ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. 2. Wagen Rabatt übertragen auf LKW ???

2. Wagen Rabatt übertragen auf LKW ???

Themenstarteram 25. Januar 2006 um 6:27

Hallo leute folgende Sachlage ich möchte mir ein Auto mit LKW Zulassung zulegen Nutzlast währe unter 1t also müste das ja gehen wegen den Prozenten übertragen.

Alle zwei Autos sind bei der Allianz, meine Versicherungs Frau hatt dies nun Verneint weil LKW Fährt anders als PKW (währe ein Fiat Fiorino) und würde dann statt 75% mit 100% einsteigen.

Gibt es da doch noch ne andere Lösung?

Ähnliche Themen
21 Antworten

den Fiorino als PKW zulassen ...

Themenstarteram 25. Januar 2006 um 11:09

OK anders ich will mir die Steuern sparen weil als LKW die Steuer günstiger sind.

am 25. Januar 2006 um 12:50

lkw und pkw sind in eine klasse.

du kannst grundsätzlich nicht die rabatte vom pkw auf den lkw schreiben.

aber ab und zu sind die entscheider (innendienst) kulant und gewähren es. soll deine versicherungsfrau mal versuchen.

Zitat:

Original geschrieben von Kartman

lkw und pkw sind in eine klasse.

Kartman hat vermutlich das Wort nicht vergessen.

LKW und PKW sind nicht in einer Wagniskennziffer, d.h. die Rabatte können grundsätzlich nicht getauscht werden.

Was für die Steuer gut ist, ist für die Versicherung noch lange nicht gut.

am 25. Januar 2006 um 18:24

ganz genau....noch das wort "nicht" dazwischen.....

wieviel wären denn die 25% Ersparnis in Euro ?

könnte ja trotzdem sein, daß es günstiger wäre, den Fiorino als PKW zuzulassen ...

Gesamtkostenrechnung

Ganz normal möglich

 

Zitat:

original schrieb primusx...

LKW Fährt anders als PKW (währe ein Fiat Fiorino) und würde dann statt 75% mit 100% einsteigen.

Gibt es da doch noch ne andere Lösung?

Ja.

Richtig ist, daß ein Pkw und ein Lkw (hier Lieferwagen bis 1t NL) sich nicht in einer Wagnisgruppe befinden.

Definitiv falsch ist die Aussage, daß du deinen SFR, bislang für einen Pkw verwendet, nicht auch für die nächst höhere Wagnisgruppe, Lieferwagen bis 1t NL, verwenden darfst.

Wenn ich richtig liege, ist dein Pkw derzeit mit SF 3 = Beitragssatz 70%, gestuft.

Dein Ersatzfahrzeug soll ein Lieferwagen werden, NL bis 1t.

Die Einstufung erfolgt nach der Lieferwagenstaffel mit SF 3 = 75% Beitragssatz.

Die Aussage der Allianzfrau ist unrichtig. Die Allianz hat sogar noch eine Besonderheit für diese Lieferwagen auf Lager. Anders als die meisten Versicherer, passen diese sogar eine Vollkaskoversicherungs-Ersteinstufung, an die Einstufung in der Kfz.-Haftplicht an, bei dir SF 3.

Die Versicherer regeln diese Dinge in den Tarifanhängen, die aber dem Endkunden nicht zur Einsicht gelangen.

Nur zur Klarstellung, ich bin kein Allianzmitarbeiter oder sonstiger Zuarbeiter dieser Gesellschaft. Rufe doch einfach mal bei einer Filialdirektion der Allianz an.

 

Zitat:

original schrieb J.Ripper...

könnte ja trotzdem sein, daß es günstiger wäre, den Fiorino als PKW zuzulassen ...

Ein Fahrzeug ist so zu versichern wie es zugelassen ist! Umtypisieren kann eine Alternative sein, ist aber nicht zum Nulltarif zu haben.

am 27. Januar 2006 um 7:41

ich weiß ja nicht woher du es hast, aber ein pkw ist eben nicht in der gleichen klasse wie ein lkw. die rabatte vom der guppe lkw können auf einen pkw übertragen werden. andersherum aber nicht.

und die allianz macht sowas nur aus kulanz bei guten kunden mit vielen verträgen.

das es eine besonderheit sein soll das bei einer ersteinstufung wo rabatte mit sf3 kommen die vk auch daran angeglichen wird ist doch normal, nicht nur für die allianz. was soll daran eine besonderheit sein?

nicht böse gemeint. habe es lieb geschrieben.

es wird nur was bringen wenn sich deine allianz-tante für dich bei den innendienst (ZN-ebene) und nicht bei einer filialdirektion der allianz, weil dort wirst du wieder an deine vertetertante verwiesen.

Zitat:

Original geschrieben von Kartman

ich weiß ja nicht woher du es hast, aber ein pkw ist eben nicht in der gleichen klasse wie ein lkw. die rabatte vom der guppe lkw können auf einen pkw übertragen werden. andersherum aber nicht.

Falsch:

Hier ein Auszug aus Bedingungen:

- Gruppe 3: Kraftfahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs und Umzugsverkehrs, Sonderfahrzeuge (sofern SF-berechtigt) und Kraftomnibusse.

- Gruppe 2: Mietwagen, Taxen und Güterkraftfahrzeuge im Werkverkehr,

- Gruppe 1: Krafträder/-roller (mit Ausnahme von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen), Pkw, Krankenwagen, Camping-Kfz

und Lieferwagen (Lkw bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht),

- Gruppe 0: landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper.

Aber Achtung: Kann bei jeder Gesellschaft anders sein.

Zitat:

original schrieb Kartman...

ich weiß ja nicht woher du es hast, aber ein pkw ist eben nicht in der gleichen klasse wie ein lkw. die rabatte vom der guppe lkw können auf einen pkw übertragen werden. andersherum aber nicht.

? Wenn du die Richtigkeit meiner Angaben bezweifelst, ich habe kein Problem damit, dann will ich dir die Mühen der Widerlegung mit Fakten nicht ersparen :-)

Zitat:

original schrieb Kartman...

und die allianz macht sowas nur aus kulanz bei guten kunden mit vielen verträgen.

Wann, wo und wie die Allianz Kulanz praktiziert, da kann ich nicht mitreden. Insofern beschreibe ich, als einer der "im Stoff steht", die Handhabung der Allianz nach dem Gleichbehandlungsprinzip.

Zitat:

original schrieb Kartman...

das es eine besonderheit sein soll das bei einer ersteinstufung wo rabatte mit sf3 kommen die vk auch daran angeglichen wird ist doch normal, nicht nur für die allianz. was soll daran eine besonderheit sein?

Ich habe bei der Wagnisgruppe Lieferwagen von der Anpassung der VK an die KH bei der Allianz geschrieben.

Bei Pkw ist die VK-Angleichung an KH in der Tat nichts Besonderes.

Zitat:

[original schrieb Kartman

es wird nur was bringen wenn sich deine allianz-tante für dich bei den innendienst (ZN-ebene) und nicht bei einer filialdirektion der allianz, weil dort wirst du wieder an deine vertetertante verwiesen

Nach meiner Erfahrung bekommt man überall bei Versicherungen qualifizierte Auskünfte wenn die Gegenseite Sachkompetenz und Seriösität feststellen bzw. vermuten kann. Allerdings ist es so, daß niemand mehr den Freiraum hat seine Zeit zu verplempern, um immer wieder Dinge, die man voraussetzen darf, neu zu erklären weil fachlich Richtiges in Frage gestellt wird.

Wie gesagt, alles auch nicht böse gemeint.

am 27. Januar 2006 um 15:49

schön das es bei mir einfacher abläuft...tja, so ist es eben :)

.....wenn einem die Argumente ausgehen :-))))

am 27. Januar 2006 um 19:03

mir gehen keine argumente aus. nur nutzt es nix dagegen zu sagen.

ich bin bei der allianz und es ist sowie ich sage. wundert mich das es angeblich bei euch anders ist. aber ihr wisst es ja besser :)

mich wundert es auch das ihr so angreifend werdet. lest doch mal alles urch die blume und alles geht leichter :)

Die Allianz kann viel ...

... nur will sie es selten.

Das ist doch das Unternehmen, dass Ende 2004 mit Nachlässen geworben hat und gleichzeitig seinen Vertretern diese Nachlässe u.u. von der Provision abgezogen hat? :rolleyes:

Und ab 2006 angeblich zum S....rvertrieb werden will?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. 2. Wagen Rabatt übertragen auf LKW ???