45er und 25er Papiere , welche ist gültig?
Hallo Roller Freunde,
ich habe mir einen gebrauchten Roller für die Fahrt zur Arbeit gekauft.
Der Roller hat die COC Zertifikat und drin steht Höchstgeschwindigkeit 45 km/h. Zusätzlich separat ist noch ein TÜV Bericht das der Roller auf 25er gedrosselt ist. Aber der Roller fährt 45km/h und ich habe es bei der Versicherung auch als 45er mit den COC Zertifikat angemeldet. Was bedeutet das ganze jetzt für mich? Ich habe einen Auto Führerschein. Der Roller fährt nicht schneller als 45km/h. Kann ich den TÜV Bericht zur Seite legen und bedenkenlos den Roller mit dem Original COC fahren?
Beste Antwort im Thema
Da gehe ich mit Drahkke vollkommen konform.
35 Antworten
Hallo in Runde!
Mein Mokick wurde vor gut 20 Jahren zum Mofa gedrosselt.Tüv Gutachten liegt vor.
Dazu gab es eine neue Betriebserlaubniss nach Paragraph 21 stvzo.
Ich habe aber auch noch die alten Mokickpapiere mit ausgewiesenen 50kmh.
Sie wurden nicht entwertet/ungültiggestempelt oder ähnliches.
Ich möchte in Zukunft wieder als Mokick mit 50kmh fahren.
Jetzt die Fragen:
Genügt es die Mofapapiere bei seite zu legen und nur die Originalen Mokickpapiere mitzuführen?
Frage 2
Ist die vom Tüv damals ausgestellte Betriebserlaubniss überhaupt gültig wenn auf der letzen Seite im Anhang "Betriebserlaubniss erteilt", (Bescheinigung der Zulassungsstelle) weder Ort noch Unterschrift , noch Stempel sind?
Dieses Feld ist quasi komplett unausgefüllt!
Ich besitze den 3er Autoführerschein und möchte keinen Stress mit den Freundlichen in Blauweis.
Das Gute Stück stand rund 16 Jahre in der Garage und soll nun wieder angemeldet werden.Aber halt als 50er
Gedrosselt wurde damals lediglich über eine Cdi.Die Originale als Mokick liegt noch in meiner Schublade.
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß TED
Ich bin da pragmatisch veranlagt, alte CDI rein. Mofapapiere weglegen. Mit Mokickpapieren zur Versicherung, als Mokick versichern und fahren.
Jetzt kommen die, die das für völlig falsch halten :-)
Moin Garssen!
Die Frage ist nur ob die Polizei irgendwie feststellen/abfragen kann das es zu letzt als Mofa zugelassen war?
Wenn ja , wo?
Gab es hier schonmal den Fall das jemand angehalten wurde und rauskam das es eine Mofazulassung neben der Alten für 50er gibt?
genau so würde ich es auch machen , denn es gibt auch Original von einen CPI Roller so etwas, der hat auch 2 verschiedene Papiere dabei gehabt, plus Drosselsatz usw.
mfg fritz
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Gehe doch einfach zur Zulassungsstelle nur mit deinen 50er Papieren und sage denen das du nur diese hast und ob das reicht den so anzumelden oder ob was fehlt. Die werden dir dann schon sagen ja oder nein wenn du unsicher bist,aber die Roller werden normal nicht zugelassen und besitzen nur eine Betriebserlaubnis,mit denen suchst dir eine Versicherung und meldest den an,fertig.
Eben, was hat die Zulassungsstelle damit zu tun? Absolut gar nichts, ist Zulassung - Anmeldefrei!
Ist jedenfalls in Niedersachsen so.
Guden Fritz!
Ich sehe es ja genauso zumal ich lange aus dem Frisieralter raus bin.Das Mokick is 100% Original usw. Hab alt dennoch Angst das einer über Funk nachfragt und dann gesagt bekommt das es ein nun wegen der vom Tüv erteilten Be ein Mofa ist...
Mit der alten Cdi ist es ja quasi wieder der Urzustand aus der ersten Betriebserlaubniss (ABE)
Aber Ihr wisst ja...
Zitat:
@kranenburger schrieb am 7. Juni 2019 um 11:39:34 Uhr:
Gehe doch einfach zur Zulassungsstelle nur mit deinen 50er Papieren und sage denen das du nur diese hast und ob das reicht den so anzumelden oder ob was fehlt. Die werden dir dann schon sagen ja oder nein wenn du unsicher bist,aber die Roller werden normal nicht zugelassen und besitzen nur eine Betriebserlaubnis,mit denen suchst dir eine Versicherung und meldest den an,fertig.
Anmelden ist laut Versicherung mit den 50er Papieren kein Problem!
Mir geht es nur darum ob die Freundlichen eine Möglichkeit haben , irgendwo einzusehen das es zuletzt eine Mofazulassung gab?
Evtl über die Fahrzeugidentnummer?
Wenn ja wo?
Zitat:
@TED74 schrieb am 7. Juni 2019 um 11:34:45 Uhr:
Die Frage ist nur ob die Polizei irgendwie feststellen/abfragen kann das es zu letzt als Mofa zugelassen war?
Nein, das kann sie nicht.
Guden Drahkke!
Ich hoffe du bist Polizist oder vom Amt ;-)
Nein im Ernst , bist du dir da sicher?
Kannst du es einem alten Mann wie mir irgendwie erklären?
Vorab schon mal danke an Alle die sich die Zeit für mich nehmen!
Die Fahrzeuge unterliegen nur der Versicherungspflicht und nicht der Zulassungspflicht.
Da die Fahrzeuge nicht zugelassen werden, sind auch bei keinem Straßenverkehrsamt registriert, sondern lediglich bei der Versicherung, die für das jeweilige Versicherungsjahr (01.03. - 28.02.) die Deckung übernimmt.
Das ist praktisch wie bei Fahrrädern, nur mit dem Unterschied, daß die 25er und 45er Motor-Fahrzeuge ihre Versicherung mit einem Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr nachweisen müssen.
Ja das macht Sinn!
Danke Dir/Euch!
Bin gespannt was hier noch dazu gepostet wird.
Schönes Wochenende!
Da gehe ich mit Drahkke vollkommen konform.
Gab es schonmal jemanden der wie in meinem Fall beide Papiere hatte und Probleme bekam weil die Mofabetriebserlaubniss zu letzt erteilt wurden , er aber als 50er fuhr?
Zitat:
@TED74 schrieb am 8. Juni 2019 um 19:42:56 Uhr:
Gab es schonmal jemanden der wie in meinem Fall beide Papiere hatte und Probleme bekam weil die Mofabetriebserlaubniss zu letzt erteilt wurden , er aber als 50er fuhr?
Da stellt sich die Frage: hast du die Papiere einzel gehabt,oder waren sie mal zusammen geheftet gewesen und abgestempelt und dann getrennt? Es gibt immer Unterschiede in den Regionen.