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2 unterschiedliche Reifen pro Achse

Themenstarteram 28. April 2008 um 12:00

Sagt mal ist es erlaubt mit 2 unterschiedlichen Reifen pro Achse zu fahren? Größe, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex alles gleich, nur die Marke ist eine andere und das Profil eben. Oder müssen gar auf beiden Achsen die gleichen Reifen verbaut sein?

Bin aufgrund meiner alten Reifen (waren noch Winterreifen) nicht durch den TÜV gekommen. Habe soeben mal meine Sommerreifen begutachtet, welche locker noch 3mm bis zur Verschleißgrenze Profil haben und von 2002 sind. Dabei ist mir leider an einem Reifen ein Bordsteinschaden aufgefallen. Eine Beule im Reifen eben. Dachte mir ich könnt das Reserverad aufziehen, welches nie in Verwendung war, allerdings von Continental ist. Die anderen Reifen sind von Pirelli.

Kann ich das wohl machen um die HU zu bestehen?

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27 Antworten

HI,

auf einer Achse müssen die gleichen Reifen montiert sein. Größe, Marke, Profil müssen übereinstimmen.

Gruß cocker

Themenstarteram 28. April 2008 um 12:28

Danke, dann wird das wohl nichts. Also Neu kaufen..Schade.

Cocker, bist du dir sicher, dass das so sein MUSS? Ich hab da nur was im Hinterkopf, dass es empfohlen ist.

 

Der Reifen mit der Beule sollte aber auch nach Bestehen der HU aussortiert werden, das kann gefährlich werden.

Nach § 36 (2a) StVZO ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.

Grüße

Flasher

Themenstarteram 28. April 2008 um 15:00

Zitat:

Original geschrieben von hades86

Der Reifen mit der Beule sollte aber auch nach Bestehen der HU aussortiert werden, das kann gefährlich werden.

Den Reifen mit der Beule werd ich nicht mehr fahren. Habe aber nur noch bis zum 16.05 Zeit auf die schnelle ein paar gescheite Alus mit guter Bereifung zu finden. Und wie jeder weiß: Wer schnell kauft, kauft meist Schrott. Von daher kam ich auf die Idee evt. mit dem Ersatzrad zum TÜV zu fahren (Nachuntersuchung) und dann nach geeigneten Felgen und Reifen Ausschau zu halten.

Was heißt denn da gleiche Bauart? Auch gleiches Profil? Wird man wohl kaum bei unterschiedlichen Herstellern finden, denk ich mir?

Nächstes Problem ist da noch, auf den 3 funktionierenden Sommerreifen von Pirelli steht Rain Tires drauf. Das Ersatzrad von Conti ist aber kein Regenreifen.

am 28. April 2008 um 15:10

Zitat:

Original geschrieben von Flasher@Vectra

Nach § 36 (2a) StVZO ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.

Grüße

Flasher

Dem kann ich nur beistimmen, wobei die Bauart auf Radial bezogen ist, ich glaube die andre Sorte bekommt man für PKW garnicht mehr

Dr. Wiki sagt:

 

Reifenarten nach Bauart

 

Diagonalreifen

Diagonalreifen waren bis in die 1980er Jahre bei PKW verbreitet. Sie weisen mehrere schräg überkreuzte Karkassenlagen auf. Heute sind sie bei PKW von den Gürtelreifen verdrängt worden und sind fast nur noch in der Landwirtschaft, bei Oldtimern und bei älteren Motorrädern üblich. Auch im Offroad-Bereich werden sie teilweise noch eingesetzt, weil die (im Straßenbetrieb unerwünschte) starken Beweglichkeit ihrer Lauffläche eine bessere Selbstreinigung im Schlamm und eine bessere Anpassung an unebene Untergründe gewährleistet. Viele Rennreifen werden als Diagonalreifen gebaut. Sie haben aber im Fahrverhalten nichts mit den veralteten Autoreifen gemein, kreuzen sich doch bei ihnen die Karkassenlagen in erheblich engeren Winkel. Die Größenbezeichnung bei Diagonalreifen, z. B. 6.40-15, drückt im ersten Wert die Reifenbreite in Zoll aus, hier also 6,4 (ca. 16,3 cm), und der zweite gibt den notwendigen Felgendurchmesser für diesen Reifen in Zoll an.

 

Radialreifen (Gürtelreifen)

Radialreifen (X-Technologie) wurden 1948 ? auf Anregung von Citroën – von Michelin entwickelt und eingeführt. Sie sollten eine höhere Lebensdauer als die bis dahin üblichen Diagonalreifen erreichen. Tatsächlich hielten schon die ersten Radialreifen mehr als doppelt so lange wie Diagonalreifen.

Das Prinzip der Radialreifen beruht auf einer klaren Trennung der Funktionen im Reifenunterbau. Dazu zählen radial angeordnete Karkassenlagen für besseres Einfedern, dazu stabilisierende Gürtellagen unter der Lauffläche. Innerhalb der Karkasse liegen die gummierten Cordfäden in einer oder mehreren Lagen radial, also im rechten Winkel zur Laufrichtung. Der Effekt ist – zusätzlich zur höheren Laufleistung – eine erhebliche Verbesserung gegenüber den Diagonalreifen in Bezug auf Haftung bei Nässe und in Kurven sowie bei den Laufeigenschaften.

Der gleichbedeutende Begriff „Gürtelreifen“ für den Radialreifen entstand wegen der gürtelförmigen Lage der härteren Schicht unterhalb der Lauffläche. 

Themenstarteram 28. April 2008 um 15:15

Also dürfte es euer Meinung nach kein Problem geben wenn ich das Reserverad aufziehe, welches von einem anderen Hersteller ist und auch kein Regen Reifen ist? Dann müsst ich nämlich nicht auf die schnelle schnell irgendwelche Alus kaufen.

Wie Regenreifen? Wir sind hier nicht in der Formel 1 - Reifen die man bei Regen nicht fahren darf, gibt es beim Auto nicht, jedenfalls nicht StVZO-Konform ;)

 

Sollte beim TÜV keine Probleme geben, allerdings weiß man ja nie, wie sich der Prüfer anstellt.

HI,

Nach der Richtlinie 92/23/EWG ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Dies heißt im Gegensatz zu § 36 (2a) StVZO, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen.

Und jetzt???

Gruß cocker

StVZO gilt, die Richtlinie ist eine Richtlinie, die in ein nationales Gesetz münden kann. Gleiche Bauart also und keine Panik.

Langfristig sinnvoll ist das allerdings nicht und vielleicht ist das Reserverad auch schon überaltert. Wird wohl auf 2 neue hinauslaufen.

re

Diese Richtlinie ist genauso eine gesetzliche Grundlage wie die Stvzo... die Polizei erklärt dir das bei einer Kontrolle gerne...

guggst du hier:

http://www.juraforum.de/.../Anhang1_StVZO_anhang1.html

runterscrollen bis § 36 Abs. 1a Anhänge II und IV

Gruß cocker

Themenstarteram 30. April 2008 um 13:04

So war heute mal bei ATU und hab den HU-Fachmann gefragt. Ergebniss: So brauch ich da gar nicht aufauschen. Also geht nicht. Zulässig sind nur 2 GLEICHE IDENTISCHE Reifen pro Achse, meinte er.

"Fachmann" und "ATU" sind schonmal zwei Wörter die garnicht in einem Satz auftauchen können!

Warum fährst du nicht einfach zum TÜV/DEKRA und fragst den Prüfer? Fragen kostet nix! Und höchst wahrscheinlich triffst du dort wirklich nen Fachmann!

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