7 Jahre für Auto-Brandstifter...
Hätte so ein Urteil nicht erwartet....aber vielleicht hat das jetzt mal abschreckende Wirkung....
7 Jahre ist ne Ansage...
Gruß
Marc
Beste Antwort im Thema
Hätte so ein Urteil nicht erwartet....aber vielleicht hat das jetzt mal abschreckende Wirkung....
7 Jahre ist ne Ansage...
Gruß
Marc
120 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ab-tt 1001
Ich finde die hohe Strafe auch gut ,steht aber in keinem Verhältnis zu so einem Urteil wo es um Menschenleben geht 🙁
http://www.berliner-kurier.de/.../...-kaiserdamm,7169126,13954682.html
Das Verhältnis ist aber nicht, das der Brandstiftertyp zu hart bestraft wurde, sondern der Todeshetzer viiiel zu milde (bzw gar nicht - bewährung ist für mich erstmal gar keine Strafe für jemanden, der Grundlos andere an Leib und Leben schädigt, in diesem Fall war es wohl auch lange nicht das erste mal - einfach zum Kotzen!)...
Brandstifter - egal wie "harmlos" ihre Motivation sein mag, sind für mich in jedem Fall gleichzusetzen mit diesen Dummbratzen, die Steine von Autobahnbrücken werfen, sie nehmen den Tod von unschuldigen Menschen in kauf, oder beabsichtigen das sogar...
Sollte mein Auto in Flammen aufgehen bin ich natürlich sauer. Aber was bringt es mir dann wenn der Täter 100 Jahre kriegt oder erschossen wird? Mein Auto krieg ich davon nicht zurück... das bezahlt mir die Teilkasko. Wer sich die nicht leisten kann, hat halt Pech gehabt. Das ist das Leben. Es ist hart. Das sagt ihr harten Autobahnboys doch immer so gerne?
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Es tobt der Stammtisch.Ganz großes Kino, Kinder.
Hallo, es geht um das heiligste ..
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7 Jahre ist doch noch wenig. Was soll da bitte abschrecken?
Das STGB sagt:
Zitat:
(1) Wer fremde
1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnissein Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Bei 100 begangenen Straftaten wären somit also 100 bis 1000 Jahre zu verhängen. Es handelt sich bei den meisten Fällen noch nichtmal um minderschwere Fälle, da sonst immernoch mindestens 50 Jahre zu verhängen wären.
Da wurden ein paar einzelne Fälle verurteilt und der Rest fallengelassen. Total milde, zumal man von einer negativen Sozialprognose ausgehen muß, schließlich kann man ihm nicht unterstellen er würde für den kompletten Schaden aufkommen.
Bleibt wohl einer der wenigen Fälle, wo Selbstjustiz nicht gerade fehl am Platze wäre.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Ihr könnt euch ja mal 7 Jahre eures Lebens zurückentsinnen und dann annehmen ihr hättet in der Zeit im Knast gesessen. Wem dann 7 Jahre lächerlich erscheinen, der hat mein aufrichtiges Beileid...7 Jahre sind eine sehr harte Strafe dafür, dass nur Blech und Plastik zerstört wurde...
Nee, jetzt bin auch mal der ohne Mitleid. 102 Autos anzünden, d.h. 102 x einen Brand legen ohne Rücksicht, was daraus werden kann. Bist Du sicher, ob der sich jedesmal gewissenhaft davon überzeugt hat, daß da nicht vielleicht, aus welchen Gründen auch immer, jemand im Auto geschlafen hat ?
Es gibt sicher Fälle, in denen rutscht man in ein Verbrechen hinein; Alkohol / Drogen, Schulden, schlechter Einfluss, Aussetzer. Sollen keine Entschuldigungen sein, nur zur Erklärung. Der hat aber 102 x gehandelt, d.h.:
a) Vorsatz oder
b) Krank
Und wenn das Gericht auf "a)" erkennt, dann muß man auch mal eine ganze Weile aus dem Verkehr gezogen werden.
Ja incoming. Dann red nicht gross drumherum, mach es und geh wegen Mord 20 Jahre in den Bau. Dürfte dann ja lächerlich sein. Viel Spaß 😉
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Sollte mein Auto in Flammen aufgehen bin ich natürlich sauer. Aber was bringt es mir dann wenn der Täter 100 Jahre kriegt oder erschossen wird? Mein Auto krieg ich davon nicht zurück... das bezahlt mir die Teilkasko. Wer sich die nicht leisten kann, hat halt Pech gehabt. Das ist das Leben. Es ist hart. Das sagt ihr harten Autobahnboys doch immer so gerne?
wenn du dich da mal nicht irrst. bei vielen versicherungen greift die teilkasko nicht bei brandstiftung.
auf jeden fall wünsche ich dir, das du morgen früh statt deines autos einen haufen asche auffindest.
mfg41
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
7 Jahre sind eine sehr harte Strafe dafür, dass nur Blech und Plastik zerstört wurde...
und eine nicht kalkulierbare gefahr für die allgemeinheit in 102 fällen verursacht wurde.
auch in der heutigen zeit kann ein brand mal ausser kontolle geraten.
HALLO?
Willst du auch ins fernsehen?
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Ihr könnt euch ja mal 7 Jahre eures Lebens zurückentsinnen und dann annehmen ihr hättet in der Zeit im Knast gesessen. Wem dann 7 Jahre lächerlich erscheinen, der hat mein aufrichtiges Beileid...
Das war ja seine freiwillige Entscheidung die vielen Straftaten zu tun. Wie gesagt, 7 Jahre sind milde. Das StGB gibt schon ein angemesseneres Strafmaß vor.
Würde man ein moralisches Urteil fällen, würd er halt im Gulag Zwangsarbeit leisten bis der Schaden beglichen ist. Ist er fleißig, kommt er ja bald wieder raus und alles ist gut.
7 Jahre ist ja noch nichtmal einen Monat pro Brandstiftung, und das bei einem Wiederholungstäter. Das klingt so nach Jugendarrest ("Wenn du deine Mitschüler nochmal ausraubst, mußt du am Wochenende zuhause bleiben"😉.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Ja incoming. Dann red nicht gross drumherum, mach es und geh wegen Mord 20 Jahre in den Bau. Dürfte dann ja lächerlich sein. Viel Spaß 😉
Bei dem Richter gäbe es vielleicht 10 Tage Arrest und ich müßte hundert mal an die Tafel schreiben "Ich darf niemanden umbringen, auch wenn ers verdient hat" ;-).
Danach noch ein Anti Aggressionskurs und das wars dann.
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Bei 100 begangenen Straftaten wären somit also 100 bis 1000 Jahre zu verhängen. Es handelt sich bei den meisten Fällen noch nichtmal um minderschwere Fälle, da sonst immernoch mindestens 50 Jahre zu verhängen wären.Da wurden ein paar einzelne Fälle verurteilt und der Rest fallengelassen.
Das Aufsummieren von Einzelstraftaten bei Serientätern gibt es im US-Strafrecht, wohingegen das deutsche Strafrecht bei Serientätern nur die schwersten Fälle aburteilt und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zusammenfaßt.
Das deutsche Strafrecht kennt keine Summierung der Strafen zu solch absurden Konstrukten wie in den USA (die übrigens ein leuchtendes Beispiel für die abschreckende Wirkung von Strafen sind)...
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Bei dem Richter gäbe es vielleicht 10 Tage Arrest und ich müßte hundert mal an die Tafel schreiben "Ich darf niemanden umbringen, auch wenn ers verdient hat" ;-).
Danach noch ein Anti Aggressionskurs und das wars dann.
Worauf wartest du dann, du Rächer der Enterbten?
Bei uns würden die Kapazitäten in den Haftanstalten wohl auch nicht ausreichen, um das US-Modell zu verwirklichen. Unsere Anstalten sind ja jetzt schon teilweise überfüllt.