330d Mängel (Ursache?) nach Gebrauchtkauf mit Premium Selection (Nachbesserung Händler, Fristen?)

BMW 3er E92

Hallo zusammen,

330d Automatik, Allrad, BJ 2011, gekauft beim Händler mit premium selection.

Folgende Mängel sind mir in den letzten drei Wochen aufgefallen (gekauft vor ca. 3 Wochen).

- Wenn Wagen im Kalten stand über Nacht. Nach dem Anlassen läuft er erst ca. 10-20 Sekunden normal, dann fängt er an zu "unrund" zu laufen, so dass das ganze Auto vibriert. Wenn man etwas gas gibt und anfängt zu fahren beruigt er sich wieder und es tritt auch nicht wieder auf dann. Was könnte das sein?

- Bremse: Nach längere Autobahnfahrt ohne bremse zu benutzen, ist die Bremse sporadisch ganz hart, wie als wenn keine Bremskraftverstärkung vorliegen würde. Kennt das jemand?

- in der Lenkung (bei hin- und herlenken) hat man schon mal das Gefühl das das Lenkrad nicht ganz festgeschraubt ist. Hört sich komisch an, kann ich jedoch nicht besser beschreiben.

Frage ist jetzt auch, ob der Händler das ggf. zahlen muss falls die Garantie nicht greifen sollte. Die Mängel dürfen ja bereits bei der Übergabe vorhanden gewesen sein. Gibt es da Fristen? 2 Wochen sind ja nun schon um jedenfalls.

Grüße

25 Antworten

Zitat:

@Ritter_Chill schrieb am 12. Januar 2015 um 20:17:41 Uhr:


Also zum Motorruckeln: Wie das mit einer defekten Glühkerze zusammenhängen soll muss mir mal wer erklären. Sobald der Motor läuft ist es völlig egal wie kaputt oder nicht kaputt deine Glühkerzen sind.
Deine Beschreibung passt sehr gut auf ein Probelm, das sich hier durch das ganze Forum zieht, nämlich die bereits angesprochene, verdreckte Ansaugbrücke aufgrund einer "falschen" bzw nicht optimalen AGR Einstellung. Neue Brücke oder Brücke reinigen (lassen).
In dieser Situation würde ich an deiner Stelle definitiv NICHT intakte Glühkerzen auf deine Kosten ersetzen lassen.

So wie ich das verstanden habe "glühen" die bis der Motor 65 Grad hat oder so, weil sonst die Gefahr besteht das der Diesel nicht zündet.

Fragt sich jetzt wie ich herausfinde ob es die Ansaugbrücke ist oder nicht.

Nach wie vielen Km sollten die Glühkerzen den normalerweise durch sein?

Nach meinem Wissen glühen die Kerzen ca. ab einer Außentemperatur von weniger als 4 grad unterstützend und nur während des Anlassens. Wenn der Motor läuft sollte da nichts mehr glühen.

So ist es, allerdings hab ich bis jetzt auch nur einen Diesel besessen und der war aus 2006 oder so. Wird wohl seitdem keine technische Revolution gegeben haben, oder in dem Fall eher ein Rückschritt... 😉

Wäre ja schlimm, wenn der Selbstzünder erst ab 65 Grad selbst zünden würde. Die Motortempertaur ist die eine Sache, zünden tut das komprimierte Gemisch, welches sich auf mehrere hundert Grad erhitzt. Siehe hier...

Puh, da bin ich beruhigt. Für einen kurzen Moment dachte ich schon, dass bei BMW heutzutage die Glühkerzen während der Fahrt und bis 65 grad glühen. 😁

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So hat es mir der Freundliche erklärt. Liegt angeblich an der hohen effizients der neuen Diesel.

Zitat:

@X3_Profiler schrieb am 7. Januar 2015 um 12:34:40 Uhr:


Verbaut werden "nachglühfähige" Glühkerzen. Diese Glühkerzen glühen bis zu einer Motortemperatur von ca. 65°. Sinn und Zweck dieser Nachglühfähigkeit ist ein runder Motorlauf im kalten zustand zu erreichen.

Und X3 hat es ja auch so erklärt.

Na dann ergäbe das natürlich absolut Sinn.
Und BMW zahlt nur die eine kaputte oder wie?

Im Moment ist noch nicht klar was übernommen wird. Wenn dann aber wahrscheinlich nur die defekte.

Also prinzipiell wechselt BMW auf eigene Kosten wohl nicht mehr als das, was absolut notwendig und defekt ist. Mehr kann man eigentlich auch nicht verlangen, weder rechtlich noch moralisch... 😉

Also, Du hast 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung.
Den Händler schriftlich auffordern, die Mängel abzustellen, dann hat er 3 Reparaturversuche, wenn er es nicht packt, gibst Du den Wagen zurück und kriegst das Geld wieder.

Der Mythos mit den 3 gesetzlich verbrieften Reparaturversuchen ist aber nur die halbe Wahrheit... 😉

Im Ganzen schon soweit richtig, aber im Detail eben doch ein bissl lückenhaft. In der Realität sieht die Handhabung dann doch oft anders aus.

1. Die Gewährleistung beträgt grundsätzlich mal 2 Jahre bei Gewerbetreibenden, auch auf Gebrauchtwagen, sofern diese nicht ausdrücklich und vertraglich auf 1 Jahr verkürzt wird. Das ist möglich. Privatverkäufer können diese ausschließen, tun sie dies aber nicht, gilt ebenfalls eine zweijährige Gewährleistung. Interessant sind aber nur die ersten 6 Monate im Zuge der Beweislastumkehr, danach lässt sich nur schwer noch was durchsetzen, weil es meist an der Beweisbarkeit hapert. Die Gewährleistung ist eben kein RundumSorglosPaket, denn selbst in den ersten 6 Monaten könnte der Verkäufer versucht sein den Beweis anzutreten, dass ein Mangel bei Kauf noch nicht vorhanden war. Gibt es, kommt aber eher selten vor.

2. In Sachen Nachbesserungsversuche geht der Gesetzgeber von 2 bis 3 an der Zahl aus, je nach Zumutbarkeit, wobei dann darauf verzichtet werden kann, wenn der Verkäufer eine Nachbesserung bereits grundsätzlich ablehnt oder das Vertrauen derart erschüttert ist, dass einem Käufer die Nachbesserung durch den Verkäufer nicht mehr zumutbar ist. Kommt vor, ist aber auch eher selten.

3. Nun ja, und scheitert all dies im Ganzen, so sind die Möglichkeiten doch recht umfangreich. Einerseits kann der Wagen in einer Fremdwerkstatt repariert und die Kosten als Schadenersatz beim Verkäufer geltend gemacht werden, andererseits ist auch eine einfache Kaufpreisminderung möglich, die man am Ende aber wohl auch einklagen muss. Oder eben wie beschrieben, die Rückabwicklung des Kaufvertrages, wobei hier die bis dahin vorgenommene Nutzung/Wertminderung gegengerechnet wird.

* * * * *

Aber scheint hier ja soweit nicht Thema zu sein. Von daher... 🙂

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