23km/h außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell-Weitere Kosten?
Hallo,
mir ist da ein kleines Missgeschick passiert.
Ich wurde mit 93km/h in einer 70 er Zone außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt (stationärer Blitzer).
Meine Stirn ist allerdings verdeckt und generell ist das Foto nicht sehr gut zu erkennen. Tatzeitpunkt liegt etwa 4 Wochen zurück. Erinnern kann ich mich nicht, beziehungsweise habe ich nicht mitbekommen das ich geblitzt worden bin.
Anhörungsbogen habe ich erhalten und meine Daten eingetragen, allerdings kein Schuldeingeständnis abgegeben.
Jetzt habe ich ein neues Schreiben erhalten, wo ich mitteilen soll wer der Fahrer war. (Fahreigenschaft)
Da sie mir noch kein Bußgeldbescheid geschickt haben, denke ich Sie sind sich nicht sicher ob wirklich ich es bin der gefahren ist.
Selbst belasten muss ich mich ja nicht, allerdings heißt es das weitere Ermittlungen eingeleitet werden, sollte ich den Fahrer nicht mitteilen.
Meine Frage nun:
Entstehen durch die zusätzliche Ermittlung weitere Kosten für mich?
Also wenn ich von meinem Recht gebrauch mache mich nicht selbst zu beschuldigen, entstehen mir extra Kosten durch die weiteren Ermittlungen?
Bisher drohen mir 70€ und 1 Punkt.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 18:58:34 Uhr:
Ich war mal 2 x im Jahr dran mit jeweils 21 km/h. Da kam Freude auf, da FS-Entzug drohte. Ein guter Anwalt half mir raus.
Märchenstunde?
44 Antworten
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:42:15 Uhr:
Die Ermittlung ist im Preis mit drin. Allerdings müssen hier wohl Zweifel vorliegen, sonst wäre keine Fahreranfrage gekommen. Also abwarten und Tee oder Bier oder Sekt trinken.
Die Zweifel werden dann in einem Gerichtsverfahren besprochen. Dort gibt es dann 2 Möglichkeiten, ist doch ganz einfach. Wird festgestellt das Du es bist auf dem Foto, dann Strafe +Gerichtskosten etc., wenn nicht, Glück gehabt.
Hast Du eine RV? Dann wäre es Zeit, diese einzuschalten.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:45:23 Uhr:
Aber nicht ab 2x21 km/h sondern erst ab 2x26 km/h !!!
Richtig.
Zitat:
@Luebecker220 [url=http://www.motor-talk.de/.../...hnell-weitere-kosten-t5845179.html?...]schrieb am 24. Oktober 2016 um
Die Zweifel werden dann in einem Gerichtsverfahren besprochen.
Falsch. Ist das Foto nicht eindeutig, wird der Fall ohne viel Aufhebens einstellt. Ein Gerichtsverfahren gibt es nur bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, falls einem Einspruch nicht abgeholfen wird.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:45:23 Uhr:
Zitat:
@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:36:04 Uhr:
Dort werdet ihr dann fündig, und wenn ihr meine Antwort gelesen hättet, dann steht dort Wiederholungstäter.Aber nicht ab 2x21 km/h sondern erst ab 2x26 km/h !!!
Du magst nicht lesen, oder?
Auszug:
Beharrlichkeit (oder mangelnde Rechtstreue) liegt hingegen vor, wenn zwischen mehreren Tatbeständen ein "innerer Zusammenhang" und "zeitliche Nähe" existiert. Neben den klassischen Regelfällen ("2 x 26"😉wäre auch im Einzelfall ein Fahrverbot z.B. bei 25 / 21 / 23 km/h begründbar...
Ein Fahrverbot wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung kann auch gerechtfertigt sein, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 BKat 2002 (also "2 x 26"😉 nicht vorliegen, OLG Düsseldorf NZV 94 239, vorausgesetzt, der beharrliche Pflichtverstoß ist von ähnlich starkem Gewicht, Oberstes Bayerisches Landesgericht DAR 95 410, 98 448, OLG Düsseldorf DAR 99 324. Dies gilt z.B. auch im Falle des Rechtskräftigwerdens der die voraufgegangene Ordnungswidrigkeit ahndenden Entscheidung erst nach Begehung der weiteren OW, OLG Düsseldorf NZV 94 41 [...], sofern der Betroffene bei Begehung der Wiederholungstat von der Entscheidung Kenntnis hatte, OLG Hamm NZV 98 292, 00 53.
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Dann muss es aber schon sehr fraglich sein. Nur Stirn verdeckt erscheint mir da zu wenig.Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:52:11 Uhr:
Zitat:
@Luebecker220 [url=http://www.motor-talk.de/.../...hnell-weitere-kosten-t5845179.html?...]schrieb am 24. Oktober 2016 um
Die Zweifel werden dann in einem Gerichtsverfahren besprochen.Falsch. Ist das Foto nicht eindeutig, wird der Fall ohne viel Aufhebens einstellt. Ein Gerichtsverfahren gibt es nur bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, falls einem Einspruch nicht abgeholfen wird.
Wie hoch ist eigentlich die Chance das was kommt, wenn kein Foto mitgeschickt wird?
Firmenwagen, Fragebogen zur Fahrerermittlung, Fragebogen an den Fahrer. Aber bei keinem Schreiben ein Foto dabei. Nur die Behauptung zu schnell gewesen zu sein an Stelle xy am yz.
Zitat:
@Luebecker220 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:55:12 Uhr:
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:52:11 Uhr:
Falsch. Ist das Foto nicht eindeutig, wird der Fall ohne viel Aufhebens einstellt. Ein Gerichtsverfahren gibt es nur bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, falls einem Einspruch nicht abgeholfen wird.
Dann muss es aber schon sehr fraglich sein. Zu wünschen wärs dem VT
Zitat:
auch im Einzelfall ein Fahrverbot z.B. bei 25 / 21 / 23 km/h begründbar...
Du schriebst von 2x21 km/h
Dafür gibt es kein Fahrverbot. Und das ist auch keine Beharrlichkeit.
Also versuch nicht weiter deinen Fehler schönzureden sondern gib ihn einfach zu.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:56:01 Uhr:
Wie hoch ist eigentlich die Chance das was kommt, wenn kein Foto mitgeschickt wird?Firmenwagen, Fragebogen zur Fahrerermittlung, Fragebogen an den Fahrer. Aber bei keinem Schreiben ein Foto dabei. Nur die Behauptung zu schnell gewesen zu sein an Stelle xy am yz.
Ich kenne einen Fall aus unserem Konzern. Nur mit vieeeeeel rechtlichen Spitzfindigkeiten und ausreizen aller Fristen kam der Delinquent um einen FS-Entzug herum.
Hängt viel davon ab, wie die Firma mitspielt.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:59:41 Uhr:
Zitat:
auch im Einzelfall ein Fahrverbot z.B. bei 25 / 21 / 23 km/h begründbar...
Du schriebst von 2x21 km/h
Dafür gibt es kein Fahrverbot. Und das ist auch keine Beharrlichkeit.
Also versuch nicht weiter deinen Fehler schönzureden sondern gib ihn einfach zu.
2 x 21 kmh drüber innerhalb eines Jahres als Wiederholungstäter, und das war ich.
Du hast es doch auch richtig herauskopiert.
Ich habe auch geschrieben, es
drohteein FS-Entzug und nicht das es schon so weit war.
Und nun lass gut sein, denn es gibt halt zu dargelegten Sachverhalten (s. Link) unterschiedliche Wahrnehmungen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:56:01 Uhr:
Wie hoch ist eigentlich die Chance das was kommt, wenn kein Foto mitgeschickt wird?
Foto beifügen ist keine Pflicht.
Für was soll denn das 2x26km/h gut sein??
Wenn du 10x mit 21km/h drüber geblitzt wirst, könnte was mit beharrlichkeit blühen. Bei 2x halte ich das immer noch für ein Ammenmärchen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@muller22 schrieb am 24. Oktober 2016 um 18:53:11 Uhr:
Generell oder nur durch die weiteren Ermittlung zur Feststellung des Fahrers?Ich frage, da ich in den 8 Jahren die ich fahre noch nie geblitzt worden bin. Also noch ganz jungfräulich was das angeht.
..und nun machst Du wegen einem Punkt und 70 Euro so einen Aufriss ?
Wenn Deine Karriere so weiter geht kannst Du noch 56 Jahre weiter fahren bevor Du Deinen Schein los wirst.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:20:12 Uhr:
Wenn Deine Karriere so weiter geht kannst Du noch 56 Jahre weiter fahren bevor Du Deinen Schein los wirst.
Möööp. Inkorrekt! 😁
Der Punkt verfüllt bevor der nächste dazukommt. Also ist der Schein bei dem Schnitt nie in Gefahr.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:15:01 Uhr:
Für was soll denn das 2x26km/h gut sein??
Wenn du 10x mit 21km/h drüber geblitzt wirst, könnte was mit beharrlichkeit blühen. Bei 2x halte ich das immer noch für ein Ammenmärchen.Gruß Metalhead
Noch einmal und zum Schluß:
Ich war mehrfacher Wiederholungstäter, von daher mit meinen 2 x 21 kmh latent gefährdet. Der Begriff Beharrlichkeit ist mit Sicherheit dehnbar. So gesehen drohte ggf, unter Einbeziehung der vorherigen Vergehen und unter Worst Case-Bedingungen, ein evtl. FS-Entzug.
Es gab kein amtliches Schreiben, wo dieser angedroht wurde, also reine Annahme.
Und nun lass´gut sein.