23km/h außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell-Weitere Kosten?

Hallo,

mir ist da ein kleines Missgeschick passiert.

Ich wurde mit 93km/h in einer 70 er Zone außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt (stationärer Blitzer).
Meine Stirn ist allerdings verdeckt und generell ist das Foto nicht sehr gut zu erkennen. Tatzeitpunkt liegt etwa 4 Wochen zurück. Erinnern kann ich mich nicht, beziehungsweise habe ich nicht mitbekommen das ich geblitzt worden bin.

Anhörungsbogen habe ich erhalten und meine Daten eingetragen, allerdings kein Schuldeingeständnis abgegeben.

Jetzt habe ich ein neues Schreiben erhalten, wo ich mitteilen soll wer der Fahrer war. (Fahreigenschaft)
Da sie mir noch kein Bußgeldbescheid geschickt haben, denke ich Sie sind sich nicht sicher ob wirklich ich es bin der gefahren ist.
Selbst belasten muss ich mich ja nicht, allerdings heißt es das weitere Ermittlungen eingeleitet werden, sollte ich den Fahrer nicht mitteilen.

Meine Frage nun:

Entstehen durch die zusätzliche Ermittlung weitere Kosten für mich?
Also wenn ich von meinem Recht gebrauch mache mich nicht selbst zu beschuldigen, entstehen mir extra Kosten durch die weiteren Ermittlungen?

Bisher drohen mir 70€ und 1 Punkt.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 18:58:34 Uhr:


Ich war mal 2 x im Jahr dran mit jeweils 21 km/h. Da kam Freude auf, da FS-Entzug drohte. Ein guter Anwalt half mir raus.

Märchenstunde?

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Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:25:58 Uhr:


Es gab kein amtliches Schreiben, wo dieser angedroht wurde, also reine Annahme.
Und nun lass´gut sein.

Nix da 😁

Aus der Nummer kommst du jetzt nicht mehr raus 😁

Was hat dein Anwalt denn dann glanzvolles geleistet um das Fahrverbot (das nicht angekündigt wurde) zu verhindern?

Hat er dir gesagt "Jetzt lassen sie mal die nächste 12 Monate den Bleifuss im Kofferraum!"?

Zille-nun lass mal bitte wieder ab. Die Geschichte vom Nutzer Lübecker ist jetzt mal vom Tisch - die hat hier mit der Frage des TE garnix zu tun 😉

Zitat:

@twindance schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:52:56 Uhr:


Zille-nun lass mal bitte wieder ab. Die Geschichte vom Nutzer Lübecker ist jetzt mal vom Tisch - die hat hier mit der Frage des TE garnix zu tun 😉

Ach menno. Da hat man einmal die Möglichkeit jemanden zu "überführen" und dann kommt der Mod mit der Blutgrätsche 😁

Zitat:

@zille1976 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:28:51 Uhr:



Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:25:58 Uhr:


Es gab kein amtliches Schreiben, wo dieser angedroht wurde, also reine Annahme.
Und nun lass´gut sein.

Nix da 😁

Aus der Nummer kommst du jetzt nicht mehr raus 😁

Was hat dein Anwalt denn dann glanzvolles geleistet um das Fahrverbot (das nicht angekündigt wurde) zu verhindern?

Hat er dir gesagt "Jetzt lassen sie mal die nächste 12 Monate den Bleifuss im Kofferraum!"?

Ach Zille, das hier jetzt in aller Ausführlichkeit darzulegen, bedarf es mehr als z.B. das hingeworfene Bonmot deinerseits. Aber sei versichert, das es mehr war als ein einfaches Gespräch und nein, mein Anwalt war nicht darauf aus, ein paar Euro für ein Schreiben zu generieren. Dazu hat er der Familie schon zu viel gebracht.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:25:39 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:20:12 Uhr:


Wenn Deine Karriere so weiter geht kannst Du noch 56 Jahre weiter fahren bevor Du Deinen Schein los wirst.

Möööp. Inkorrekt! 😁

Der Punkt verfüllt bevor der nächste dazukommt. Also ist der Schein bei dem Schnitt nie in Gefahr.

Spielverderber !

Zitat:

@zille1976 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:55:23 Uhr:



Zitat:

@twindance schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:52:56 Uhr:


Zille-nun lass mal bitte wieder ab. Die Geschichte vom Nutzer Lübecker ist jetzt mal vom Tisch - die hat hier mit der Frage des TE garnix zu tun 😉

Ach menno. Da hat man einmal die Möglichkeit jemanden zu "überführen" und dann kommt der Mod mit der Blutgrätsche 😁

Da haste aba noch mal Glück gehabt wa? 😁

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:25:58 Uhr:


Ich war mehrfacher Wiederholungstäter, ...

Mehrfach > 2 ??

Gruß Metalhead

Die BKatVO geht erstmal von den Regelfällen aus, also Fahrlässigkeit und auch Vorsatz betreffend eines Verstoßes innerhalb von einem Jahr. Die dortigen Fahrverbote sind auf diese Sachverhalte ausgerichtet. Bei häufigeren (erfassten) gravierenden Verstößen kann auch eine "straffere" Sanktionierung erfolgen. Der TE bewegt sich aber noch nicht auf diesem dünnen Eis.

um noch einmal auf die Frage des TE einzugehen: offensichtlich ist man eher der Meinung, dass Du nicht der Fahrer warst. Das wirkt sehr zu Deinen Gunsten. Daher ist es jetzt nicht klug, überhaupt irgend etwas zu machen. Wenn man nicht reagiert wird es hoffentlich eingestellt, sonst kommt der Bußgeldbescheid und dann kann man immer noch bezahlen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Oktober 2016 um 09:51:35 Uhr:


um noch einmal auf die Frage des TE einzugehen: offensichtlich ist man eher der Meinung, dass Du nicht der Fahrer warst. Das wirkt sehr zu Deinen Gunsten. Daher ist es jetzt nicht klug, überhaupt irgend etwas zu machen. Wenn man nicht reagiert wird es hoffentlich eingestellt, sonst kommt der Bußgeldbescheid und dann kann man immer noch bezahlen.

Wie kommst Du darauf? Das ist der ganz normale Ablauf, dass bei "punktewürdigen" Verstößen erst einmal ein Fragebogen an den Halter geht. Der kann dann eintragen, dass er selber gefahren ist, dass jemand anders gefahren ist oder dass er die Aussage verweigert bzw. nicht weiß, wer gefahren ist.

Im ersten Fall wird der Halter (=Fahrer) einen weiteren Brief im gelben Umschlag erhalten, im zweiten Fall wird der angegebene Fahrer einen weiteren Fragebogen bekommen. Gibt er seinen Verstoß zu, folgt der gelbe Brief. Nur im dritten Fall (oder wenn der durch den Halter angegebene Fahrer die Tat abstreitet) wird sich jemand die Mühe machen, sich das Foto überhaupt anzuschauen und den Fahrer zu ermitteln, bis dahin läuft das alles automatisch.

Je nachdem, in welcher Region man geblitzt wurde, ist auch auf dem ersten Anschreiben kein Foto aufgedruckt, wenn dann in stark verpixelter Form. Dafür ist heute meist ein Link und ein Passwort aufgedruckt, dort kann man sich dann die gestochen scharfen echten Fotos anschauen.

Bei "punkteunwürdigen" Verstößen bekommt der Halter das Angebot, die Sache durch die Überweisung des Verwarnungsgeldes anonym und ohne weitere Kosten aus der Welt zu schaffen, wenn es Punkte gibt läuft das oben beschriebene Verfahren und es kommen zum Bußgeld noch die Verwaltungsgebühren oben drauf.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. Oktober 2016 um 08:28:14 Uhr:



Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:25:58 Uhr:


Ich war mehrfacher Wiederholungstäter, ...

Mehrfach > 2 ??

Gruß Metalhead

Yep!

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 25. Oktober 2016 um 10:35:05 Uhr:


Wie kommst Du darauf? Das ist der ganz normale Ablauf, dass bei "punktewürdigen" Verstößen erst einmal ein Fragebogen an den Halter geht. Der kann dann eintragen, dass er selber gefahren ist, dass jemand anders gefahren ist oder dass er die Aussage verweigert bzw. nicht weiß, wer gefahren ist.

ja, wie komme ich nur darauf? Ich habe den Thread gelesen:

Zitat:

@muller22 schrieb am 24. Oktober 2016 um 18:02:39 Uhr:


Anhörungsbogen habe ich erhalten und meine Daten eingetragen, allerdings kein Schuldeingeständnis abgegeben.

Jetzt habe ich ein neues Schreiben erhalten, wo ich mitteilen soll wer der Fahrer war. (Fahreigenschaft)

es ist absolut nicht der normale Ablauf, dass man erst einen Anhörungsbogen erhält, darin keine Angaben macht und dann ein Zeugenfragebogen eintrudelt. Das kann nur dadurch begründet sein, dass man eben nicht denkt, dem TE die Fahrereigenschaft nachweisen zu können, sonst wäre nämlich direkt der Bußgeldbescheid gekommen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Oktober 2016 um 11:31:33 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 25. Oktober 2016 um 10:35:05 Uhr:


Wie kommst Du darauf? Das ist der ganz normale Ablauf, dass bei "punktewürdigen" Verstößen erst einmal ein Fragebogen an den Halter geht. Der kann dann eintragen, dass er selber gefahren ist, dass jemand anders gefahren ist oder dass er die Aussage verweigert bzw. nicht weiß, wer gefahren ist.

ja, wie komme ich nur darauf? Ich habe den Thread gelesen:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Oktober 2016 um 11:31:33 Uhr:



Zitat:

@muller22 schrieb am 24. Oktober 2016 um 18:02:39 Uhr:


Anhörungsbogen habe ich erhalten und meine Daten eingetragen, allerdings kein Schuldeingeständnis abgegeben.

Jetzt habe ich ein neues Schreiben erhalten, wo ich mitteilen soll wer der Fahrer war. (Fahreigenschaft)


es ist absolut nicht der normale Ablauf, dass man erst einen Anhörungsbogen erhält, darin keine Angaben macht und dann ein Zeugenfragebogen eintrudelt. Das kann nur dadurch begründet sein, dass man eben nicht denkt, dem TE die Fahrereigenschaft nachweisen zu können, sonst wäre nämlich direkt der Bußgeldbescheid gekommen.

Das ist meiner Meinung nach schon normal. War bei mir nicht anders. Ich habe damals vergessen das Kreuzchen bei den Angaben zum Fahrer zu machen und mein Foto wäre mehr als eindeutig gewesen.
Aber die Behörde, die das erst mal ausgestellt hat, vergleicht ja das Foto nicht mit irgendwelchen Datenbanken. Wenn dann keine Angabe gemacht wird, dann wollen sie wissen wer der Fahrer ist.

wenn sie einen Anhörungsbogen verschicken, dann wissen sie schon annähernd, wer der Fahrer ist, damit werden nämlich gegen eine konkrete Person Ermittlungen angestellt und die Verjährung unterbrochen. Macht der Halter dann keine Angaben folgt üblicherweise der Paßbildabgleich oder weitere Ermittlungen.

Wenn sie danach zurückgehen und doch einen Zeugenfragebogen verschicken ist das eigentlich die Botschaft, dass es der Halter nach Meinung der Bußgeldstelle eben nicht war.

Zitat:

@Luebecker220 schrieb am 25. Oktober 2016 um 10:50:55 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. Oktober 2016 um 08:28:14 Uhr:



Mehrfach > 2 ??

Gruß Metalhead


Yep!

Ah, OK, dann wird ein Schuh draus. Danke.

Gruß Metalhead

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