20%iger Aufschlag bei der Hauptuntersuchung für 8-wochige TÜV-Überziehung...

Ich hatte meine TÜV-Vorführung statt 10.2017 auf den heutigen Tag hinausgezögert, um die blaue 2020er Plakette zu erhalten.
Der TÜV-Ingenieur sagte mir, dass sich wegen der Überziehung der Grundpreis um 20% erhöht!
Der Aufpreis war es mir wert!
Da er aber auch nicht den Prüfungsumfang um 20% erhöhte, kommen mir die Erhöhung eher als willkürliche Strafsanktion vor?
Gibt es dafür eine bundeseinheitliche Verordnung?
Sprich, würde es sich bei der DEKRA / KUS genauso verhalten?

-🙂

Grüssle
Nico

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Die Plakettenfarbe muss zum Nagellack der Beifahrerin passen …

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eben dann kann man auch dann überziehen bis man das neue fahrzeug hat. Ich denke hier geht es eher darum, dass es auf dem Kennzeichen nicht so auffällt, dass er vielleicht in 2 Jahren dann 8 Monate überzogen hat 😁

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 2. Januar 2018 um 14:15:52 Uhr:


eben dann kann man auch dann überziehen bis man das neue fahrzeug hat. Ich denke hier geht es eher darum, dass es auf dem Kennzeichen nicht so auffällt, dass er vielleicht in 2 Jahren dann 8 Monate überzogen hat 😁

-🙂

Akkurat kombiniert...!

2019 werden die Behördenvertreter die dann fälligen orangen Plaketten samt Fahrzeug gerne mal näher betrachten...!

-🙂

Nur 8 Monate? Jetzt Januar 2020 fällig, dann könnte man doch bis Dezember 2020 überziehen.

Unbedingt! Gerade bei einer alten Schrottkiste sollte man sparen, wo es nur geht! Natürlich gucken, dass der Lack noch schön glänzt, aber sonst? Am besten spart man bei Reifen und Bremsen - wenn das gut läuft, dann läppert sich da richtig was zusammen - spart der Staat z.B. mal eben 20 Jahre Rentenbezüge.

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Oh, bei meiner alten "Schrottkiste", dem jetzt mehr als 10 Jahre alten EOS V6, fahre ich ohne jede Vorab-Kontrolle zur HU und der kommt immer mängelfrei durch. Ich will ja nicht, dass der Staat bei meinem (späteren) Rentenbezügen mit dem Sparen anfängt.

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