ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. 60 Fahrzeuge sind in Hamburg in Flammen aufgegangen! Meins auch!

60 Fahrzeuge sind in Hamburg in Flammen aufgegangen! Meins auch!

Themenstarteram 22. September 2009 um 17:05

60 Fahrzeuge sind seit Jahresanfang in Hamburg in Flammen aufgegangen.

Mein Auto ist dieses Wochenende in Hamburg/Osdorf auch in Flammen aufgegangen.

Hatte auch keinen Vollkasko sondern nur Haftpflicht, da das Auto nicht neu war und ich ein vorausschauender Fahrer bin.

Das Auto ist weg und ich bekomme kein Cent?

Warum brauche ich überhaupt Vollkasko?

Um sich vor Vandalismus zu schützen?

Ist es nicht die Aufgabe der des Staates und der Polizei die Bürger zu beschützen?

Ich komme mir vor wie in Afghanistan.

MfG

PS: Habe eine Geschäftsidee für Hamburg "Parkuhren mit Vollkasko für die Parkdauer"

Beste Antwort im Thema
am 22. September 2009 um 17:15

Zitat:

Original geschrieben von Permalink

60 Fahrzeuge sind seit Jahresanfang in Hamburg in Flammen aufgegangen.

 

Mein Auto ist dieses Wochenende auch in Flammen aufgegangen.

 

Hatte auch keinen Vollkasko, da das Auto nicht neu war und ich ein vorausschauender Fahrer bin.

 

Das Auto ist weg und ich bekomme kein Cent?

 

Warum brauche ich überhaupt Vollkasko?

Um sich vor Vandalismus zu schützen?

Ist es nicht die Aufgabe der des Staates und der Polizei die Bürger zu beschützen?

 

 

MfG

Auch die Vollkaskoversicherung schütz dein Fahrzeug nicht vor Vandalismus - wohl aber vor deren wirtschaftlichen Folgen.

 

Brandschäden sind aber auch über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

 

Übrigens, demnächst sind Wahlen, geh hin, wobei mir jetzt nicht so genau bekannt ist, welche Partei mir zum Schutze meines Fahrzeuges einen Leibwächter stellt.

58 weitere Antworten
Ähnliche Themen
58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Vielleicht muß mal ein Auto eines Politikers brennen damit was passiert.

Warscheinlich wird dann nur darüber diskutiert ob der Politiker mit dem Auto hätte dort sein dürfen oder ob die Fahrt richtig abgerechnet wurde und keine Privatfahrt war.

Hilft vieleicht wirklich nur eins Vollkasko versichern, wenn andere nicht mehr für die Ordnung sorgen können.

Themenstarteram 27. September 2009 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Permalink

60 Fahrzeuge sind seit Jahresanfang in Hamburg in Flammen aufgegangen.

Mein Auto ist dieses Wochenende auch in Flammen aufgegangen.

Hatte auch keinen Vollkasko, da das Auto nicht neu war und ich ein vorausschauender Fahrer bin.

Das Auto ist weg und ich bekomme kein Cent?

Warum brauche ich überhaupt Vollkasko?

Um sich vor Vandalismus zu schützen?

Ist es nicht die Aufgabe der des Staates und der Polizei die Bürger zu beschützen?

 

MfG

Auch die Vollkaskoversicherung schütz dein Fahrzeug nicht vor Vandalismus - wohl aber vor deren wirtschaftlichen Folgen.

Brandschäden sind aber auch über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Übrigens, demnächst sind Wahlen, geh hin, wobei mir jetzt nicht so genau bekannt ist, welche Partei mir zum Schutze meines Fahrzeuges einen Leibwächter stellt.

.

Es ist kein Brandschaden sondern Vandalismus und wird nicht

über die Teilkaskoversicherung abgedeckt

am 27. September 2009 um 15:12

Zitat:

Original geschrieben von Permalink

 

Es ist kein Brandschaden sondern Vandalismus und wird nicht

über die Teilkaskoversicherung abgedeckt

Danke für den Hinweis - war ich doch tatsächlich davon ausgegangen, dass dein Fahrzeug durch Feuer beschädigt/zerstört wurde.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Danke für den Hinweis - war ich doch tatsächlich davon ausgegangen, dass dein Fahrzeug durch Feuer beschädigt/zerstört wurde.

mach dir nix draus, das haben andere hier auch noch nicht begriffen.

Zitat:

Original geschrieben von Permalink

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hallo,

 

Wir werden hier keine politischen Diskussionen anfangen.

Grüße

Schreddi

Warum nicht?

Weil wir hier im Versicherungsforum sind ;)

Sollte der Aufforderung dann jetzt nicht entsprochen werden, müssten wir den Thread schließen.

Grüße

Steini

Themenstarteram 1. Oktober 2009 um 4:21

Teilkaskoversicherung

* Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch fremde Personen

* Raub und Unterschlagung

* Zusammenstoss mit Haarwild

* Kurzschluss der Verkabelung

* Marderbiss

* Blitzschlag

* Hagel

* Sturm

* Überschwemmung

* Brand

* Explosion

* Glasbruch.

Vollkaskoversicherung

* alle Ereignisse der Teilkasko

* selbst- oder fremdverschuldeten Unfall

* Vandalismus (mut- und böswillige Handlungen)

* Schäden mit Fahrerflucht Dritter (zum Beispiel Parkplatzschäden)

am 1. Oktober 2009 um 16:53

Zitat:

Original geschrieben von Permalink

Teilkaskoversicherung

* Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch fremde Personen

* Raub und Unterschlagung

* Zusammenstoss mit Haarwild

* Kurzschluss der Verkabelung

* Marderbiss

* Blitzschlag

* Hagel

* Sturm

* Überschwemmung

* Brand

* Explosion

* Glasbruch.

 

Vollkaskoversicherung

* alle Ereignisse der Teilkasko

* selbst- oder fremdverschuldeten Unfall

* Vandalismus (mut- und böswillige Handlungen)

* Schäden mit Fahrerflucht Dritter (zum Beispiel Parkplatzschäden)

Wo ist das Problem ?

Das Problem ist das der TE nur Haftpflicht hat.Er würde seinen Schaden also nur ersetzt bekommen wenn er denjenigen am Wickel packen kann der sein Auto angezündet hat.

Und selbst dann wäre es fraglich ob er je an sein Geld kommen würde.

Ich würd ja mal sagen, dass BRAND nicht das Anzünden von Autos enthält, das fällt wohl eher unter Vandalismus und somit VK. Oder?

am 1. Oktober 2009 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Ich würd ja mal sagen, dass BRAND nicht das Anzünden von Autos enthält, das fällt wohl eher unter Vandalismus und somit VK. Oder?

Auch die BRANDSTIFTUNG fällt unter den Begriff BRAND

da wird es weher aus o.g. gründen eine stufung in den klassen geben. übrigends sind die fahrzeuge des bundes und der länder nicht privatwirtschaftlich versichert und laufen bei schäden über steuereinnahmen. der steuerzahler zahlt für alles. ich gebe das alles wertungdfrei wieder. mich stinkt es auch an. keine sorge

Zitat:

Original geschrieben von mbvm

da wird es weher aus o.g. gründen eine stufung in den klassen geben. übrigends sind die fahrzeuge des bundes und der länder nicht privatwirtschaftlich versichert und laufen bei schäden über steuereinnahmen. der steuerzahler zahlt für alles. ich gebe das alles wertungdfrei wieder. mich stinkt es auch an. keine sorge

hab aber mal gehört das es so günstiger is.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Ich würd ja mal sagen, dass BRAND nicht das Anzünden von Autos enthält, das fällt wohl eher unter Vandalismus und somit VK. Oder?

Auch die BRANDSTIFTUNG fällt unter den Begriff BRAND

Brandstiftung ist vorsätzliche Beschädigung einer fremden Sache, also eine Straftat. Fällt unter Vandalismus.

Brand ist ein Verbrennungsvorgang, dessen Ursache Brandstiftung sein kann.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Dachbalkenwanze

Zitat:

Original geschrieben von mbvm

da wird es weher aus o.g. gründen eine stufung in den klassen geben. übrigends sind die fahrzeuge des bundes und der länder nicht privatwirtschaftlich versichert und laufen bei schäden über steuereinnahmen. der steuerzahler zahlt für alles. ich gebe das alles wertungdfrei wieder. mich stinkt es auch an. keine sorge

hab aber mal gehört das es so günstiger is.

Fahrzeuge des Bundes und der Länder sind nicht versichert, da sie ein unbeschränktes Haftungsrisiko übernehmen können. Sie sind gleichzeitig Versicherter und Versicherer.  Soll alles in allem finanziell günstiger als der Abschluss von einer hohen Zahl von Versicherungverträgen sein. ??

Daher ist die Regelung eines Versicherungsschasdens, desen Verursacher ein Fahrzeug des Bundes oder der Länder ist, zeitintensiver und verwaltungsaufwändiger. 

 

Große Firmen hatten früher (heute auch noch?) keine Vollkaskoverträge für ihre Fahrzeuge abgeschlossen, da die Regulierung der Schäden in eigener Regie insgesamt günstiger und einfacher war als eine Regulierung über Versicherungsverträge.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Auch die BRANDSTIFTUNG fällt unter den Begriff BRAND

Brandstiftung ist vorsätzliche Beschädigung einer fremden Sache, also eine Straftat. Fällt unter Vandalismus.

Brand ist ein Verbrennungsvorgang, dessen Ursache Brandstiftung sein kann.

O.

So weit, so gut.

Und wie siehts nun versicherungsrechtlich aus? TK (Brand) oder VK (Vandalismus)?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. 60 Fahrzeuge sind in Hamburg in Flammen aufgegangen! Meins auch!