ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. 60 Fahrzeuge sind in Hamburg in Flammen aufgegangen! Meins auch!

60 Fahrzeuge sind in Hamburg in Flammen aufgegangen! Meins auch!

Themenstarteram 22. September 2009 um 17:05

60 Fahrzeuge sind seit Jahresanfang in Hamburg in Flammen aufgegangen.

Mein Auto ist dieses Wochenende in Hamburg/Osdorf auch in Flammen aufgegangen.

Hatte auch keinen Vollkasko sondern nur Haftpflicht, da das Auto nicht neu war und ich ein vorausschauender Fahrer bin.

Das Auto ist weg und ich bekomme kein Cent?

Warum brauche ich überhaupt Vollkasko?

Um sich vor Vandalismus zu schützen?

Ist es nicht die Aufgabe der des Staates und der Polizei die Bürger zu beschützen?

Ich komme mir vor wie in Afghanistan.

MfG

PS: Habe eine Geschäftsidee für Hamburg "Parkuhren mit Vollkasko für die Parkdauer"

Beste Antwort im Thema
am 22. September 2009 um 17:15

Zitat:

Original geschrieben von Permalink

60 Fahrzeuge sind seit Jahresanfang in Hamburg in Flammen aufgegangen.

 

Mein Auto ist dieses Wochenende auch in Flammen aufgegangen.

 

Hatte auch keinen Vollkasko, da das Auto nicht neu war und ich ein vorausschauender Fahrer bin.

 

Das Auto ist weg und ich bekomme kein Cent?

 

Warum brauche ich überhaupt Vollkasko?

Um sich vor Vandalismus zu schützen?

Ist es nicht die Aufgabe der des Staates und der Polizei die Bürger zu beschützen?

 

 

MfG

Auch die Vollkaskoversicherung schütz dein Fahrzeug nicht vor Vandalismus - wohl aber vor deren wirtschaftlichen Folgen.

 

Brandschäden sind aber auch über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

 

Übrigens, demnächst sind Wahlen, geh hin, wobei mir jetzt nicht so genau bekannt ist, welche Partei mir zum Schutze meines Fahrzeuges einen Leibwächter stellt.

58 weitere Antworten
Ähnliche Themen
58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

Brandstiftung ist vorsätzliche Beschädigung einer fremden Sache, also eine Straftat. Fällt unter Vandalismus.

Brand ist ein Verbrennungsvorgang, dessen Ursache Brandstiftung sein kann.

 

O.

So weit, so gut.

Und wie siehts nun versicherungsrechtlich aus? TK (Brand) oder VK (Vandalismus)?

Da hier der einzige Zweck der Brandstiftung die mutwillige Beschädigung/Zerstörung eines fremden Fahrzeuges war, liegt Vandalismus vor und ist somit Sache der VK.

Es ist nicht denkbar, dass ein Fahrzeug in Brand gesteckt wird, um eine Sache zu entwenden, was dann Sache der TK wäre.

 

O.

So hätt ich das auch gesehen. xAKBx war da ja rigoros anderer Meinung. Bist du vom Fach? Ich nicht... Ich finde es nur so wie wir 2 es sehen logisch und nachvollziehbar. Aber das hat ja beim Verfassen von Versicherungsbestimmungen anscheinend nicht immer höchste Priorität...

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

So hätt ich das auch gesehen. xAKBx war da ja rigoros anderer Meinung. Bist du vom Fach? Ich nicht... Ich finde es nur so wie wir 2 es sehen logisch und nachvollziehbar. Aber das hat ja beim Verfassen von Versicherungsbestimmungen anscheinend nicht immer höchste Priorität...

Bin kein Experte in dem Sinne, wie es hier im Forum von einigen Teilnehmern gefordert wird, wenn man seine Ansicht zu einem Frage kundtut: Also keine fachliche Ausbildung und keine Tätigkeit auf dem betreffenden Fachgebiet. Es ist meine Auffassung, die ich versucht habe, zu begründen.

 

Ich kann mich ebenso irren wie die im Forum auftretenden Experten es können, da schon als geringfügig angesehene Kleinigkeiten, die hier nicht bekannt sind, schon zu einer ganz anderen Einschätzung der rechtlichen Lage führen können.

 

O.

am 9. Oktober 2009 um 15:06

Der Begriff Brand richtet sich nach der Feuerversicherung. Danach ist Brand ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Einschränkungen dieser Definition gibt es nicht, so dass selbstverständlich die Teilkaskoversicherung auch bei Brandstiftung eintritt, da auch hier der Brandbegriff zutrifft.

 

Eine Feuerversicherung wäre auch ziemlich wertlos, würde man den Begriff des Vandalismus voranstellen. Ein Haus ist selten gegen Vandalismus versichert – gleichwohl leistet auch die Feuerversicherung bei Brandstiftung (sofern der VN nicht selbst der Brandstifter ist).

 

Nichts anderes gilt auch in der Teilkaskoversicherung.

 

Eng genommen liegen zwei Tatbestände selbstständig nebeneinander. Brand und Vandalismus. Da Brand aber über die Teilkaskoversicherung versichert ist, wird auch geleistet. Trifft auch bei Glasbruch zu. In der Teilkaskoversicherung ist der Glasbruch mitversichert. Wird eine Autoglasscheibe mutwillig eingeschlagen, liegt sowohl Vandalismus als auch Glasbruch vor und da nun einmal Glasbruch in der Teilkaskoversicherung mitversichert ist, werden auch die Kosten einer Autoglasscheibe incl. Einbau erstattet.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Eine Feuerversicherung wäre auch ziemlich wertlos, würde man den Begriff des Vandalismus voranstellen. Ein Haus ist selten gegen Vandalismus versichert – gleichwohl leistet auch die Feuerversicherung bei Brandstiftung (sofern der VN nicht selbst der Brandstifter ist).

 

Nichts anderes gilt auch in der Teilkaskoversicherung.

 

Eng genommen liegen zwei Tatbestände selbstständig nebeneinander. Brand und Vandalismus. Da Brand aber über die Teilkaskoversicherung versichert ist, wird auch geleistet. Trifft auch bei Glasbruch zu. In der Teilkaskoversicherung ist der Glasbruch mitversichert. Wird eine Autoglasscheibe mutwillig eingeschlagen, liegt sowohl Vandalismus als auch Glasbruch vor und da nun einmal Glasbruch in der Teilkaskoversicherung mitversichert ist, werden auch die Kosten einer Autoglasscheibe incl. Einbau erstattet.

Heranziehung der Gebäudeversicherung ist ein schlechter Vergleich, da hier andere Versicherungsbedingungen.

Eine eingeschlagene Autoscheibe wird m.E. nur ersetzt, wenn Glasschaden durch ein versichertes Ereignis herbeigeführt wird, also z.B. durch Diebstahl, auch versuchter Diebstahl.

 

Die Pargraphen bzgl. der Fahrzeugversicherung lesen sich bei HUK 24 wie folgt:

 

Die Teilversicherung umfasst Schäden

a. durch Brand oder Explosion

b. 

.

.

Die Vollversicherung umfasst darüber hinaus Schäden

i. durch mutwillige oder bösartige Handlungen betriebsfremder Personen.

 

Was sagt dann die Versicherung des TE?

 

O.

 

 

Leute,

ihr könnt natürlich Eure Meinung zu allem haben und sie auch kundtun. Kein Problem.

 

Aber hier ist es eben genau so, wie xAKBx es schreibt.

 

Wenn ein Auto brennt, ist es ein Fall für die TK.

Punkt.

 

Es spielt keine Rolle, warum es brennt. Versichert ist der Umstand, dass es brennt.

 

Wenn eine Scheibe am Auto kaputt ist, zahlt die TK.

Auch hier ist es völlig egal, warum sie kaputt, ist.

(Natürlich immer vorausgesetzt, dass kein Schmuh betrieben wurde).

 

Hafi

 

am 9. Oktober 2009 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Bin kein Experte in dem Sinne, wie es hier im Forum von einigen Teilnehmern gefordert wird, wenn man seine Ansicht zu einem Frage kundtut: Also keine fachliche Ausbildung und keine Tätigkeit auf dem betreffenden Fachgebiet. Es ist meine Auffassung, die ich versucht habe, zu begründen.

 

Ich kann mich ebenso irren wie die im Forum auftretenden Experten es können, da schon als geringfügig angesehene Kleinigkeiten, die hier nicht bekannt sind, schon zu einer ganz anderen Einschätzung der rechtlichen Lage führen können.

.......

Heranziehung der Gebäudeversicherung ist ein schlechter Vergleich, da hier andere Versicherungsbedingungen.

Eine eingeschlagene Autoscheibe wird m.E. nur ersetzt, wenn Glasschaden durch ein versichertes Ereignis herbeigeführt wird, also z.B. durch Diebstahl, auch versuchter Diebstahl.

 

Die Pargraphen bzgl. der Fahrzeugversicherung lesen sich bei HUK 24 wie folgt:

 

Die Teilversicherung umfasst Schäden

a. durch Brand oder Explosion

b.

.

Die Vollversicherung umfasst darüber hinaus Schäden

i. durch mutwillige oder bösartige Handlungen betriesfremder Personen.

Der Mensch ist lernfähig - nur der Dummkopf ist unbelehrbar

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Eine eingeschlagene Autoscheibe wird m.E. nur ersetzt, wenn Glasschaden durch ein versichertes Ereignis herbeigeführt wird, also z.B. durch Diebstahl, auch versuchter Diebstahl.

Schlicht und einfach FALSCH - Begründung siehe Hafi + xAKBx.

Oder vielleicht hier: http://www.autobild.de/artikel/vandalismus_36663.html

Wenn man den Fachleuten hier nicht glaubt, dann vielleicht noch diesem Mann:

Stephan Schweda, Sprecher des Versicherungsverbandes GDV mit Sitz in Berlin.

Und der sagt zu dieser Problematik:

Die Schäden fallen unter den Passus des Vandalismus der Vollkasko, die zahlt dafür. Wer nur Teilkasko hat, bekommt die Glasbruchschäden ersetzt. Die Teilkasko zahlt auch Schäden durch Brandstiftung, selbst wenn das Auto komplett abbrennt und so zum Totalschaden wird." Konsequenz: Hat das Opfer nur eine Teilkasko, wird der Zeitwert eines abgebrannten Autos ersetzt, der eines zertrümmerten Autos aber nicht.

 

Und damit ist hier nun wirklich alles gesagt.

 

Empfehle mich.

Brandschäden sind Schäden, die durch ein Feuer, das seinen Herd verlassen kann (offene Flamme) entstehen.

 

Der Schaden muss durch ein Brandereignis verursacht worden sein.

 

Die Brandursache braucht nicht im Fahrzeug selbst zu liegen. 

 

Unmittelbarkeit der Flammeneinwirkung für den Schaden spielt keine Rolle.

 

Quellennachweis:

 

Gabler der Kraftfahrzeug-Kakso-Schaden ISBN 3-409-18506-2

 

Dieses Werk vermittelt Grundwissen zur Kaskoversicherung.

 

Gruß

 

Delle

[

So weit, so gut.

Und wie siehts nun versicherungsrechtlich aus? TK (Brand) oder VK (Vandalismus)?

Da hier der einzige Zweck der Brandstiftung die mutwillige Beschädigung/Zerstörung eines fremden Fahrzeuges war, liegt Vandalismus vor und ist somit Sache der VK.

 

genau. in den akb der versicherer heisst es u.a.zur vk : " darüber hinaus :..........mut- und böswillige beschädigung durch fremde personen (vandalismus)"

 

Es ist nicht denkbar, dass ein Fahrzeug in Brand gesteckt wird, um eine Sache zu entwenden, was dann Sache der TK wäre.

 

komplizierter wird es, wenn ein durch vandalismus brennendes auto ein weiteres in brand setzt  uzsächlich wäre der brand (tk), allerdings als folge von vandalismus (vk). dsarüber lässt sich trefflich streiten.....

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Der Mensch ist lernfähig - nur der Dummkopf ist unbelehrbar

"Es muss auch Dumme geben, damit die Gescheiten wissen, wie gescheit sie sind" (Franz Kern)
 

O.

wenn du eine rechtschutz hast,gehe mal zum anwald.! denn die autoläden bekommen ihren schaden auch ersetz.mfg

Es muss auch Dumme geben, damit die Gescheiten wissen, wie gescheit sie sind" (Franz Kern)

 

O.

 

schon die fugger wussten " es gibt nichts schlimmeres als einen unzufriedenen menschen, der geld genug für eine advocaten ha"

 

mbvm

 

am 10. Oktober 2009 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von mbvm

komplizierter wird es, wenn ein durch vandalismus brennendes auto ein weiteres in brand setzt uzsächlich wäre der brand (tk), allerdings als folge von vandalismus (vk). dsarüber lässt sich trefflich streiten....

Darüber läßt sich gar nicht streiten, wie eigentlich bereits ausreichend klar und deutlich dargelegt wurde. Beide Schäden sind über die TEIL-Kasko des jeweiligen Autos abgedeckt, einer Vollkasko bedarf es nicht.

Versichert in der Teilkasko ist laut AKB unter anderem "Brand". Punkt, aus, Ende.

Da steht nix von "Brand, aber nur wenn kein Vandalismus" oder "Brand, aber keine Brandstiftung"! oder was auch immer. Heißt im Klartext: egal warum das Auto brennt, es ist immer ein Teilkasko- und kein Vollkaskoschaden; selbst wenn ein nebenan stehender Papiercontainer angesteckt wird und das Auto dadurch in Brand gerät oder wenn Nachbars Junge testet, was man mit Papas Rasenmäherbenzin noch so alles machen kann.

Trefflich streiten kann sich höchstens anschließend der Versicherer bei der Frage, ob und wenn ja bei wem regressiert werden kann.

Gruß Schusti

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. 60 Fahrzeuge sind in Hamburg in Flammen aufgegangen! Meins auch!