30 km/h zuviel (innerorts) welche Strafe, muss ich was tun?

Hallo, habe heute eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten.

In einer 50er Zone sind es exakt 30 zuviel also würde abzüglich Toleranz mit 80 geblitzt. Jetzt dachte ich Mist Lappen weg, aber im Internet finde ich etwas über einen Formfehler heraus, weshalb diese neuen Fahrverbote nicht gelten? Es wären demnach 100,- Euro 1 Punkt und erst bei wiederholtem zu schnell fahren 1 Monat Fahrverbot. Stimmt das? Da habe ich ja nochmal Glück gehabt?! 1 kmh mehr waren 160,- € wobei mir das Fahrverbot mehr schaden würde.

Klärt mich jemand auf? Muss ich auf die Anhörung reagieren? Ich bin es ja gewesen (sieht man auch klar auf dem Foto)

18 Antworten

Weil es gerade hier reinpasst. Bin in einem neu eingerichteten 30ziger Bereich mit 36 km/h geblitzt worden. Der neue Katalog war gerade gültig und ich habe 30 € überwiesen. Dann wurde der Katalog ja wieder auf die alten Preise zurückgeschraubt. Hat einer aus der Runde schon mal den "überzahlten Betrag" zurückbekommen?

Wenn du bezahlt hast ist der Fall wohl rechtsgültig abgeschlossen.
Der Busgeldkatalog war ja gültig, wurde dann aber zurückgenommen da fehlerhaft.
Da wird es wohl nichts mit zurückbekommen.
Schwebend bleibt das nur wenn du Einspruch einlegst.

Gruß Moorteufelchen

Zitat:

@raiko87 schrieb am 19. Dezember 2020 um 18:09:12 Uhr:


Klärt mich jemand auf? Muss ich auf die Anhörung reagieren? Ich bin es ja gewesen (sieht man auch klar auf dem Foto)

Kommt darauf an. Wenn du einsichtig bist und das Bußgeld akzeptieren willst, dann füll ihn aus und beende damit das Verfahren schneller. Ansonsten zieht es sich nur in die Länge.
Erspart unter Umständen auch Peinlichkeiten, wenn sonst mal zwei Beamte vor der Tür stehen, oder auf der Arbeit aufkreuzen... bei 30km/h drüber innerorts machen unsere Beamten hier Hausbesuche, um den Fahrer festzustellen. (Wenn du also gut erkennbar bist, kommst aus der Nummer eh kaum raus)

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 21. Dezember 2020 um 06:03:05 Uhr:


Wenn du bezahlt hast ist der Fall wohl rechtsgültig abgeschlossen.
Der Busgeldkatalog war ja gültig, wurde dann aber zurückgenommen da fehlerhaft.
Da wird es wohl nichts mit zurückbekommen.
Schwebend bleibt das nur wenn du Einspruch einlegst.

Gruß Moorteufelchen

Danke für die Antwort. Ich möchte hier wegen 15 € keinen Rechtsstreit mit der Stadt beginnen und auch keine Diskussion über den Bußgeldkatalog entfachen. Wollte eigentlich nur mal abgefragt haben, ob jemand schon einmal eine Rückerstattung bekommen hat.
Der Bußgeldkatalog war nie rechtskräftig, weil er es wegen eines Formfehlers nicht werden konnte. Daher hat man ihn zurückgenommen und Bußgeldverfahren nach altem gültigen Recht bearbeitet. Fairerweise hätte man nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung ALLE Verfahren nach altem Recht behandeln müssen. Bei Zahlung von Verwarnungsgeldern ist das Verfahren mit Zahlung des Verwarnungsgeldes abgeschlossen. Ich bin mir aber absolut nicht sicher, ob Verwaltungsverfahren aufgrund ungültiger Rechtsvorschriften überhaupt abgeschlossen werden können.
Dies aber bloß als Gedankenanstoß. Ich glaube nicht, dass wir hier im Forum zu einem richtigen Ergebnis kommen. Dafür gibt es in einem Rechtsstaat zuviel Auslegungsmöglichkeiten.

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen