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  6. 5 Zündspulen von autodoc.de erzeugen Fehlermeldungen; autodoc bockbeinig, denn...

5 Zündspulen von autodoc.de erzeugen Fehlermeldungen; autodoc bockbeinig, denn...

Volvo
Themenstarteram 24. November 2018 um 12:25

...kein Fortschritt in der Bearbeitung bei autodoc.de. Zu lesen ist in deren HP nach Aufruf des Vorganges: "In Betrachtung".

Von Anfang an:

Ständig die Motorlampe an in meinem S80. Ich schaute mir alte Rechnungen an und fand: PELTNER hat vor 5 Jahren neue Zündspulen, alle BERU, eingebaut. Selber hatte ich im März noch die Zündkerzen erneuert, und zwar NKG.

Ich dachte, ich spendiere dem S80 mal 5 neue Zündspulen. Ich fand bei autodoc.de welche, die als einzige 3 Jahre Garantie/Gewährleistung hatten, nämlich welche vom Fabrikat "STARK".

Nach Einbau der STARK Zündspulen und der NGK-Zündkerzen wurden 3 defekte Zündspulen gemeldet, P0351 usw..; der Motor lief wie ein LANZ-Bulldog.

Ich baute sie sofort wieder aus und baute die alten BERU wieder ein. Gleich Besserung, aber bald die Motorlampe wieder an, und zwar, sobald er eine Weile auf CNG läuft.

Ich telefonierte mit PELTNER, erzählte ihm von den Zündspulen und Zündkerzen und bat um einem Termin.

PELTNER meinte zu den Zündspulen, die seien von Anfang an Schrott, gut seien nur BOSCH; NKG; BERU.

Ich zahlte bei Bestellung der Zündspulen bei autodoc.de extra mehr für Möglichkeit einer "kostenlosen Retoure".

Ich meldete eine Retoure an, aber autodoc reagiert nicht. Und ich lese im Kleingedruckten, Verbaute Ware könne nicht zurückgegeben werden. Darum reagieren sie vielleicht überhaupt nicht?

Aber wie soll man dann erfahren, dass die Ware Schrott ist ohne Einbau?

Zuendspule_fehler
Zuenspule_fehler1
Zuendspule_fehler2
+2
Beste Antwort im Thema

Wenn AutoDoc das so in den AGB hat, dann ist das eine sehr kulante Sichtweise. Diese entspricht m.E. aber nicht der Gesetzeslage und auch nicht meinen Erfahrungen mit AutoDoc, so dass ich dort aufgrund unangenehmer Erfahrungen grundsätzlich nicht mehr bestelle.

Gruss

22 weitere Antworten
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Wenn sie Schrott sind, darfst sie TAUSCHEN - zurückgeben nur ungenutztes Zeug...

A propos Zündspulen: warum verbaust noname bei einem Gasauto??

moin

findest DU das alte Thema nicht mehr ?

https://www.motor-talk.de/.../...zeugen-stoerungsmeldung-t6490768.html

nur der Zusammenhang ,wenn es mit gewissen Dingen aus der Welt des Internets

zu Problem kommt macht ein Thema in der GESAMTHEIT für alle Interessant !

auch wenn man 5 preiswerte Zündspulen kauft ,

müssen ( sollten ) diese Funktioneren !

Gehen sie nicht,werden Sie an den Lieferanten zurückgeschickt ,

auf Ersatzteilgarantie ,da Sie ja nicht Funktionieren !

die ganzen Dinge mit kostenlosen Retoure kannst Du die Sparen .

immer das kleingedruckte Lesen in den AGB,s .

einmal eingebaute Teile würde ich auch nicht mehr zurücknehmen ,

als Lieferant !

aber im Rahmen der Ersateilgarantie kann man diese Dinge einfach

zurückschicken ,mit Bitte um kostenlose Reperatur dieser Ersatzteile und

mit dem Nachsatz ,

das man für die Dauer der Reperatur ein Fahrzeug anmieten muß ,

um an die Arbeit zu kommen oder wie man sich da Verhalten soll !!!

zur Ersatzteilgarantie gehören nicht nur die Kosten einer kostenlosen Nachbesserung ,

sondern auch die Folgekosten des Fahrzeugausfalls ,Nutzungsausfalls und

andere Schäden am Fahrzeug die ursächlch mit den defekten Teilen zusammenhängen,

z.B. Loch im Kolben,durch Fehl/Glühzündung oder Kopfdichtung dadurch defekt !

da der Lieferant es nicht Prüfen kann ,

wirst Du ganz schnell 5 neue vom gleichen Hersteller bekommen oder

5 andere eines anderen Herstellers oder

bekommst dein Geld zurück !

das Ding muß man nur Aussitzen können , Grins

auch eine 2te Wahl die Äußerliche Schäden hat ,unterliegt der kostenlosen Nachbesserung

wenn z.B. Laminat verzogen ist und als 2te Wahl verkauft wird ,

muß man dieses im Clickverfahren verlegen können !

ansonsten verlangt man die Reperatur im Rahmen der Ersatzteilgarantie im Baumarkt ,Grins !

 

mfg

Themenstarteram 24. November 2018 um 16:51

Zitat:

einmal eingebaute Teile würde ich auch nicht mehr zurücknehmen ,

als Lieferant !

Ohne Einbau kann aber keiner prüfen, ob sie funktionieren.

Das sieht ja so aus, als ob ein Lieferant nach Zahlung von € 115,50 "Zündspulen" versenden kann, deren Trafobereich aus Holz gemacht sind. Aber wehe, sie werden eingebaut, dann muss man das Holz behalten.

 

die Welt des Internet und gerade das Ersatzteilgeschäft besteht aus

sehr vielen Betrügern ,die die Dummheit der Käufer über ihre AGB,s absichern,

das Sie keinen Ersatz bzw Geld zurückerstatten muß !

 

schaue immer in das Impressum einer Firma und man sieht viel ,

anhand der ausländisch klingenden Namen !

Lese meine Anmerkungen richtig und logisch !

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 24. November 2018 um 17:40:04 Uhr:

 

aber im Rahmen der Ersateilgarantie kann man diese Dinge einfach

zurückschicken ,mit Bitte um kostenlose Reperatur dieser Ersatzteile und

mit dem Nachsatz ,

das man für die Dauer der Reperatur ein Fahrzeug anmieten muß ,

um an die Arbeit zu kommen oder wie man sich da Verhalten soll !!!

zur Ersatzteilgarantie gehören nicht nur die Kosten einer kostenlosen Nachbesserung ,

sondern auch die Folgekosten des Fahrzeugausfalls ,Nutzungsausfalls und

andere Schäden am Fahrzeug die ursächlch mit den defekten Teilen zusammenhängen,

z.B. Loch im Kolben,durch Fehl/Glühzündung oder Kopfdichtung dadurch defekt !

da der Lieferant es nicht Prüfen kann ,

wirst Du ganz schnell 5 neue vom gleichen Hersteller bekommen oder

5 andere eines anderen Herstellers oder

bekommst dein Geld zurück !

das Ding muß man nur Aussitzen können , Grins

auch eine 2te Wahl die Äußerliche Schäden hat ,unterliegt der kostenlosen Nachbesserung

wenn z.B. Laminat verzogen ist und als 2te Wahl verkauft wird ,

muß man dieses im Clickverfahren verlegen können !

ansonsten verlangt man die Reperatur im Rahmen der Ersatzteilgarantie im Baumarkt ,Grins !

 

mfg

...welche Drogen gibt es bei dir um die Ecke im Sonderangebot???

Bei Teilekauf bekommst du nur die Garantie auf die Funktionalität des gekauften Teils. Folgeschäden gibt es da nicht - sonst müsdte stinknormale Glühbirne für 20 Cent gleich locker 1.500,- € kosten, damit etweige Folgekosten gedeckt werden...

Umtauschen im Fehlerfall kannst sie - er wollte aber vom Kauf zurücktreten nach dem Einbau - und wenn der Verkäufer das nicht einräumt - keine Chance!

Zitat:

@artelitho schrieb am 24. November 2018 um 17:51:09 Uhr:

Zitat:

einmal eingebaute Teile würde ich auch nicht mehr zurücknehmen ,

als Lieferant !

Ohne Einbau kann aber keiner prüfen, ob sie funktionieren.

Das sieht ja so aus, als ob ein Lieferant nach Zahlung von € 115,50 "Zündspulen" versenden kann, deren Trafobereich aus Holz gemacht sind. Aber wehe, sie werden eingebaut, dann muss man das Holz behalten.

Das ist richtig - deshalb kannst du dich auf die Garantie/Gewährleistung berufen - und der Händler muss nachbessern.

Aber du wolltest sie ja zurückgeben - und das ist ja was ganz anderes - erst recht nach dem sie eingebsut wurden...

Also bitte die Tatsachen nicht vermischen...

Na ja, Du kannst sie natürlich tauschen lassen, wenn sie nicht funktionieren (Gewährleistung). Dann hast Du neue. Die Rückgabefrist beginnt erst mit Vertragserfüllung, Du kannst also die neuen, die Du bekommen hast zurückschicken, ohne sie eingebaut zu haben ...

Oder Du bittest den Händler freundlich, Dir das Geld direkt zu erstatten, weil Du Dich mit solchem Schrott nicht rumärgern willst.

Grüße

Martin

Moin

welche Drogen bitte ?

manche kann man in Kanada legal kaufen !

mfg

AGB-

Zusatzoption „Sicher bestellen“:

Mit der Zusatzoption „Sicher bestellen“ haben Sie die Möglichkeit, dass herkömmliche Widerrufsrecht zu erweitern. Durch eine kostengünstige Pauschale von 2,99 € / Bestellung bieten wir Ihnen innerhalb der ersten 200 Tage, volle Rücknahme und kostenlosen Rückversand, ohne einen Grund angeben zu müssen. Diese Option kann im letzten Schritt des Bestellvorgangs „Bestätigen“ gebucht werden. Die Voraussetzung ist, dass das Produkt sich im Originalzustand befindet und weder beschädigt, noch eingebaut wurde. Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht durch die Option „Sicher bestellen“ weder ersetzt, noch davon betroffen wird.

13.3. Im Gewährleistungsfalle sind Sie nach Ihrer Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung).

Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Wir werden Sie ggf. hierauf hinweisen.

13.4. Soweit Sie Ein- und Ausbaukosten im Hinblick auf den Austausch eines von uns im Zuge der Sachmängelhaftung neu gelieferten Teils in einer Werkstatt geltend machen, bitten wir Sie uns die Originalbelege einzureichen, da bei einer Anerkennung als Gewährleistungsfall die Werkstattleistung von uns erstattet wird. Achten Sie dabei bitte darauf, dass auf der Rechnung nur Arbeiten angegeben sind, die im direkten Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung stehen (d. h. keine Fremdleistungen auf der Rechnung). Weiterhin sollten die Arbeitswerte mit Aufschlüsselung der Zeitstunden ausgewiesen werden.

Wenn AutoDoc das so in den AGB hat, dann ist das eine sehr kulante Sichtweise. Diese entspricht m.E. aber nicht der Gesetzeslage und auch nicht meinen Erfahrungen mit AutoDoc, so dass ich dort aufgrund unangenehmer Erfahrungen grundsätzlich nicht mehr bestelle.

Gruss

Tja... vom Leihautovsteht da aber trotzdem nichts....

Soviel zum Thema Folgeschäden.

Themenstarteram 26. November 2018 um 19:58

Ich werde dort auch nie, nie wieder bestellen. Nur noch Skandix, Polarparts .

Wollen sie die Teile nicht auf Garatie TAUSCHEN?

Letztendlich funktionieren sie nicht...

Hast Rechtschutz...?

erstens hat das nix mit Garantie sondern mit Gewährleistung zu tun und er will ja nicht tauschen sondern zurückgeben. Darauf hat man nur ein Recht, wenn mehrere Nachbesserungsversuche misslungen sind.

Themenstarteram 27. November 2018 um 11:22

hätte ich doch bloß nie im Leben von autodoc was gehört. Jetzt fordert autodoc haufenweise Papierarbeit an, und zwar:

 

"Sehr geehrter Herr xxxxxx ,

 

für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten, welche Ihnen durch das bei uns erworbene Produkt entstanden sind, möchten wir uns vorab höflichst entschuldigen.

Um Ihre Reklamation bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen den vollständig ausgefüllten Gewährleistungsantrag.

Bitte beachten Sie, sofern Sie Mängelbeseitigungskosten geltend machen möchten, dass die Ersteinbau- sowie Mängelbeseitigungsrechnung im Original eingereicht werden müssen.

Sofern diese Nachweise nicht erbracht werden, können die Mängelbeseitigungskosten nicht beachtet werden. Eine Bearbeitung der Mängelbeseitigungskosten nach einer Anerkennung ist nicht möglich.

Sollten Sie Ihre Unterlagen unvollständig einreichen, bleibt Ihnen nach Aufforderung unsererseits eine Frist von 7 Tagen um die fehlenden Dokumente nachzureichen.

Geschieht dies nicht in der genannten Frist, werden wir Ihre Reklamation ohne diese Unterlagen bei dem Prüfdienst eingereicht.

Wenn der Artikel und alle Unterlagen vollständig vorliegen, so beträgt die Bearbeitungszeit ca. 6 bis 8 Wochen. Eine kürzere oder längere Bearbeitungszeit ist möglich, je nach Reklamationsvolumen.

Während dieser Zeit bitten wir um Ihre Geduld und von Anfragen abzusehen.

Im Falle einer Anerkennung oder Ablehnung Ihrer Gewährleistung werden Sie von umgehend einem unserer Mitarbeiter informiert.

 

Abschließend möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass es zwingend notwendig ist, den Gewährleistungsantrag vollständig auszufüllen und eine möglichst exakte und detaillierte Fehlerbeschreibung des Artikels anzugeben, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten.

 

?Wir benötigen bitte folgende Angaben:

 

- Fahrzeugdaten und Fahrgestellnummer

- Ein- und Ausbaudatum sowie Ein- und Ausbaukilometer

- eine möglichst detaillierte Beschreibung des Gewährleistungsgrundes / Reklamationsgrund

- Angabe der Mängelbeseitigungskosten

- Datum und Unterschrift

- Ersatz, Erstattung, verschrotten, zurück zum Kunden?"

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