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2 verschiedene Reifen --> Tüv?

Themenstarteram 26. März 2008 um 13:51

Hallo, ich hab da glaube ich ein kleines Problem.

Ich fahre eine Gsx-R 1000 K5 und fahre vorne einen Michelin Pilot Power und hinten einen Pilot Sport (bitte nun nicht über Unsinn oder Sinn des ganzen diskutieren!) Nun muss ich demnächst zum Tüv. Die Frage ist: Bekomme ich mit den 2 verschiedenen Reifen überhaupt Tüv? Ich habe bei Michelin auf der Seite geguckt und herrausgefunden das für mein Motorrad der Reifen anscheinend nicht "freigegeben" ist laut Unbedenklichkeitsschreiben. Guckt der Tüv überhaupt genau auf den Reifen wenn noch genug Profiltiefe vorhanden ist?

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

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10 Antworten
am 26. März 2008 um 14:09

Bei meiner K2 darf ich Pilot -Sport, -Power und -Power 2CT mischen wie ich möchte. Wenn der Pilot Sport auf der K5 aber gar nicht zugelassen ist wird's schwierig. Bei mir wird beim TÜV auch immer nach der Reifenfreigabe geschaut.

Reifen sind bei Moppeds für gewöhnlich mit das erste, was bei der HU angeschaut wird. Schau auf der Michelin- und der Suzuki-Page nach, ob die Kombi für Deine Kiste freigegeben sind. Falls nein, wirst Du um eine freigegebene Kombination nicht drumrum kommen. Esseiden Du hast nen legeren Tüvver, der trägt Dir die Reifenbindung aus...bei meinen Kisten steht in allen Fahrzeugscheinen "Reifen vuh nur von einem Hersteller" und gut is ;)

Themenstarteram 26. März 2008 um 15:25

So ein Mist. Dann muss ich die wohl wechseln lassen. Weder bei Suzuki noch bei Michelin ist die Kombination aufgeführt. Ich werde mal hier in der Nähe zum Tüv fahren und mal nachfragen. Danke für eure Hilfe.

 

edit: Wo steht denn überhautp das mit den Reifen??? in meinem Fahrzeugschein stehen nur Reifendimensionen und in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht nichts von den Reifen.

 

ps. brauch jemand nen neuen und einen wenig gebrauchten Michelin Pilot Sport 190/50/ZR17 ??

Warum nich gleich 2 gleiche Reifen?! Da sparste Dir diesen ganzen Stress...

am 26. März 2008 um 17:05

Zitat:

edit: Wo steht denn überhautp das mit den Reifen??? in meinem Fahrzeugschein stehen nur Reifendimensionen und in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht nichts von den Reifen.

Das ist ne gute Frage. In meinen Alten Papieren stand das noch drinn. Jetzt in den neuen steht nur noch die Dimension und "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Da bin ich dann selber unsicher was ich bei ner Kontrolle nem Cop sagen soll und hab daher immer die Freigabe dabei.

Themenstarteram 26. März 2008 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von WorldEater666

Warum nich gleich 2 gleiche Reifen?! Da sparste Dir diesen ganzen Stress...

darauf wird es wohl hinauslaufen. Trotzdem Danke für die Tipps.

am 26. März 2008 um 20:58

Quelle Motorradonline.de

Zitat:

Die europaweite Aufhebung der Reifenbindung bei neuen Pkw hat keinen Einfluss auf die in Deutschland geltende Rechtslage für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge. Auch weiterhin müssen Motorräder mit einer deutschen ABE auf den in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen rollen. Das heißt: Dimension, Hersteller und die exakte Typenbezeichnung sind verbindlich. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Hersteller auf eine Markenbindung verzichtet und lediglich Dimension und Bauart festgelegt sind. Gültig bleibt auch die Anerkennung einer vom Fahrzeughersteller genehmigten, erweiterten Freigabebescheinigung, die mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden muss. Für Reifen mit EG- oder ECE-Genehmigung braucht´s in Deutschland laut Bundesverkehrsministerium ebenfalls »Unbedenklichkeits-, Hersteller- oder Übereinstimmungsbescheinigungen«, die für jedes Motorrad passende Pneus mit Markenbezeichnungen auflisten. Mit einer solchen Bescheinigung bekommt man eine Prüf-Plakette und ist bei Verkehrskontrollen fein raus.

Ich habe mir grade nochmal ein Moppedheftchen zu Gemüte geführt;

Quelle Motorrad 2 Räder 2/2008

Zitat:

...Zwischenzeitlich hat die Zulassungsbescheinigung Teil I den KFZ-Schein abgelöst, und die sieht nur noch eine, nicht mehr zwei mögliche Reifengrößen vor. Anstelle einer Reifenfreigabe heisst es unter Ziffer 22 höchstens noch lapidar:

" Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"...

... Oder aber Feld 22 der Zulassungsbescheinigung bleibt ganz leer. Dann dürfen alle Reifentypen montiert werden, solange sie die korrekte, in den Papieren aufgeführten Dimensionen haben.

Reifenfabrikatsbindung - wer keine mehr hat:

Ducati Okt. '05

Honda " "

Suzuki Mai '07

Yamaha --

Das heisst, dass es für die Suzukimodelle seit 2007 keine Fabrikatsbindung mehr gibt!!!

Ein Bekannter von mir hat seine KTM LC4 auf ne Supermoto umgebaut, danach wurden alle alten Reifenfreigaben inkl. der Neuen in den Fahrzeugschein eingetragen, waren ganze 2 Seiten :D

Zitat:

Original geschrieben von Selwischjunge

Das heisst, dass es für die Suzukimodelle seit 2007 keine Fabrikatsbindung mehr gibt!!!

Das mag stimmen! Aber in der Regel steht dann auch irgendwo die Einschränkung, daß trotzdem nur der gleiche Reifen vorne und hinten aufgezogen werden darf.

am 27. März 2008 um 16:43

@ Worldeater666 ich habe mich ja auch nur auf die Fabrikatsbindung bezogen, nicht auf den Unterschied vorne u. hinten.

Also ich hab mich heute mal bei meinem TUV-Prüfer schlau gemacht (ist ein guter Bekannter ^^)

Seine Aussage war, wenn du keine Reifenfabrikatsbindung hast, kannst du aufziehen, was du willst, dabei dürfen vorne und hinten die Modelle differenzieren . Wenn du eine Bindung hast, steht in den Papieren entweder eine Reifenfabrikatsbindung, das schließt ein, dass vorne + hinten der selbe Reifen drauf sein muss oder wenn du keine Reifenfabrikatsbindung hast, kann uU. in Feld 22 stehn, dass vorne und hinten der selbe Reifen montiert sein muss.

Ist bei dir Feld 22 leer, hast du etliche Möglichkeiten.

Wenn du jetzt unterschiedliche Reifenmarken drauf machen möchtest, zB. Pirelli und Avon, musst du in der ABE fürs

Motorrad nachschauen, welches nach den EU-Richtlinien geprüft ist. Und diese ABE deines Motorrads kannst du im KBA einsehen oder bei deinem Motorradhersteller. Da könntest du aber wiederrum das Pech haben, dass der TUV-Prüfer auf den gleichen Hersteller besteht und das wäre sein Recht, auch wenn es die ABE erlaubt.

Auf der Anderen Seite musst du dich trotzdem vorher informieren, ob die Kombinationen freigegeben sind. Er sagt aber auch, wenn nichts ein deinen Papiren steht von irgendwelchen Bindungen, würde er im Normalfall, bei gleichem Hersteller, nicht weiter nachforschen, aber das handhabt jeder wie er lustig ist. Es geht wohl so nach dem Motto:

Wo kein Kläger, da kein Richter. Also wenn du die gleiche Marke hast, wirst du wahrscheinlich keine Probleme haben, könntest aber, wenn sie nicht freigegeben sind und er nachschaut.

Ich kann dazu nur sagen, ist ein echt undurchschaubarer Dschungel, den selbst die Prüfer nicht 100% durchschauen und es handeln wie sie Lust haben. Es ist empfehlenswert, zumindest den gleichen Hersteller zu haben, aber besser auch das gleiche Modell. Am Besten, vorher nachfragen, wie es dein Prüfer macht ;)

Themenstarteram 27. März 2008 um 17:55

Hallo, ich war gestern bei der Dekra mit dem Motorrad und hab es dem Sachverständigen erklärt. Der sagte das es nicht möglich ist. Heute bin ich dann mit dem Auto nochmal hin und wollte ihn fragen ob er nicht drüber hinwegsehen kann... Aber heute war ein anderer Prüfer dort der da gar kein Problem drin sah. Also bin ich gleich anschließend mit dem Motorrad hin und siehe da: Tüv bis 2010 ;-)

 

Da ich aber damals 2 Reifen gekauft hatte, hab ich nun noch einen über den ich bei Ebay reingesetzt habe. Falls einer Interesse hat, hier der Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120238878562

Gruß Philipp

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