ForumSuzuki Motorrad
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Suzuki Motorrad
  5. 25kw gixxer

25kw gixxer

Themenstarteram 25. Juli 2009 um 17:51

Hallo :>

Hätte da mal eine/paar fragen also

Ich bin momentan noch 24 habe mir jetzt eine Gsxr 750 k8 gekauft is aber gedrosselt auf 25kw über gaswegbegrenzer.

Diesen habe ich bereits ausgebaut weil ich kann echt besser fahrrad fahren mit dem ding drin jetzt geht sie natürlich gut nach vorne und macht echt spass :>

Ich habe 01 meinen A1 lappen gemacht und 03 meinen B nun habe ich ja 8 jahre achon A1 und als ich den machte sagte man mir wenn ich dann 18 bin und mein A mache darf ich offen fahren weil ich bereits 2 jahre A1 habe oder mit 25jahren wenn ich den A nicht mit 18 mache sooooo !!! :>

Jetzt habene ich mit 24 mein A gemacht genau vor 3 wochen :>

Mein fahrlerhrer sagte jetzt aber ich muss JETZT noch 2 jahre mit dem 25kw teil fahren hmm hab dann beim strassenverkehrsamt angerufen die sagten Wenn ich Die prüfungen bestanden habe (was ich ja auch habne sont hätt ich den lappen ja nicht) dürfte ich mit 25jahre offen fahren, danach habe ich nochmal bei der polizei angerufen und die sagen die wissen es nicht so genau ich sollte doch mal beim stressenverkehrsamt anrufen jaja blah blah alles kla :> so dann nochmal einen anderen fahrlehrer angerufen der meite ja ich muss noch 2 jahre 25kw fahren

das is die erste frage :D

so nun zu der 2ten

Die drossen is ja mechanisch man kann sie einbau und oder ausbauen aber kann ich nicht irgendwie offen fahren und wenn ich mal in eine komtrolle komme irgendwie irgendwas zun damit der weg vom gaszug wieder kürzer ist ?!?! damit das nicht auffält vorallem steht das ja auch so in den papieren Gaswegbegrezer währe das jetzt anders gedosselt über luftansaug oder elektrisch oder wat weis ich währe das ja nicht so das es auffallen würde kann man da irgendwas machen ?!

mfg Chris :}

Beste Antwort im Thema
am 25. Juli 2009 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von mecdoc

Servus

das was dein Fahrlehrer dir gesagt hatt ist nicht korrekt. Ab den 25 lebensjahr darf man offen fahren, es gibt da keine sperre von 2 jahren.

Nein stimmt nicht. Wenn du mit 24 die Prüfung machst musst du dennoch 2 Jahre gedrosselt fahren. Selbst wenn du mit 30 den Führerschein auf ner 25kw Maschiene machst musst du 2 Jahre gedrosselt fahren. So ist es meiner Tante passiert. Um direkt mit 25+ den offenen Schein zu machen muss man die Prüfung auf einer Maschiene mit mindestens 60PS machen. Sonst bekommt man den Stufenführerschein. Sprich der TE muss entweder jetzt 2 Jahre 25KW fahren oder nach seinem 25. Geburtstag noch mal die Prüfung mit ner 60+PS Maschiene machen um dann früher den offenen Führerschein zu bekommen.

Übrigens der Moppetschein den man mit 16 machen kann zählt beim Stufenführerschein nicht. Sprich offen fahren geht frühestens mit 20 wenn man mit 18 den 25KW schein gemacht hat.

8 weitere Antworten
Ähnliche Themen
8 Antworten

Servus

das was dein Fahrlehrer dir gesagt hatt ist nicht korrekt. Ab den 25 lebensjahr darf man offen fahren, es gibt da keine sperre von 2 jahren. Das ist seitdem der neue EU- Führerschein ( Plastikkarte ) eingeführt wurde und die in der Führerscheinstelle hatt recht. Das es die Beamten in Uniform nicht Wissen ,ist sehr bedenglich.

Mal so gesagt, zum Thema fahren ohne drossel. Das ist fahren ohne Versicherungsschutz, damit ist die zulassung hinfällig, fahren ohne Führerschein und wenn du ein Unfall hast ( z.b. wo du Schuld hast oder nicht ) und leben davon kommst. Dann zahlst dein leben lang und der Schein wird mit hoher Wahrscheinlichkeit für immer fort sein. Um mal mit harten worden zuschreiben, bau die Drossel wieder ein und fahr die monate noch mit der Drossel.

mecdoc

am 25. Juli 2009 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von mecdoc

Servus

das was dein Fahrlehrer dir gesagt hatt ist nicht korrekt. Ab den 25 lebensjahr darf man offen fahren, es gibt da keine sperre von 2 jahren.

Nein stimmt nicht. Wenn du mit 24 die Prüfung machst musst du dennoch 2 Jahre gedrosselt fahren. Selbst wenn du mit 30 den Führerschein auf ner 25kw Maschiene machst musst du 2 Jahre gedrosselt fahren. So ist es meiner Tante passiert. Um direkt mit 25+ den offenen Schein zu machen muss man die Prüfung auf einer Maschiene mit mindestens 60PS machen. Sonst bekommt man den Stufenführerschein. Sprich der TE muss entweder jetzt 2 Jahre 25KW fahren oder nach seinem 25. Geburtstag noch mal die Prüfung mit ner 60+PS Maschiene machen um dann früher den offenen Führerschein zu bekommen.

Übrigens der Moppetschein den man mit 16 machen kann zählt beim Stufenführerschein nicht. Sprich offen fahren geht frühestens mit 20 wenn man mit 18 den 25KW schein gemacht hat.

am 26. Juli 2009 um 0:35

also, da du mit 24 den A schein gemacht hast, musst du noch 2 jahre auf 25kw fahren!

oder du muss auf einer >34ps maschine nochmal ne fahrpruefung machen, dann darfst auch offen fahren!

ansonsten gilt, wie oben geschrieben, 2jahre drossel!

ps

A1 zählt nur zur probezeit vom b, jedoch nich vom a schein!

Servus

Nein wenn du 25 Jahre alt bist darfst du offen fahren. Das mit den 2 Jahren gilt nur wenn du ab den 18 Lebensjahr den offenen Schein machen willst. Sollte eigenlich auch in deinen Schein stehen, ab wann du offen fahren darfst. Wenn du dir nicht sicher bist auf der Seide vom ADAC steht dieses drin, oder Frag da einfach nach. Und es gibt seid 1999 keine leistungsbeschrängung für Motorradanfänger die älter als 25 Jahre sind.

am 26. Juli 2009 um 7:32

Nene. Mal nen Auszug aus dem DAS Portal...

--> link

"Der direkte Einstieg verlangt Geduld von Ihnen, weil Sie bis zum 25. Lebensjahr warten müssen. Außerdem ist sowohl die Ausbildung als auch die Prüfung auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW = 60 PS zu absolvieren. Dann können Sie unbeschränkt aufsteigen."

Sprich um den offenen Schein zu bekommen muss man entweder 2 Jahre gedrosselt fahren, egal wie alt man ist! Oder mindestens 25Jahre alt sein und die Prüfung auf mindestens 60PS gemacht haben!

Hallo,

ich weiß es so:

wenn man den A Führerschein offen machen will muss man 25 sein und mit einer min. 60PS machinen machen.

Wenn du den A mit 24 Jahren gemacht hast musst du 2 Jahre gedrosselt fahren, ausser du machst die Prüfung nochein mal wenn du 25 bist mit er 60 PS Maschine.

Wär vll besser gewesen du hättest den FS gleich erst mit 25 gemacht...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von pd78

Zitat:

Original geschrieben von mecdoc

Servus

das was dein Fahrlehrer dir gesagt hatt ist nicht korrekt. Ab den 25 lebensjahr darf man offen fahren, es gibt da keine sperre von 2 jahren.

Nein stimmt nicht. Wenn du mit 24 die Prüfung machst musst du dennoch 2 Jahre gedrosselt fahren. Selbst wenn du mit 30 den Führerschein auf ner 25kw Maschiene machst musst du 2 Jahre gedrosselt fahren. So ist es meiner Tante passiert. Um direkt mit 25+ den offenen Schein zu machen muss man die Prüfung auf einer Maschiene mit mindestens 60PS machen. Sonst bekommt man den Stufenführerschein. Sprich der TE muss entweder jetzt 2 Jahre 25KW fahren oder nach seinem 25. Geburtstag noch mal die Prüfung mit ner 60+PS Maschiene machen um dann früher den offenen Führerschein zu bekommen.

Übrigens der Moppetschein den man mit 16 machen kann zählt beim Stufenführerschein nicht. Sprich offen fahren geht frühestens mit 20 wenn man mit 18 den 25KW schein gemacht hat.

Dem kann man uneingeschränkt zustimmen!

Zitat:

Original geschrieben von mecdoc

Servus

Nein wenn du 25 Jahre alt bist darfst du offen fahren. Das mit den 2 Jahren gilt nur wenn du ab den 18 Lebensjahr den offenen Schein machen willst. Sollte eigenlich auch in deinen Schein stehen, ab wann du offen fahren darfst. Wenn du dir nicht sicher bist auf der Seide vom ADAC steht dieses drin, oder Frag da einfach nach. Und es gibt seid 1999 keine leistungsbeschrängung für Motorradanfänger die älter als 25 Jahre sind.

Alles Unsinn was du hier schreibst. Bevor du solche Sprüche machst und Unwahrheiten verbreitest, solltest du dich mal richtig informieren...

Im Führerschein steht auch mit Sicherheit kein Datum, wann man offen fahren darf. Das Datum, an dem der Schein bestanden wurde wird nämlich nach der Prüfung handschriftlich eingetragen. Ansonsten müsste für jeden Prüfling schon bei der Beantragung das Prüfdatum bekannt sein. Falls dieser dann nicht bestehen würde, müsste der Führerschein neu beantragt werden und das kann (wie wir alle wissen:o) ein paar Wochen dauern, bis der fertig ist...

So wie es pd78 schreibt, ist es richtig.

Gruß Viech

Deine Antwort
Ähnliche Themen