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- 61 km/h zu schnell auf der Bahn... Au weia...
61 km/h zu schnell auf der Bahn... Au weia...
Schöne Bescherung...
Ich bin auf der A 44 Richtung Kassel von einem stationären Starenkasten in Szene gesetzt worden.
Abzüglich allem Krimskrams bleiben 141 statt 80 da stehen. Auf ner Autobahn morgens um 5, ich hatte schon das Gefühl, das ich zu langsam bin. Völlig unnötiger Kasten, eine Sauerei!!!
Habt Ihr Erfahrung, wie man zumindest noch 1km/h drücken kann? Mom. sinds 2 Monate Radlfahren, 275 Euro + 4 Points...
Zu Allem Elend auch noch mit dem Firmenwagen meiner Freundin. Da kommt dann erst immer das Ordnungsamt in die Firma. Bild war auf der Kopie schlecht, meine Freundin hat gegenüber ihrem Chef erstmal behauptet, daß sie es wäre. Sonst gibbet da ja auch nochmal Ärger...
Der Ordnungshüter hat alles erstmal wieder mitgenommen. Sie wird dann erneut von Kassel direkt angeschrieben...
Mailt mal Eure Erfahrungen, bitte nur qualifizierte!!! Schlaumeiersprüche kann ich selber verteilen...
Grüße
Totti
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von •Nicolas•
hö? der tacho geht im normalfall vor. d.h. da er wohl eher 170 oder 180 auf dem tacho hatte als 160. warum sollte da nochwas abgezogen werden?
Wie gesagt, ich habe nur das weiter gegeben, was mir erzählt wurde!! Ich denke mir doch sowas nicht aus!!
Habe ich aber auch so deutlich gemacht, oder??
So...
Schreiben der Bußgeldstelle kam nun nach Hause. Adressiert an meine Freundin. RA beauftragt, der hat geschrieben, daß sie nicht gefahren ist und weiterhin von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch macht, was den Fahrer angeht. Er empfiehlt, das Verfahren einzustellen.
Daraufhin kam die Tage ein Schreiben von der Bußgeldstelle an der A44, daß das Verfahren eingestellt wurde.
Bleibt nur noch abzuwarten, ob das Verfahren gegen meine Freundin eingestellt wurde oder ob das Verfahren insgesamt eingestellt wurde... Das kann man aus dem Text nicht entnehmen. Beamtendeutsch halt...
Puuhhhhh erstmal...
Also bei so einer hohen Geschwindigkeitsübertretung kann es passieren, dass die Rennleitung etwas hartnäckiger ist. Ein Aussage-Verweigerungsrecht hat man immer und wenn das Bild echt bescheiden ist, hat man auch eine Chance. Aber wie gesagt, bei der Geschwindigkeit kanns durchaus sein, dass der Halter ein Fahrtenbuch "aufgebrummt" bekommt. Jedenfalls immer noch besser, als Fahrverbot..
Gruß quka
Na ja, daß Verfahren ist ja erstmal eingestellt worden. Ich weiß nur nicht, ob insgesamt... Die Fahrerin ist auf jeden Fall ansonsten alleinige Nutzerin des Fahrzeugs...