8m-Wohnwgen mit Führerschein BE erlaubt?
Ein Bekannter hat bei sich im Hof einen alten Wohnwagen Bj. '80 stehen (Scheunenfund)
Typ und Gewicht ist leider nicht bekannt. Kein Fahrzeugbrief.
Das fahrbare Zuhause ist etwa 8m lang und ca. 2,8 - 2,9m breit.
Innen komplett leer, sodass das Gewicht nicht allzu hoch sein wird.
Da er keine Verwendung dafür hat, würde er mir es extrem günstig überlassen.
Nun die Frage...
Darf ich das Geschoss überhaupt mit meinem Führerschein BE fahren?
Ich müsste es ca. 600km überführen. Rote Kennzeichen hab ich.
Als Zugmaschine könnte ich einen VW T5 ausleihen (Lieferversion mit 3 Sitzen vorne, hinten leer).
Ist das zulässig? Wie viel wiegt die Lieferversion des T5... ca. 1,8 bis 2t würde ich schätzen?
Was meint ihr auf wie viel kg der Wohnwagen kommt? ist komplett aus Holz...
Ich hab mich bisher noch nie mit den Richlinien von Führerschein BE beschäftigt, da ich bisher nur einmal mit Anhänger gefahren bin.
Mit Führerschein BE darf ich ja auch Anhänger mit mehr als 750kg ziehen, aber ist es auch so, dass das Gespann 3,5t übersteigen darf?
Muss der Anhänger leichter sein als das Zugfahrzeug?
Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
16 Antworten
Hallo,
wenn du BE hast, darfst du quasi alle Anhänger ziehen, die zulässige, gebremste Anhängelast von deinem Zugfahrzeug darf nicht überschritten werden, ich denke wenn der Wohnwagen komplett leer ist, wiegt er ca 1000 bis 1200kg. Der T5 hat ein Leergewicht von ca. 2,2 bis 2,3 Tonnen, je nach Motor und Radstand.
Den darfst du mit BE ohne weiteres ziehen, dafür hast den Schein doch gemacht!
Zitat:
Original geschrieben von schrottschrauber007
Das fahrbare Zuhause ist etwa 8m lang und ca. 2,8 - 2,9m breit.
Darf ich das Geschoss überhaupt mit meinem Führerschein BE fahren?
Nöööö,
hat aber nicht mit BE zu tun sondern damit das Laut
StVO die Maximale Breite eines Kraftfahrzeuges 2,55m betragen darf.Da liegst du mit 2,8 - 2,9 m satt drüber.
Dafür müsstest du dann einen angemeldeten Transport mit Überbreite und Sicherungsfahrzeug, auf einer vorher Zeit- und Streckenmässig festgelegten und behördlich genehmigten Route machen.
Ich glaube das geht dann für jedes Bundesland extra, also wenn du z.B. in/durch drei Bundesländern fährst, dann brauchst du meines Wissens nach auch drei behördliche Genehmigungen.
Ob sich das lohnt?
Gruss
GM
So lernt man dazu... An die Breite hatte ich gar nicht gedacht! :-(
Danke schonmal für die Antworten!
Weißt du in etwa wie viel so eine Genehmigung kosten würde?
Also z.B. bei einer Fahrt von Berlin nach Stuttgart?
Kann jmd. ein günstiges Transportunternehmen empfehlen? Wenn ja wie viel würden dann etwa 600km kosten?
Grüße!!
Nee, keine ahnung was so etwas kostet.
Mir ist bei deiner Beschreibung halt die Breite aufgefallen weil übliche WoWas immer max. 2,5m Breite haben.
Dann hab ich mal kurz gegoogelt und jepp, recht hatte ich.
Als Tip würde ich dir Raten, einfach mal eine Anfrage im Bereich
"LKW & Nutzfahrzeuge" einzustellen, da finden sich sicherlich ehr welche die darauf eine qualifizierte Antwort geben können.
Gruss
GM
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Hallo,
ich hätte da noch ein Problem:
Du sagst 8,0 Meter lang und ca. 2,8 bis 2,9 Meter breit.
Reden wir von einem Wohnwagen (= 1 Achse in der MItte des Fahrzeuges oder halt eine Tandemachse, aber auch in der Mitte des Fahrzeuges, Abstand der Achsen unter einem Meter) oder von einem älteren Schaustelleranhänger der etwas größeren Art? Diese Schaustellerfahrzeuge hatten dann eine Achse vorn und eine hinten, somit keine Tandemachse, das wäre dann ein Zweiachser.
Hast Du die Fahrerlaubnis BE nach altem Recht, so darfst Du nur Züge mit 3 Achsen führen, wobei Tandemachse als eine Achse zählt.
Also aufpassen, Zahl der Achsen beachten.
Gruß shorti
Zitat:
Original geschrieben von shorti
Hast Du die Fahrerlaubnis BE nach altem Recht, so darfst Du nur Züge mit 3 Achsen führen, wobei Tandemachse als eine Achse zählt.Also aufpassen, Zahl der Achsen beachten.
Gruß shorti
die von Dir angedachte Einschränkung bezieht sich nur auf CE 79 da hat man die Einschränkung wenn man hinter einem 7,5 to Lkw einen 11,25 to Hänger ziehen will die Einschränkung mit einer Achse, also Tandem.
Zum wiederholten mal den Link,
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm
der Inhalt ist zum selberlesen.
Hallo Käptnblaubär
der Link ist nicht schlecht.
@ buckdanny 99, achte auch auf das Kleingedruckte im Link : Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle
e i n a c h s i g e n Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Resultiert aus der Tatsache: Altes Recht bleibt bestehen, ansonsten wäre eine gesetzliche Rückwirkung vorhanden, die laut Grundgesetz grundsätzlich verboten ist. Ausnahme: Wenn sie dem Wohle der Allgemeinheit dient.
Insofern gilt für Inhaber der alten Klasse drei - max. 3 Achsen. Der artige Ausnahmen finden sich im Führerscheinrecht viel, z. B. Mofaprüfbescheinigung (abhängig vom Geburtsdatum), Klasse drei uralt (gilt bis 250 ccm) - Inhaber dürfen im Gegensatz zu später erteilten Fahrerlaubnissen Motorräder bis 250 ccm fahren, etc.
Gruß shorti
"Resultiert aus der Tatsache: Altes Recht bleibt bestehen, ansonsten wäre eine gesetzliche Rückwirkung vorhanden, die laut Grundgesetz grundsätzlich verboten ist."
So ganz konsequent wird da aber wohl nicht verfahren:
Bei meiner Umschreibung des Führerschein Klasse 3 musste ich auf irgendetwas im LKW-Bereich verzichten (Ich weiß leider nicht mehr genau, um was es da ging), wenn ich nicht bereit bin mich regelmäßig ärztlich untersuchen zu lassen.
mit dem alten Führerschein durfte ich anscheinend irgendeine Kombination fahren, die mit dem Umschreiben auf den neuen Führerschein auf einmal mit einer Bedingung belegt ist.
Richtig, es geht um die damals sehr umstrittenen Lkw-Züge mit Zgm/Lkw von max 7,49 Tonnen (Klasse 3) und einem Auflieger/Anhäger, der das ganze dann auf über 12 Tonne brachte. Da nur drei Achsen vorhanden waren konnten die Dinger mit Klasse 3 gefahren werden, bei einer Tonage, die eigentlich unter Klasse 2 viel (Gesetzeslücke).
Die alte Klasse 2 (heute C bzw. CE) ist allerdings dahingehend eingeschränkt worden, dass ab 50 Jahren für alle Inhaber der Fahrerlaubnis eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben ist. Bei einer Umschreibung erhälst Du mit der alten Klasse 3 nicht nur C1E, sondern auch CE mit der Einschränkung 3 Achsen und 12 Tonnen. Da Du aber gesetzestechnisch für CE ab 50 Jahren eine UNtersuchung brauchst...... Unabhängig davon ist natürlich C1E.
Gruß shorti
hallo
mal nachfragen wegen der breite
es gibt oft relativ unproblematische ausnahmen mit minimalen auflagen (blinklicht) wenn die breite im rahmen bleibt (deutlich unter 3meter)
wenn das aber ein "mobilheim" mit einer achse - und relativ kleinen, ungefederten räder ist dann vergiss das sofort
diese räder sind nur zum rangieren am grundstück oder zum tieflader gedacht, das fahren darauf (selbst wenn achnabe vorher überholt und die reifen erneuert werden) hält der aufbau keine 50km aus
das eigengewicht sollte in dem fall (mobilheim) bei rund 1500 bis 2000kg liegen
wir hatten eines mit 3,0m breite und 10,5m länge das hatte rund 2500kg, konnte am gras zu viert (mit mühe) geschoben werden
lg
g
Das scheint sicherlich ein Mobilheim zu sein.
Wohnwagen mit 2,9 Meter breite gibt es meines Wissens nicht.
Das läßt sich nur verladen transportieren.
Und so eine Genehmigung für die Überbreite beantragt man auf den Ordnungsamt,Abteilung Verkehrsbehörde.
Die kümmern sich auch um die zu durchfahrenden Bundesländer.
Und ein extra Sicherungsfahrzeug braucht man bei 2,9 Meter noch nicht.
Es sind lediglich die Strecken einzuhalten und die Sperrzeiten zu beachten.
Und eine Firma die sowas macht kennt sich natürlich mit der Materie aus.
Gruss Dieter
Hallo, also ich würde dem Besitzer doch noch mal bitten nachzumessen....die alten WOWA haben oft eine Breite von 1,90 m.....vielleicht ist die Angabe von 2,90 m einfach nur ein Missverständnis ???