50ccm und Autobahn und Co.

Guten Morgen,

was tut Ihr, wenn Ihr unterwegs seid, eine Bundesstraße dabei die einzigste Verbindung darstellt und Ihr plötzlich an einer Kreuzung feststellt, daß es durch Streckenausbau und Co in der von Euch geplanten Richtung nur noch als Autobahn weitergeht? Wobei das freilich keine echte Autobahn ist, sondern eben nur die nunmehr ausgebaute Bundestraße mit einem Autobahnschild.

Mit dem Fahrrad käme man durch, da es einen durchgehenden Radweg für beide Richtungen gibt.

Von der Kreuzung zweigen 2 Straßen ab; eine führt quasi als Dauer-Sackgasse in einen anderen Ort, (kein Weiterkommen in die gewünschte Richtung), die andere geht in eine ganz andere Richtung und birgt einen erheblich größeren Umweg als der direkte Weg zurück.

Mit dem Fahrrad hab' ich nie darauf geachtet, bin die Strecke oft gefahren.

Aber Autobahn mit dem 50er? Ich bin umgekehrt; ist Lehrgeld, dieses Fleckchen sieht mich nicht mehr.

Was wäre Eure Reaktion?

ciao
Wauhoo

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Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


was ja für Autobahn und Co die Mindestgeschwindigkeit darstellt?

zum einen gibt es KEINE mindestgeschwindigkeit auf bab & co...

...zum anderen beträgt die zum befahren auf bab & co, durch die bauart der fahrzeuge bestimmte höchstgeschwindigkeit mehr als 60 kmh!

ein 45 bzw. 50kmh roller darf diese straßen folglich NICHT nutzen!

Zitat:

Schau mal bspw. dabei auch auf Simson und Co, die ja legal 70 km/h fahren dürfen.

ich weiß zwar nicht, wo du deine ganzen zahlen herwürfelst, aber die 50ccm simsons dürfen meines wissens, max. 60kmh laufen - und damit auch NICHT auf die autobahn!

Zitat:

Kurios finde ich...

weißt du, was ich viel kurioser finde?

das jemand der offensichtlich über einen führerschein verfügt, anscheinend glaubt, er dürfe mit nem 50ccm roller auf die autobahn! 😰

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Bin unabsichtlich auch schon mit meinem 50er auf der Autobahn gewesen. Die Landstraße ist plötzlich zur Autobahn geworden, vorher keinerlei Beschilderung, die auf eine Autobahn Hinweisen. Erst als die Schilder von Gelb auf Blau ihre Farbe wechselten hab ichs bemerkt😁
Naja, waren nur 5Km, hätte zwar die nächste Abfahrt runtergekonnt, Habs dann aber schnell durchgezogen😁
Waren eh nur 100 Sachen erlaubt, war lediglich 50% langsamer unterwegs😁
Da in Salzgitter aber nichts los ist, gabs keine Probleme.

Salzgitter? Ist hoffentlich nicht jene, wo ich 2001 beinahe mit dem Fahrrad draufgefahren wäre. Zumindest damals war die Ausschilderung bescheiden, weil nicht direkt am Abzweig angebracht, sondern erst ca. 50 Meter direkt vor der Einfahrt auf die Autobahn. Das Schild war durch diverse hochgewachsene Sträucher vom Anzweig aus nicht zu sehen.

Möglich, ist das kurze Stück nach SZ-Lebenstedt. Heute ist die Beschilderung nicht besser. Umdrehen ist da nicht dank Leitplanke.

Es gibt auch eine Menge Radwege mit dem Zusatzschild für Mofas - wäre die Frage wieweit das Roller impliziert...? Kenn mich da nicht so aus... Es gibt da wohl stellenweise noch Wege mit dem alten Zusatzschild das für Zweiräder bis 45ccm gilt und neuere die nur noch Mofas erlauben - wo ist da eigentlich der Unterschied?

Und wenn wir schon bei der Simpson sind... 60km/h Spitze. Wenn man kleinkariert ist darf sie nicht auf die Autobahn, weil bis 60km/h zugelassen.
Rechnet man eine Toleranz dazu ist sie schnelle und darf auf die Bahn, weil die für Fahrzeuge über 60 km/h befahrbar ist. was aber nicht bedeutet das man 60km/h mindestens fahren muss... Wetterbedingt kann man da auch mit 20 Sachen langschleichen. bei dichtem Nebel darf man auch nur 50Km/h fahren.
ist man eigentlich beim PKW gezwungen die Nebelschlussleuchte zu nutzen? Wäre kurios: hab ich die leuchte an darf ich nur 50 fahren, mach ich sie aus darf ich schneller...

Zurück zur Kreuzung:
Wäre mein Roller verkehrsgerecht betriebssicher, also technisch erlaubt, gedrosselt, alles in Ordnung, dann würde ich mir den Spaß machen und die Polizei zur Hilfe rufen... Auch wenn die mich wohl den Roller über den Radweg schieben lassen würden.
Andererseits - ist das nicht eine Form der Nötigung? Könnte man das Straßenbauamt verklagen?

Ist die Frage wie frequentiert die Strecke ist... ich würde wohl über den Radweg fahren. Wenn man mich anhält hätte ich diese Situation auch gerade das erste Mal gesehen und wüßte in Zukunft bescheid. Würde ganz sicher nicht wieder vorkommen und ich nehm nächstes mal auch den anderen Weg... zwinker Zwinke...

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Zitat:

Original geschrieben von Kapalaran


Es gibt auch eine Menge Radwege mit dem Zusatzschild für Mofas - wäre die Frage wieweit das Roller impliziert...? Kenn mich da nicht so aus... Es gibt da wohl stellenweise noch Wege mit dem alten Zusatzschild das für Zweiräder bis 45ccm gilt und neuere die nur noch Mofas erlauben - wo ist da eigentlich der Unterschied?

Mofa in (1) 1.:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

Kleinkraftrad (50ccm, nicht 45ccm) in 11.:

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html

Mofa sind praktisch einsitzige und auf 25km/h gedrosselte Kleinkrafträder.

Kanntest Du den Unterschied wirklich nicht? 😉

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