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750kg PKW Anhänger aus FR privat importieren und anmelden

Themenstarteram 10. Juni 2021 um 9:01

hallo Leute,

will einen Anhänger aus FR importieren,

frage :

wo wird die MWST gezahlt in D oder in FR

muss Anhänger hier bei Neufahrzeug getTÜV t werden

reicht CE Bescheinigung in FR vom Hersteller?

https://www.norauto.fr/p/...essieux-750-kg-norauto-nor-2300-75808.html

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129 Antworten

Ich bin Mal so frei und frage die Frage zurück, die hier gewiss einigen auf der Zunge brennt:

Warum diesen 750kg Anhänger als Tandemachser?

Was erwartest Du Dir davon als Vorteil?

 

Meiner Meinung nach geht Dir da ein gehöriger Batzen Zuladung bei flöten. Die zweite Achse wiegt ja auch nicht nichts.

 

MfG

Du kaufst in F netto und zahlst die Umsatzsteuer in D. Am besten vorher beim Zoll informieren.

EDIT: Falsch, siehe weiter unten.

Für die Zulassung bekommst du ein COC-Dokument. Damit kann man EU-weit Fahrzeuge und Anhänger zulassen ohne Abnahme o. ä.

Das mit der 2. Achse sehe ich genauso wie PxCbulli. Überflüssig wie ein Kropf. Gute 750 kg-Anhänger ohne 2. Achse bekommst du in D ab 600/700 €.

Die Sinnhaftigkeit eines 750 kg mit Tandem hat nichts mit der Fragestellung des TE zu tun.

Obwohl auch ich das als völligen Quatsch empfinde.

zur MwSt: Frankreich gehört zur EU und somit ist die MwSt in Frankreich zu zahlen und der Anhänger kann gebührenfrei über die Grenze gebracht werden. (Freies Handelsabkommen innerhalb der EU)

Anders sieht es aus wenn der Anhänger in der Schweiz oder Großbritannien gekauft wird.

Bei Fahrzeugen, die innerhalb der EU-gekauft werden (ich weiß nicht 100%ig, ob Anhänger dazu gehören), ist die Umsatzsteuer in dem Land zu zahlen, in dem es zugelassen wird.

EDIT: Falsch, Anhänger sind keine Fahrzeuge. Meine Importe sind schon länger her.

Und wegen dem einen % mehr in F hätte sich der Aufwand auch nicht gelohnt.

Themenstarteram 10. Juni 2021 um 9:54

Zitat:

@delvos schrieb am 10. Juni 2021 um 11:50:14 Uhr:

Bei Fahrzeugen, die innerhalb der EU-gekauft werden (ich weiß nicht 100%ig, ob Anhänger dazu gehören), ist die Umsatzsteuer in dem Land zu zahlen, in dem es zugelassen wird.

genau, habe mal eine Anfrage bei der Zulassungsstelle gestellt, aber das wird wohl dauern

mit der Sinnhaftigkeit der 2Achsen genügt ein Nachdenken

Du brauchst nicht auf die Antwort des Zolls zu warten. Hier steht es: https://www.zoll.de/.../...haftlicher-erwerb-neuer-fahrzeuge_node.html

Zitat:

@kolo schrieb am 10. Juni 2021 um 11:54:39 Uhr:

Zitat:

mit der Sinnhaftigkeit der 2Achsen genügt ein Nachdenken

Helfe uns bitte auf die Sprünge.

Ich sehe da nur Nachteile und keinen Vorteil.

Themenstarteram 10. Juni 2021 um 10:05

Zitat:

@delvos schrieb am 10. Juni 2021 um 11:55:17 Uhr:

Hier steht es: https://www.zoll.de/.../...haftlicher-erwerb-neuer-fahrzeuge_node.html

da steht nichts von Anhänger, nur mit Fahrzeuge mit Motor

frage :

 

muss Anhänger hier bei Neufahrzeug getTÜV t werden

reicht CE Bescheinigung in franz. vom Hersteller?

https://www.norauto.fr/p/...essieux-750-kg-norauto-nor-2300-75808.html

Ce
Ce

Die Frage bezgl. der USt-Zahlung wurde doch schon geklärt. Siehe u. a. den o. a. Link.

COC (engl.) = CDC (franz.) = kein TÜV usw. (siehe oben)

Zitat:

@kolo schrieb am 10. Juni 2021 um 11:54:39 Uhr:

 

mit der Sinnhaftigkeit der 2Achsen genügt ein Nachdenken

Es würde dir als Neumitglied mit bislang drei überschaubaren Beiträgen gut zu Gesicht stehen, wenn du höfliche Anfragen von anderen Mitgliedern ebenso höflich beantworten würdest, statt andere nur zum Nachdenken aufzufordern.

Zumal man dir bei deiner eigentichen Frage ja auch weitergeholfen hat.

Hallo, ich würde auch die zuständige Zulassungsstelle befragen mit deinen Anliegen. Ich hab jetzt erst ein Anhänger aus Österreich mitgenommen und da fangen die Probleme an. Er war bis diese Woche noch in Österreich zugelassen.. Laut zulassungsbezirk brauch ich eine $21abnahme und deutsche TÜV Papiere, Österreichischen pickerl akzeptieren sie nicht. Nun weiß ich nicht ob in Deutschland bei neuen Import Fahrzeuge zwingend der rückfahrscheinwerfer vorgeschrieben ist, die nsl sowieso ausgenommen bestandschutz vor 90er Zulassung. Wie gesagt, frage deine Zulassung, nicht das du ne tageszulassung von Fr brauchst um ihn hier anzumelden. Grüße

Rückfahrscheinwerfer sind an Anhänger keine Pflicht.

@kolo

 

Hast du dir mal die CE Bescheinigung durchgelesen? Die stimmt doch nicht!

 

Die ist für nen 1 Achser und nur für nen 500kg Anhänger

Themenstarteram 10. Juni 2021 um 13:52

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 10. Juni 2021 um 13:25:52 Uhr:

@kolo

Hast du dir mal die CE Bescheinigung durchgelesen? Die stimmt doch nicht!

Die ist für nen 1 Achser und nur für nen 500kg Anhänger

klar, ist nur Muster, wie sowas in franz. ausschaut

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