5 Zündspulen von autodoc.de erzeugen Fehlermeldungen; autodoc bockbeinig, denn...

Volvo

...kein Fortschritt in der Bearbeitung bei autodoc.de. Zu lesen ist in deren HP nach Aufruf des Vorganges: "In Betrachtung".

Von Anfang an:

Ständig die Motorlampe an in meinem S80. Ich schaute mir alte Rechnungen an und fand: PELTNER hat vor 5 Jahren neue Zündspulen, alle BERU, eingebaut. Selber hatte ich im März noch die Zündkerzen erneuert, und zwar NKG.

Ich dachte, ich spendiere dem S80 mal 5 neue Zündspulen. Ich fand bei autodoc.de welche, die als einzige 3 Jahre Garantie/Gewährleistung hatten, nämlich welche vom Fabrikat "STARK".

Nach Einbau der STARK Zündspulen und der NGK-Zündkerzen wurden 3 defekte Zündspulen gemeldet, P0351 usw..; der Motor lief wie ein LANZ-Bulldog.

Ich baute sie sofort wieder aus und baute die alten BERU wieder ein. Gleich Besserung, aber bald die Motorlampe wieder an, und zwar, sobald er eine Weile auf CNG läuft.

Ich telefonierte mit PELTNER, erzählte ihm von den Zündspulen und Zündkerzen und bat um einem Termin.

PELTNER meinte zu den Zündspulen, die seien von Anfang an Schrott, gut seien nur BOSCH; NKG; BERU.

Ich zahlte bei Bestellung der Zündspulen bei autodoc.de extra mehr für Möglichkeit einer "kostenlosen Retoure".

Ich meldete eine Retoure an, aber autodoc reagiert nicht. Und ich lese im Kleingedruckten, Verbaute Ware könne nicht zurückgegeben werden. Darum reagieren sie vielleicht überhaupt nicht?

Aber wie soll man dann erfahren, dass die Ware Schrott ist ohne Einbau?

Zuendspule_fehler
Zuenspule_fehler1
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Wenn AutoDoc das so in den AGB hat, dann ist das eine sehr kulante Sichtweise. Diese entspricht m.E. aber nicht der Gesetzeslage und auch nicht meinen Erfahrungen mit AutoDoc, so dass ich dort aufgrund unangenehmer Erfahrungen grundsätzlich nicht mehr bestelle.
Gruss

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??? Hast die Dinger doch selbst eingebaut, oder?
Dann schreib was Kaputt ist und schick sie zurück - mehr wollen die doch nicht. Du willst doch keine Einbaukosten geltend machen... Oder doch?

Als ich im Impressum sah, dass „Heuschrecken“ mit autodoc Geld verdienen wollen, konnte ich mir die Bestellung nicht mehr verzeihen.

Zitat:

@artelitho schrieb am 27. November 2018 um 12:22:17 Uhr:


hätte ich doch bloß nie im Leben von autodoc was gehört. Jetzt fordert autodoc haufenweise Papierarbeit an, und zwar:

Alles Quatsch. Wenn Du Dich auf Gewährleistung wegen defekter Teile berufst, haben die keine solchen Ansprüche an Dokumentation zu stellen, da reicht eine formlose Mängelrüge. Das ist gesetzlich geregelt, davon können die nicht abweichen.
Sie können freundlich bitten, mehr zu bekommen, einen Anspruch darauf haben sie nicht.

Wenn Du mehr haben willst als die gesetzliche Regelung hergibt, dann können die natürlich auch weitere Bedingungen daran knüpfen.

Grüße
Martin

Gruß an alle MotorTalker!

Laut unseren AGB und in EU geltenden Gesetzgebung sollten unbenutzte Waren innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des Kunden retourniert werden. Aus dem Grund wird die "sicher bestellen" Option angeboten, diese ermöglicht kostenfreien Rückversand der Waren innerhalb von 200 Tagen (ausgenommen Sperrgut und Pfandartikel).

Sobald Sie die Ware einbauen, kann die Rückgabe nur als Garantiefall behandelt werden. Für die Marke „STARK“ gilt ein 3-jähriges Garantierecht, d. h., dass innerhalb von 3 Jahren Sie als Kunde ein nicht mehr funktionierendes Ersatzteil umtauschen können. Dabei ist ein vollständig ausgefüllter Gewährleistungsantrag bei der Bearbeitung eines Garantiefalls eine Voraussetzung des Herstellers. Falls Sie Folgekosten (z. B Ein-und Ausbaukosten) geltend machen wollen, sind die entsprechende Unterlagen dem Gewährleistungsantrag beizulegen. Anschließend wird das Ersatzteil an der Hersteller übermittelt, damit eine Entscheidung über Zustimmung oder Ablehnung getroffen werden könnte. Die Bearbeitungszeit eines Garantiefalls liegt zwischen ca. 6 bis 8 Wochen (ist eine Bedingung des Herstellers). Sofern eine Entscheidung vorliegt, werden Sie umgehend von unserem Mitarbeiter benachrichtigen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir auch unter foren@autodoc.de gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Autodoc

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Zitat:

@Autodoc.de schrieb am 18. Januar 2019 um 12:37:07 Uhr:



Sobald Sie die Ware einbauen, kann die Rückgabe nur als Garantiefall behandelt werden....... Dabei ist ein vollständig ausgefüllter Gewährleistungsantrag bei der Bearbeitung eines Garantiefalls eine Voraussetzung des Herstellers.....

zwar Respekt, dass Sie sich hier den Forumsteilnehmern stellen, aber entweder wissen Sie es nicht, oder Sie wollen es nicht ansprechen:
neben den von Ihnen genannten "Vertragsbedingungen" zwischen Kunde und AutoDoc gibt es ein gesetzliches Rückgaberecht und vor allem eine Gewährleistung, die nichts mit Ihren AGB und der von Ihnen angesprochenen Garantie zu tun haben.

Gruss
Joerg

Na ist doch alles in Butter - schreib in dem Wisch was kaputt ist und sende die Teile zurück.
Dauert etwas aber dann kriegst ersatz.
Schön, dass autodoc.de sich hier gemeldet hat.
Weniger schön: die lange Dauer - andere senden direkt Ersatz....
Wer will/kann schon über ZWEI Monate auf das Auto verzichten - Service am Kunden sieht anders aus.

Autodoc reagiert zwar auf öffentliche Kritik, jedoch nicht auf Email und internen Chat.
Die Telefonnummer aus dem Impressum ist nicht vergeben usw usw.

Dann ab zum Anwalt...
Wirkt wunder...

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