750kg 100km/h welches Leergewicht ist auschlaggebend beim Fahrzeug
Hallo alle zusammen.
Ich stehe gerade davor einen ungebremsten 750kg Anhänger zu kaufen mit 100km/h Zulassung.
Da ist es ja abhängig davon das das Leergewicht des Fahrzeugs (VITO 447 Tourer) mit dem Faktor 0,3 multipliziert wird.
750 KG und 100km/h sind mit einem Fahrzeug das 2500kg Leergewicht machbar.
Ich habe die Möglichkeit vor dem Kauf des Anhängers das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers auszuwählen und möchte die höchstmögliche Zuladung erreichen.
Im Fahrzeugschein ( teil 2) steht nun aber unter G 2022- 2578kilogramm
Welche Angabe ist nun im Falle einer Kontrolle ausschlaggebend?
Muss ich jetzt wenn ich die 750kilo und 100km/h ausschöpfen möchte mit voller Bestuhlung fahren?
Vorab Danke an alle die sich Gedanken dazu machen.
30 Antworten
Die in der Zulassung angegebenen Zuglasten, sind nur für 80km/h zutreffend. Bei einer Anhebeung der Geschwindigkeit auf 100km/h im Anhängerbetrieb, ist das Gewichtsverhältnis Anhänger zum Zugfahrzeug ausschlaggebend. mfg.
Alternativ tatsächliches Leergewicht wiegen lassen und bei einer Prüforganisation eintragen lassen. Die Bandbreite ist - leider - aus Herstellersicht schon sinnig. Bestuhlung, Klima, AHK, Reifen, ... zwischen nackter und voller Hütte liegen schon mal eine Menge kg. Ist z.B. eine AHK nachgerüstet kann das Wiegen interessant werden, das sind fix mal je nach Kupplung und Trägerkonstruktion 35kg oder mehr, bei Wohnmobilen oft auch Richtung 80kg.
Die Plakette eh nicht dran ist übrigens blöd, die ist zwingende Voraussetzung um Tempo 100 nutzen zu dürfen. (Siehe 9. AunsVO StVO, da steht's genau drin).
Das COC ist übrigens ein FahrzeugDOKUMENT und nicht irgendein unwichtiger Zettel mit technischen Daten. Kann man nicht oft genug wiederholen, so oft wie die Leute das Dokument verbummeln.
Was die Plakette angeht: falls man mal ohne erwischt werden sollte, kann man sie schnell noch nachrüsten - auf der Innenseite der Rückseite. Dort ist sie auch bei mir angebracht, da sie außen blöd aussieht. Dem Gesetzgeber war die Sichtbarkeit nicht wichtig, daher kann das auch eine Behörde nicht fordern:
"...die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist."
Bei der 35. BImSchV ("Umweltplakette") haben sie schließlich auch geschafft zu formulieren, worauf es ankommt:
"... Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen."
Ganz genau genommen habe ich zwei Plaketten angebracht: die korrekt gesiegelte innen an der Rückwand und außen eine kleine, ungesiegelte, aber auch ungültige. Rein zu Informationszwecken.
Die 100er Plakette im Anhänger drin und nicht außen? - im Ernst??
Wozu brauchst sie dann??
Gruß Didi
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Ja klar. Keine Ahnung, wozu sie dort gebraucht wird. Vielleicht damit der Überholte sehen kann, er wurde nur mit 8 km/h statt 28 zu schnell überholt?
Ich persönlich brauche sie überhaupt nicht. Steht aber so in der zitierten Verordnung.
Kommt drauf an, was du unter „Rückseite“ verdrehst…
Warum die Plakette?
Na damit die Kontrollbehörden wissen, dass du die 100 fahren darfst und dich nicht jedes mal zum Tisch bitten - und umgekehrt, damit der, der es nicht darf, es nicht ohne folgen tut… 😉😁
Gruß Didi
Das kann eine Behörde ja auch, wenn ich ihr die gestempelte Plakette an der Rückseite meines Anhängers zeige. Also ist alles gut 😀
Aber dazu muss du erst anhalten (oder besser gesagt, du wirst angehalten), dann Anhänger öffnen (wehe, da fällt was auf), zeigen und diskutieren…
Viel Glück
Gruß Didi
Darauf bin ich so gespannt! Falls es je dazu kommen sollte - was ich für sehr unwahrscheinlich halte - werde ich berichten!
Zitat:
@SirDeedee schrieb am 6. August 2025 um 08:55:28 Uhr:
Kommt drauf an, was du unter „Rückseite“ verdrehst…
Warum die Plakette?
Na damit die Kontrollbehörden wissen, dass du die 100 fahren darfst und dich nicht jedes mal zum Tisch bitten - und umgekehrt, damit der, der es nicht darf, es nicht ohne folgen tut… 😉😁
Gruß Didi
Die Plakette sagt aber nur aus, dass der Anhänger mit Fahrzeug X oder Y Tempo 100 fahren dürfte, wenn z.B. die Reifen nicht zu alt sind.
Ob das bei einem fahrendem Gespann dann wirklich alles so für Tempo 100 passt, wäre auch nur Kaffeesatzlesen bei den Beamten, also müssen sie das Gespann eh anhalten.
Die Plakette gehört zum Anhänger und seiner 100er Zulassung, ist aber nicht als Nachweis der Nutzungsberechtigung. Dafür ist der Fahrer verantwortlich, die Plakette darf auch bei Nichterfüllung der Bedingungen am Anhänger bleiben und Tempo 80 ist das (legale) Ende.
Stimmt genau. Deshalb ist sie buchstäblich schwach-sinnig. Sie sagt nicht mehr aus, als dass es nicht unmöglich ist, dass ein konkretes Gespann unter Umständen 100 km/h fahren dürfte. Das kann sie auch von der Innenseite der Rückseite meines Anhängers sehr gut 😊
Zitat:
@NOMON schrieb am 7. August 2025 um 00:12:52 Uhr:
Stimmt genau. Deshalb ist sie buchstäblich schwach-sinnig. Sie sagt nicht mehr aus, als dass es nicht unmöglich ist, dass ein konkretes Gespann unter Umständen 100 km/h fahren dürfte. Das kann sie auch von der Innenseite der Rückseite meines Anhängers sehr gut 😊
So ganz sehe ich das nicht. Immerhin zeigt die Plakette ja, dass der Anhänger für 100 kmh zugelassen ist, so dass es der Polizei überlassen bleibt, dich nicht anzuhalten und einfach mal zu glauben, dass alles passt.
Was soll als nächstes kommen? verschiedende Duchmesser an der Anhängerkupplung für verschiedende Anhängergewichtsklassen? ich meine so ungefähr wie bei den "Starkstrom" steckern... da gibts ja auch für 16, 32 und 63 Ampre verschiedende Duchmesser.
Zitat:
@NOMON schrieb am 7. August 2025 um 00:12:52 Uhr:
Stimmt genau. Deshalb ist sie buchstäblich schwach-sinnig. Sie sagt nicht mehr aus, als dass es nicht unmöglich ist, dass ein konkretes Gespann unter Umständen 100 km/h fahren dürfte. Das kann sie auch von der Innenseite der Rückseite meines Anhängers sehr gut 😊
Falsch!
Ordnungsgemäß gehört die gesiegelte Plakette an die Heckseite,
dann darf man mit dem Anhänger die möglichen 100 nutzen
ob die jemand auf die Innenseite klebt oder unters Fhrz. ect. ist egal,
dann bleibts bei max 80 Km/h