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40t LKW - Multi-Verstöße, was erwartet den Fahrer?

Themenstarteram 6. Februar 2018 um 19:42

Was kommt auf einen LKW (40Tonner) Fahrer zu, hat er auf einer Autobahn folgende Verstöße

in zeitlich und räumlichen Zusammenhang begangen: Damit ist gemeint, binnen weniger Minuten auf

einer Strecke von 2 Kilometern

- Geschwindigkeit um 11-15 km/h überschritten

- Geringer Abstand zum Vordermann (2/10 des halben Tachos) etwa 10 Meter

- Überholen, obwohl die gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher als die des überholten Fahrzeugs war (sog. Elefantenrennen)

- Benutzung des Smartphones während der Fahrt

- Nötigung des Vordermanns zum schneller Fahren, unter Einsatz Lichthupe und Signalhorn, obwohl

der Vordermann geeichte 92km/h gefahren ist.

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Wenn und soweit diese hier aufgezählten Verstöße wirklich so kurz nacheinander / gleichzeitig begangen wurden, muss man keine Blockwart-Mentalität haben, um einen Versuch zu starten, dagegen etwas zu unternehmen. In einer vergleichbaren Situation würde ich das auch tun. An den TE: manchmal ist es hilfreicher, von unterwegs unter Angabe aller Daten einfach die nächste Autobahn-Wache zu verständigen. Bei Bedarf rücken die dann selber aus, dann ist auch die Sache mit den Beweisen in guter Hand. Hab ich schon oft gemacht und werde das auch wieder tun, um wenigstens die ganz kranken Spinner in dieser Zunft auszusortieren.

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Nichts, wenn du das nicht beweisen kannst bzw. beweisen darfst.

Nicht einmal mit einem Beweisvideo, weil in diesem Fall - es ist schließlich "nichts" passiert - das Persönlichkeitsrecht über der strafrechtlichen Relevanz (Bußgeldbereich) stehen dürfte.

Du könntest den Fahrer und das Kennzeichen schwärzen, dann dürfte das Video einwandfrei sein. Du müsstest dann nur anhand der Zeit und des Ortes eindeutig nachweisen, dass der Fahrer, der nicht gezeigt werden darf, in dem Fahrzeug, dessen Kennzeichen nicht gezeigt werden darf, genau der ist, gegen den du Anzeige erstattest.

Das ist nur meine persönliche Laienmeinung, also ohne Gewähr.

PS:

Strafrechtlich (Nötigung) bis zu mehrere 1.000 € oder Haft (bei Vorstrafen), im Bußgeldbereich ein paar wenige 100 € (hier dürfte nur der Abstand relevant sein). So ungefähr.

PPS:

Dass ein Staatsanwalt/Richter ein Video als Beweismittel zulässt, ist wohl immer möglich. Vor Gericht und auf hoher See... vielleicht wird´s auch mal (wieder) Zeit für eine Grundsatzentscheidung.

Um auf die Frage zu antworten: Das sagt dir der Staatsanwalt, falls erfolgreich Anzeige erstatten wird.

Die genannten Verstöße dürften vermutlich alle in Tateinheit begangen worden sein (Handlungseinheit = Tateinheit), aber das hängt von der genauen Konstellation ab. Wenn es so wäre, dann werden nur die Sanktionen für den schwerwiegendsten Einzelverstoß fällig. Die nicht ausreichende Überholgeschwindigkeit, die Geschwindigkeitsüberschreitung und der Verstoß gegen das Handyverbot treten sozusagen hinter die Abstandsunterschreitung zurück. Eine Nötigung als Straftat ließe die Ordnungswidrigkeiten zurücktreten, aber ob das Betätigen der Lichthupe und Hupe schon eine Nötigung war oder nur eine unzulässige Benutzung, müsste noch genauer erörtert werden.

Man kann die Frage so beantworten, als ob alle Taten zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Ob das in der Praxis tatsächlich der Fall war, geht aus dem Beitrag nicht hervor.

Soetwas ist doch Alttag auf der Autobahn. Es müßte ein generelles Überholverbot für LKW`s, auf zweispurigen Autobahnen geben.

MfG aus Bremen

Themenstarteram 6. Februar 2018 um 21:37

Was ich nicht verstehe, wie ist es möglich, dass ein neuer 40t 92/93 km/h fahren kann. (Kein Tacho, sondern gefahrene km). Ich dachte die haben Begrenzer drin (<90km/h).

Die fahren regelmäßig auch echte 100 km/h nach Navi, insbesondere bergab, aber auch echte 95 bis 100 in der Ebene. Frag mich nicht warum, ist so.

Fährst du selten zwischen bzw. mit LKW?

Wenn du nicht die Nerven dazu hast, dann lass es, bleib links.

Spiegel abblenden, Abstand zum Vordermann vergrößern (mindestens doppelter Sicherheitsabstand), indem man leicht das Gas wegnimmt (nicht bremsen!) und dann mit Tacho 90 fahren bis der Hintermann eine Überholmöglichkeit findet. Alternativ selbst die nächste rechts abfahren oder kurz mit Warnblinker auf den Standstreifen. Schon bist du den los.

Also ich habe auf 125.000 Kilometern keinen LKW erlebt der echte 95-100 in der Ebene fährt.

Obwohl ich wirklich sehr oft auf meinen Langstreckenfahrten auf der Autobahn hinter LKW herfahre.

Bergab wird die Bremse mal gerne etwas lange offen gelassen, vor allem kurz vor der Senke.

Nunja, ist halt so.

Über 90 fährt der LKW dann, wenn er mit abgefahrenen Reifen den Tacho geeicht bekommt + zusätzlich einen freundlichen Prüfer hat.

Aber wie gesagt. Ist mir bisher noch nie passiert.

Engländer zählen nicht.

Wenn du ein Beweisvideo von einer dashcam hast, schneide es und sage, dass du sie nur um die Verstöße in der Situation zu dokumentieren angeschaltet hast und sie sonst aus ist.

Am hilfreichsten sind Zeugen.

Ist das eine rein hypothetische Frage oder ein tatsächlicher Fall?

Zumindest die Smartphonebenutzung und die Lichthupe passen nicht so recht zusammen - wer am Telefon rumspielt, hat normalerweise keine Hand am Blinkerhebel.

Blockwarte fällt meistens nur der Fehler der Anderen auf . Die Fehler die sie eben gemacht haben werden gern verschwiegen oder garnicht wahrgenommen.

Da gibt es doch ein Sprichwort vom Balken im eigenen Auge .

Giovanni.

Wenn und soweit diese hier aufgezählten Verstöße wirklich so kurz nacheinander / gleichzeitig begangen wurden, muss man keine Blockwart-Mentalität haben, um einen Versuch zu starten, dagegen etwas zu unternehmen. In einer vergleichbaren Situation würde ich das auch tun. An den TE: manchmal ist es hilfreicher, von unterwegs unter Angabe aller Daten einfach die nächste Autobahn-Wache zu verständigen. Bei Bedarf rücken die dann selber aus, dann ist auch die Sache mit den Beweisen in guter Hand. Hab ich schon oft gemacht und werde das auch wieder tun, um wenigstens die ganz kranken Spinner in dieser Zunft auszusortieren.

Schaut man weg, wird gemeckert, unternimmt man was ist man Blockwart.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 7. Februar 2018 um 12:37:58 Uhr:

Wenn du ein Beweisvideo von einer dashcam hast, schneide es und sage, dass du sie nur um die Verstöße in der Situation zu dokumentieren angeschaltet hast und sie sonst aus ist.

Am hilfreichsten sind Zeugen.

Dann ist doch alles völlig legal.

Zeig solche Aufnahmen mehreren Leuten und die Zeugen sind vorhanden.

 

Da ich zweimal in der Woche einen Termin habe, davor aber eigentlich Leerlauf fahre ich die 100km immer so langsam wie möglich, also zwischen den LKW.

Ich passe mich immer dem vorausfahrenden Lkw an und die Geschwindigkeit liegt dann,nach Pkw-Tacho, bei 85-95km/h.

Das einzelne Lkw schneller fahren ist natürlich möglich, aber ich glaube da hat jmd (lkw-fahrer oder te) einen schlechten tag gehabt .

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