1984er wurde beim Parken angefahren

Mercedes W201 190er

Hallo Leute,

mein parkender, abgemeldeter W201 wurde vorne angefahren. Kaputt: Blinker, Stoßstangenhalterung, Kotflügel eingedellt & das darunter liegende Blech (unter Kotflügel) beschädigt (verbogen + Lackierung abgeplatzt).

Der verursachende Opel Fahrer hat keine Lampe & Stoßstange & Kotflügel mehr ganz.

Er will den Schaden selbst bezahlen, was soll man verlangen? Man will ja nicht unfair sein und für 120 EUR einen neuen Kotflügel bei MB bestellen...+ Lackieren + Blinker +...

Was würdet ihr machen. Rost hat der MB von 1984 = 0. Unfall auch keinen. Stoßstange war auch Top. 260000 km.

Wieviel verlagen? Meinungen gefragt. Kotflügel muß jedenfalls runter, Lackierung Kotflügel im A... Er ist ja schräg über die Stoßstange in den Blinker/Kotflügel reingedonnert.

16 Antworten

Sorry war undeutlich geschrieben das auto wirt nicht eingezogen aber auf der schrottbörse wirt das auto zum kauf angebotten und natürlich nur eine bestimte zeit wen der besitzer zu stimmt das heist wen ich einen fiat punto habe der einen heckschaden hat und die versicherung sagt totalschaden kan ich entwender das auto wie schrottbörse versteigern oder bis pickl ende weiter fahrn oder selbstendig richten das geld bekommt der jenige dem das auto gehört wen es versteigert wirt . so meinte ich das aber egal würde es auch so machen wie die anderen gesagt haben meine schöner 190 diesel wirt gerade gerichtet mir ist einer in der einbahn hineingefahrn !! am besten immer polizei dazuholen dan gibte es keine streiterein mein schöner weisser benz

Hierzulande läuft das so: Der Wagen kann/wird von Gutachtern in diese Schrottbörsen eingestellt um den Restwert zu ermitteln. Die dort mitsteigern geben ein verbindliches Angebot ab zu dem sie den Wagen kaufen WÜRDEN. Dieses Angebot gilt 14 Tage. Und das ist NUR ein Angebot, er hat mit dem Gebot kein Anrecht darauf das Fahrzeug zu kaufen oder irgendwelche Summen von der Versicherung zu bekommen.

Jetzt liegt es am Fahrzeugeigentümer ob er den Wagen behält und selber richtet oder zu dem Angebot an den Höchstbietenden verkauft. Er bleibt aber Eigentümer des Wagens und bekommt auch das Geld von der Versicherung. Das Auto kann er auch an einen Bekannten verkaufen oder sonstwas, das ist und bleibt sein Recht als Eigentümer.

Gruß Meik

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