50ccm EInzelabnahme nach Papierverlust. Roller fährt 60. Wo schaut der Prüfer rein?

Sachs Speedjet Speedjet

Ich hab den alten Sachs meines Vaters, von dem er seit 2013 die Papiere verloren hat mir mal gründlich angesehen und ihn wieder aufgepeppelt. er fährt wieder und das auch nicht schlecht. Jetzt hab ich mich erkundigt wie ich an neue Papiere komme. Unbedenklichkeitsbescheinigung geholt. Aber leider ist die Firma Sachs nicht mehr, also muss ich zum Tüv.

Das eigentliche Problem ist aber das mein Vater irgendeinen Begrenzungsring an der Variomatik austauschen lassen hat und dadurch die Maschine 60 fährt.

Meine frage ist jetzt, kann ich den Roller so vom Tüv abnehmen lassen?
Wird dem Prüfer das auffallen?
Und wenn ihr sagt das ich was an der Geschwindigkeit ändern muss, kann ich den Roller dann anders drosseln, Also guckt der Prüfer in die Variomatik rein???

28 Antworten

Alles mögliche, von geht nicht über gibt es nichtmehr bishin zu dürfen wir nicht

Zitat:

@Spytrycer schrieb am 8. Mai 2016 um 16:19:03 Uhr:


Meine frage war, ob der Prüfer in die variomatik schaut, denn die ist modifiziert!
Ich kann den roller ja auch anders drosseln

Nein, macht der nicht. Da könnte man sich die Finger beschmutzen. Der darf nichts abbauen beim TÜV

Ok super.

Aber seid ihr euch sicher das dass klar geht wenn ich ohne BE den Roller nutze?
Ich meine, ich nutz den eh erstnal nur bis August, aber ich bin noch mitten in der Probezeit.

Wieso sollte das klar gehen? Ohne BE Fahren, da ist es doch logisch, dass es illegal ist.
Und dann noch in der Probezeit, wenn man da erwischt wird, dann ist erstmal zappenduster.
Der Prüfer mag zwar da nicht reinschauen dürfen, aber wenn der zu schnell fährt, dann fährt der zu schnell. Das ist dem Prüfer dann reichlich egal warum. Die Plakette gibt es nicht.
Gerade weil du noch in der Probezeit bist, würde ich nicht solche Versuche machen. Du ärgerst dich am Ende nur, wenn die Probezeit verlängert wird oder sogar der Schein dir ganz weggenommen wird. Auch kann eine Sperre zu weiteren Führerscheinen verhangen werden...
Also am Besten auf die erlaubte Geschwindigkeit drosseln und wenn es per Vario gemacht wurde, dann auch so lösen und auf der sicheren Seite sein.

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Zitat:

@hanfiey schrieb am 8. Mai 2016 um 12:31:52 Uhr:


Gehe mit der Unbedenklichkeit zur Versicherung und versichere den, fertich.

und da sagen die blauen auch nichts bei einer Kontrolle was, wenn ich nur die Unbedenklichkeit vorweisen kann? Hätten da in der Familie einen China REX 450 ohne Papiere, der aber läuft im Gegensatz zu unserem CPI 🙂

Oh doch da sagt die Rennleitung etwas, die Unbedenklichkeitsbescheinigung ersetzt keine BE, denn sie sagt nur aus das die BE nicht eingezogen wurde. Es dürfte nur erst einmal eine Ordnungswidrigkeit sein, da du die Papiere nicht dabei hast. Kostenpunkt 10 €. Musste dann aber die Papiere später bei der Polizei vorzeigen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist aber nur befristet gültig ( 4 oder 6 Wochen).

Gut, also drosseln und dann mit der maschine zum Tüv. Gut. Danke für die Hilfe

Die BE ist nicht erloschen sondern verloren, da sagt kein Mensch was. Was wollen die machen wenn Du denen sagst "eben war die noch da". Lass Dich nicht verunsichern, bei 5 Kontrollen wollte die keiner haben obwohl vorhanden.Die waren alle mit dem Versicherungsschein zufrieden. Wenn kannst dann immer noch zum Tüv wenn die nerven, der läuft nicht weg

Du redest gerade von zwei Unterschiedlichen Scheinen. Einmal den Versicherungsschein und einmal die unbedenklichkeitsbescheinigung.
Und wenn du den Versicherungsschein nicht hast...
Auch kommt es dann auf den Polizisten an. Wenn diesem das ausreicht. Aber lass mal einen doch nach der BE fragen...
Auch dann kommt es drauf an, ob er es nur nachgezeigt bekommen möchte oder ob er gleich die härte ausfährt.
Ich würde mich nicht diesem Risiko aussetzen. Da hängt viel mehr hinter, als das es lohnen würde.

Auf dem Versicherungsschein stehen alle relevanten Daten. Dies "Produktinformationsblatt" wollen die gar nicht lesen, da viel zu klein geschrieben.
Wichtig ist die Versicherung plus Führerschein, die FIN-Nummer steht auf der Versicherung. Dann fragen die noch wie schnell und gucken einmal wichtig um den Motor ob da buntes Zeug oder Umbauten dran sind. Die BE brauchst Du nur zwingend wenn extra Teile eingetragen sind oder Leistungsänderungen. Ist der original stört das keinen.

Ich weiß auch nicht welches Risiko Du meinst. Bei mir machen die natürlich gerne mal Ausnahmen, da hat aber mit der BE nichts zu tun. Fährt das Ding auf der Rolle fast 50 müssen die Kosten von der Staatskasse übernommen werden und die Matrosen bekommen einen Einlauf!

Nur, weil es in 99% den Polizisten nicht stört, wenn man sie nicht mit hat, kann es genau dieser 1% sein, der dann doch mal zuschlägt. Und da gibt es auch keine Ausreden wie, hab ich nicht gewusst oder sonst hat es auch so funktioniert.
Und im Beispiel hier ist ja scheinbar ne Änderung am Fahrzeug geschehen. Was das ganze nicht verbessert.

Das würde ich ja gerne mal sehen, wie die Matrosen einen Einlauf bekommen. Wenn der Verdacht vorhanden war und dieser berechtigt, auch wenn er sich später bei der Überprüfung nicht erhärtet, kannste den nichts. Und das ist auch gut so, denn sonst kann man die Überprüfungen ja gleich ganz sein lassen...

Ja m besten auf Youtube mit Augen herausgequollen 🙂

Andere Drosselmöglichkeit,Gasanschlag im Vergaser und fertig.
Sollten noch Versicherung-Unterlagen da sein,steht alles drauf,oder bei der Versicherung nachfragen wo er versichert war und mit den Daten versichern.
So lange kein Sport-Auspuff,viereckige Lampen und was weiß ich dran ist,also Orginal,gibt es kein Stress.

Zitat:

@hanfiey schrieb am 9. Mai 2016 um 12:17:48 Uhr:


Ja m besten auf Youtube mit Augen herausgequollen 🙂

Dann schicke doch mal nen Link davon!
Aber, dann ist gleich die Frage, ob das nicht gestellt ist.
Wie schon gesagt, es macht dann überhaupt kein Sinn, rechtlich gesehen, eine Überprüfung zu machen. Denn wenn man ja ne Überprüfung macht und es war alles Ok, sitzt man als Polizist mit einem Bein schon im Knast?
Wer das glaubt...
Und wenn man sich wie ein Arsch vor der Polizei benimmt, dann haben die auch Rechtlich ihre möglichkeiten einem den Tag zu versauen. Und da reicht ein Verdacht schon aus.
Und in dem Fall kann dann die nicht vorhandene BE zu den entsprechend größeren Problemen führen.
Ist man aber lieb und nett zu den Blauen, dann sind die es zu einem auch und stellen lieber eine Mündliche Verwarnung aus...
Muss halt jeder für sich entscheiden, ob er den schweren Weg oder den leichteren Weg gehen möchte.

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