19 vs 20 Zoll

Mercedes ML W163

hi Leute,
ich brauche für den Sommer neue kompletträder,aber da dieses Auto nicht so gängig ist findet man wenig Vergleichs Bilder.

überlege 19 oder 20 Zoll.
darunter definitiv nix. die reifenbreite sollte 265 oder 275 sein auf einer 8,5-9j felge.

wäre schön,wenn wenn der ein oder andere ein pic hat von 19 sowie 20zoll.

Thema Komfort,komm mit beiden großen klar. nur zu sportlich flach sollten die Gummis nicht aussehen,passt nicht zum Auto.

für Vorschläge Ratschläge bin ich sehr dankbar. das Design ist erstmal zweitrangig.

Danke,
pat

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@xjayy schrieb am 19. November 2015 um 22:52:02 Uhr:


ich weiche ja ungern vom Thema ab,aber du bist schon sehr "ich" bezogen,kann das sein?!?
bei anderen Meinungen und Geschmäckern scheinst du nicht so tolerant zu sein.
es ging im post davor nicht darum,was dir gefällt,bzw das es dir gefallen soll.

tja, wenns Argument zuende ist, wirds persönlich.

Mal ganz davon abgesehen, das es dir wohl komplett egal ist, ob das was du montierst und dann damit rumfährst zulässig ist oder nicht. Geschweige dann, von der Notwendigkeit des Eintrags in die Fahrzeugpapiere.

Konkret:
die Spurplatten sind von der Traglast für den W163 vorgesehen ?
Die jetzt vorgenommene Spurverbreiterung (60 mm HA) ist innerhalb der dafür zulässigen Toleranzgrenze ?
Die jetzt vorgenommene verengte Spur auf der VA, (VA / HA 10mm) ist als unbedenklich im Gutachten beschrieben worden ?
Die Einstellung von der Spur HA ist wenn schon nicht eingetragen, wenigstens angepasst worden ?

Und dann willst du hier noch Beifall haben ?

LG Ro

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sry,mein Fehler,hab es nochmal gecheckt. sind dann 10j,sooooorrryyy 🙂)

eben.

Ich wüßte von den Renommierten Herstellern keinen.

LG Ro

Zitat:

@Sippi-1 schrieb am 18. November 2015 um 21:09:05 Uhr:


Tabelle Felgenbreite zu Reifenbreite

Über diese

Tabelle

bin ich beim Surfen auch schon paarmal gestolpert, aber so ganz klar ist mir nicht, wie die von den Verfassern zitierte

ETRTO*

zu ihren Empfehlungen kam.

Beispiel:
Bei meinem ML 430 ist noch immer die Serienbereifung drauf, wie sie ab Werk montiert wurde: 275/55 auf 8,5x17. Wenn man nach der obigen Tabelle ginge, dürften auf die Felge aber maximal 255er montiert werden (ideal wären angeblich 235 bis 245). Wahrscheinlich kannte MB die Tabelle damals noch nicht, sonst wär ihnen der Fehler bestimmt nicht passiert 😉

Außerdem fehlt in der Tabelle auch jeglicher Bezug zum Felgendurchmesser und Reifenquerschnitt, der ja (über die Flankenhöhe) auch Auswirkungen darauf hat, wie sehr sich die Reifenbreite auf die Felgenbreite anpassen lässt (ein 275/55 in 17" passt sich leichter auf eine zu schmale Felge an, als ein gleich breiter, aber niedrigerer 275/40 in 20", weil dessen Flankenhöhe geringer ist und damit weniger Spielraum zulässt).

Der "Reifen-Verband", also der Verfasser der Tabelle, ist übrigens keine Institution oder Verband, wie der Name vermuten lässt, sondern ein ganz normaler Reifenhändler, der auch Online-Kauf anbietet.

*Link zu ETRTO:
https://de.wikipedia.org/.../...an_Tyre_and_Rim_Technical_Organisation

Zitat:

@xjayy schrieb am 18. November 2015 um 19:18:19 Uhr:


Ich denke mal,genau die werden es....

20Zoll

Da bin ich ja mal gespannt, ob Du (wie im Gutachten beschrieben) an der Hinterachse Karosseriearbeiten durchführen musst, um die Felge eingetragen zu bekommen.

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Zitat:

@szopnos schrieb am 19. November 2015 um 07:21:58 Uhr:



Zitat:

@xjayy schrieb am 18. November 2015 um 19:18:19 Uhr:


Ich denke mal,genau die werden es....

20Zoll

Da bin ich ja mal gespannt, ob Du (wie im Gutachten beschrieben) an der Hinterachse Karosseriearbeiten durchführen musst, um die Felge eingetragen zu bekommen.

Karosseriearbeiten bei nem 5m hohen ML??? 😁

ne ne,glaub das ist nicht notwendig bei den Felgendaten,und außerdem wird da nix eingetragen,erst recht nicht,wenn es ein Gutachten dazu gibt. hab ich noch nie gemacht,werd ich auch nicht machen. der Trecker ist eh nur für vllt 1 oder 2 Saisons,dann kommt wieder ein BMW,wie sonst immer 😉

Radkombination eintragen war mir früher auch immer zu blöd, man wird ja eh kaum kontrolliert. Und zum TÜV-Termin wird halt schnell der Winterradsatz draufgeschraubt.

Mache ich heute nicht mehr, denn das Risiko, dass man nach einem Unfall von der Versicherung in Regress genommen wird, weil die BE erloschen war, gehe ich wegen sowas nicht mehr ein. Entweder Serie, oder Eintragung.

Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln vom 07.02.1997, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).
Quelle: www.adac.de/Recht_und_Rat/interessante_urteile

Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch bei Montage anderer als in den Fahrzeugpapieren eingetragener Reifengrößen

BRV-Justitiar Dr. Wiemann nimmt Stellung zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Dieses weist in einer kürzlich bekanntgegebenen Entscheidung darauf hin, dass die Betriebserlaubnis nicht ohne weiteres nach § 19 StVZO automatisch erlischt, wenn an einem Fahrzeug andere Teile, auch Reifen, als in den Papieren eingetragen, montiert sind. Ein Urteil des Amtsgerichts Köln wurde damit aufgehoben. So sagte es mir auch mal ein befreundeter Tüvprüfer, gilt aber auch nur für RadReifenKombi die ohne große Auflagen eintragbar sind.

Zitat:

@Magnum UT 1 schrieb am 19. November 2015 um 10:20:27 Uhr:


Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln vom 07.02.1997, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).
Quelle: www.adac.de/Recht_und_Rat/interessante_urteile

Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch bei Montage anderer als in den Fahrzeugpapieren eingetragener Reifengrößen

BRV-Justitiar Dr. Wiemann nimmt Stellung zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Dieses weist in einer kürzlich bekanntgegebenen Entscheidung darauf hin, dass die Betriebserlaubnis nicht ohne weiteres nach § 19 StVZO automatisch erlischt, wenn an einem Fahrzeug andere Teile, auch Reifen, als in den Papieren eingetragen, montiert sind. Ein Urteil des Amtsgerichts Köln wurde damit aufgehoben. So sagte es mir auch mal ein befreundeter Tüvprüfer, gilt aber auch nur für RadReifenKombi die ohne große Auflagen eintragbar sind.

Das bedeutet dann wohl, dass bei einer nicht eingetragenen Rad-/Reifen-Kombination

-die aber

eintragungsfähig

wäre- die

BE nicht erlischt

? Richtig ?

Ich habe auch 20" drauf mit 275ern. Man braucht halt einen guten Prüfer, wenn man sie ohne Verbreiterung eingetragen haben möchte. Das ist grenzwertig, Ermessensspielraum.

Gruß Armin

PS ich kann nachher nochmal ein paar Bilder einstellen, will eh grad noch Fotos machen mit Sommerreifen, bevor ich die heute auf Winter wechsle (Auto wird verkauft). Übrigens, ich hab im Winter die Serie mit 17" drauf, aber auch mit 275ern, kommt mit den Reifen auch ganz nett.

2014-08-26-16-22-03
2014-08-26-16-22-41

Zitat:

@apo99 schrieb am 19. November 2015 um 11:28:13 Uhr:


Ich habe auch 20" drauf mit 275ern. Man braucht halt einen guten Prüfer, wenn man sie ohne Verbreiterung eingetragen haben möchte. Das ist grenzwertig, Ermessensspielraum.

Gruß Armin

PS ich kann nachher nochmal ein paar Bilder einstellen, will eh grad noch Fotos machen mit Sommerreifen, bevor ich die heute auf Winter wechsle (Auto wird verkauft). Übrigens, ich hab im Winter die Serie mit 17" drauf, aber auch mit 275ern, kommt mit den Reifen auch ganz nett.

welche Felgenbreite hast du?

Ob die BE erlischt, oder nicht, das will ich mal jetzt nicht sagen, bevor mich da einer drauf festnagelt. Natürlich wird jede Versicherung erst mal nicht zahlen wollen. Nur hat sie es jetzt nicht mehr so einfach wie früher, wobei ja immer nur die Rede von RadReifenKombi die jeder andere auch ohne Probleme eingetragen bekommt.

Das Problem bezieht sich ja auf "Sonderräder" von Fremdherstellern. Ich habe so einige der ABEs gesehen, bei denen beim W163 ein Zusatz stand dass ein Gutachter den Einbau begutachten muss.

Ohne ABE/Eintragung ist man bei jedem Unfall der Dumme.

Ich habe keine Lust auf Karosseriearbeiten, daher werde ich mir wenn überhaupt nur dann Felgen kaufen wenn ich sie problemlos eingetragen bekomme.

aber was soll in meinem Fall gemacht werden? die Felge ist nicht fett,und die et auch kein Ding.
man muss ja nix machen,wenn es nicht nötig ist,weil alles passt.

Gefährliches Halbwissen....

LG Detlef

Zitat:

@Hennaman schrieb am 19. November 2015 um 17:10:42 Uhr:


Gefährliches Halbwissen....

LG Detlef

dumm babbeln scheint einfach zu sein.

was ist daran "gefährliches Halbwissen"?

Danke für die hilfreiche Antwort!

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