3 Sommerräder und 1 Winterrad montiert - erlaubt?
Eine meiner Felgen der Sommerräder ist beschädigt und wird repariert. Die Reparatur dauert ca. 1 Woche.
Darf ich in der Zwischenzeit mit 3 Sommerrädern und einem Winterrad rumfahren, oder ist das nicht erlaubt?
26 Antworten
Der Wagen geht zwar zum Leasinggeber zurück.... aber: Ist es ein Quattro? Wenn ja, dann müssen alle 4 Räder gleich sein.
Rechtlich wäre es nicht verboten, aber der Quattro-Antrieb nimmt einem das übel. Wäre schade für den nächsten Eigentümer des Fahrzeugs.
Mach doch einfach die Winterräder für eine Woche drauf und wechsel danach zurück.
Zitat:
@C200_bluebird schrieb am 2. September 2021 um 10:53:06 Uhr:
Angenommen das mit den unterschiedlichen Reifengrößen stimmt - wonach es aussieht - welchen Sinn hat dann das klassische Ersatzrad? Dieses könnte dann ja nur die Hälfte des Jahres über genutzt werden, den Rest der Zeit ist es unnützer Ballast.
Ich sehe wirklich kein Problem darin, eine Woche lang (wir sprechen nicht von Monaten) mit einem Winterreifen und 3 Sommerreifen zu fahren. Wenn du nicht durch die Gegend heizt wie blöde, sondern entsprechend angepasst fährst, sehe ich da weder eine immense Einschränkung der Sicherheit, noch macht das dem Auto irgendetwas aus.
Das klassische Ersatzrad, also ein Notrad, hat gar nicht den Anspruch an die volle Funktionalität. Da geht es nur darum, aus eigener Kraft den Weg zur Werkstatt zu bewältigen.
Wenn man aber ein vollwertiges Ersatzrad nutzt (also identischer Reifen usw. und den auch beim Reifentausch immer mal durchwechselt um ihn annähernd gleich abzufahren), dann kannst du ihn die Hälfte des Jahres problemlos einfach so nutzen, im anderen Fall (Jahreszeit) eher wie ein Notrad für die Werkstattfahrt...
Zitat:
@Teksaz schrieb am 2. September 2021 um 13:01:04 Uhr:
Das klassische Ersatzrad, also ein Notrad, hat gar nicht den Anspruch an die volle Funktionalität. Da geht es nur darum, aus eigener Kraft den Weg zur Werkstatt zu bewältigen.
Wenn man aber ein vollwertiges Ersatzrad nutzt (also identischer Reifen usw. und den auch beim Reifentausch immer mal durchwechselt um ihn annähernd gleich abzufahren), dann kannst du ihn die Hälfte des Jahres problemlos einfach so nutzen, im anderen Fall (Jahreszeit) eher wie ein Notrad für die Werkstattfahrt...
Ich hatte ein vollwertiges Ersatzrad gemeint, sorry. Dieses müsste dann ja das ganze Jahr über gefahren werden dürfen, sofern die Witterung und Straßenverhältnisse es zulassen (Sommerreifen).
Naja, oder man hat immer eines für den passenden Winter-/Sommerreifensatz in der Garage liegen, welches man dann immer gleich mit austauscht, wenn man die Räder umsteckt.
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Zitat:
@WeissNicht schrieb am 2. September 2021 um 12:53:49 Uhr:
Rechtlich wäre es nicht verboten, aber der Quattro-Antrieb nimmt einem das übel. Wäre schade für den nächsten Eigentümer des Fahrzeugs.
und das nach 5 Tagen ???
Zitat:
Mach doch einfach die Winterräder für eine Woche drauf und wechsel danach zurück.
zumindest auf der einen Achse
Nicht die Zeit ist hier das Problem, sondern letztlich wieviel KM so gefahren werden. 5Tage mit je 10km sind natürlich nur genau so schlimm wie 1Tag mit 50km. 😉
Zitat:
@bug99 schrieb am 2. September 2021 um 14:08:02 Uhr:
Zitat:
Mach doch einfach die Winterräder für eine Woche drauf und wechsel danach zurück.
zumindest auf der einen Achse
Bei Quattro alle 4. Bei Frontantrieb reicht die Achse.
Der Quattro mag unterschiedliche Abrollumfänge nicht sehr gern. Kommt aber auch auf die Belastung an. Stadtverkehr ist da sicherlich schonender als Autobahn mit Volllast. Falsch belastet mit deutlich unterschiedlichen Abrollumfängen reichen wenige Minuten um das Mittendifferential nachhaltig zu beschädigen.
Ist ein Allrad. War bisher davon ausgegangen, das der Abrollumfang von den Sommer- und Winterräder gleich ist... Ist dem nicht so?
Zitat:
@GT_Black schrieb am 2. September 2021 um 15:15:56 Uhr:
Ist ein Allrad. War bisher davon ausgegangen, das der Abrollumfang von den Sommer- und Winterräder gleich ist... Ist dem nicht so?
Der Abrollumfang unterscheidet sich schon alleine durch die verbleibende Profiltiefe. Selbst bei gleichen Reifen hast du einen zulässigen Unterschied vom 1mm Profiltiefe zwischen den Reifen.
Da müssen also die Winterreifen exakt die gleiche Größe haben und dann auch noch die gleiche Profiltiefe wie die Sommerreifen.
Deswegen bedeutet ein kaputter Reifen am Quattro nicht selten, dass 4 neue Reifen her müssen.
Das was ich hier schreib ist die Vorgabe von Audi... damit ist nicht gesagt, dass etwas in der kurzen Zeit kaputt geht, aber es ist möglich, dass erhöhter Verschleiss auftritt und später Probleme auftreten. Dir selbst wird das Differential eher nicht um die Ohren fliegen, wenn du den Wagen demnächst abgibst; nur hat ein späterer Eigentümer dann unter Umständen das Problem.