9 Verletzte & 1 Tote nach illegalem Autorennen
Zitat:
Tote nach illegalem Autorennen
Bei einem illegalen Autorennen sind in der Nacht auf Samstag in Bielefeld neun Menschen schwer verletzt worden. Eine 25 jährige Frau aus Gütersloh erlag am frühen Morgen in einem Bielefelder Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Die Polizei geht davon aus, dass sich die Autos bei dem Rennen auf der Herforder Strasse gegenseitig bedrängt hatten. Ein Fahrer verlor dabei offensichtlich die Kontrolle über sein Fahrzeug und raste in eine Zuschauergruppe am Straßenrand.
quelle: wdr
die "rennfahrer" sind 21 und 19 jahre alt, einer flüchtete nach dem unfall und beide wurden mittlerweile festgenommen.
fazit: mal wieder ein spektakuläres rennen in der "typchen-klasse" 🙄
172 Antworten
Muss ich drahkke zustimmen.
Deshalb würde ich Ö einiges geändert in hinsicht auf STVO und Führerschein im allgemeinen.
In ein paar fahrschulen ist derzeit der versuch im gange, genau solche "täter" in den Kurs miteinzubringen, der dann erzählt, welche konsequenzen ihm passieren können usw.
Des weiteren machen die Versicherungen auch ein bischen "aktion scharf", indem sie für Leute unter 25 die PKW versicherungen für KFZ über 66KW/90PS um bis zu 15% erhöhen bzw gar nicht zulassen.
Allerdings das auto war zu 99% unter dieser grenze (gabs nur ein paar seltene stücke mit mehr leistung).
Und vor allem ist noch was:
Ob man mit einem auto mit 500ps und 100kmh über dem haufen gefahren wird oder einem mit 50ps und 100kmh ist kein unterschied. Beides mal sind 100 kmh und man ist mit sehr hoher wahrscheinlichkeit tod.
Was das nächste ist: es gibt auf den strassen 99% (wenn nicht mehr) fahrer, die sich an die regeln mehr oder weniger genau halten, aber keinen dabei gefährden. und nur wegen 1% der fahrer so teuflisch arbeiten sollte auch nicht die arbeit der Exekutivorgane sein. Es bringt nichts, alles zu verallgemeinern, wenn nur ein paar blöd sind.
Ich bin selbst erst 22 und fahre ein auto über besagter regelung. habe aber keinen einzigen strafzettel bekommen bei ca 100tkm, da ich sehr wohl die grenzen einhalte. mein kleiner bruder (20) fährt mit einem auto mit 133ps und hat genauso keinen zettel bis jetzt bekommen (ist aber schon ca 60tkm gefahren). verstehe also teilweise die scharfmache gegen junge lenker auch nicht.
Meiner meinung nach wäre es schlauer, einfach das mindestalter auf 18 zu belassen, keine regelung über leistung o Ä machen, sondern einfach ein Psychologisches gutachten über den Führerscheinanwärter generell machen zu lassen. wenn sich jemand z.B als sehr fragwürdig erweist, müsste es dann eine möglichkeit geben, dem erst in einem halben jahr wieder zu prüfen und in der zwischenzeit darf er keinen führerscheinkurs machen (sonst könnte er ja unter umständen erst nach zwei jahren zur Prüfung antreten, was auch blödsinn wäre). Wenn die Leute das nicht kapieren wollen, muss man sie einfach bevormunden, obwohl es eigentlich die grosse mehrheit eh nicht braucht, aber wie gesagt, jeder toter ist einer zuviel
Ja.. da war mal wieder was los hier in Bielefeld :-((((
Es ist ja noch nichtmal gesagt mit welcher Geschwindigkeit der Corsa in die Menschen gefahren ist oder geschleudert wurde. So weit ist der Weg auf der Herforder Straße von der rechten Spur zum Bürgersteig und der Straßeneinmündung, wo die Leute standen, nicht (sieht man auch auf den diversen Fotos, die in der Online Zeitung der NW veröffentlicht sind).
Schlimm ist, DASS die Geschwindigkeit gereicht hat 10 Menschen schwer zu verletzen, davon 3 offenbar lebensgefährlich und eine Frau gestorben ist.
Wenn dann noch das Unvermögen richtig zu reagieren dazu kommt.
Wobei ich mir nicht anmaße zu glauben, dass ich immer "richtig" reagieren könnte.
Hier ist mal vor einigen Wochen gefragt worden, ob ein Sicherheitstraining beim ADAC was bringt in Punkt auf das Lernen "richtig" zu reagieren.
Meine Eltern haben das damals, denke ich, genau richtig gemacht, als ich direkt zum bestandenen Führerschein (genau am 18. Geburtstag) das erste Sicherheitstraining für ca. 6 Monate später bekommen habe. Und selber habe ich dann alle 2-4 Jahre wieder eins besucht.
Die Fahrer gehören der Altersgruppe an, die häufig in Unfälle wegen riskanter Fahrweise oder einfach Unerfahrenheit verwickelt ist. Aber wieviele Leute über 30, 40, 50 etc. fahren sonst auch wie die Henker im täglichen Verkehr? Und gefährden damit auch Mitbürger?
Der Unfall gibt jedenfalls auch mir (arm, unschuldig, 32 Jahre, ungetunter, 10,5 Jahre alter Polo) eine Menge zu denken...
Gruß
Schnute
Hier geht es nicht um ein vorsätzliches Tötungsdelikt, sondern um fahrlässige Tötung.
Die Strecke ist ein bekannter Szenetreff.
Einige andere Delikte wurden daher vermutlich vorsätzlich begangen.
Wettrennen (und damit Fahren ohne Versicherungsschutz), Gefährdung des Straßenverkehrs, Geschwindigkeitsübertretung etc. .
Daneben stellt sich noch die Frage nach dem Tuningzustand des Wagens und damit die Frage nach dem Erlöschen der ABE.
Die Folge war für normale Menschen eine eindeutig erhöhte Unfallgefahr. Die hat sich auch realisiert und ist damit dem Fahrer als Versagen und Verbotsüberschreitung zuzurechnen.
Hinweis:
Bei normaler Geschwindigkeit hätte der Fahrer nicht dem Vorausfahrenden ausweichen müssen,
bei überhöhter, aber nicht wahnwitziger Geschwindigkeit hätte er die Differenz problemlos abbremsen können.
Hier ging es vermutlich darum sich durch die Lücke quetschen zu wollen und rechts zu überholen. Nur war die Lücke zu eng.
Wer den Unfallwagen anschaut, der wird feststellen, dass die Aufprallgeschwindigkeit der Fußgänger bei 80 km/h plus lag.
Zitat:
Original geschrieben von Bonsai-Brummi
So, so, boah ey,
und welche Chance haben die Opfer???
Möchtest Du lieber, dass das Problem nicht behandelt wird? Das sich solche Vorfälle wiederholen? Durch Strafen wird doch auch vorgebeugt. Klar hat das nicht immer Erfolg. Aber wer es nicht versucht, der hat vorher schon verloren.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Hier scheint mehr der Wunsch einiger Sozialpädagogen und Psychologen als die Realität der Vater des Gedankens zu sein.
Das mag teilweise sein. Aber es gibt auch einige wenige, denen eine solche Behandlung tatsächlich hilft und genau deshalb macht es Sinn. Besser einige wenige resozialisiert, als grundsätzlich keine Behandlung angeboten und niemanden resozialisiert zu haben!
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Faktisch gibt es mehr als genügend 14-jährige bei denen die Weichen bereits unwiderruflich gestellt sind. Obwohl manchmal bereits einige Jahre hochkriminell, unterliegen die dann erstmals! dem Strafrecht und können dann noch 7 Jahre lang mit allerlei Vergünstigungen rechnen. Man könnte die Obergrenze der Vergünstigung getrost bei 18 ziehen.
Vergünstigungen? Sowas gibts nicht. Das ist Laiendenkweise. Du kannst Kinder nicht genauso strafen wie Erwachsene!
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Der Normalbürger, der sich nie eine teure Segelschiffreise und sonstige Abenteuerurlaube leisten kann, hat für solche Auswüchse deutschen Sozial- und Strafrechts jedenfalls kein Verständnis.
Der Normalbürger hat i. d. R. auch kaum Ahnung in diesen Belangen. Wundert mich aber auch nicht, denn diese Belange werden von der Presse nur verfälscht und schlecht wiedergegeben. Positive Erfolge z. B. werden entweder ganz unter den Teppich gekehrt oder absichtlich negativ dargestellt.
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@ Boah Ey:
auch wenn wir hier scheint´s etwas OT geraten:
Aus Deinen Äußerungen schließe ich, daß Du vom Fach bist (Jurist, Soz.Päd. oder so). Gesteh mir und anderen bitte zu: Wir sind keine Fachleute und haben natürlich "Laienansichten", die auch schon mal darauf hinauslaufen, schlicht und einfach vor Leuten geschützt zu werden, die "böses tun", egal ob Halbstarke oder Rentner.
Klingt krass, ich weiß, aber:
Der jungen Frau in Bielefeld hat der Raser KEINE Chance gelassen, warum hat er dann welche verdient?
Zitat:
Original geschrieben von Bonsai-Brummi
@ Boah Ey:
Klingt krass, ich weiß, aber:
Der jungen Frau in Bielefeld hat der Raser KEINE Chance gelassen, warum hat er dann welche verdient?
Du siehst das von der falschen Seite: Das ist für UNS/ALLGEMEINHEIT eine Chance. Wenn er sich künftig straffrei verhält, werden wir nicht geschädigt. Irgendwann kommt er eh raus, dann soll das doch nicht nochmal passieren, also muss auf sein Verhalten und sein Denken eingewirkt werden. Sorry, mein Mitgefühl den Tätern gegenüber hält sich nun wirklich mal stark in Grenzen. Jeder muss selbst wissen, was er tut und auch die Konsequenzen durchstehen.
ah, madcruiser hat es in seinem letzten post schon sehr treffend gesagt. und ich wollte es nochmal aufgreifen, weil ich folgende beiträge überflüssig und unpassend finde:
" Der Argumentation einiger hier folgend wäre der Zuschauer eines Leichtathletik-Turniers, der vom Speer des unfähigen Speerwerfers durchbohrt wird, selber schuld. Schließlich hat er sich ja in die Gefahrensituation begeben.
Diese (unsinnige) Begründung lässt sich noch weiter übertragen... Wenn mir beim Spazierengehen ein Blumentopf auf den Kopf fällt bin ich selber schuld... Schließlich bin ich freiwillig unter den Balkonen entlanggelaufen."
Beide beschriebene Events sind -legal-!!! Vielleicht reicht das schon, aber ich schreibe mal einen sinnvolleren Vergleich und frage euch mal, ob die Opfer wirklich noch 100% unschuldig sind:
Jemand der sich mal in der Drogenszene in den Tiefen eines Bahnhofs umschauen will und sehr tief dort hineingerät, wird abhängig, stirbt... ist selber schuld!?
Ok, ich gebe zu, es war kein wirklich gutes Beispiel. Aber es ist auch recht schwer eine solche Situation zu vergleichen. Zumal auch noch mit einer Situation (legal vs. illegal) die gar nicht mit dieser vergleichbar ist.
Also wenn schon argumentieren, auch überlegen, ob die Argumente sinnvoll sind, denn sonst kommt man in einer Diskussion nicht weiter!
Gruß Julian
Zitat:
Original geschrieben von 10sKäfer
Beide beschriebene Events sind -legal-!!! Vielleicht reicht das schon
Ich denke, es geht nicht mal unbedingt um legal oder illegal. Zum einen gehört das mit dem Blumentopf wie schon beschrieben zum allgemeinen Lebensrisiko. Es ist nunmal so, es kann ÜBERALL etwas passieren, und wenn ich zuhause bleibe. Dann kann ich die Treppe runterfallen und mir das Genick brechen oder ich ertrinke in der Badewanne. Irgendwo hört es dann doch auf. Und das mit dem Speer: ich würde sagen, so etwas fällt wohl eher in die Kategorie "kalkuliertes/kalkulierbares Risiko". Denn mal ehrlich, wieviele Leute sind bei Sportveranstaltungen durch einen Speer getötet worden und wieviele Opfer gab es bei illegalen Straßenrennen?? Einfach mal drüber nachdenken, nicht jeder Vergleich ist immer passend....
Gruß Tecci
So 🙂
Leider werden die Zitate ein wenig aus dem Kontext gerissen wiedergegeben, was zu einer gewissen Verzerrung führt 😉
Sowohl der Speer als auch der Blumentopf waren lediglich überspitzte Beispiele, um den zugrundeliegenden Argumentationsansatz zu verdeutlichen:
Ein Fußgänger der auf dem Gehweg steht und dort von einem "Renn"-Auto überrollt wird, kann weder Schuld noch Mitschuld haben, egal was er/sie dort gemacht hat. Wer Lust hat, kann sich den ganzen Tag an den Straßenrand stellen und dem Verkehr zusehen... daraus eine Mitschuld zu konstruieren, wenn derjenige dann überfahren wird, ist doch absurd.
Es spielt schlicht und einfach keine Rolle, warum die Frau da stand. Als Fußgängerin darf sie auf dem Gehweg stehen, warum und wann immer sie will. Als Autofahrer darf man sie aber eben nicht überfahren.
@boah ey, obwohls schon zwei Seiten zurückliegt 😉
Ich widerspreche mir mitnichten. Mein Vorwurf der geistigen Unreife bezog sich auf den Entschluß der beiden, sich ein illegales Rennen zu liefern. Das hätte ich auch als Unreife tituliert wenn die beiden 40 gewesen wären.
Das dürfte doch mit der durch Jugendgerichtshilfe und Gericht festzustellenden Reife/Unreife nichts zu tun haben. Bei der Entscheidung, sie als Heranwachsende oder Erwachsene zu beurteilen, spielt ja das Warum eine eher untergeordnete Rolle. Wichtig ist doch dabei ob sie die möglichen Folgen ihres Tuns abschätzen konnten und sich der Mißbilligung durch den Gesetzgeber und der strafrechtlichen Konsequenzen bewußt sein konnten.
Und daß sie sich dessen bewußt sein konnten (ich sage ausdrücklich nicht, daß es so oder anders war !) steht doch nicht im Widerspruch dazu, daß es unreif ist, ein Kräftemessen im öffentlichen Verkehrsraum austragen zu wollen...
Ich kann die Unterstellung, dem Gericht vorgreifen zu wollen, natürlich auch nicht so stehen lassen... ich habe lediglich eine Meinung, was recht und billig wäre und was nicht... und die darf ja nun jeder haben 😉
Gruß 🙂
Lars
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Das Jugendstrafrecht ist ohnehin ein Relikt aus einer Zeit als die Volljährigkeit noch mit 21 eintrat.
Jugendliche bekommen heute mit 18 alle Erwachsenenrechte und sollten auch vollumfänglich die Pflichten tragen.
Die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bis 21 stellt in meine Augen ein ungerechtfertigtes Täterprivileg dar.
hallo madcruiser,
bin ganz deiner meinung!
Zitat:
Original geschrieben von boah ey ! ;-)
Das hat was damit zu tun, dass man auf diese Tätergruppe noch anders einwirken kann. Bei den älteren hat es meist keinen Sinn mehr. Die kann man nicht mehr im Sinne des StVollzG resozialisieren. Jüngere sind noch nicht so gefestigt und daher noch "biegsam". Haben jedenfalls größere Chancen, ein normales u. straffreies Leben nach der Verbüßung zu führen als andere. Daher spielt die Verurteilung und Behandlung im Vollzug eine große Rolle. Daher gibts auch Gefängnisse für Jugendliche und Erwachsene.
hallo boah,
das mit dem resozialisieren ist eine gute idee,funktioniert nur leider nicht wie gewünscht.
die meisten inhaftierten sind ja nicht mal richtig sozialisiert.
auf absehbare zeit,werden wir in deutschland wieder zum verwahrvollzug zurückkehren und das ist gut so!
druck und frustration sind die besten lehrmeister...
mfg paul
@boah ey
es gibt Vergünstigungen im Strafrecht. Das StGB kennt privilegierte, normale und qualifizierte Straftaten.
Ich moniere die seit 110 Jahren im wesentlichen unveränderten Strukturen des Jugendstrafrechts.
Dies belegt schon der Aufbau, der zunächst Erziehungsmaßregeln, dann Zuchtmittel (allerdings keine Züchtigungen mehr) und schlußendlich die Jugendstrafe vorsieht.
Man könnte den Katalog von 11. bis 18. Lebensjahr anwenden - immerhin hat das Kind juristisch gesehen ab dem 8. Lebensjahr eine bestimmte Einsichtsfähigkeit.
Generell stellt sich im Strafvollzug die Frage nach Aufwand und erzielbarem Erfolg.
Ein Tag im Knast kostet nach meiner Kenntnis die Gesellschaft 100 EUR, macht über 3.000 EUR monatlich.
Es ist gesellschaftlich schwer zu akzeptieren, warum ein relativ hoher Aufwand für Straftäter betrieben wird, und andererseits unbescholtene Sozialhilfeempfänger, Hartz-IV-Empfänger und Rentner mit einem Bruchteil des Geldes ohne Straftaten über die Runden kommen ohne entsprechend gefördert zu werden.
Damit stellt sich die Frage nach einer gerechten Förderung der genannten Gruppen.
Es hilft nichts wenn mit unverhältnismäßig hohem Aufwand vereinzelt Erfolge erzielt werden.
Du kannst gerne inhaltlich Stellung beziehen.
Dein Versuch meine Argumente auf medienverfälschtes Laienwissen zurück zu führen sind jedenfalls untauglich.
Der 19-jährige BMW-Fahrer behauptet nicht am Rennen beteiligt gewesen zu sein und durchgängig nur 50 bis 60 km/h gefahren zu sein.
Er wurde mit FS aus der polizeilichen Vernehmung entlassen, sein Auto ist noch eingezogen.
Zur Zuschauerfrage.
Für die Tat des Corsafahrers ist das ohne jeden Belang.
Der Fahrer hat sich auf einer öffentlichen Straße bewegt und konnte nicht wissen ob er auf zufällige Passanten oder auf Zuschauer trifft.
Gegenteilig wußte er definitiv, daß sich "normale" Verkehrsteilnehmer auf der Straße und den Gehsteigen befunden haben.
Zivilrechtlich wird das Zuschauen an einem illegalen Rennen durchaus eine Rolle spielen und ein Mitverschulden auslösen.
Die Absicht muß wie alles Andere auch erst bewiesen werden.
Zitat:
Es spielt schlicht und einfach keine Rolle, warum die Frau da stand. Als Fußgängerin darf sie auf dem Gehweg stehen, warum und wann immer sie will. Als Autofahrer darf man sie aber eben nicht überfahren.
Daß sie da (zunächst) stehen DURFTE, ist keine Frage. Aber sie WUSSTE, daß auf dieser Straße kein normales Verkehrsgeschehen stattfand. Und sie hätte jedenfalls wissen MÜSSEN, daß sie sich in unmittelbarer Gefahr befand. Sie ist also ein erhöhtes Risiko eingegangen.
Aus genau diesen Gründen sind Rennen verboten. Und ich möchte sogar behaupten, daß die Gefahr für Zuschauer erheblich größer ist als für die Fahrer. Denn die Zuschauer haben keine Knautschzone...
Zum Strafvollzug:
Hier wird ja zum Teil "zero tolerance" und "Knast ist die Hölle" vertreten. Welcome to Texas oder so ähnlich... Gerecht sind kostspielige sozialtherapeuthische Veranstaltungen sicherlich nicht, das bewährte Ruten-Modell vom Nikolaus wird heute eher umgedreht, die bösen Buben bekommen die Süßigkeiten und die Guten die Rute. Das ist aber keine Folge des Jugendstrafrechts, sondern Ergebnis sozialpädagogischer Traumwelten der letzten Jahrzehnte.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Der 19-jährige BMW-Fahrer behauptet nicht am Rennen beteiligt gewesen zu sein und durchgängig nur 50 bis 60 km/h gefahren zu sein.
Ich wage zu bezweifeln, ob dieser Aussage letztendlich vor Gericht Glauben geschenkt wird.
Hier findet sich ein Zitat des 19-jährigen BMW-Fahrer in MT.
Zitiert von "sebastian3005 - Porschedrängler"...