2 verschiedene Kfz Versicherungsanbieter parralel laufen lassen

Hallo,

ich habe vor mir einen Zweitwagen anzulegen, nur habe ich von einer anderen Kfz Versicherung ein besseres und günstigeres Angebot bekommen.

Meine Frage kann man 2 verschiedene Kfz Versicherungsanbieter jeweils beide in Haftpflicht parralel laufen lassen? Ich denke mal ich muss mich dann entscheiden und der Versicherung mitteilen welches als erst und zweitwagen versichert sein muss oder ?

Kann ich in einem solchen Fall irgendwie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen oder muss ich bis zum 30. November warten um meine alte laufende Kfz Versicherung zu kündigen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit die alte Versicherung vorzeitig zu wechseln um in die neue Versicherung zu wechseln, ich würde schon gerne komplett zur neuen Versicherung wechseln.

Was würdet ihr mir raten?

Danke in voraus

Beste Antwort im Thema

NEIN DAS GEHT EBEN NICHT!!!

das führt zu einer Doppelversicherung da beim Stilllegen eine Ruheversicherung entsteht und der Vertrag so weiter besteht, wird das Auto nun auf den selben Halter bei einer anderen Versicherung angemeldet ist eben die Doppelversicherung da und die alte Versicherung besteht aufgrund der "älteren Rechte" (nutz mal die SuFu) auf die Auflösung des neuen Vertrages und Erfüllung des Alten.

Spätestens wenn die neue Versicherung bei der Alten die SF-Stufe erfragt fliegt das Ganze auf.

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Zitat:

Original geschrieben von Joerg933


Im Notfall kommt man immer mit dem folgenden, kleinen Umweg aus der Versicherung raus:
Auto vorübergehnd abmelden und gleich, oder am nächsten Tag wieder anmelden mit neuer Versicherung. Geht sogar in einem Atemzug. Die alte Versicherung ´bekommt die Abmeldung geschickt und die neue bekommt die Anmeldung.
Das kostet zwar´n paar Euro, aber wenn man dadurch sparen kann....
mfg
Jörg

Da solltest du mal dein Wissen auffrischen. Denn was du schreibst ist nicht möglich wenn der VN gleich bleibt.

Gruß

Frank, der hofft,dass der TE nicht auf den Rat hört. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Frank128



Zitat:

Original geschrieben von Joerg933


Im Notfall kommt man immer mit dem folgenden, kleinen Umweg aus der Versicherung raus:
Auto vorübergehnd abmelden und gleich, oder am nächsten Tag wieder anmelden mit neuer Versicherung. Geht sogar in einem Atemzug. Die alte Versicherung ´bekommt die Abmeldung geschickt und die neue bekommt die Anmeldung.
Das kostet zwar´n paar Euro, aber wenn man dadurch sparen kann....
mfg
Jörg
Da solltest du mal dein Wissen auffrischen. Denn was du schreibst ist nicht möglich wenn der VN gleich bleibt.
Gruß
Frank, der hofft,dass der TE nicht auf den Rat hört. 😉

Hallo,

ich hab mal grad mein Wissen aufgefrischt:

Anruf bei der Allianz:

O-Ton der Sachbearbeiterin dort:

Es funktioniert zwar, wie bescchrieben. Allerdings mit einer Einschränkung: Der gezahlte Versicherungsbeitrag, wird einbehalten und nicht wieder ausgezahlt, es sei denn, das Kfz wird auf jemand anderes zugelassen. Wird es auf den bisherigen VN wieder angemeldet mit neuer HAftpflicht, bleiben die gezahlten Beiträge bei der Versicherung. Wenn monatliche Beitragszahlung vereinbart war, Glück gehabt und wenn halb- oder jährliche ZW war, großes Pech gehabt. Es lohnt also nicht wirklich.

Fazit: Asche auf mein Haupt.

mfg
Jörg

Hallo,

es funktioniert grundsätzlich gar nicht - unabhängig vom O-Ton der Allianz-Sachbearbeiterin.
Fakt ist, dass das keinerlei Kündigungsrecht mit dieser Aktion verbunden ist - weder ein ordentliches noch ein außerordentliches.

Von diesem "Tipp" ist also dringend anzuraten. Im Fall der Fälle beruft sich die alte Versicherung auf das ältere Recht und man hat umsonst die Ummeldekosten gelegt.
Die Beitragsrückerstattung ist da eigentlich das geringere Problem.

Grüße
Schreddi

Was Du machen kannst @TE, ist die Zweitwageneinstufung für dein neues Auto direkt bei der neuen Versicherung abzuschliessen und gleichzeitig den Vertrag für Deinen Erstwagen zum 01.01.2011 bei der neuen Versicherung fix zu machen. Dann solltest Du auch schon direkt die günstigere Zweitwageneinstufung bekommen.

MfG
Stefan, der es nicht glauben kann, dass es immer noch Leute gibt, die glauben durch ne Ab-, Anmeldeprozedur die Versicherung wechseln zu können. 😉

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Freund und ich haben uns ein VW T4 gekauft .
Ich bin 20 mein Freund auch .
Wollten den nun über meine Mutter Versichern lassen als zweit wagen und bei ihrer Versicherung sollte wir ca 1900 € im Jahr bezahlen das war uns viel zu viel.
Nun ist die Frage bei andern Versicherung im Internet gibs es billigere Angebote und kann meine Mutter jetzt den ersten Wagen bei der alten versicherung lassne und einen neuen bei einer andern ?! also bei 2 versicherungsunternehmen zu sein ? kann man den dann auch noch als zweitwagen versichern lassen oder mussrt das wieder als erst wagen sein? und hat meine Mutter bei der zweiten Versicherung auch die gleiche Prozentzahl ?
und woher bekomm ich meine Prozent ? war noch nie versichert ? bin aus der Probezeit raus.!
mfg

[Von Motor-Talk aus dem Thema '2 Autos 2 Verschiedene Versicherung?! bitte antworten 😉' überführt.]

Das hängt ganz davon ab, welche Tarifbestimmungen bei den jeweiligen Versicherungen zu Grunde liegen.

Der eine Versicherer gewährt, wenn der Zweitwagen wie der Erstwagen, im selben Haus versichert wird, eine SF2 (meist 80%).

Ein anderer gibt unter gleichen Bedingungen nur eine SF 1/2 (100 - 125%).

Andere wieder haben eine verbesserte Anfängerregelung wenn die Eltern auch dort versicht sind und mindestens eine SF... haben.

Auszug aus Beispielsweise der VHV
d) Fahranfängerregelung (SF 1/2)
Auf einen Ihrer Elternteile ist ein Pkw zugelassen und bei uns versichert, der zu diesem Zeitpunkt mindestens in die Schadenfreiheitsklasse SF 2 eingestuft ist.

c) verbesserte Fahranfängerregelung (SF2)
• Auf einen Ihrer Elternteile ist ein Pkw, Kraftrad, Trike, Quad, Klein- bzw. Leichtkraftrad oder Campingfahrzeug (Wohnmobil) als Erstfahrzeug zugelassen, bei uns versichert und zu diesem Zeitpunkt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft.

Meine Empfehlung:
Spreche zunächst mit der Versicherung, die bereits den Wagen der Mutter versichert hat. Evtl. kommen die Euch etwas entgegen.

Und wenn diverse Onlinerechner bemüht werden, sollten alle Angaben richtig gemacht werden. Also in Deinem Fall: keine Einzelfahrer (da der Kollege/Freund auch damit fahren darf).

Und wie immer dran denken, bezahlt wird in EUR.

[Von Motor-Talk aus dem Thema '2 Autos 2 Verschiedene Versicherung?! bitte antworten 😉' überführt.]

Hallo,

sicher kann Deine Mutter bie einer weiteren Versicherung einen Vertrag in der Zweitwagenregelung bekommen, auch Ihre SF Klassen kann sie behalten und fängt bei der neuen Gesellschaft mit der SF - Klasse 2 ( ca. 85 % ) an. Sie muss nicht zwingend ihren bestehenden Vertrag zur der Neuen Gesellschaft übertragen.
Sie sollte nur angeben wer das Fahrzeug fährt und wie alt die Personen sind.
Von billig Angeboten möchte ich Dir dringend abraten.

***editiert wegen Werbung von steini111***

[Von Motor-Talk aus dem Thema '2 Autos 2 Verschiedene Versicherung?! bitte antworten 😉' überführt.]

Also ich kenne eine Versicherungsgesellschaft bei der Fahrer unter 25 Jahren nicht mit dem Fahrzeug welches den Zweitwagentarif hat ,fahren dürfen.

Also so ganz einfach scheint das ja nicht zu sein.

Am besten auch immer nachfragen ob ihr in eurem Alter überhaupt mit dem Fahrzeug fahren dürft , wenn es als Zweitwagen versichert ist.

Gruß
mola Ceed

[Von Motor-Talk aus dem Thema '2 Autos 2 Verschiedene Versicherung?! bitte antworten 😉' überführt.]

Mein Tipp:

Die Mutter das Auto auf sich versichern lassen, als ihren Zweitwagen. Bei dem Zweitwagen einen von beiden einschreiben. Je nach Instiut steigst Du zwischen 85-125% ein. Ist Deine Mutter guter Kunde, sollte das kein Problem sein. Nehme den Rabattschutz mit rein, somit machst Du den Deiner Mutter nicht kaputt.
Namhafte Versicherer geben den Rabatt nach ein paar Jahren an den eingeschriebenen weiteren Fahrer weiter. Sollte bei Verwandschaftsverhältnis klappen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema '2 Autos 2 Verschiedene Versicherung?! bitte antworten 😉' überführt.]

hallo habe da auch mal eine frage.

habe einen wagen der bis zum 25.märz diesen monat versichert ist und dann abgemeldet wird.
kann ich aber jetzt schon einen anderen versichern lassen. auch wenn es eventuell eine andere versicherung ist.
die alte versicherung hat schon die kündigung bekommen und habe auch schon die bestätigung bekommen, dass am 25 märz die versicherung beendet ist.

um schnelle hilfe wäre ich sehr dankkbar.

mfg

ja geht

dank dir

Zitat:

@der-schrittmacher schrieb am 21. März 2010 um 12:10:26 Uhr:


NEIN DAS GEHT EBEN NICHT!!!

das führt zu einer Doppelversicherung da beim Stilllegen eine Ruheversicherung entsteht und der Vertrag so weiter besteht, wird das Auto nun auf den selben Halter bei einer anderen Versicherung angemeldet ist eben die Doppelversicherung da und die alte Versicherung besteht aufgrund der "älteren Rechte" (nutz mal die SuFu) auf die Auflösung des neuen Vertrages und Erfüllung des Alten.

Spätestens wenn die neue Versicherung bei der Alten die SF-Stufe erfragt fliegt das Ganze auf.

Danke
genau diese Frage hätte ich nun auch gestellt.
Da ich für den Zweitwagen (SEAT-Leon ) doch recht viel bezahlen muss und meine Tochter mit dem ersten (Audi A4)auch fahren darf war mein Gedanke den Zweitwagen woanders zu Versichern.

PS ich weiß das der Beitrag sehr alt ist aber das Thema für mich aktuell

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