35km bis zur nächsten Tüv Stelle und das im Ruhrgebiet?
Hallo.
Ich habe folgendes Problem:
Ich wohne in 45770 Marl und habe mir ein Wohnmobil gekauft.
Dort muss noch eine Anhängerkupplung eingetragen werden und das darf in Westdeutschland NUR der Tüv.
Die TÜV Station in Marl kann jedoch keine Wohnmobile prüfen, weil sie die zu klein gebaut haben (Kostensparung).
Die Stelle in Gelsenkirchen kann ich nicht anfahren, da diese in einer Umweltzone liegt und mein FZ keine Plakette bekommt.
Die nächste TÜV-Stelle für mich wäre damit 35km weiter in Lüdinghausen.
Darf ich dort noch gemäß §10 FZV mit ungestempelten aber vorab zugeteilten Kennzeichen hinfahren?
Kann doch alles nicht ganz wahr sein...
Beste Antwort im Thema
Wegen 35 km wird hier ein Aufriss gemacht, herrlich. Ich wäre da wahrscheinlich schon längst hingefahren, bevor ich die StVZO und eine stundenlange Kaiser's-Bart-Diskusion anfinge.
Ich verstehe das Problem nicht. Sind 35 km mit einem Wohnmobil eine Weltreise? (Welch' Ironie)
cheerio
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Nach Anlage VIIId Nr. 4 müsste die nächste TÜV-Stelle eigentlich max. 25km entfernt liegen.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
nicht mehr als 25 km Luftlinie
Marl - Lüdinghausen ist ungefähr 15km Luftlinie. Wenn Du nach Lüdinghausen musst, dann musst Du nach Lüdinghausen. Was ist das Problem?
Amen
Ich habe eine ganz verrückte Idee......
Riskier doch die Einfahrt in die Umweltzone. Mir persönlch ist niemand bekannt der diesbezüglich verwarnt worden wäre.
Gut, hier werden gleich sicher 2-10 Leute auftauchen die da jemanden kennen, der jemanden kennt, der davon gehört hat (die Leute bitte ich parallel um ein "Danke", dann kann man die auf einen Blick summieren 😎
Lebensnah würde ich statt des Umwegs das "Riskiko Umweltzone" wählen 😉
Wegen 35 km wird hier ein Aufriss gemacht, herrlich. Ich wäre da wahrscheinlich schon längst hingefahren, bevor ich die StVZO und eine stundenlange Kaiser's-Bart-Diskusion anfinge.
Ich verstehe das Problem nicht. Sind 35 km mit einem Wohnmobil eine Weltreise? (Welch' Ironie)
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Wegen 35 km wird hier ein Aufriss gemacht, herrlich. Ich wäre da wahrscheinlich schon längst hingefahren, bevor ich die StVZO und eine stundenlange Kaiser's-Bart-Diskusion anfinge.Ich verstehe das Problem nicht. Sind 35 km mit einem Wohnmobil eine Weltreise? (Welch' Ironie)
cheerio
So ähnlich hatte ich auch gedacht. Das mit dem WoMo und den 35 km und der Weltreise finde ich köstlich.😁
Dass sich Menschen so schwer damit tun, Gegebenheiten so zu akzeptieren wie sie sind? Da fahre ich hin, gucke dass gute Arbeit geleistet wird und fertig😉
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Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Ich verstehe das Problem nicht. Sind 35 km mit einem Wohnmobil eine Weltreise? (Welch' Ironie)
Wenn er von Marl über Haltern nach Lüdenscheid fährt, kann er einen Tag Pause am Stausee machen. Gegenüber vom Hallenbad gibt's extra Wohnmobil-Parkplätze.
Nabend,
das mit der Umweltzone, Fahrt von Marl nach Lüdenscheid oder irgendwas
mit Luftlinie ist am Thema und an der Fragestellung vorbeidiskutiert
Ohne jetzt mit Paragraphen hier rumzuschmeissen....
wenn die AHK mit einer ABE oder EU/ EG- Typgenehmigung ausgeliefert wurde,
sollte diese eintragungsfrei sein.
Das gleiche gilt z.B. auch für Abgasanlagen.
Es kann eingetragen werden, muss es aber nicht.
Um auf Nummer sicher zu gehen und dich einfach zu informieren,
kannst du ja mal bei einer Dekra, Küs oder Gtü
Prüfstelle vorbeifahren. Ich wage ja fast zu behaupten,
dass diese dann auf der anderen Strassenseite sind 😁
Gruss
Moin Moin !
Zitat:
AHK mit einer ABE
Es gibt keine AHK mit ABE ,sondern nur mit ABG. (=Allgemeine BauartGenehmigung)
Das Problem wird allerdings der Anhängebock sein ,der wohl nur über eine Einzelgenehmigung verfügt und deswegen nur als Einzelabnahme abgenommen werden kann.
MfG Volker
1. Weiß jemand eigentlich ob es korrekt ist, dass nur der TÜV AHK eintragen darf?
2. Warum ist das so?
3. Wo ist sowas geregelt?
Moin Moin !
Zitat:
1. Weiß jemand eigentlich ob es korrekt ist, dass nur der TÜV AHK eintragen darf?
Nein ,dass ist komplett falsch,die richtige Antwort findest du in den zu 3. genannten §§
Zitat:
2. Warum ist das so?
Wenn ich die Frage richtig verstehe ,wird sie mit 3. beantwortet
Zitat:
3. Wo ist sowas geregelt?
In der StVZO !
Hier im §19 und §21
MfG Volker
Aber wenn das eine Einzelabnahme wäre...?
Das ist meines Wissens nach eine Spezialkonstruktion die die Länder vergeben dürfen. In irgendner Anlage zur StV Z O müßte was stehen.
Und ich nehme mal an im Einigungsvertrag hat man sich darauf geeinigt, daß die Dekra im Osten und der TÜV im Westen diese Spezialkonstruktion bekommt. 😁
Und die alternativen dürfen nirgends Einzelabnahmen.
Ich würde nach Lüdinghausen fahren. Ist Landschaftlich schöner,und auf dem Rückweg kannst du dir am Drügen Pütt noch einen Kaffee schlürfen und Moppeds gucken.😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und ich nehme mal an im Einigungsvertrag hat man sich darauf geeinigt, daß die Dekra im Osten und der TÜV im Westen diese Spezialkonstruktion bekommt. 😁
Wobei es DEN TÜV gar nicht gibt, TÜV Nord hat nichts mit TÜV Hessen zu tun und mit TÜV Rheinland schon gar nichts usw.. Kann in best. Städten sogar sein dass es von verschiedenen TÜVs Prüfstellen gibt, aber trotzdem hat jeweils nur einer davon das regionale Recht zu den Einzelabnahmen.
Ist halt so ein Recht mit Pflichten. Das Monopol auf Einzelabnahmen gegen die Pflicht auch in unrentablen Regionen alle 25km Luftlinie eine Prüfstellen unterhalten zu müssen.
Bei AHK und Wohnmobil läuft es zu >95% auf eine Einzelabnahme hinaus, außer für Kastenwagen gibt es dort nichts mit Typgenehmigung. Dafür ist ja jedes Wohnmobil anders.
Zitat:
Nein, ist es nicht.
Denn das Wunschkonzerten wird für dich reserviert und nicht einem bestimmten Fahrzeug zugeteilt! Nur dann sind die Vorschriften des Par. 10 FZV erfüllt.
Ruf deine Zulassungsstelle an b sie dein Wunschkenneichen bereits vor Anmeldung deinem Womöglich zuteilen können! Wenn dies der fall ist lass es machen und besorg dir für den Fall der Fälle eine Bestätigung.
Danke, der Beitrag hilft mir erheblich weiter, sonst wäre ich nämlich so gefahren...
Was die AHK angeht, ist das auf jdn. Fall eine Einzelabnahme wie schon festgestellt wg. des Anhängerbocks. Der daran angeschraubte Kugelkopf ist n Normteil incl. ABE...
Der Bock ist speziell, weil der Rahmen auch Speziell ist, das Fahrgestell Fiat beschränkt sich nur auf die Fahrerkabine, dahinter ist abgesägt und da ist n Alko-Rahmen dran mit verbreiterter Alko-Hinterachse...
Das Fahrzeug wurde aufgelastet, weil ab Werk bei den Modellen das Leergewicht = zulässiges Gesamtgewicht war, bekanntes Problem. Nun will ich das aus Steuerlichten gründen zum einen wieder etwas ablasten, zum anderen ist die Bremsanlage von Fiat und das Zuggesamtgewicht auf 4,5 Tonnen beschränkt und da komme ich mit meinem Autotrailer nicht klar. Ich brauche min. 1500KG Anhängelast, was heist dass das FZ auf 3 Tonnen runter muss. Da führt kein Weg am Tüv vorbei, und dann muss auch noch ein Tüvler vor Ort sein, der das Abnehmen darf... Nicht jeder Prüfer darf das... Wir noch lustig für die nächste Woche...
Du könntest das Fahrzeug auch erst mal ganz normal zulassen, dann hast du keinen Stress wegen Vorwegzuteilung etc. Und die technische Änderung lässt du dann nachträglich noch eintragen, das kostet dann keine 15€ auf der Zulassungsstelle...