34 PS aber laut Leistungsprüfstand doch 50 PS

Hallo zusammen, ich hab mich jetzt hier angemeldet weil mir eine frage auf der Seele brennt! ich habe vor 6 monaten meinen Führerschein Kl.A beschr. gemacht. Habe mir anschliessend dann eine cb 500 schon gedrosselt auf 34 ps gedrosselt gekauft. Jetzt hab ich das teil nochmal komplett durchgecheckt und war dabei auch mal aufm Prüfstand hier bei mir in der werkstatt, dabei kam zu meinem erstaunen dann heraus das ich 55 PS an der Kupplung habe und ca 50 am hinterrad! Auf dem ansaugstutzen über den das motorrad ja gedrosselt sein soll steht auch 34 ps! was kann mir jetzt passieren? Wäre ich nicht auf den prüfstand gefahren wüsste ich ja garnichts davon?! wäre coll wenn mal einer seine meinung sagen könnte der da en bischen ahnung von hat. danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Uli G.


Allerdings müsstest Du erstmal nachweisen, daß der Führerschein-Neuling den Unterschied zwischen einer (in gutem Glauben erworbenen) gedrosselten und einer offenen Maschine erkennen kann.

Soweit ich weiß, stimmt das so nicht.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Er ist der Halter und damit auch verantwortlich für den Zustand des Fahrzeuges.

Grüßle
Nico

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Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Wenn ich da nochmal genau drüber nachdenke UND der TE hier die Wahrheit erzählt, liegt hier auf jeden Fall der Verdacht der arglistigen Täuschung nahe.

Nicht nur, dass der Verkäufer das ungedrosselte Mopped als gedrosselt verkauft, er hat sogar Teile so manipuliert, dass sie den Anschein der Drosselung vermitteln.

Damit ist die BE sowieso hin, die Ansammlung der potentiellen Straftaten beim Verkäufer häufen sich.

Wenn der Verkäufer da nicht wirklich wohlwollend mitarbeitet, kann man auch über eine Anzeige nachdenken. Das Verfahren gegen einen selber wird bei Vorliegen einer arglistigen Täuschung wegen Fahrens ohne Führerschein normalerweise gegen geringe oder gar keine Auflagen eingestellt.

Ich hatte auch schon mal so ein Verfahren an der Backe (Fahren lassen ohne Führerschein) konnte aber mittels Anwalt glaubhaft nachweisen, dass ich da getäuscht wurde. Verfahren wurde eingestellt.

Wie sieht es da mit der Beweisbarkeit der Sache aus? Im Grunde steht doch Aussage gegen Aussage. Der Verkäufer kann auch einfach behaupten das der Käufer es manipuliert hätte.... Wer will denn beweisen wer die Drossel manipuliert hat?

Die Beweisbarkeit ist die eine Sache, aber wenn hier alles korrekt wiedergegeben ist, so hat der Käufer eine nicht zu unterschätzende psychologische Waffe in der Hand - er weiss, das er nicht manipuliert hat, und der Verkäufer weiss höchstwahrscheinlich, dass er genau dies getan hat, aber er ist sich über die Konsequenzen nicht im klaren.

Damit ist der käufer in einem nicht zu unterschätzenden Vorteil, er kann dem Verkäufer berechtigterweise jetzt die Pistole auf die Brust setzen, denn er hat ein gutes Gewissen.

Anstelle des Käufers würde ich jetzt zum Verkäufer gehen und ihm in ganz ruhigem Ton erklären was Sache ist und ihn sicher auch nicht über die hier schon angeführten Konsequenzen für ihn im Unklaren lassen - ich könnte mir vorstellen, dass das ganz ohne Anzeige abgehen kann.

In der Tat ist der Nachweis schwierig zu führen.
Weil in diesem Sachverhalt aber auch die Tatbestände des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Verdacht des Betruges enthalten sind, sollte der TE zur Wahrung seiner Interessen einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich erst nach eingehender Beratung zu weiteren Schritten entscheiden.
Wichtig ist dabei, dass möglichst ein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt, aus dem ersichtlich ist, dass das Motorrad in leistungsbeschränktem Zustand erworben wurde.

Als falschen und auch schlechten Rat würde ich es bezeichnen, den TE angeblich unwissend über den Leistungszustand des Motorrades so weiterfahren zu lassen und so zu tun, als ob alles seine Richtigkeit hätte.
Das könnte richtig in die Hose gehen und hätte dann herbe Konsequenzen für den TE.

Ach ja, und noch ein Rat, der auch schon von meinen Vorrednern erwähnt wurde:
Nicht mehr mit dem Motorrad fahren, bis es in ordnungsgemäßem Zustand ist. Sonst ist das in Kenntnis des Sachverhaltes Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Gruß.

Hallo Forum!

Wie ist das eigentlich?
Wenn ein Motorrad gedrosselt wird, wird dann der Erfolg dieser Maßnahme auf einem Leistungsprüfstand gemessen?
Oder ist eine solche Maßnahme derart zuverlässig, daß man sich auf den Erfolg verlassen kann?

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


In der Tat ist der Nachweis schwierig zu führen.
Weil in diesem Sachverhalt aber auch die Tatbestände des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Verdacht des Betruges enthalten sind, sollte der TE zur Wahrung seiner Interessen einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich erst nach eingehender Beratung zu weiteren Schritten entscheiden.

Hm!

Rein pragmatisch gedacht...

Es gibt hier mindestens drei Parteien!

Den jetzigen Besitzer des Motorrades, den Vorbesitzer und die Werkstatt, welche die Drossel verbaut hat.

Jetzt könnte einer dem anderen die Schuld zuweisen!

Ein Anwalt ist gut, aber wenn man sein Recht auch beweisen kann.
Schließlich kann buchstäblich jeder die Drossel "unschädlich" gemacht haben, oder nicht?
Vielleicht sogar ein Interessent, der das Motorrad einmal probegefahren hat.

Wenn nun ein Unfall geschehen wäre, dann wäre ein massiver Einsatz zur Wahrung seiner Rechte sicher gerechtfertigt.
Aber hier geht es doch "nur" um die Kosten der Drosselung!

Natürlich würde ich den Verkäufer als jetziger Halter zur Rede stellen, aber ob ich etwas dadurch erreichen könnte?

Ein bißchen klingt der TE danach, als wenn er hören wollte, daß er alles so lassen könnte und weiterfahren dürfte, schließlich "kommt er mit den 50 PS super zurecht" (Zitat).
Ich hoffe, er verfolgt diesen Gedanken nicht weiter, auch wenn dies die augenscheinlich bequemste Lösung ist.

Alles Gute!

Ramses297.

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Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Wenn nun ein Unfall geschehen wäre, dann wäre ein massiver Einsatz zur Wahrung seiner Rechte sicher gerechtfertigt.
Aber hier geht es doch "nur" um die Kosten der Drosselung! 

Falsch, es geht eben nicht nur um die Kosten der Drosselung, sondern auch darum, dass der TE bis zur Überprüfung seines Motorrades auf dem Leistungsprüfstand davon ausgegangen war, dass sein Motorrad den gesetzlichen Anforderungen bezüglich der 34 PS genügte und sich dies nach der Prüfung als falsch herausstellte.

Es muss nicht erst ein Unfall passieren, damit der TE seine Rechte wahren kann.

Diese "Es-ist-ja-nichts passiert-Mentalität" ist hier völlig unangebracht.

Das ist hier keine Kleinigkeit mehr, denn Fahren ohne Fahrerlaubnis ist auch dann gegeben, wenn der TE von der fehlenden Drosselung nichts wusste. Für ihn wird das wahrscheinlich keine Folgen haben, wohl aber für den Verkäufer, der ihm diesen Umstand verschwiegen hat.

Bei einem Unfall hätte dies aber für den TE sehr wohl fatale Folgen haben können.

Mal abgesehen davon, dass der Verkäufer sich durch diese rechtswidrige Täuschungshandlung einen Vermögensvorteil verschafft hat, denn der Nichteinbau einer Drossel erspart zusätzliche Kosten.

So etwas nennt man auch Verdacht des Betrugs.

Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von Racmar


Dass immer alle Sagen die Versicherung könnte nur biss zu 5.000 Euro Regress verlangen...
DAS STIMMT NICHT! Die 5.000 Euro gelten nur bei Verletzung der Obliegenheitspflicht... wenn also ein Unfall garnicht gemeldet wurde, oder beim Abschluss der Versicherung falsche angaben gemacht wurden! NICHT, WENN MAN OHNE ZULASSUNG ODER FÜHRERSCHEIN UNTERWEGS IST! Die können sich also theoretisch jeden Cent wieder holen, der ihnen verursacht wurde. Wenn du nur für 5.000 in Regress genommen wirst hast einfach nur Glück.

Sorry, aber wer denkt sich eigentlich einen derartigen Unsinn aus? Und vor allem, warum?🙄

Richtig ist, daß die Versicherungsgesellschaft bei einer Obliegenheitsverletzung Regress fordern kann - und zwar bis zu einer Höhe von 5.000,-€. Theoretisch könnten daraus 10.000,-€ werden, wenn nämlich eine Obliegenheitsverletzung vor, und eine nach Eintritt des Schadensfalls begangen wurde. Mehr ist nicht.

Was als Obliegenheitsverletzung vereinbart werden kann ist in §5 KfzPflVV geregelt - in Abs.3 wird auch Regressforderung bei "Gefahrenerhöhung" ermöglicht - ebenfalls bis 5.000,-€. Das war's...😰

Ergänzend die entsprechende Passage als Zitat:

Zitat:

(3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.

Quelle: [url=

http://www.versicherungsgesetze.de/.../0005.htm

]

www.versicherungsgesetze.de

- KfzPflVV § 5 Obliegenheiten vor Eintritt des VersicherungsfallsAus dem »Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt« können somit mehr als 5000 Euro werden, jedoch eben pro einzelnem Fall. Daher mal unter 5000, genau 5000, 7500 oder 10'000 Euro. Selbst bei vorsätzlicher Handlung - jedoch ist durch die HP nicht der Fahrer abgedeckt, welcher das Fahrzeug durch einen Diebstahl erlangt hat (siehe Zitat).

Auf den vorliegenden Fall umgemünzt:

* Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis -> Verstoß nach § 5 KfzPflVV und § 21 StVG. Tritt kein Schadensfall ein greift natürlich nur § 21 StVG da kein Regress notwendig ist.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von nico2974


"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Er ist der Halter und damit auch verantwortlich für den Zustand des Fahrzeuges.

Genauso sieht es aus. Der TE trägt hier die volle Verantwortung.

Eigentlich wollte ich zu solchen Beiträgen generell nichts mehr schreiben ............, aber

ich denke, hier muss ich mal den " Miesepeter "spielen.

Dieser ganze Beitrag vom Te ist nicht mehr als ein netter Forentroll und gleichzusetzen mit verarsche !
Ich lese es mal so :

Das belegt unter anderem sein Profil " Fahrzeuge 1 " Ps: 50

Führerschein Neuling schön und gut
@Jetzt hab ich das Teil nochmal komplett durchgecheckt und war dabei auch mal auf dem Prüfstand hier bei mir in der Werkstatt,

Ja ne, iss klar, kann jeder ( da gelernter Motorradmechaniker ) und es hat ja auch jeder einen eigenen Leistungsprüfstand.
So etwas ist mittlerweile vollkommen selbstverständlich.
Das Erstaunen ist höchstens ein gezieltes Grinsen gewesen.

@ aber 16 PS sind jetzt ja nicht so der Riesen Sprung oder?

Rechnen 6 setzen ..........
55 PS an der Kupplung
zu den erlaubten 34 PS
ergibt eine Differenz von ??
21 PS

Jeder Fahranfänger mit etwas Verstand merkt, wenn ein Motorrad mehr PS hat und offen ist am eindeutig geändertem Fahrverhalten.

Allein die Aussage
" weil mir eine Frage auf der Seele brennt hab mich jetzt hier angemeldet "
lässt auf eine sehr beschränkte Sichtweise schließen.
In der Fahrschule keinen Theorie und technischen Unterricht gehabt?
In einer Werkstatt kann kein Anfänger selbst ohne entsprechendes Technisches Wissen eine Leistungsprüfung vornehmen.

Dazu gehört immer noch der Werkstattmeister ...........
Der hat dann auch die Pflicht das Motorrad vor Ort sicherzustellen bzw die Weiterfahrt zu unterbinden.
Man könnte es auch Fürsorgepflicht nennen.

Der Te ist einer von der "ganz schlauen Sorte" und meldet sich ja, falls das noch keinem aufgefallen ist wohlweislich nicht mehr seit seinem 2. und letztem Beitrag hier.
Das was der Te hier von sich gibt, zeugt nicht gerade von einer Eignung ein Kraftfahrzeug zu führen, und da muss er sich schon die Frage gefallen lassen woher oder wie ( wie oft ) er den diesen gemacht / bekommen hat.
Ich beobachte schon öfters in letzter Zeit, das Beiträge gestartet werden und dann eine endlose Diskussion startet weil das Thema abstrus ist und der Te verschwand auf nimmer wiedersehen.

Ein Schelm wer da etwas böses dabei denkt .........🙂

Ebenso schüttle ich manchmal nur noch den Kopf wenn ich die Beitragstitel und den Startthread lese.

Die Fähigkeit das der Te da aktuell ein Motorrad steuern kann und darf muss ich danach ziemlich oft anzweifeln.
Die einfachsten nicht vorhandenen Grundkenntnisse lassen dort schiere Verzweiflung aufkommen.

Die letzten Tage waren sehr sonnig und ich wünsche allen noch eine gute Rest Saison und unfallfreie fahrt.
Hoffentlich hört bei uns die Tödliche Serie ( alle zwei drei Tage ) bald auf.
Lg

Hallo Cruisersteve!

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


Falsch, es geht eben nicht nur um die Kosten der Drosselung, sondern auch darum, dass der TE bis zur Überprüfung seines Motorrades auf dem Leistungsprüfstand davon ausgegangen war, dass sein Motorrad den gesetzlichen Anforderungen bezüglich der 34 PS genügte und sich dies nach der Prüfung als falsch herausstellte.
Es muss nicht erst ein Unfall passieren, damit der TE seine Rechte wahren kann.
Diese "Es-ist-ja-nichts passiert-Mentalität" ist hier völlig unangebracht.
Das ist hier keine Kleinigkeit mehr, denn Fahren ohne Fahrerlaubnis ist auch dann gegeben, wenn der TE von der fehlenden Drosselung nichts wusste. Für ihn wird das wahrscheinlich keine Folgen haben, wohl aber für den Verkäufer, der ihm diesen Umstand verschwiegen hat.
Bei einem Unfall hätte dies aber für den TE sehr wohl fatale Folgen haben können.
Mal abgesehen davon, dass der Verkäufer sich durch diese rechtswidrige Täuschungshandlung einen Vermögensvorteil verschafft hat, denn der Nichteinbau einer Drossel erspart zusätzliche Kosten.
So etwas nennt man auch Verdacht des Betrugs.

Du hast da natürlich völlig Recht!

Wenn eine Werkstatt eine Drosselung nicht korrekt vornimmt und einen A-beschränkt Führerscheininhaber so fahren läßt, dann ist damit der Bestand einer Straftat erfüllt.

Ebenso, wenn jemand diesem Führerscheininhaber eine 50 PS Maschine verkauft bzw. ihn damit fahren läßt. Und noch schlimmer, wenn ihm vorgegaukelt wird, daß er damit fahren darf.

Aber der TE muß beweisen können, daß er betrogen worden ist.
Kann er es nicht, so bleibt prinzipiell die Möglichkeit, daß sich das Gesetz dann gegen ihn richtet.
Schließlich gibt er dann auch zu, unberechtigt mit einem 50 PS Motorrad gefahren sein.

Ich habe das geschrieben, weil ich diese Sache keineswegs so klar sehe!
Offenbar ist eine Drossel drin - die Maschine leistet hier 50 PS (oder mehr).
Betrug?
Oder "nur" Schlamperei?
Vielleicht ist sogar der Meßstand kaputt?

Man sollte nicht vergessen, daß wenn eine Straftat vorliegt, z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Polizei verpflichtet ist Ermittlungen anzustellen. Das ist anders als bei einer einfachen Streitigkeit ein Selbstläufer. Aus diesem Grunde sollte man sich eine Anzeige sehr gut überlegen, wenn sie am Ende auch gegen einen selber laufen könnte.
Verglichen damit ist die nachträglichn Finanzierung der Drossel Kleinkram!

Alles Gute!

Ramses297.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Wenn eine Werkstatt eine Drosselung nicht korrekt vornimmt und einen A-beschränkt Führerscheininhaber so fahren läßt, dann ist damit der Bestand einer Straftat erfüllt.
Aber der TE muß beweisen können, daß er betrogen worden ist.Kann er es nicht, so bleibt prinzipiell die Möglichkeit, daß sich das Gesetz dann gegen ihn richtet.Schließlich gibt er dann auch zu, unberechtigt mit einem 50 PS Motorrad gefahren sein. 

Zitat:

Man sollte nicht vergessen, daß wenn eine Straftat vorliegt, z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Polizei verpflichtet ist Ermittlungen anzustellen. Das ist anders als bei einer einfachen Streitigkeit ein Selbstläufer. Aus diesem Grunde sollte man sich eine Anzeige sehr gut überlegen, wenn sie am Ende auch gegen einen selber laufen könnte.

Das Risiko besteht ganz klar, dass der TE sich damit auch selbst belastet. Die Fahrten hat er allerdings bis zu seiner Kenntnis von der fehlenden Drosselung in Unkenntnis gemacht. Und dies wiederum spräche dafür, dass hier die Schuldfrage durch die Staatsanwaltschaft und Gericht ganz anders bewertet werden würde.

Ein Gang zum Rechtsanwalt würde erheblich mehr Erfolg garantieren als es bei der jetzigen Situation zu belassen.

Den Ausgang der Sache hier schon zu bewerten, ist reine Spekulation.

Vielleicht sollten wir ja auch mal abwarten, was der TE zu tun gedenkt uns seine Absichten auch mitteilt.

Gruß.

Hallo Cruisersteve!

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


Den Ausgang der Sache hier schon zu bewerten, ist reine Spekulation.
Vielleicht sollten wir ja auch mal abwarten, was der TE zu tun gedenkt uns seine Absichten auch mitteilt.

Stimmt! Wahrscheinlich kennen wir auch zu wenige Aspekte der Geschichte.

Vielleicht war die Frage auch zu verstehen "Mir ist neulich die Drossel '''rausgefallen''', kann ich so weiterfahren?" 🙂

Alles Gute!

Ramses297.

Hallo Forum,

wenn ich das richtig verstehe ist die 34 PS 'Variante' dann immer ein Risiko. Wie soll mann beweisen dass mann die Maschine nicht selber entdrosselt hat?
Wer fährt denn zum Prüfungsstand um nach zu messen? Welche Abweichung wird wird toleriert? Wenn mann eine 98PS Maschine kauft die 110PS leistet wie sieht's dann Versicherungstechnisch aus?

Siehst Du, schon darum loht sich auch mal so ein thraed, auch wenn ihn evtl. ein Troll gestartet hat.

- In Deinem KFZ-Schein steht eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit. Wenn Du die locker und deutlich übertriffst, wird wohl an Deiner Drossel etwas nicht stimmen. So viel Einsicht wird auch der Richter verlangen. Denn Du musst beweisen, dass Du es nicht hättest wissen können, nicht umgekehrt.
- Wenn Du mehr Leistung hast, als Du versichert hast und es guckt sich mal nach einem Unfall ein Sachverständiger Dein Mopped an, hast Du ein Haftungsproblem. Nicht die Versicherung.

Ich hab mir Anfang September eine Bandit 1250 geholt. Der Händler hat mir Bos GTS Auspuff geschenkt. Laut Motorrad Online leistet Sie dann 114PS oder 16% mehr, soll ich jetzt mehr Versicherung zahlen? oder zum Prüfstand und nachmessen lassen?

Danke

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