45 km/h Roller sollen außerhalb geschlossener Ortschaften auch auf dem Radweg fahren dürfen
Hallo Rollerfahrer,
ich bin seit 3 Monaten bzw. 1000 km auch 45-km/h Roller-Fahrer. Da ich das Fahren auf der Bundesstraße für ziemlich gefährlich halte, da man oft ohne Sicherheitsabstand überholt wird, habe ich eine Petition gestartet, die das Fahren außerhalb auch für diese Roller auf dem Radweg erlaubt.
Ich würde mich sehr über ein paar Unterstützer freuen!
DANKE
hier der Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/.../...halb-von-ortschaften-auf-den-radweg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Fordz schrieb am 11. Dezember 2019 um 22:51:33 Uhr:
Hallo Rollerfahrer,ich bin seit 3 Monaten bzw. 1000 km auch 45-km/h Roller-Fahrer. Da ich das Fahren auf der Bundesstraße für ziemlich gefährlich halte, da man oft ohne Sicherheitsabstand überholt wird, habe ich eine Petition gestartet, die das Fahren außerhalb auch für diese Roller auf dem Radweg erlaubt.
Ich würde mich sehr über ein paar Unterstützer freuen!
DANKE
hier der Link zur Petition:
https://www.openpetition.de/.../...halb-von-ortschaften-auf-den-radweg
Zum Thema Sicherheitsabstand muss ich mal was los werden:
Es wundert mich absolut nicht, dass manche Autofahrer Zweiräder OHNE Sicherheitsabstand überholen, weil diese eben auf der äußersten Kante rechts fahren, also auf den Strich neben der Bankette und es anscheinend NICHT wissen, dass einen einspurigen Fahrzeug die gesamte Spur zusteht! Ideal ist leicht rechts in der Mitte versetzt. Wenn ein Autofahrer überholen will und merkt, dass er sich nicht an einem vorbei mogeln kann, OHNE in die Gegenspur zu kommen, dann ist es klar, dass es KEINEN Sicherheitsabstand gibt, so fern man auf der äußerst rechten Kante fährt. Anders ausgedrückt: Die Autofahrer werden dazu animiert, verkehrswidrig zu überholen.
Bei einem Traktor, welcher NUR mit 40 km/h fährt, geht es scjhließlich auch nicht, und von denen sind hier im Kreis Oberhavel so Einige unterwegs. Und wer seine Rechte nicht kennt, ist selber schuld. Und im Notfall kann man nach rechts ausweichen, wenn dann doch mal so ein Kamikaze angerauscht kommt, was bei äußerst-rechts-fahren eben nicht mehr geht.
Möchte nur abschließend anmerken, dass ich im Sommer ebenfalls gelegentlich bis häufiger 50 ccm Roller fahre und sonst einen Pkw.
123 Antworten
Hab ich noch nie was von gehört, das Sportgeräte (Rennräder) auf öffentlichen Strassen entgegen der Stvzo rasen dürfen,erst recht nicht auf dem Radweg.
Heisst ja nichts.
Ps. Bedingt haste recht ,aber auch Radrennfahrer haben sich auf öffentlichen Strassen an die Stvo zu halten.
§1 der Stvo z.B.
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 14. Dezember 2019 um 23:17:11 Uhr:
Hab ich noch nie was von gehört, das Sportgeräte (Rennräder) auf öffentlichen Strassen entgegen der Stvzo rasen dürfen,erst recht nicht auf dem Radweg.
Heisst ja nichts.
Na ja, die STVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer, also auch Radfahrer. So gilt hier auch die 50 in der Stadt. Übrigens wohl auch auf dem Radweg...
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 14. Dezember 2019 um 23:49:24 Uhr:
Niemals 50 auf Radwegen,dann wäre ja 45 mit dem Roller nur ne Formsache.
es gibt einfach keine begrenzung auf reinen radwegen. da darfst auch fahren, wenn du es schaffst. es gilt immer, den sonstigen verkehr nicht zu gefährden. bist alleine, fahr 100, kein problem.
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Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 14. Dezember 2019 um 23:49:24 Uhr:
Niemals 50 auf Radwegen,dann wäre ja 45 mit dem Roller nur ne Formsache.
Mit einem Fahrrad in der Stadt darf man auf der Straße "nur" 50 fahren (außer in der 30 Zone).Das regelt die StVO. Jedoch kommt auf reinen Radwegen in der Stadt dazu das man der Situation angepasst fahren muss. Heißt alles über 25 kann von der Obrigkeit als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.
Außerhalb der Stadt zum Beispiel auf Fahrrad-Schnellwegen hat mit dem normalen Fahrrad keine Höchstgeschwindigkeit. Aber auch hier kann die Obrigkeit sagen wegen der Geschwindigkeit hast du dein Bike nicht mehr unter Kontrolle und Sanktionen verhängen.
50 in der Stadt auf Radwegen ist schon unverantwortlich,somit verstösst man schon gegen die STVO.
Stellt euch mal vor, ich überhole mit 100 die Rennleitung ,die wird bestimmt Beifall klatschen.🙂
Jede Rennleitung wird das Unterbinden sofern man erwischt wird.
Zitat:
genau, deswegen hast nicht einmal einen zweiten für diese idee begeistern können.
Ja, ich weiß jetzt auch warum: Ich hab den Thread ins falsche Forum gestellt. Bei den Rollerfahrern kommt das gut an, hatte ich gedacht. Aber ich hätte den Thread lieber im BMW-Fahrer oder Audi-Fahrer Forum reinstellen sollen, dann hätte ich jetzt schon 100 Unterstützer! 😉
Weil die blind sind und kein Fahrrad fahren?
In der Regel haben die meisten hier einen Führerschein. Fraglich warum du eine andere Position hast?! Oder willst du nur deinen Offenen 50er legalisieren?!
Ich hab für dich einen anderen Vorschlag. All diejenigen, die nicht extra den FS für ihren 50er gemacht haben. Also 50er fahren weil es ihn zum Pkw Schein dazu gab, dürfen ab sofort ihre 50er nicht mehr fahren. Dann reduziert sich das "Problem" der langsameren Verkehrsteilnehmer schlagartig gegen 0!
Dürfte dich aber wenig interessieren oder?
Zitat:
@Fordz schrieb am 14. Dezember 2019 um 18:24:52 Uhr:
...verstehe einfach nicht, warum ein 25 km/h Roller außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Radweg darf, ein 45 km/h Roller, der 25 fährt, aber nicht.
Das liegt einfach daran, daß der 45-km/h-Roller auf dem Radweg auch deutlich schneller fahren könnte, wenn der Fahrer den Hahn aufdreht.
Aus einem ähnlichen Grund bekommst Du hierzulande auch keine scharfe Waffe einfach so im Laden zu kaufen.
Selbst wenn Du sagst, daß Du sie nur so zum Anschauen und in der Hand halten haben willst.
Aber nicht vorhast am Hahn zu ziehen. 🙂
Zitat:
@Drahkke schrieb am 15. Dezember 2019 um 12:40:00 Uhr:
Das liegt einfach daran, daß der 45-km/h-Roller auf dem Radweg auch deutlich schneller fahren könnte, wenn der Fahrer den Hahn aufdreht.
Nö; mit ECU nicht. Die ECU regelt wirksam ab, da fährst selbst bergab nicht über dem zulässsigen Wert, solange jedenfalls, wie eingekuppelt bleibt.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 16. Dezember 2019 um 06:07:59 Uhr:
Wenn er nur 25 fahren dürfte, dreht er den Hahn auf und könnte 45 fahren.
Wenn Du das meinst, nahm ich an, es sei ausdiskutiert; steht weiter vorne im Thema nämlich auch schon, gleich im ersten Antwortabsatz.
https://www.motor-talk.de/.../...dweg-fahren-duerfen-t6757758.html?...
Zitat:
@Papstpower schrieb am 16. Dezember 2019 um 07:42:22 Uhr:
Haste angenommen. Ich bezog mich auf dein Zitat.
Nö, hab' ich nicht; offensichtlich gelingt Dir die Vorstellung nicht, anzunehmen, daß es gemeint gewesen sein könnte, daß 50ccm-Roller mit Vergaser durchaus auch schneller als die erlaubten 45 km/h fahren können, (also auch auf einem Radweg), was mit ECU nicht funzt, da die wirksam bei 45 km/h abregelt und sich auch nicht austricksen läßt.