deine Argumentation sagt das Gegenteil. Du behauptest mit deiner pauschalen Aussage "Man kann alle Fahrzeuge .. auf jede natürliche oder juristische Person .. anmelden" das auch ein neugebornes Kind sofort Halter eines LKW werden kann. So läuft das aber nicht. :D

Grüße, Martin

PS: Quelle für das Zitat: https://www.ostalbkreis.de/.../detail.php?...

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