Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins
Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach
wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen.Besitzstandsregelung für
Führerscheinbesitzer der Klasse 3: Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im
einzelnen:
• Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE
und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit
dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren
werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
• Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit
Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im
neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [zwischen "L" und der
"3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. imZug zu fahrende Achszahl]
Die Gültigkeit der Klassen C1/ C1E und C/ CE
Wenn auf Antrag auch die, wie oben geschildert, eingeschränkte Klasse C/ CE erteilt worden ist,
dann muss der Führerschein in den neuen Kartenführerschein umgeschrieben werden. Ab dem 50
Lebensjahr ist eine ärztliche Untersuchung und augenärztlichem Gutachten erforderlich. Diese muss
ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre wiederholt werden.
Gemäß dem Besitzstand nach altem Recht gilt für alte 3-er Führerscheine folgendes:
• die neuen C1 bzw. C1E-Klassen unterliegen in diesem Falle keinerlei Befristung
• wird die Klasse CE wie vorher beschrieben in eingeschränktem Umfange erteilt, dann muss
die ärztliche Untersuchung mit augenärztlichem Gutachten ab dem 50. Lebensjahr alle 5
Jahre wiederholt werden
Quelle:
M. Schue, P. Glowalla, J. Brauckmann, Handbuch des Fahrerlaubnisrechts. Kirschbaum 2008