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2 Fragen: LKW Führerschein: Neuregelung ab 1.1.2008 sicher? LKW-FS Abschreiben?

Themenstarteram 13. Oktober 2007 um 22:41

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken einen LKW-Führerschein (also glaub Klasse 2) zu machen, weil "angeblich" die Regeln für den Führerschein ab 2008 verändert werden.

Ich brauche zwar den Führerschein momentan nicht, aber würde ihn dennoch möglicherweise machen, falls es stimmt, was ich so vom Fahrlehrer gesagt bekommen habe: und zwar hieß es, dass für die, die ab 1.1.2008 den LKW-FS machen, eine Pflicht besteht, alle 2 Jahre nachzuweisen, dass man Berufskraftfahrer ist, ansonsten ist man den Führerschein los.

Stimmt das? Und wo kann man genaue Bedingungen nachlesen? Stimmt es, dass ich noch bis 2008 davon nicht betroffen wäre und ich dann alles bis 40t fahren darf? Und werden die Führerscheine, die bis 2008 ausgestellt wurden, nicht mehr unter die neuen Regelungen fallen?

 

Und zweite Frage: kann ich den FS von der Steuer abschreiben? Bin Freiberufler in einer Branche, die rein gar nichts mit LKW Fahren zu tun hat, dennoch wäre es möglich z.B. als Weiterbildung geltend zu machen? Oder wären dafür einpaar Tagestouren ausreichend, falls es ganz ohne nicht geht?

Danke!

Gruß

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31 Antworten
am 16. Oktober 2007 um 8:09

Hallo!!

ich mache momentan den FS C/CE.

Was alle Vorredner hier irgendwie vergessen haben zu erwähnen: der Erwerb dieser Führerscheinklassen is ne reichlich teure Angelegenheit(wenn mans nicht vom Amt bezahlt kriegt oder sich auf 5 Jahre bei irgendner Spedition verknechten will).

Allein die Kosten für die Anmeldung/Lehrmittel, nebst Gutachten,1.Hilfe-Kurs(wenn der letzte Kurs mehr als 3 Jahre zurückliegt braucht man nen neuen). Bis dahin hab ich noch keine einzige Fahrstunde absolviert.:):D und ich bin schon so ca.400€ los!!

Fahrstunden werden mit ca 90€ pro 1,5 h berechnet!! Als reiner - bis dahin - PKW fahrender muss man da einige nehmen, da es was GANZ anderes is.

Die Theorieprüfung besteht aus Zusatzfragen UND Grundfragen. Für letztere muss man sein eingestaubtes PKW-Theoriewissen sozusagen runderneuern:D

Also was ich damit sagen wollte: nicht nur knallhartes Durchhaltevermögen und Willen wegen doch so einiger Rückschläge gilt es zu haben, sondern auch noch nen liquides Konto.

gruss felix

Danke Felix,

das ist wohl so, wie Du das beschrieben hast. Es ist ein teures Unterfangen und weder die Fahrschule selbst noch die Praxis sind ein Katzenspiel! Wenn man den Führerschein hat, kann man noch lange nicht fahren und mit jedem Fahrzeug und jeder Kombination kommen neue Herausforderungen. Das macht ein Teil des Berufes aus!

Allzeit Gute Fahrt!

:-) ScaniaChris

am 16. Oktober 2007 um 15:36

ich hab mal ne blöde frage...

ich bin auf 400,-euro basis bei einer firma angemeldet wo ich ab und an mit einem

7,5 to fahre. es handelt sich dabei um einen werksverkehr, betrifft mich das dann auch ?

Jepp, auch Du wirst die Weiterbildung (eine Woche theoretischen und praktischen Unterricht) bis 2014 brauchen. Jeder der im gewerblichen Güterverkehr seine Fahrerlaubnis nutzen will. Dabei ist es nicht maßgeblich mit welchem zeitlichen Aufwand und bei welchem finanziellen Ertrag.

am 24. Oktober 2007 um 21:30

Moin,

war gerade ein bißchen so in den Foren am stöbern und bin dabei auf diesen Thread getoßen. Bin jetzt voll in der Ausbildung zum Führerschein der Klasse C/Ce

P.S. Macht riesigen Spaß fahre einen neuen Actros (SZM)

Jetzt hab ich eine oder mehrere Fragen:

1. Muß ich auch diese Fortbildung machen?

2. Möchte den FS von der Steuer absetzen. Bezahle ihn aber komplett selber. Mein

Arbeitgeber will mir aber wohl schriftlich bestätigen, das ab und zu für ihn fahren

werde. Reicht das aus zum Steuerausgleich?

 

Ciao devilrider

Zitat:

Original geschrieben von devilrider

Moin,

war gerade ein bißchen so in den Foren am stöbern und bin dabei auf diesen Thread getoßen. Bin jetzt voll in der Ausbildung zum Führerschein der Klasse C/Ce

P.S. Macht riesigen Spaß fahre einen neuen Actros (SZM)

Jetzt hab ich eine oder mehrere Fragen:

1. Muß ich auch diese Fortbildung machen?

2. Möchte den FS von der Steuer absetzen. Bezahle ihn aber komplett selber. Mein

Arbeitgeber will mir aber wohl schriftlich bestätigen, das ab und zu für ihn fahren

werde. Reicht das aus zum Steuerausgleich?

 

Ciao devilrider

zu 1. Auch Du musst bis 2014 die Fortbildung gemacht haben.

zu 2. Sofern Du damit beabsichtigst Geld zu verdienen, dienen die Kosten dem Erwerb von Einnahmen und sind somit nach § 9 EStG als Werbungskosten absetzbar. Glaubhaft machen, solltest Du das notfalls der Finanzbehörde schon, dass Du die Ausgaben mit dem Ziel des Erwerbs von Einnahmen gemacht hast. Insbesondere, wenn Du keine Einnahmen damit tatsächlich erzielst. Und Du hast auch hoffentlich nur den C/CE gemacht? Nicht, dass da ein Finanzbeamter untrennbare private Kosten (sog. Kosten der Lebensführung) entdecken könnte!

am 25. Oktober 2007 um 15:37

Zitat:

[Und Du hast auch hoffentlich nur den C/CE gemacht? Nicht, dass da ein Finanzbeamter untrennbare private Kosten (sog. Kosten der Lebensführung) entdecken könnte!

Ich habe alle FS-Klassen bis die D und C Klassen. Die Führerscheine erwerb ich um damit ein wenig Geld dazuzuverdienen. Also wie sollte ich dem Finanzbeamten dat erklären?

Am besten mein Arbeitgeber unterschreibt mir das ich damit auch in diesem Betrieb fahren werde, wenn auch nur einmal im Monat. Wieviel gibt es da wohl wieder?

Gruß devilrider

Ich versteh' das jetzt nicht. Du hast doch geschrieben, dass Du den C/CE am machen bist. Die Kosten für den C/CE sind unproblematisch. Wenn Du allerdings noch gleich A mitmachst oder so, dann wäre es problematisch. Machst Du nur C/CE ist alles im grünen Bereich. Dann setz' die Kosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N) an und zwar dann, wenn Du das auch bezahlt hast. Und schön Belege dazu legen.

am 25. Oktober 2007 um 16:28

Ich schrieb: Ich habe alle FS-Klassen bis die D und C Klassen.

Mein fehler ist das ich ein Wort vergass : Ich habe alle FS-Klassen bis auf die D und C Klassen. A habe ich auch schon. Okay, schönen Dank für die Infos

Also ich finde, wenn man desöfteren PKW mit langem Anhänger gefahren ist, dann ist LKW fahren zu lernen gar nicht so extrem schwer.

Natürlich sind die Abmessungen dann noch ein paar Stufen größer. Aber ich finde, da gewöhnt man sich total schnell dran. Wenn man mit dem PKW mit ruhigem Gewissen auf nen cm fahren kann, kann man das schnell mit dem LKW auch.

Wenns natürlich schon mit dem PKW hapert, besser Finger davon lassen......:)

Ich parke desöfteren mal einen betagten MB 1619 mit 2-Achs Anhänger in eine LKW Garage ein, wo man erst um eine scharfe Ecke rum muss und dann die Garage nur über ne kleine steile Rampe nach unten zu erreichen ist. An den Seiten sind dann nur wenige cm Platz.

Und ich muss sagen, dass macht sogar richtig Spass. Ich würde mal behaupten, jeder der mit dem PKW mit Vorliebe in besonders enge Parklücken problemlos mit wenige Zügen reinkommt, der kann auch quasi fast aus dem Stand LKW fahren. Und das rangieren ist doch gerade die Herausforderung. Geradeaus auf der Autobahn sollte ja nicht das Problem darstellen.

Was wohl ne Herausforderung ist, wenn man ne ganz alte Karre mit Zwischengas schalten muss. Bis das so richtig fluppt, muss man ein paar Stunden kräftig üben. Aber das beherrschen meistens eh nur noch die etwas reiferen LKW Fahrer.

Leider benötige ich beruflich auch keinen LKW Führerschein, aber vielleicht mache ich auch bald mal einen als Hobby.

Auf Privatgelände kann man die halt so schlecht mal richtig ausfahren.

am 23. März 2009 um 22:27

Ich hab da auch mal eine Frage.

Bei uns im Ort gibt es einige Christbaumhändler.

Wie ist es dann bei denen?

Befreit von der Weiterbildung sind:

Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufes verwenden, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt

Wenn ich das richtig verstehe, giltet es dann für die Christbaumhändler dann nicht, oder?

Oder für die Baustellenfahrzeuge giltet das auch nicht.

Wie sieht diese Weiterbildung dann aus, und was kostet diese dann noch?

Ist die einmalig oder muss man diese Weiterbildung auch alle paar Jahre auffrischen?

am 23. März 2009 um 22:37

Zitat:

Original geschrieben von Fannyroad

Ich hab da auch mal eine Frage.

Bei uns im Ort gibt es einige Christbaumhändler.

Wie ist es dann bei denen?

Befreit von der Weiterbildung sind:

Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufes verwenden, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt

Wenn ich das richtig verstehe, giltet es dann für die Christbaumhändler dann nicht, oder?

Oder für die Baustellenfahrzeuge giltet das auch nicht.

Wie sieht diese Weiterbildung dann aus, und was kostet diese dann noch?

Ist die einmalig oder muss man diese Weiterbildung auch alle paar Jahre auffrischen?

Baustellenfahrzeuge was?? Was ist ewin Baustellenfahreug? Bagger Radlader?? Kran Kipper Sprinter?? Betonmischer..

aslo für Kipper, Kippsattel etc, gildet die weiterbildung weil das ganz normale Fahrer sind im Nahverkehr

so nun muss ich auch mal blöde fragen los werden* ich bin gelernter BKF ist das schon seit meiner Lehre nu kommt das mit der Qualifikation da ich nun aber den Führerschein für D mache und da dann auch mit arbeite muss ich ja das beschleunigte verfahren Grundquali mit 35 stunden absolvieren und das Zählt ja nun nur für den personenverkehr,würde also folglich bedeuten wenn ich dann wieder mal mit dem lkw fahren möcht muss ich die quali auch noch für den güterkraftverkehr machen? und was ist mit bestandsschutz bei gelernten berufskraftfahrern?

 

andy

So ganz versteh ich das jetzt nicht was du schreibst??

Du bist BKF und machst jetzt erst den Führerschein??

Die Beschleunigte Qualifikation hat was mit dem Ersterwerb der FE zu tun, nicht mit der BkrfQ 5 x 7h alle 5 Jahre für jeden der Gewerblich fahren will.

Wie das jetzt mit Bus und LKW BkrfQ ausschaut weiß ich nicht genau, ich meine dass da dann nicht 10 x 7h (also pro FE 5 Tage) Schulung unterm strich rauskommen sondern das es nur 1 Lernfeld gibt was dann extra muss also sind es 6 x 7h alle 5 Jahre für CE + DE.

Wenn du die FE schon vor den Stichtagen hattest musst du bis 11/2013 bei DE und bis 11/2014 für CE die Schulungen absolviert haben.

Grüße

Steini

ich bin gelernter bkf habe c/ce und mache jetzt eine fahrschule für die klasse D und muss eine beschleunigte quali mit 35 stunden machen um gewerblich bus zu fahren und die bezieht sich nach aussage auf die personenbeförderung und meine frage war was ist wenn ich in 4 jahren dann doch wieder lkw fahren mag mit der qualifikation*

andy

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