3er VR6 mit G60 Bremsanlage?

VW Vento 1H

Hallo
Ich will bei mir (Golf 3; 1,4l; 60PS) einen VR6 einbauen....
Krieg ich das eingetragen, wenn ich die Bremsanlage und die Hinterachse vom G60
einbau?
Ich hoffe es, weil ich mir keine neue Felgen kaufen möchte.
Wieviel kostet der VR eig in den Steuern?
Und wieviel kostet die Eintragung?

Vielen Dank im vorraus
mfg

54 Antworten

Jungs ich kann euch versichern das ich als TÜV Prüfer keine Gutachten über Bremsanlage habe und niemand meiner anderen Kollegen.

EDIT SO HABE MICH NOCHMAL IN DER ABE UMGESEHEN, DIE GENEHMIGUNGSANUMMER DER BREMSANLAGE IST IN DER FZ.-ABE AUFGEFÜHRT SOMIT KÖNNTE MAN DAS PRÜFZEUGNIS DER EINZELNEN BREMSANLAGE BEKOMMEN BEI DER ENTSPRECHENDEN ORGANISATION WELCHE DIE TEILE GEPRÜFT HABEN! Aber einfacher ist es sie yu errechnen!

Auch steht bei nem Motoreintrag im normal Fall eh kein aufgeführtes Gutachten, da 19.2er Fälle immer auf Sachverstand sich beziehen, klaro muss man irgendwie die Bremsleistung nachweisen wenn man vor den Kadi kommt, aber sollte kein Problem sein, man kann die Bremsleistung für jede Scheibenbremsanlage ausrechen.

Ich habe mir eben die ABE von nem VR6 Golf 3 angeschaut, selbst aus der bekommt man keine Werte über die Bremsleistung, es werden aber alle wichtigen Daten genannt, Bremskolbendurchmesser, Scheibendurchmesser und welche Verstärker genutzt werden usw.

Was soll denn eigentlich die dämliche Diskussion, ob der 3er GTI, 16V, VR6 mal mit 4-Loch vom Band gelaufen sind. Natürlich sind die das nicht.
Hat aber auch garnicht mit der Sache zu tun. 4 oder 5 Loch hat nur was damit zu tun, wie die Felgen und Radschrauben zu dimensionieren sind. Und im 3er wäre vermutlich niemals eine 5-Loch Anbindung verbaut worden, wenn diese nicht für andere Fahrzeuge mit gleicher Bremsanlage aus dem Konzern notwendig gewesen wäre. (Baukastenprinzip).
Zum Thema GTI - der normale 2.0er wurde mit der 256er Bremse und 4-Loch ausgeliefert.

Es kommt einfach auf die mögliche Bremsleistung an und die kann man relativ problemlos aus dem möglichen Druck im System (Stichwort BKV), dem(n) Bremskolben, der Belagoberfläche, mittlerer Reibradius, Reibbeiwert und Scheibendimension errechnen. Auf das ganze noch ne ordentliche Sicherhheit draufgepackt und schon haste das.

Klar kann man über Sinn und Zweck streiten. Meine Meinung ist sowieso, entweder alles Umbauen (inkl. Plusachse) oder noch besser (und billiger), gleich 'nen kompletten VR6 kaufen.

Aber das andere Möglichkeiten legal sind, ist keine Hexerei, sondern einfach ein wenig Ingenieursarbeit...

Ok Jungs, ich lass die Katze aus dem Sack.
Hab hier mit Absicht einmal ein bischen das Thema Bremse im Verhältnis zum Motorumbau hochkochen lassen wollen, um eben auch Reaktionen und Meinungen zu haben.
Wie man sieht gibts leider nichts handfestes, und auch genau das ist wie so oft das Problem. Vieles KANN man um- und einbauen und man bekommt es natürlich eingetragen. Weil es nach rein logischen Überlegungen auch harmoniert. Selbst Schyschka, der vom Fach ist, bestätigt das indirekt. Faktisch schriftlich belegen kann ers natürlich leider auch nicht, wofür er ja auch nichts kann.
Jetzt meine Überlegungen dazu: Steht der allgemeine TÜV Prüfer zu seinen Eintragungen wenn es tatsächlich mal zu einem schlimmen Unfall mit einem solchen Fahrzeug kommt. Nehmen wir als Beispiel einen Golf 3 VR6 Umbau mit 4-Loch Achse. Da passiert was, Gutachter werden eingschalten. So, Gutachter A stellt fest, das es diese Motor-Bremse-Achsen Zusammenstallung so nie gab. Gutachter B stellt fest, Bremsleistung wäre eventuell ausreichend gewesen, jedoch wären mit der verbesserten Plusachsengeometrie die Fahrsitouation anders ausgegangen, es hätte dem Wagen noch um die Kurve gereicht.....
Jetzt kommt mein Prüfer ins Boot. Meint Ihr nicht, da wirds auch für ihn eng. Das Beispiel ist sicherlich ein Extrembeispiel das so hoffentlich nie eintritt. Mir selbst ist nämlich aufgefallen, das es einfacher ist, eine Bremse OHNE Nachweis eingetragen zu bekommen als zum Beispiel eine seitliche Begrenzungsleuchte, die nur SAE Zulassung hat. Eintragung hier in D einer solchen Leuchte unmöglich, Eintragung einer Bremse, die es so nie am betreffenden Fahrzeug gab: Möglich.
Wo ist da die Verhältnissmässigkeit?

P.S.: Sollte bei oben genannten Beispielen VW tatsächlich mit hinzu gezogen werden, sieht es echt schlecht aus für den Prüfer. Denn eigentlich kann nur der Hersteller Umbauten freigeben, Niemand anderes hat das je getestet. Und die schreiben nunmal das vor, was ich geschrieben habe.

So und das ist jetzt der Gedankenanstoss zur Diskussion. Hier das Beweisstück. Das bedeutet der Prüfer der das einträgt setzt sich über die Vorgabe des Herstellers, ist er in der Position dazu, wenns hart auf hart kommt? Wie da steht ist der Umbauer voll verantwortlich, das sind wir!!!!! Und glaubt mir: Dieses Schreiben ist bei einem schlimmen Vorfall schnell gefunden, wer darauf vertraut, das es das nie zu sehen gibt, der kann gerne weiter daran glauben...

So, und jetzt bitte weiter diskutieren, aber sachlich, danke.

http://img220.imageshack.us/img220/5918/hpim1070xq5.jpg

der tüv prüfer ist ingeneur ind er fahrzeugtechnik. das heisst er hat fahrzeugbau studiert und ist je nach organisation berechtigt abnahmen durch zu führen.

ein fahrzeug wird abgenommen bevor es seine allgemein gültige BE erhält die für die serie gültig ist.

jetzt baut der fahrzeugbesitzer sein kfz so um wie es dieses nie in serie gab. was für ein umbau lassen wir mal dahin gestellt. so er fährt zum tüv und lässt dieses per einzehlabnahme ABNEHMEN. der prüfer kann auf grund seines fachwissens entscheiden ob der umbau so ok ist oder nicht. er kann aber auch sagen ne ist nicht das ist MIR nicht geheuer.

so im falle der abnahme und der eintragung des umbaus wird die BE dieses EINEN fahrzeugs geändert, nicht aber der serie.

der fahrzeughersteller in diesem fall vw baut nur die fahrzeuge abnehmen tut es der tüv! und da sitzt ein tüv prüfer.
eine fahrzeug be erstellung ist theoritisch nix anderes als eine eintragung und eine eintragung ist eine änderung der einzehlnen BE

ansonsten dürftest du ja NIEMALS Brembo bremsen am fahrzeug verbauen da VW die NIE serie verbaut hat beid em pkw.

du dürftest dir keinen duftbaum an den spiegel hängen. da vw ihn nie serie dort verbaut hat!
denk mal drüber nach...

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Ich gehe davon aus, das Brembo ein Gutachten mitliefert.

Ich hatte mal ein nettes Gespräch mit einem TÜV Prüfer, als ich einen VR6 im Golf 2 eintragen lassen wollte. Er sagte, das man zur Typenprüfstelle muss, um ein Gutachten zu erstellen. Dies beinhalte auch Fahrversuche auf der Rennstrecke um die Festigkeit des Fahrzeuges festzustellen. Kostenpunkt mehrere tausend Euro.

Eine Erstellung einer BE ist keinesfalls wie eine Eintragung. Da werden Crashtests usw. gefahren.
Die Teile, die an meinen Fahrzeugen verbaut sind, besitzen entweder alle ein Gutachten, oder eine ABE. In den meisten Fällen wird eine Eintragung ohne diese Unterlagen heute nahezu unmöglich sein. Beispiel: Lenso Felgen. Könnte der Prüfer ja aufgrund seines Fachwissens eintragen.....

Übrigens kannst Du Dich ja nicht über Fakten hinwegsetzen. Es geht oben darum, was passiert wenn. Und da wird ruckzuck der Prüfer, Du als Umbauer zur Räson gerufen. Und schon liegt die Stellungnahme von VW auf dem Tisch. Und dann? Erzählst Du Dein Beispiel vom Wunderbaum? Stelle ich mir interrasnt vor....

Nur weil das eingetragen wird, ist es noch lange nicht wasserdicht legal. Das alles habe ich aber schon geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Edition77


Ich gehe davon aus, das Brembo ein Gutachten mitliefert.

Ich hatte mal ein nettes Gespräch mit einem TÜV Prüfer, als ich einen VR6 im Golf 2 eintragen lassen wollte. Er sagte, das man zur Typenprüfstelle muss, um ein Gutachten zu erstellen. Dies beinhalte auch Fahrversuche auf der Rennstrecke um die Festigkeit des Fahrzeuges festzustellen. Kostenpunkt mehrere tausend Euro.

Eine Erstellung einer BE ist keinesfalls wie eine Eintragung. Da werden Crashtests usw. gefahren.
Die Teile, die an meinen Fahrzeugen verbaut sind, besitzen entweder alle ein Gutachten, oder eine ABE. In den meisten Fällen wird eine Eintragung ohne diese Unterlagen heute nahezu unmöglich sein. Beispiel: Lenso Felgen. Könnte der Prüfer ja aufgrund seines Fachwissens eintragen.....

Übrigens kannst Du Dich ja nicht über Fakten hinwegsetzen. Es geht oben darum, was passiert wenn. Und da wird ruckzuck der Prüfer, Du als Umbauer zur Räson gerufen. Und schon liegt die Stellungnahme von VW auf dem Tisch. Und dann? Erzählst Du Dein Beispiel vom Wunderbaum? Stelle ich mir interrasnt vor....

Nur weil das eingetragen wird, ist es noch lange nicht wasserdicht legal. Das alles habe ich aber schon geschrieben.

Und nur weil Du Dein Auto umbaust, gilt nach wie vor die BE des Herstellers. Die kannst Du nicht verändern, nur erweitern.

Zitat:

Original geschrieben von Edition77



Nur weil das eingetragen wird, ist es noch lange nicht wasserdicht legal. Das alles habe ich aber schon geschrieben.

Und nur weil Du Dein Auto umbaust, gilt nach wie vor die BE des Herstellers. Die kannst Du nicht verändern, nur erweitern.

Man sollte die Sache aber mal anders betrachten, wie würdet ihr es finden, wenn niemand sich bereit erklären würde Fz.-Änderungen abzunehmen, die nicht über eine ABE, ein Teilegutachten oder irgendein anderes Schreiben des Fz.-Herstellers oder Teileherstellers abgedeckt sind?

Wäre doch ziemlich mies, man sollte nicht jede Einzelabnahme anzweifeln, sicherlich manche Eintragungen sind weniger überdacht vom Prüfer, weil sich vielleicht zu wenig Gedanken gemacht wurde. Aber zu dem oben geschilderten Fall, hoffen wir er passiert hier niemals, ist in erster Linie, der jenige in der Situation sich erklären zu müssen, der die technische Änderung abgenommen hat. Und wenn er dann nichts vorlegen kann, warum er es eingetragen hat, dann gut Nacht für ihn, da haftet keine Organisation für ihn, das muss er selber tragen, deswegen tun sich viele auch schwer mit Eintragungen im allg.

Ich trage auch nur Sachen ein, welche ich verantworten kann und mir Gedanken dazu mache, manche Ideen der Fz.-Führer sind extrem Realitätsfremd, das man denen nicht helfen kann.

Wenn man sich auch als Fahrer minimal Gedanken macht was passieren kann bei nem Umbau, ist das schon Gold wert!

schön dann liefert dir brembo ein gutachten mit welches universell erstellt wurde.

und nun? vw sagt das teil gabs nie so am auto was vw sagt ist das was zählt deiner meinung nach.

vw leute sagen auch bestimmte teile passen nicht da von anderen fahrzeugen das kann nicht passen etc. sagste ihm bestell das teil und am nächsten tag zeigste ihm das es passt. zB audi auspuffhalter.

vw oder andere marken dürfen garnix anderes sagen als das geht nicht oder passt nicht das MUSS so. wobei du sagen musst das es MÜSSTE heissen sollte. da der hersteller damit nur seinen kopf aus der schlinge zieht und du nicht sagen kannst xy hat aber gesagt...
wenns nur so leute wie dich geben würde würden warscheinlich alle das selbe auto fahren und alle in den gleichen klamotten rum laufen nur weils xy sagt...

ich hab ne g60 bremsanlage vorne habe ich ABS und wenn ich auf g60 vorne umbaue muss ich größern HBZ/BKV das weiß ich aber muss ich den achschenkel auch welchseln oder kann ich einfach dran lassen ??
muss ich das radlagergehäuse tauschen weil wegen antriebswellen und so ??

kommt auf die Ausgangsbasis an.

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