800 EUR Bußgeld?
Guten Tag,
ich habe am Dienstag meinen neuen Cupra Leon VZ abgeholt, der mit einem 300 PS Motor ausgestattet ist und in Cupra-Modus manchmal Fehlzündungen erzeugt (Knallgeräusche vom Auspuff). Das Auto hat eine Deutsche Ausführung, wurde in Deutschland hergestellt und zugelassen und wurde vom Hersteller nicht umgebaut. Am Freitagabend gegen 20:30 fuhr ich mit dem Cupra-Modus in der Innenstadt und suchte nach einem Parkplatz. Währenddessen hörte man die Knallgeräusche und ich hatte laute Musik an. Ich suchte insgesamt etwa 5-10 Minuten nach einem Parkplatz und wurde dabei von einem schwarzen Mercedes verfolgt. Ich fuhr mit der zulässigen Geschwindigkeit und blinkte beim Abbiegen. Als ich geparkt hatte und ausstieg, kamen drei Männer auf mich zu, von denen einer in Polizeiuniform war, und sprachen mich auf meinen Fahrstil an. Keiner von ihnen zeigte mir seinen Polizeiausweis. Der Polizist sagte, dass ich wegen der Fehlzündungen, lauter Musik, Lärmbelästigung und Fahrradüberholung mit nicht ausreichendem Abstand ein Bußgeld von 400 Euro zu erwarten hätte. Außerdem sagte er, dass ich die Fahrschule erneut besuchen müsste, was auch immer das bedeuten mag - ich bin auf jeden Fall nicht in der Probezeit. Obwohl sie mich aufnahmen, lehnten sie es ab, mir die Aufnahme zu zeigen, als ich darum bat, und sagten, dass man das später machen könne, sobald das Bußgeld eingegangen sei. Ich war in der Situation ziemlich frustriert und fragte, ob es für die Polizei keine wichtigere Arbeit gäbe, als Menschen, die ordnungsgemäß fahren, nur wegen Knallgeräuschen zu bestrafen und sagte noch, dass es kindisch sei. Daraufhin verdoppelte der Polizist angeblich die Strafe, weil ich angeblich nicht einsichtig sei. Ich frage mich, ob das überhaupt möglich ist. Ist es vorgesehen, dass man für das Fahren mit Fehlzündungen, lauter Musik und angeblichem Fahrradfahrerüberholen mit nicht genügendem Abstand in der Stadt 800 Euro Bußgeld vorgesehen ist?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
28 Antworten
@Uwe Mettmann was ist denn für Sie in der Situation "nicht real"? Ich suche tatsächlich nach einer Antwort, wo der Mensch gute Rechtskenntnisse hat und mir eine solide Antwort geben kann. Einfach nur um mir evtl. die Anwaltskosten zu sparen.
Zitat:
@gesetzestreurBuerger schrieb am 25. März 2023 um 08:52:14 Uhr:
Einfach nur um mir evtl. die Anwaltskosten zu sparen.
Ups, DAS geht ja gar nicht, und dann noch mit Ansage.
@situ war mir schon im Voraus bewusst, dass die meisten Antworten von neidischen Personen kommen werden und keinen Mehrwert bringen werden. Als ob es nichts besseres zu tun gibt am Samstagmorgen.
Ohne jetzt die Arbeit zu machen, die einzelnen Tatbestände rauszusuchen folgendes:
Lärmbelästigung kann nach OwiG geahndet werden - da geht der Rahmen bis 5000 €.
Bei Vorsatz ist eine Verdoppelung von Bußgeldern angemessen und üblich.
Zeigt dich jetzt noch ein Passant wegen Körperverletzung an, dann sind wir im Strafrecht.
Ja, auch Lärm, der zu einer vorübergehenden Hörbeeinträchtigung führt, ist Körperverletzung.
Je nach Gegend fallen bei so Leuten auch mal "zufällig oder durch die Schwingungen induziert" Blumentöpfe von den Fensterbänken...
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Zitat:
@gesetzestreurBuerger schrieb am 25. März 2023 um 08:54:30 Uhr:
@situ war mir schon im Voraus bewusst, dass die meisten Antworten von neidischen Personen kommen werden und keinen Mehrwert bringen werden. Als ob es nichts besseres zu tun gibt am Samstagmorgen.
Da geht es mir so, wie den Polizisten, die du gefragt hast, ob sie denn nichts Besseres zu tun hätten. Hatten sie nicht.
Nee. Dieses Forum dient nahezu ausschließlich der Belustigung. Da solltest du nicht neidisch sein, wenn es dir doch gelungen ist, dazu bei zu tragen.
Nun man erst ruhig abwarten - bis ein Bußgeld kommt. Die Polizei kann nicht aus eigener Erklärung ein etwaiges
gerechtfertigtes Bußgeld verdoppeln. Natürlich sind "Lautsprecherkrawall und unnatürlich laute Autogeräusche" nicht
erlaubt und müssen/können bestraft werden. Gleichwohl gilt die Abstandsregelung im öffentlichen VK und kann bei
beweisbaren Nachweis bestraft werden. Bei derartigen Vergehen dürfte ein Bußgeld von 800 Euro zu hoch sein
und eine angedrohte Führerscheinsperre wohl kaum eintreten.
Denn - wenn all diese Vergehen so exzessiv vorgelegen hätten, müßte die Polizei die Weiterfahrt des Fahrers verbieten.
Sollte es jedoch administrativ so bestraft werden, was ich nicht annehme, wie von dem Polizeibeamten angedroht wurde,
würde ich einen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen.
Zitat:
@gesetzestreurBuerger schrieb am 25. März 2023 um 07:58:27 Uhr:
Am Freitagabend gegen 20:30 fuhr ich mit dem Cupra-Modus in der Innenstadt und suchte nach einem Parkplatz. Währenddessen hörte man die Knallgeräusche und ich hatte laute Musik an.
Finde den Fehler!
Ansonsten ja, Bußgelder kann man verdoppeln bei Vorsatz (hast ja spätestens hier zugegeben).
Abwarten was raus kommt und uns das Ergebnis mitteilen bzw. wieder melden wenn der Bescheid kommt.
Fahren darfst du ein Auto natürlich, du darfst nur halt keinen vermeidbaren Lärm produzieren. Du darfst auch nicht mit durchdrehenden Rädern bei 6000 Touren durch den Kreisverkehr in der Innenstadt driften (auch wenn das die meisten Autos schaffen).
Gruß Metalhead
Wenn man dir eine technische Manipulation vorwerfen würde, hätte man das Auto beschlagnahmt. Die Lärmbelästigung durch die laute Musik trifft wohl zu, da die Knallbüchse eine Klimaanlage hat und das Öffnen der Fenster zur Vermeidung eines Kreislaufzusammenbruchs nicht glaubhaft wäre. Das übermäßige Beschleunigen und das Hin und Her Fahren ist ebenfalls eine verbotene Belästigung. Das geht nur mit Vorsatz und der verdoppelt das Ticket. Wenn sich ein Amtsanwalt daran die Zeit nimmt und sich Mühe gibt, dann wirds vielleicht eine Straftat mit Einziehung des Fahrzeugs (wenn es nicht geleastoder geliehen ist). Ist also keine harmlose Sache. Tinder wäre zumindest günstiger.
Zitat:
@gesetzestreurBuerger schrieb am 25. März 2023 um 07:58:27 Uhr:
Guten Tag,ich habe am Dienstag meinen neuen Cupra Leon VZ abgeholt, der mit einem 300 PS Motor ausgestattet ist und in Cupra-Modus manchmal Fehlzündungen erzeugt (Knallgeräusche vom Auspuff). Das Auto hat eine Deutsche Ausführung, wurde in Deutschland hergestellt und zugelassen und wurde vom Hersteller nicht umgebaut. Am Freitagabend gegen 20:30 fuhr ich mit dem Cupra-Modus in der Innenstadt und
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Zur Info: Der Cupra wird in Spanien gebaut und ist ein aufgepimpter SEAT. Was ist der Cupra-Modus?
Zitat:
@gesetzestreurBuerger schrieb am 25. März 2023 um 08:52:14 Uhr:
@Uwe Mettmann was ist denn für Sie in der Situation "nicht real"? Ich suche tatsächlich nach einer Antwort, wo der Mensch gute Rechtskenntnisse hat und mir eine solide Antwort geben kann.
Rechtsberatung gibt es hier nicht.