204 PS S-tronic auf 249 PS gechippt, -> Ladedruckregelung Regelgrenze überschritten -> Rückrüstung?

Audi A6 C7/4G

Hallo liebe Community!

Zu mein folgendes Problem gibt es im Internet so viel zu finden, aber jedes einzelne ist so individeull.
Also ich fasse ganz kurz zusammen. Paar Eckdaten= 204 PS S-tronic Quattro mit 450 NM ca. ~ 125 TSD km 2011/11, wurde auf 249 PS & 490 NM getunt. Fehler P0234

Gleich am selben Tag nach dem Chippen beim Beschleunigen (im 6.Gang) auf der AB leuchtete die Motorsteuerungsleuchte (bzw. Vorglühlampe) auf und ging in den Notlauf-> Pannenstreifen Motor neugestartet, war nichts mehr da, alles lief so wie es sollte -> langsam nach Hause gefahren, nächsten Tag Fehler ausgelesen= CODE P023400 Ladedruckregelung Regelgrenze überschritten -> Fehler gelöscht -> Schläuche, Turbo (VGT den einen Stab, welcher sich bewegt) kontrolliert, scheint im ersten Anblick in Ordnung zu sein
-> wieder auf die AB, ab 5-10 min. Vollgasfahrt, (im 6. Gang beschl.) selber Fehler -> Tuning Firma angerufen, Antowort: "liegt sehr wahrsch. am Auto, komm zu uns, wir schwächen die Leistung mal", Ich "ich überlege".

Ich hoffe es ist verständlich genug. Die Firma ist sehr Erfahren und habe bis jetzt nur Positives gehört (keine Hobbymechaniker usw.). Es gibt eine Geldzurück-Garantie 14 Tage lang inkl. kostenlose Rückrüstung.

Meine Frage in erster Linie hatte jemand dieses Problem bei seinem 4G schon mal? Wenn der Fehler nach der Rückrüstung weiterhin besteht, wer trägt dann die Schuld? Warum taucht der Fehler nur im 6. Gang auf... warum nicht in den ersten Vollgasfarht-Minuten sondern erst 5-10 min. nachher? Der Motor wurde natürlich vorher behutsam warmgefahren (15 min. mind. nur warmgefahren)

Auf jeden Fall habe ich noch ein paar Tage Zeit um eine Entscheidung zu treffen. Ich denke es liegt am Chippen, weil der Fehler 5-6 Std. nach dem Tunen aufgetaucht ist.

Danke im Vorraus, falls jemand Lust hat zu antworten

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@47xsr2 schrieb am 19. Oktober 2017 um 11:52:14 Uhr:


@kanzlersoft
Dann wünsche ich dir nur, dass das Finanzamt bei der Betriebsprüfung und die Versicherung bei der Begutachtung des Fahrzeugs im Falle eines schweren Unfalls alle Augen zumachen...

Da kann nix passieren! Das Finanzamt interessiert sich nur für den Listenpreis neu, nich mehr und nicht weniger.

Bei der Versicherung bist Du auch aus dem Schneider, wenn du schriftlich die Leistungssteigerung anzeigst.
Da die Prämie sich nach Typklasse und nicht nach Leistung berechnet, ist das auch egal.

Nur eintragen sollte man es, will man auf der sicheren Seite sein, da ansonsten die Betreibserlaubnis erloschen ist.

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Dann kannst du ja ruhig schlafen. Eine Frage: Wie schaffst du es, dem Finanzamt einen A6 ohne private Versteuerung als nur geschäftlich genutzt zu verkaufen?

Bei uns diskutiere ich das Thema sogar bzgl. 2-Sitziger Caddys, die tatsächlich nur geschäftlich genutzt werden und abends immer auf dem Hof stehen. Es steht immer die Vermutung im Raum, dass das Fahrzeug auch privat genutzt wird.

Es wird wirklich Zeit solche schwachsinnigen Gesetze zu ändern und sich wieder auf wichtige Dinge zu konzentrieren.

Zitat:

@47xsr2 schrieb am 19. Oktober 2017 um 14:36:46 Uhr:


Dann kannst du ja ruhig schlafen. Eine Frage: Wie schaffst du es, dem Finanzamt einen A6 ohne private Versteuerung als nur geschäftlich genutzt zu verkaufen?

Bei uns diskutiere ich das Thema sogar bzgl. 2-Sitziger Caddys, die tatsächlich nur geschäftlich genutzt werden und abends immer auf dem Hof stehen. Es steht immer die Vermutung im Raum, dass das Fahrzeug auch privat genutzt wird.

Nicht wenn Du mehrere Kfz gleichzeitig zugelassen hast! So bleibt mein steuerlich abgeschriebenes Cabrio trotzdem das Privatfahrzeug.

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