ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. 7.49-Tonner mit Anhänger bei Umzug - Fahrerkarte?

7.49-Tonner mit Anhänger bei Umzug - Fahrerkarte?

Hallo Fachmänner & -frauen,

für unseren privaten Umzug möchte ich einen 7.49-Tonner mit 7-Tonnen Tandemachsen-Anhänger mieten.

Führerschein hab ich die alte Klasse 3, das ist also nicht das Problem.

Aus den bisher im Netz gefundenen Gesetzestexten werde ich nicht ganz schlau - ich interpretiere das so, dass ich eine Fahrerkarte bräuchte weil das Gespann mehr als 7,5t hat. Stimmt das?

Bisher bin ich solche Gespanne nur im Rahmen des Katastrophenschutzes gefahren - also Fahrzeuge ohne Kontrollgerät.

Danke schonmal :)

Philipp

Beste Antwort im Thema

Moin,

wenn du eine einigermaßen belastbare Aussage haben möchtest dann ruf das BAG an.

Hier wurden auf jeden Fall schon passende Auszüge aus den Vorschriften genannt, da steht eigentlich unmissverständlich drin dass eben nicht nur das ziehende Fahrzeug zählt, sondern die "Kombination"

Meine Einschätzung zu dem Thema ist auch: Solo LKW unter 7,5t = ohne Karte auf 'out of Scope', bei einer Kombination über 7,5t muss die Karte benutzt werden.

Grüße

Steini

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Hmm, ist ja mal wieder spannend mit der Schweiz :)

Wie ist das eigentlich rechtlich aufgestellt bei euch. Wird da aus dem Nationalen Recht heraus auf die EG-VO 561/06 bezogen und nicht gültige Abschnitte benannt oder wurde diese als Vorlage für das Nationale Recht genommen und entsprechend verändert.

Ich ging da bisher auch davon aus das es nur eine EG-VO 561/06 gibt und die dann eben für alle Staaten gleich ist :)

Grüße

Steini

Bedenke: die Schweiz gehört nicht zur EU (oder wie's in Deutschland heisst: "die Schweiz liegt nicht in Europa") ;)

Soweit ich weis (war bei der "Gesetzfindung" nicht dabei) wurde die EG-VO 561/06 als Vorlage für die neue ARV (wir hatten ja eine eigene, welche dann überarbeitet wurde um sie dem EU-Recht anzugleichen) genommen, und dann einige schweizspezifische Ausnahmen/Verschärfungen/Vereinfachungen (vgl. Diskussion hier) eingearbeitet...

Genauere Infos würde man wohl vom Bundesamt für Verkehr oder der ASTAG bekommen...

Und wer "unsere" ARV mal lesen will:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/822_221/index.html

... nicht vergessen die Kopfschmerztabletten bereit zu legen ;)

Schon klar dass die Schweiz nicht zur EU gehört ;) Dennoch hat sie einige EU Richtlinien und Verordnungen 1:1 übernommen bzw Ratifiziert :)

Ich lese mich da mal bei Gelegenheit ein.

Grüße

Steini

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. 7.49-Tonner mit Anhänger bei Umzug - Fahrerkarte?