3 Meter Abstand zum behindertengerchten Fahrzeug und aggressives Verhalten ?
Guten Tag,
ich war gerade mit dem Auto auf dem Weg nach Hause. An einer roten Ampel stand ich hinter einem behindertengerechten Fahrzeug, zumindest war am Heck des Vordermanns ein blauer Aufkleber mit dem Inhalt: Bitte 3 m Abstand halten.
Dies tat ich nicht, weil ich auch nur ein Mensch bin und Fehler mache, heißt, ich habe den Aufkleber nicht beachtet, erst als ich hinter diesem Stand. Ein wenig zurückfahren war nicht möglich, weil weitere Fahrzeuge dahinter. Ich halte bei solchen Fahrzeugen grundsätzlich den entsprechenden Abstand ein. Meines Wissens nach ist das keine Pflicht, mache es aber trotzdem. Ich gehe davon aus, dass es hier lediglich um das Rangieren o.ä geht, deshalb solche Aufkleber.
Nun zum Härtefall und zum Eigentlichen:
Plötzlich stieg eine junge Beifahrerin aus, gestikulierte wild um sich, ich daraufhin mein Fenster herunter gemacht und gefragt, ob ich helfen kann und was denn los sei ? Daraufhin sagte sie mir, sie hätte jetzt mein Kennzeichen und dass ich ein Vollidiot sei. Erneut fragte ich, was denn nun los ist. Sie sagt, ich muss Abstand halten, weil es Pflicht ist. Ich versuchte ihr es zu erklären, sie ließ sich nicht mehr darauf ein, und trat mit ihrem Schuh gegen meine Radkappe, vorne links am Rad, es ist dabei nichts kaputt gegangen. Die Ampel war bereits wieder grün, sie lief zum Wagen zurück und zeigte mir den Stinkefinger. Ich kann die junge Dame anhand vom Aussehen wiedererkennen. Ein paar der Fahrzeuge, die hinter mir standen, hatten keine Lust zu warten und fuhren vorbei. Das Kennzeichen des Vordermanns (Behindertengerechtes Fahrzeug) und das des Hintermannes habe ich mir notiert (als evtl. Zeuge), der fuhr aber auch direkt weg.
Mir geht es nun darum, ist es wirklich Pflicht, wie die Dame behauptet, den Abstand einzuhalten, so wie sie mir es sagte ?
Was kann ich gegen diese Dame unternehmen ? Sie hat ja mindestens eine Strafttat oder Ordnungswidrigkeit begangen.
Sollte diese Dame einen Führerschein besitzen, kann dadurch ihr aggressives Verhalten härter bestraft werden ?
Ich bitte um eure Antworten, vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Purer Schwachsinn. Da gibt's keine rechtliche Bindung sich an irgendwelche Schilder/Aufkleber an der Heckklappe zu halten. Natürlich hält da die Mehrheit den Abstand ein, wenn man hinter solch einem Fahrzeug parkt. Aber an der Ampel? Wirklich? Will der Rollstuhlfahrer da während der Rotphase über den Heckklappen-Lift aussteigen oder was? Denn für Heckklappen-Lifte sind diese Schilder da.
Ich würde die Alte knallhart anzeigen, dass sage ich auch als Rollstuhlfahrer.
70 Antworten
Zitat:
@AS60 schrieb am 8. November 2020 um 13:16:02 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 7. November 2020 um 17:17:46 Uhr:
Edit: so etwas wie versuchte Sachbeschädigung gibt es m. W. nicht.Da muss ich leider widersprechen.
Der Versuch der Sachbeschädigung ist strafabar, wobei man dann aber im Nachhinein die Absicht etwas zu beschädigen nachweisen müßte. Das seh ich hier aber nicht.
Du meinst sicher die fahrlässige Sachbeschädigung.
Komplett richtig, ergibt sich auch für den Laien ganz eindeutig aus § 303 Abs. 3 StGB
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. November 2020 um 13:14:45 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. November 2020 um 09:27:58 Uhr:
Vllt. ist der TE ja auch schon vor der Ampel länger viel zu dicht aufgefahren, die Wahrscheinlichkeit ist hier hoch ,
W
.dass Du die Schuld jetzt wieder beim TE sieht's , ist auch nicht verwunderlich.Deiner Meinung war die Reaktion der Torte sicherlich angemessen.
Man man.
Da fantasierst wie gewöhnlich wieder etwas in meine Zeilen, wundert mich auch nicht.
Thema wäre m.E. vor allem die Beleidigung - und da hat die Dame ja auch keinen Zeugen, Ihr Fahrer war dabei ja wohl nicht (in Hörweite) zugegen;
auch wenn es möglicherweise übertrieben scheint - "wer dumm kommt, geht auch dumm" und wenn der TS erstmal einen Strafanzeige erstattet + Strafantrag stellt, dann muss zumindest ermittelt werden; d.h. der Halter des Fahrzeuges bekommt Post und soll die Beifahrerin benennen, die dann auch vorgeladen wird - es gibt also zumindest erstmal ungemütliche Ermittlungen für diese Beiden und das alleine ist ggf. schon eine Lehre für die Zukunft - auch wenn das Verfahren dann eingestellt wird....
das Treten gegen das Auto ist m.E. auch ohne Schaden ein no go, warum sollte man das ganze auf sich beruhen lassen ?!.......
Ich persönlich wäre vermutlich schlicht zu bequem, mich länger damit zu befassen, kann aber aber nachvollziehen, wenn man als Betroffener wie oben beschrieben verfährt....
Gruß rmx
also mit dashcam wäre ich sofort zur polizei, ohne würde ich das auf sich beruhen lassen, die grät dann schon mal an den richtigen
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Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 8. November 2020 um 13:57:53 Uhr:
also mit dashcam wäre ich sofort zur polizei, ohne würde ich das auf sich beruhen lassen, die grät dann schon mal an den richtigen
Damit riskiert der TE ein Bußgeld in 3-stelliger Höhe.
Zitat:
@molchhero schrieb am 8. November 2020 um 14:23:08 Uhr:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 8. November 2020 um 13:57:53 Uhr:
die grät dann schon mal an den richtigenDamit riskiert der TE ein Bußgeld in 3-stelliger Höhe.
Damit war eigentlich gemeint, daß die junge Dame "irgendwann" mal, sollte Sie sich weiterhin nicht im Griff haben, an den Richtigen gerät.
Dem TS passiert gar nichts.
Zitat:
@molchhero schrieb am 8. November 2020 um 14:23:08 Uhr:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 8. November 2020 um 13:57:53 Uhr:
also mit dashcam wäre ich sofort zur polizei, ohne würde ich das auf sich beruhen lassen, die grät dann schon mal an den richtigenDamit riskiert der TE ein Bußgeld in 3-stelliger Höhe.
Kannst das mit dem Bußgeld mal näher erläutern?
Das ist doch wieder so eine typische Märchengeschichte. Sorry, aber an Märchen glaube ich gar nichts.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 8. November 2020 um 14:39:43 Uhr:
Dem TS passiert gar nichts.
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 8. November 2020 um 15:18:34 Uhr:
Kannst das mit dem Bußgeld mal näher erläutern?
Im Zivilprozess gibt es kein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot, d.h. im Prozess darf ich die Dashcam-Aufnahme grundsätzlich zur Beweisführung verwenden. Der BGH hat aber vorgegeben, dass es dazu einer Interessenabwägung im Einzelfall bedarf.
Heißt: bei einem Unfall mit Fahrerflucht mit Sachschaden iHv. 10.000€ dürfte die Aufnahme unproblematisch verwendet werden, bei einem kleinen Parkrempler mit 100€ Lackschaden ehr nicht.
Inwiefern man das jetzt auf im Sinne eines Beweisverwertungsverbotes im Strafprozess übertragen kann, habe ich noch nie recherchiert, der BGH scheint sich dazu noch nicht geäußert zu haben.
Einzelne Gerichte scheinen aber auch im Strafprozess kein Beweisverwertungsverbot anzunehmen
https://verkehrsrecht.gfu.com/.../
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren folgt dem z.B. auch das OLG Stuttgart (es ging dabei um einen Rotlichtverstoß, 200€ + 1 Monat Fahrverbot).
https://...ht-stuttgart.justiz-bw.de/.../?LISTPAGE=1178164
Davon komplett losgelöst muss man aber die Frage betrachten, welche Rechtsfolgen die Dashcamaufnahme für den Aufzeichnenden haben kann:
Das anlasslose Aufzeichnen von fremden Kennzeichen stellt nach der Ansicht diverser Gerichte einen Verstoß gegen die DSGVO bzw. das BDSG dar.
https://www.datenschutz-praxis.de/.../
Die Polizei, welcher das Dashcam-Video zur Verfügung gestellt wird, könnte also das Video (und wird es wahrscheinlich auch) an die Datenschutzbehörde weiterleiten, von der gibt es dann einen Bußgeldbescheid.
Es gibt auch "gesetzeskonforme" Dashcams. Diese filmen und speichern nicht anlasslos alles, sondern überschreiben das Videomaterial permanent und filmen z.B. erst bei einer bestimmten G-Kraft.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. November 2020 um 09:27:58 Uhr:
Vllt. ist der TE ja auch schon vor der Ampel länger viel zu dicht aufgefahren, die Wahrscheinlichkeit ist hier hoch , der Frust hat sich halt angestaut, und die Ampel war eine Möglichkeit den Frust abzulassen.
Nein, ich halte immer genügend Abstand. Sonst hätte ich es doch im ersten Beitrag erwähnt. Die Wahrscheinlichkeit ist hier hoch, ja nee ist klar.
Zitat:
@Feuerflamme schrieb am 8. November 2020 um 15:51:25 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. November 2020 um 09:27:58 Uhr:
Vllt. ist der TE ja auch schon vor der Ampel länger viel zu dicht aufgefahren, die Wahrscheinlichkeit ist hier hoch , der Frust hat sich halt angestaut, und die Ampel war eine Möglichkeit den Frust abzulassen.Nein, ich halte immer genügend Abstand. Sonst hätte ich es doch im ersten Beitrag erwähnt. Die Wahrscheinlichkeit ist hier hoch, ja nee ist klar.
Wenn du immer genug Abstand hälst finde ich das sehr gut.
Es war nur so eine Idee, aus Erlebnissen im RL, wenige halten wirklich gut Abstand, manchmal nervt es dann den Vordermann wirklich und es kommt zu Konflikten.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. November 2020 um 16:10:19 Uhr:
Zitat:
@Feuerflamme schrieb am 8. November 2020 um 15:51:25 Uhr:
Nein, ich halte immer genügend Abstand. Sonst hätte ich es doch im ersten Beitrag erwähnt. Die Wahrscheinlichkeit ist hier hoch, ja nee ist klar.
Wenn du immer genug Abstand hälst finde ich das sehr gut.
Es war nur so eine Idee, aus Erlebnissen im RL, wenige halten wirklich gut Abstand, manchmal nervt es dann den Vordermann wirklich und es kommt zu Konflikten.
Ja, Abstand ist ein Muss. Man ist selten unachtsam und tritt erst spät auf die Bremse und freut sich, dass man mehr Abstand gehalten hat als empfohlen, sonst hätte es gekracht.
Ja, ich befürchte eher, dass die Dame ein generelles Aggressionsproblem hat. Also wenn mir Jemand wirklich Minutenlang dicht auffährt, muss ich plötzlich meine Frontscheibe reinigen. Ein paar Spritzer und manchmal hört es auf. 😁
Zitat:
@Feuerflamme schrieb am 8. November 2020 um 16:17:04 Uhr:
Also wenn mir Jemand wirklich Minutenlang dicht auffährt, muss ich plötzlich meine Frontscheibe reinigen.
Ich mache dann Platz. Nach dem Motto "Streite dich nie mit einem Dummkopf, es könnte sein, dass die Zuschauer den Unterschied nicht bemerken" (Mark Twain).
Zitat:
@Feuerflamme schrieb am 8. November 2020 um 16:17:04 Uhr:
Ja, Abstand ist ein Muss. Man ist selten unachtsam und tritt erst spät auf die Bremse und freut sich, dass man mehr Abstand gehalten hat als empfohlen, sonst hätte es gekracht.
Ja, ich befürchte eher, dass die Dame ein generelles Aggressionsproblem hat. Also wenn mir Jemand wirklich Minutenlang dicht auffährt, muss ich plötzlich meine Frontscheibe reinigen. Ein paar Spritzer und manchmal hört es auf. 😁
Das zu dichte Aufschließen beim Warten an der roten Ampel war jetzt ja aber der ausschlaggebende Punkt, und nicht ein viel zu dichtes Auffahren während der Fahrt.
Fährt mir der Hintermann bei 100 Km/h auch zu dicht auf, werden ganz plötzlich auch meine Scheinwerfer sowie die Windschutzscheibe schmutzig.
Zitat:
@festbeleuchtung schrieb am 8. November 2020 um 16:24:10 Uhr:
Ich mache dann Platz. Nach dem Motto "Streite dich nie mit einem Dummkopf, es könnte sein, dass die Zuschauer den Unterschied nicht bemerken" (Mark Twain).
Das mache Ich auf gar keinen Fall... wenn es dem hinter mir zu langsam geht darf Er mich gerne an geeigneter Stelle überholen.