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275 / 40 R20 Ganzahresreifen , welcher Geschwindigkeitsindex ?

Themenstarteram 17. Juli 2018 um 22:21

Moin,

 

Würde mir gene 275/40 R20 Ganzjahresreifen bestellen.

 

Nun sehe ich dass diese Größe nur in 106Y in Sommerbereifung zulässig sind, für Ganzjahresreifen finde ich leider keine Werte.

 

Wäre es erlaubt diese in 106W zu fahren?

 

Für einen Touareg V6 TDI 10/2006 224PS. VMAX eingetragen 205km/h.

 

Schönen Dank und beste Grüße

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12 Antworten

Ja

Geschwindigkeitsindex kann man im INTERNET (z.B. GOOGLE) aufrufen und ansehen.

106Y oder W ist fürs Gewicht

Themenstarteram 18. Juli 2018 um 11:36

Ok, vielen herzlichen Dank.

Themenstarteram 18. Juli 2018 um 11:44

Ich weiß wie man Google benutzt, es geht darum :

für den Touareg ist die Größe 275-40 R20 in 106Y zugelassen (Sommerreifen),

wenn man nun diese Größe als Ganzjahresreifen in 106W fahren möchte, ist das erlaubt?

Wäre es ein Sommerreifen in 106W denke ich nicht, aber durch das Schneeflocken oder M+S Symbol evt. schon, vielleicht liest jemand der sich wirklich auskennt mit.

Grüße

gemäß deinem Vmax würden sogar H-reifen reichen. das heißt sowohl W-reifen als auch Y-reifen mehr als ausreichend sind.

H = 210 km/h 

V = 240 km/h 

W = 270 km/h 

Y = 300 km/h 

Zitat:

@herrohm schrieb am 18. Juli 2018 um 13:44:13 Uhr:

Ich weiß wie man Google benutzt, es geht darum :

für den Touareg ist die Größe 275-40 R20 in 106Y zugelassen (Sommerreifen),

wenn man nun diese Größe als Ganzjahresreifen in 106W fahren möchte, ist das erlaubt?

Wäre es ein Sommerreifen in 106W denke ich nicht, aber durch das Schneeflocken oder M+S Symbol evt. schon, vielleicht liest jemand der sich wirklich auskennt mit.

Grüße

Auch ein Sommerreifen in 106 W ist - unabhängig von der Bezeichnung in Deinen Papieren-

für Deinen Touareg zugelassen :)

Dein T. hat eine höchste Achslast = Hinterachse von 1610 kg.

Der Last-Index ( LI) 106 ist zugelassen bis 1615 kg

und zwar als Y bis Vmax 300 km/h

und als W bis Vmax-----> 270 km/h

Hier wird es im Detail beschrieben:

https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf

Themenstarteram 18. Juli 2018 um 13:02

Ich danke vielmals! :)

am 18. Juli 2018 um 14:56

Hallo herrohm,

in einer Automobildatenbank habe ich diese Werte für Dein Fahrzeug gefunden:

Achslast max. (Achse 1)1460 kg(s. Feld 8.1)
Achslast max. (Achse 2)1610 kg(s. Feld 8.2)
Höchstgeschwindigkeit206 km/h(s. Feld T)

Kannst Du diese Werte bestätigen?

Falls nicht, bitte entsprechend korrigieren.

Noch eine weitere Frage:

Welche Fülldrücke bei jeweils Teil- und Vollbeladung sieht VW

für Dein Fahrzeug mit 275/40 R 20 106Y XL vor?

 

Gruß

bcar2016

am 18. Juli 2018 um 17:23

Zitat:

@touaresch schrieb am 18. Juli 2018 um 14:45:47 Uhr:

Der Last-Index ( LI) 106 ist zugelassen bis 1615 kg

und zwar als Y bis Vmax 300 km/h

und als W bis Vmax-----> 270 km/h

@touaresch,

warum schreibst Du so etwas?

Das ist doch irreführend!

Da hast Du doch den Lastabschlag von 15% für die jeweilige Höchstgeschwindigkeit der Reifen eingerechnet!

Der Themenstarter hat jedoch eine bbH von nur 205 km/h angegeben.

Bei dieser Geschwindigkeit, auch mit dem nötigem Aufschlag von 9 km/h, haben W- und Y-Reifen mit LI 106 immer noch eine maximale Traglast von 950 kg, entsprechend einer Achslast von 1900 kg.

Das Abschlagsdreieck beginnt doch immer erst 30 km/h unterhalb der Maximalgeschwindigkeit von GSY V, W und Y.

In diesem Anwendungsfall würden doch sogar V-Reifen funktionieren, wobei der Tragfähigkeitsverlust der Reifen bei gerade einmal ca. 1,5% liegt.

Für das vorhandene Fahrzeug würden sogar Standardreifen 275/40 R 20 102 V/W/Y ausreichen, es sei denn, der Themenstarter schreibt mir noch andere Kenndaten seines Fahrzeugs.

Dass ein Reifen mit 102Y dann auf Achse 2 nur noch bis höchstens 280 km/h reicht, ist hier wohl kaum relevant, auch nicht 102V bis 227 km/h.

 

Gruß

bcar2016

PS: Bei einem Wechsel der Betriebskennung sollte man immer darauf achten, dass der Fülldruck der Reifen entsprechend angepasst wird.

Zitat:

@bcar2016 schrieb am 18. Juli 2018 um 19:23:42 Uhr:

Zitat:

@touaresch schrieb am 18. Juli 2018 um 14:45:47 Uhr:

Der Last-Index ( LI) 106 ist zugelassen bis 1615 kg

und zwar als Y bis Vmax 300 km/h

und als W bis Vmax-----> 270 km/h

touaresch,

warum schreibst Du so etwas?

Das ist doch irreführend!

Da hast Du doch den Lastabschlag von 15% für die jeweilige Höchstgeschwindigkeit der Reifen eingerechnet!

Der Themenstarter hat jedoch eine bbH von nur 205 km/h angegeben.

Bei dieser Geschwindigkeit, auch mit dem nötigem Aufschlag von 9 km/h, haben W- und Y-Reifen mit LI 106 immer noch eine maximale Traglast von 950 kg, entsprechend einer Achslast von 1900 kg.

Das Abschlagsdreieck beginnt doch immer erst 30 km/h unterhalb der Maximalgeschwindigkeit von GSY V, W und Y.

In diesem Anwendungsfall würden doch sogar V-Reifen funktionieren, wobei der Tragfähigkeitsverlust der Reifen bei gerade einmal ca. 1,5% liegt.

Für das vorhandene Fahrzeug würden sogar Standardreifen 275/40 R 20 102 V/W/Y ausreichen, es sei denn, der Themenstarter schreibt mir noch andere Kenndaten seines Fahrzeugs.

Dass ein Reifen mit 102Y dann auf Achse 2 nur noch bis höchstens 280 km/h reicht, ist hier wohl kaum relevant, auch nicht 102V bis 227 km/h.

 

Gruß

bcar2016

PS: Bei einem Wechsel der Betriebskennung sollte man immer darauf achten, dass der Fülldruck der Reifen entsprechend angepasst wird.

Hi bcar,

ich habe lediglich die Frage vom TE:

"Wäre es ein Sommerreifen in 106W denke ich nicht"

beantwortet. ;)

btw: Den "nötigen Aufschlag von 9 km/h" gab´s für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung noch nie,

für andere Typgenehmigungen( Einzelgenehmigung,nationale Einzelbetriebserlaubnis) auch nur bis zum 30.4. 2009 !

am 18. Juli 2018 um 18:43

Ha ha, said the clown.

Du hast nicht nur lediglich eine Frage des Themenstarters beantwortet.

Und auf den Rest meines Beitrags bist Du leider nicht eingegangen.

Du hast nämlich ausgesprochen irreführende Angaben gemacht.

Die hast Du nun gerne unter den Tisch gekehrt, nicht wahr?

Oder fällt Dir zur Berechnung der Tragfähigkeiten von Reifen noch etwas Neues ein?

Oder auch zu erforderlichen Änderungen von Fülldrücken in Abhängigkeit von der Betriebskennung von Reifen?

Mir ist lediglich bekannt, dass ein Aufschlag auf die bbH bei der Auswahl der Betriebskennung von Reifen vor Erstzulassung Mai 2009 erforderlich war, EG-Genehmigung des Fahrzeugs hin oder her.

Was die GTÜ schreibt, schert mich da zunächst nicht.

Im vorliegenden Fall ist das aber ohnehin nicht besonders wichtig.

Ich habe jedenfalls keine Lust darauf, mich mit Dir in einem Thread zu streiten.

Das sollten wir lassen, um den Forenfrieden zu wahren.

Unser aller Ziel hier sollte sein, anderen Mitgliedern bei ihren Problemen zu helfen,

mit guten und verlässlichen Informationen.

Gruß

bcar2016

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