8m-Wohnwgen mit Führerschein BE erlaubt?
Ein Bekannter hat bei sich im Hof einen alten Wohnwagen Bj. '80 stehen (Scheunenfund)
Typ und Gewicht ist leider nicht bekannt. Kein Fahrzeugbrief.
Das fahrbare Zuhause ist etwa 8m lang und ca. 2,8 - 2,9m breit.
Innen komplett leer, sodass das Gewicht nicht allzu hoch sein wird.
Da er keine Verwendung dafür hat, würde er mir es extrem günstig überlassen.
Nun die Frage...
Darf ich das Geschoss überhaupt mit meinem Führerschein BE fahren?
Ich müsste es ca. 600km überführen. Rote Kennzeichen hab ich.
Als Zugmaschine könnte ich einen VW T5 ausleihen (Lieferversion mit 3 Sitzen vorne, hinten leer).
Ist das zulässig? Wie viel wiegt die Lieferversion des T5... ca. 1,8 bis 2t würde ich schätzen?
Was meint ihr auf wie viel kg der Wohnwagen kommt? ist komplett aus Holz...
Ich hab mich bisher noch nie mit den Richlinien von Führerschein BE beschäftigt, da ich bisher nur einmal mit Anhänger gefahren bin.
Mit Führerschein BE darf ich ja auch Anhänger mit mehr als 750kg ziehen, aber ist es auch so, dass das Gespann 3,5t übersteigen darf?
Muss der Anhänger leichter sein als das Zugfahrzeug?
Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von shorti
Hallo Käptnblaubärder Link ist nicht schlecht.
@ buckdanny 99, achte auch auf das Kleingedruckte im Link : Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle
e i n a c h s i g e n Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.Resultiert aus der Tatsache: Altes Recht bleibt bestehen, ansonsten wäre eine gesetzliche Rückwirkung vorhanden, die laut Grundgesetz grundsätzlich verboten ist. Ausnahme: Wenn sie dem Wohle der Allgemeinheit dient.
Insofern gilt für Inhaber der alten Klasse drei - max. 3 Achsen. Der artige Ausnahmen finden sich im Führerscheinrecht viel, z. B. Mofaprüfbescheinigung (abhängig vom Geburtsdatum), Klasse drei uralt (gilt bis 250 ccm) - Inhaber dürfen im Gegensatz zu später erteilten Fahrerlaubnissen Motorräder bis 250 ccm fahren, etc.Gruß shorti
wenn ich das Recht auf das
mehrnutzen möchte muss ich mich auch an die Pflichten halten(Einachsregelung), wenn ich nach der Umschreibung an die Gewichtsvorgaben von BE und C1E halte bin ich nicht eingeschränkt.
www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.htm
Zitat:
Original geschrieben von schrottschrauber007
Ein Bekannter hat bei sich im Hof einen alten Wohnwagen Bj. '80 stehen (Scheunenfund)
Typ und Gewicht ist leider nicht bekannt. Kein Fahrzeugbrief.
Das fahrbare Zuhause ist etwa 8m lang und ca. 2,8 - 2,9m breit.
Innen komplett leer, sodass das Gewicht nicht allzu hoch sein wird.
Da er keine Verwendung dafür hat, würde er mir es extrem günstig überlassen.Nun die Frage...
Darf ich das Geschoss überhaupt mit meinem Führerschein BE fahren?
Ich müsste es ca. 600km überführen. Rote Kennzeichen hab ich.
Als Zugmaschine könnte ich einen VW T5 ausleihen (Lieferversion mit 3 Sitzen vorne, hinten leer).
Ist das zulässig? Wie viel wiegt die Lieferversion des T5... ca. 1,8 bis 2t würde ich schätzen?
Was meint ihr auf wie viel kg der Wohnwagen kommt? ist komplett aus Holz...Ich hab mich bisher noch nie mit den Richlinien von Führerschein BE beschäftigt, da ich bisher nur einmal mit Anhänger gefahren bin.
Mit Führerschein BE darf ich ja auch Anhänger mit mehr als 750kg ziehen, aber ist es auch so, dass das Gespann 3,5t übersteigen darf?
Muss der Anhänger leichter sein als das Zugfahrzeug?Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Bei der Beschreibung ist das kein Wohnwagen...eher ein Wohn-Container.