5 tages zulassung oder rotesnummernschild
hi will mir n neues auto kaufen ist aber weiters weg deswegen will ich es anschauen und wenn es was ist es gleich mit bringen. deswegen wolte ich fragen wie es mit der 5tages zulassung ist muss ich das bei der versicherung holen?
kann ich das für jedes auto nehmen oder muss man das speziell eintragen?
Beste Antwort im Thema
Mein lieber Alrock, da Du offensichtlich beratungsresistent bist und anscheinend zu den Leuten gehörst, die zwar nicht alles wissen, dafür aber alles besser, mach doch einfach so weiter. Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht, sagt ein altes Sprichwort.
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Täusch dich da mal nicht.......
Ganz so einfach ist es nicht eine 06 er Händlernummer zu bekommen......... 😮
Aber !!
man kann diese auch sehr schnell aberkannt bekommen.
Gruß von einem, der diese mal Besessen hat und auch schon ein bisschen weis, wass es mit dieser "Nummer" so auf sich hat .......😁
Hallo Delle,
Du hast mit Sicherheit mehr Ahnung von Autos als ich. Keine Frage. Aber die 06er zu bekommen, ist doch wirklich kein Problem. Wenn das Führungszeugnis und das Punktekonto in Flensburg in Ordnung ist, man ein Gewerbe anmeldet (je nach Ort vielleicht ein paar Stellplätze vorweisen muß) und eine Deckungskarte einer Versicherung hat, kann es - auf Probe - losgehen. Würde ich als kein großes Hindernis ansehen.
Mit freundlichen Grüßen
Schwatzmaul
Moin Moin.
@ Schwatzmaul
Welches Gewerbe möchtest Du anmelden ?
---Aberkannt kann man "sie" sehr schnell bekommen--
--Sehr richtig !!! --
Ich versuche nichts anderes, als den Umgang, für die Benutzung einer
roten Nummer, euch zu erklären.
Abschrift von der letzten Seite meiner/es roten Nr. /Heftes.
Zur Beachtung !
Missbrauch des roten Kennzeichenns wird nach dem
§22 STVG mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr bestraft.Ein Kraftfahrzeughändler,der
dem Käufer eines Fahrzeugs das vor dem Kauf für
Probefahrten daran angebrachte rote Kennzeichen
einstweilen überlässt,ist ---"möglicherweise"---
der Teilnahme an einem Vergehen des Käufers gegen
§ 22 StVG an einer Hinterziehung der Kraftfahrzeugsteuer
und an eineem Vergehen gegen das
Pflichtversicherungsgesetz---"schuldig"---
Wörtlich abgeschrieben !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
In ---"und /oder"--- geschriebene Worte,sind zu überdenken !
MfG.alrock01
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
@ Schwatzmaul
Welches Gewerbe möchtest Du anmelden ?
Hallo alrock,
hm, eigentlich will ich überhaupt kein Gewerbe in der Kfz-Branche anmelden, daher gibt es keinen Bedarf für rote Nummern. Ich habe geschrieben: ......."wenn ich denn wollte". Also Konjunktiv. Hätte statt mich selbst auch meine Mutter, meinen Schwager oder wen auch immer einsetzen können. Dieser Satz bezog sich auf Deine Bemerkung, daß Du rote Kennzeichen zugeteilt bekommen hast und die anderen Leute sind ahnungslose Konsumenten einer bestimmten Tageszeitung, deren Name mir gerade nicht einfällt. Damit wollte ich ausdrücken, daß man für die Zuteilung der 06er kein Erleuchteter sein muß. Ich meine es in keiner Weise abwertend.
Es würde ausreichen, wenn man sich für ca. 20 € (oder was das auch immer genau kostet) einen Gewerbeschein für einen Automobilhandel im Nebenerwerb holt. Daß das natürlich keiner aus Jux macht, sollte wohl klar sein.
Mit freundlichen Grüßen
Schwatzmaul