5 tages zulassung oder rotesnummernschild
hi will mir n neues auto kaufen ist aber weiters weg deswegen will ich es anschauen und wenn es was ist es gleich mit bringen. deswegen wolte ich fragen wie es mit der 5tages zulassung ist muss ich das bei der versicherung holen?
kann ich das für jedes auto nehmen oder muss man das speziell eintragen?
Beste Antwort im Thema
Mein lieber Alrock, da Du offensichtlich beratungsresistent bist und anscheinend zu den Leuten gehörst, die zwar nicht alles wissen, dafür aber alles besser, mach doch einfach so weiter. Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht, sagt ein altes Sprichwort.
32 Antworten
Gemäß § 28 Abs. 3 StVZO kann das Kennzeichen zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zugeteilt werden. Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen erhält der Kunde von der Zulassungsbehörde ein Fahrtenbuch und ein Fahrzeugscheinheft.
Die Gültigkeit des Fahrzeugscheinheftes beschränkt sich auf 20 Scheine oder ein halbes Jahr nach Ausstellung. Spätestens nach dieser Zeitspanne muss das Fahrzeugscheinheft zur Verlängerung und das Fahrtenbuch zur Einsichtnahme bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.
Die Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) hat die Verwendung der Roten Dauerkennzeichen wesentlich eingeschränkt.
Das Rote Dauerkennzeichen darf nur noch zur betrieblichen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Übungsfahrten geführt werden. Dabei muss ein Betriebsangehöriger fahren oder mitfahren.
Keine betriebliche Verwendung liegt hingegen vor, wenn keiner dieser Fahrtzwecke zutrifft, das Kennzeichen an eine Privatperson zur freien Verfügung oder an eine andere Firma ohne Kaufabsicht ausgeliehen wurde. Rote Kennzeichen dürfen nicht mehr, wie häufig üblich, Dritten zu deren betrieblichen Fahrten überlassen werden. Auch dürfen Fahrten zur Anregung der Kauflust von Privatpersonen durch Vorführung in der Öffentlichkeit nicht mehr als Probefahrten definiert werden.
Prüfungsfahrten sind z. B. Fahrten zur Durchführung der Haupt- oder Abgasuntersuchung, Einzelabnahmen sowie der bei Lastkraftwagen geforderten Sicherheitsprüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Dies gilt für die Fahrt mit dem jeweiligen Fahrzeug zum Prüfungsort und zurück.
Ich hoffe, diese Übersicht war ausführlich genug.
Mein lieber Alrock, da Du offensichtlich beratungsresistent bist und anscheinend zu den Leuten gehörst, die zwar nicht alles wissen, dafür aber alles besser, mach doch einfach so weiter. Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht, sagt ein altes Sprichwort.
Moin Moin.
Nun kommt der nächste Ahnungslose um die Ecke.(helmutauto)
Versucht doch erstmal den Inhalt von dem was Drahkke zitiert hat,zu
verstehen.
Wenn Ihr das geschaft habt,habt ihr eine Grundlage,um hier zu schreiben.
Es ist schon sehr verwunderlich,das es hier viele Leute gibt,die keine eigene
rote Nummer ihr eigen nennen können,aber dennoch scheinbar mehr
Erfahrung/Wissen darüber haben,als jemand der über ein Jahrzehnt
eine rote Nr.(06er) täglich benutzt,bzw. zugeteielt bekommen hat.
Wie das zustande kommt ist klar.
Wer dem gelesenen aus der Blödzeitung glauben schenkt,
der glaubt etwas zu wissen.
Glauben heißt aber nicht,es zu wissen!
MfG.alroch01
Wie ich oben entnehme, steht in dem Text das ein Betriebsangehöriger mitfahren muss.
Dies stimmt wohl auch nicht ganz, habe bei Zuteilung meiner 06er diese Frage angeschnitten, und ein klares nein als Antwort bekommen.
Auch in der Belehrung stand davon nichts drin.
Wo ist dieser Text entnommen?
Gruß Dennis
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Kurz noch mal Moin !
Wo ist dieser Text entnommen ?(Schlächter)
Sehr gute Frage!!!
Ich verrate Drahkke an dieser Stelle mal,das ich z.B. zwei Fahrzeugscheinhefte ( je 20 Seiten)
habe.
Drei oder vier sind auch kein Problem ???????????
Und meine Hefte haben leider,eine Gültigkeit von zwölf Monaten ???????????
Am 02.10.2008 getauscht.
Nun eine Frage an die Besserwisser,wie und wo habe ich
das Fahrtenbuch mitzuführen ?
Ihr werdet nicht antworten,da ihr keine Ahnung habt.
(helmutauto,Drahkke,Harry)
MfG.alrock01
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Ihr werdet nicht antworten,da ihr keine Ahnung habt.
(helmutauto,Drahkke,Harry)
lol , soweit dass ich mir von dir den mund (tastatur) verbieten lasse, sind wir sicher nicht!
widerlege mir einfach diese aussage? :
Erlaubt sind nur noch Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten, die durch § 2 Nr. 23 bis 25 FZV näher definiert sind. Darüber hinaus wird in § 16 Abs. 3 Satz 1 FZV festgeschrieben, dass die roten Kennzeichen nur für die betriebliche Verwendung zugeteilt sind, also nicht mehr dritten Personen zur Nutzung überlassen werden dürfen.
wenn du gedanklich und praktisch ein konstrukt erstellst, die es "umgeht" ist moeglich , aber nicht im sinn des FZV und des forums.
es handelt sich offensichtlich um eine rein private fahrt !
mit nicht so freundlichen gruessen
Harry
Hallo zusammen,
jetzt kommt mal wieder runter - damit sind ausdrücklich alle Beteiligten gemeint.
Es ist keineswegs statthaft, andere User als ahnungslos zu bezeichnen - umgekehrt gehört es sich absolut nicht, einem Praktiker, der hier seine Erfahrung einbringt, anzugreifen und seine aktuelle Handlungsweise als illegal darstellen zu wollen.
Dem TE ist mit dieser Diskussion nicht geholfen.
Also - beruhigt Euch wieder, andernfalls muss ich hier zu machen, wäre aber schade drum.
Die Diskussion um die "roten" Nummern ist nunmal nicht schwarz/weiß - also gibt es auch kein richtig und kein falsch. Das sollte bekannt sein - gerade auch weil der Gesetzgeber hier in den letzten Jahren einiges getan hat (was es zugegebenermaßen der Kfz-Branche nicht einfache gemacht hat an einigen Stellen).
Grüße
Schreddi
@schreddi
ich war noch ned mal oben 😉 , aber bitte erkläre mir, wie eine rein private ueberfuehrungsfahrt mit einem 06er erlaubt wäre.
dann nehm ich GERNE alles zurueck und entschuldige mich.
(erinnere dich mal an deine erste PN an mich...; da war ich weniger deutlich in meiner aussage)
und da war ich mehr innerhalb des gesetzes !
mfg
Harry
Moin Harry !
Den Mund möchte ich Dir nicht verbieten,im Gegenteil,mir wäre eine Antwort
auf meine Frage sehr recht gewesen.
Es hätte Aufschluß über eure Sachkenntnis gegeben,so aber auch.
Ich gebe euch die Antwort,das Fahrtenbuch verbleibt in der Firma,wird
also auf der Fahrt nicht mitgeführt.
Der Knackpunkt liegt in dem Wort "überlassen" , verleihen könnte man auch sagen.
Wenn ich einem Bekannten oder auch einem Kunden mit meiner roten Nr.
losschicke,bekommt derjenige von mir den Auftrag das Fahrzeug zu überführen,
oder auch,für mich eine Probefahrt zu machen.
Ich habe noch nie gehört/erlebt,das der Benutzer der roten Nr. einen Arbeitsvertrag
Vollmacht etc. mit/von mir vorlegen muß.
Entscheidend ist also,welche Aussage macht der Fahrer,sollte er gefragt werden.
Ich hoffe,ich habe es nun für alle verständlich genug erklärt.
Immer noch mit freudlichen Grüßen !
alrock01
ich denke der knackpunkt liegt eher in BETRIEBLICH anstatt ueberlassen?
Zitat:
Entscheidend ist also,welche Aussage macht der Fahrer,sollte er gefragt werden.
es bleibt aber fuer eine private ueberfuehrung nicht erlaubt, und um DAS ging es ja.
Harry
Ich will mich in die Diskussion gar nicht großartig einmischen. Aber, alrock, ich kann nur hoffen, dass Dir in ganzem Umfang klar ist, was alles an so einer cleveren Konstruktion dranhängt:
Das geht alles immer gut, solange nichts passiert. Aber lass mal einen Unfall passieren. Ist Dir klar, das zum Beisppiel dann Deine Berufsgenossenschaft eintrittspflichtig ist und nicht die Krankenverssicherung des Fahrers? Und dass die Dir eventuell Fragen stellen wird? Ist Dir klar, dass ein Insasse keinerlei Schmerzensgeldansprüche hätte, wenn Dein beauftragter Fahrer einen Unfall verschuldet? Wir wollen es nicht hoffen, aber lass den mal morgen im Rollstuhl sitzen. Der wird sich bedanken, wenn er erfährt, worauf wer sich eingelassen hat.
In einem Forum wie MT sollte man sich schon sicher sein, dass man einigermaßen abschätzen kann, ob ein Tipp unbedenklich ist oder nicht. Hier lesen viele Leute mit, die keine Erfahrung mit dem Thema haben.
Vielleicht bin ich da besonders pessimistisch. Aber ich habe halt nicht mit 100000 Fällen zu tun, in denen es gut geht, sondern mit dem einen, in dem es schief gegangen ist.
Also wer sich auf halbgraues Gebiet begibt, soll sich im Klaren sein, dass das immer auch in die Hose gehen kann und dann ist zu spät zu sagen: "Hätte ich bloß mal die 50 EUR für ein Kurzzeitkennzeichen ausgegeben."
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
In einem Forum wie MT sollte man sich schon sicher sein, dass man einigermaßen abschätzen kann, ob ein Tipp unbedenklich ist oder nicht. Hier lesen viele Leute mit, die keine Erfahrung mit dem Thema haben.
Das ist jetzt hier wirklich gegen keinen der Beteiligten gerichtet !!!
Aber sorry, Hafi hat wirklich Recht.
Es fällt in der letzen Zeit auf, dass Leute hier im Versicherungsform irgend etwas posten, von dem Sie eigentlich gar keine Ahnung haben, oder deren Wissen mal eben schnell angegoogelt wurde...... 😁
Ixh denke da gerade mal an einen "Gebärmutterkuchen" der in einem anderen Fred etwas geschrieben hat, was eigentlich nur Durchfall verursachen kann... 😠
Auch schön sind Beiträge von einem, nennen wir ihn mal "Mork vom Ork", der völlig neue Begriffe im Schadenrecht wie zum Beispiel "Kostenausfallnutzung" erfindet.... 🙄
So etwas kann unter Umständen für den Hilfesuchenden echt ganz schön ins Auge gehen. 🙁
Ihr müsst immer daran denken, dass hier Laien Rat und Hilfe suchen. Und wenn User deren Wissen nur angelesen ist, hier einen auf "Fred Wichtig" machen, kann das real richtige negative Folgen haben.
Hie gibt es genug Profis, die echt Ahnung von Ihrem Job haben (neue sind natürlich auch immer Willkommen).
Aber die andern User sollten lesen und lernen oder gern auch Hilfestellung geben, wenn Sie andere, ähnliche und hilfreiche Beiträge zu dem Thema kennen ( das ist sogar sehr wichtig)
Gern können und sollen auch kritische Fragen gestellt werden, dass ist ja das Salz in der Suppe hier in so einem Klasse Forum.
Aber bitte.......
Tipps und Ratschläge profund und mit Sachverstand abgeben.
Gruß
Delle
Genau das ist mein Reden. Wer sich selber eine Konstruktion in einer Grauzone zimmert und meint, dass er dann als einziger der große Durchblicker ist, qualifiziert sich von selber. Es hat übrigens auch keiner behauptet, dass das Fahrtenbuch mitgenommen muß, und deshalb habe ich es auch noch nicht gemacht. Und im übrigen, mein lieber allwissender Alrock, habe ich jetzt seit über 35 Jahren mit der roten Nummer betrieblich zu tun. In diesem Sinne, wie der liebe Alrock doch immer so schön markant sagt: Moin,moin!
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Es ist schon sehr verwunderlich,das es hier viele Leute gibt,die keine eigene
rote Nummer ihr eigen nennen können,aber dennoch scheinbar mehr
Erfahrung/Wissen darüber haben,als jemand der über ein Jahrzehnt
eine rote Nr.(06er) täglich benutzt,bzw. zugeteielt bekommen hat.
Wie das zustande kommt ist klar.
Wer dem gelesenen aus der Blödzeitung glauben schenkt,
der glaubt etwas zu wissen.
Glauben heißt aber nicht,es zu wissen!
Hallo alrock,
ich bin zwar auch nur ein Laie, trotzdem ein paar kurze Anmerkungen von mir dazu.
Wenn Du 06er hast, solltest Du auch ein Merkblatt bekommen haben, in dem u.a. folgende Beschränkungen stehen:
1. Die Kennzeichen dürfen nicht verliehen werden
2. Es dürfen nur Fahrten für die eigene Firma durchgeführt werden
Eigentlich eine klare Sache. Wenn man in Absprache mit einem (z.B.) Freund die Regeln für sich neu definieren möchte, braucht es nicht viel Phantasie dazu. Fraglich ist nur, ob es Sinn macht, dieses Vorgehen öffentlich so nachdrücklich zu propagieren.
Mir sind auch schon Händler aufgefallen, die grundsätzlich wochenlang mit einem Auto auf 06er zu Penny oder zu OBI fahren. Und nachmittags fährt Mutti damit zum Friseur. Kein Geheimnis - nur empfehlen würde ich es nicht. Es ist nun auch keine Kunst, die roten Kennzeichen zu bekommen. In ein paar Tagen hätte ich auch welche, wenn ich denn wollte. Und dann würde ich sie nicht verleihen oder sinnentstellend einsetzen, damit ich nicht überflüssigerweise Probleme bekomme. Ganz einfach.
Mit freundlichen Grüßen
Schwatzmaul
Zitat:
Original geschrieben von Schwatzmaul
Es ist nun auch keine Kunst, die roten Kennzeichen zu bekommen. In ein paar Tagen hätte ich auch welche, wenn ich denn wollte.
Mit freundlichen Grüßen
Schwatzmaul
Täusch dich da mal nicht.......
Ganz so einfach ist es nicht eine 06 er Händlernummer zu bekommen......... 😮
Aber !!
man kann diese auch sehr schnell aberkannt bekommen.
Gruß von einem, der diese mal Besessen hat und auch schon ein bisschen weis, wass es mit dieser "Nummer" so auf sich hat .......😁
Gruß
Delle *
* 😎 Angebermodus an: Delle war vor seinem Leben als Sachverständiger Geschäftsführer, Technischer Betriebsleiter und Mitinhaber von einem nicht unbedingt kleinen Autohaus...Angebermodus aus.😎